Rechtsprechung
BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Parallelverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 Nr 2 BeratHiG, § 1 Abs 1 Nr 3 BeratHiG
Nichtannahmebeschluss: Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Parallelverfahren - hier: Verweigerung von Beratungshilfe zur Verteidigung gegen ähnlich gelagerte Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzungen - keine Verletzung des Gebots der ... - JurPC
Kein Anspruch auf Beratungshilfe in gleichgelagerten Fällen wegen sog. Filesharings
- Wolters Kluwer
Gericht darf im Falle einer vorher dem Antragsteller in einem Parallelfall gewährten Beratungshilfe und der Einschaltung eines Rechtsanwalts im vorherigen Fall die Beratungshilfe ablehnen; Zulässigkeit der Ablehnung von Beratungshilfe durch ein Gericht im Falle dem ...
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Parallelverfahren - hier: Verweigerung von Beratungshilfe zur Verteidigung gegen ähnlich gelagerte Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzungen - keine Verletzung des Gebots der ...
- ra.de
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Parallelverfahren - hier: Verweigerung von Beratungshilfe zur Verteidigung gegen ähnlich gelagerte Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzungen - keine Verletzung des Gebots der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Nur einmal Beratungshilfe bei mehreren Abmahnungen wegen illegalen Filesharings
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Nur einmal Beratungshilfe bei mehreren Abmahnungen wegen illegalen Filesharings
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Beratungshilfe im Filesharing-Abmahnfällen. Beratungshilfe einmal oder mehrfach?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abmahnkosten der Musik- und Filmindustrie müssen nicht immer ersetzt werden
Besprechungen u.ä. (2)
- neubauerlaw.de (Entscheidungsanmerkung)
Versagung von Beratungshilfe bei mehreren parallel gelagerten Fällen rechtens - "Der Laie kann das schon selbst machen”?
- rechtsanwalt-leisner.de (Entscheidungsbesprechung)
Ein Schein muss für alle Abmahnungen reichen
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale, 27.09.2010 - 103 II 3945/10
- AG Halle/Saale, 17.11.2010 - 103 II 3945/10
- BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Papierfundstellen
- BVerfGK 18, 451
- NJW 2011, 2711
- GRUR-RR 2011, 478
- MMR 2011, 672
- K&R 2011, 793
- Rpfleger 2011, 526
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Entsprechend dem für die Prozesskostenhilfe geltenden Prüfungsmaßstab überschreiten die Fachgerichte dann den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommt, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 25).Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn ein Bemittelter wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Einschaltung eines Anwalts vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würde (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009, a.a.O., Rn. 34).
Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und der Rechtsuchende über ausreichende Rechtskenntnisse verfügt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010, a.a.O., Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009, a.a.O., Rn. 35 f.).
- BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen …
Auszug aus BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Entsprechend dem für die Prozesskostenhilfe geltenden Prüfungsmaßstab überschreiten die Fachgerichte dann den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommt, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 25).Gerade die Frage, ob ein Parallelfall vorliegt, kann bei Rechtsunkundigen den Beratungsbedarf begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010, a.a.O., Rn. 16).
- BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 623/10
Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren …
Auszug aus BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten stellt die Versagung von Beratungshilfe keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn ein Bemittelter wegen ausreichender Selbsthilfemöglichkeiten die Einschaltung eines Anwalts vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010 - 1 BvR 623/10 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009, a.a.O., Rn. 34).Insbesondere kommt es darauf an, ob der dem Beratungsanliegen zugrunde liegende Sachverhalt schwierige Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft und der Rechtsuchende über ausreichende Rechtskenntnisse verfügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. September 2010, a.a.O., Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009, a.a.O., Rn. 35 f.).
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …
Auszug aus BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Das Grundgesetz verbürgt in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG den Anspruch des Bürgers auf grundsätzlich gleiche Chancen von Bemittelten und Unbemittelten bei der Rechtswahrnehmung auch im außergerichtlichen Bereich, somit auch im Hinblick auf die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BVerfGE 122, 39 ).Dabei braucht der Unbemittelte nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (BVerfGE 81, 347 ; 122, 39 ).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ) verlangt darüber hinaus, dass der Beschwerdeführer solche besonderen Umstände auch schon beim Amtsgericht vorgetragen hat, wobei seine diesbezügliche Darlegungslast nicht allzu hoch angesetzt werden darf, falls er im Zuge des Beratungshilfe-Bewilligungsverfahrens nicht anwaltlich vertreten war. - BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10
Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch …
Auszug aus BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Die vorgenannten Grundsätze können, ohne dass es im Streitfall hierauf ankommt, Bedeutung auch für die Frage der Beiordnung eines Rechtsanwalts nach dem Recht der Prozesskostenhilfe erlangen, soweit eine Vertretung durch Anwälte nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. § 121 Abs. 2 Alt. 1 ZPO; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2011 - 1 BvR 1737/10 -, juris, Rn. 15 f. m.w.N.). - BVerfG, 09.11.2010 - 1 BvR 787/10
Verweigerung von Beratungshilfe für Geltendmachung der Unpfändbarkeit von …
Auszug aus BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Ob die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Beratung notwendig ist oder der Rechtsuchende zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2010 - 1 BvR 787/10 -, juris, Rn. 14) auf Selbsthilfe verwiesen werden kann, hat das Fachgericht unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls abzuwägen. - BVerfG, 15.07.2010 - 1 BvR 2642/09
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Darlegung der …
Auszug aus BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Allerdings fehlt es bereits an der Beschwerdebefugnis des unbemittelten Antragstellers und damit an der Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde, wenn die anwaltliche Beratung als solche in allen (Parallel-)Fällen erfolgt ist und im Hinblick auf die Annahme einer einheitlichen Angelegenheit nur noch die Vergütung des beratenden Rechtsanwalts in Frage steht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juli 2010 - 1 BvR 2642/09 -, juris, Rn. 8 f.). - BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
Auszug aus BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ) verlangt darüber hinaus, dass der Beschwerdeführer solche besonderen Umstände auch schon beim Amtsgericht vorgetragen hat, wobei seine diesbezügliche Darlegungslast nicht allzu hoch angesetzt werden darf, falls er im Zuge des Beratungshilfe-Bewilligungsverfahrens nicht anwaltlich vertreten war. - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10
Dabei braucht der Unbemittelte nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (BVerfGE 81, 347 ; 122, 39 ).
- BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe - …
Es kann daher bereits die Frage, ob ein Parallelfall vorliegt, bei Rechtsunkundigen den Beratungsbedarf zur Wahrnehmung ihrer Rechte begründen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 16; Beschluss vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris, Rn. 11). - OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15
Begriff der "Angelegenheit" im Rahmen der Beratungshilfe
Zudem könne unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011, Az. 1 BvR 3151/10, im Folgenden zitiert nach juris) in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen die Beratungshilfe auf einen ersten Fall beschränkt werden, da für alle weiteren Fälle eine Selbsthilfe zuzumuten sei.Dem stehen auch weder die von dem Amtsgericht zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011, Az. 1 BvR 3151/10, zitiert nach juris) noch die im Verfahren der weiteren Beschwerde von der Beteiligten zu 2) angeführten weiteren verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.02.2012, Az. 1 BvR 2695/11 und Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 30.03.12, Az. Vf. 4-IV-12, jeweils zitiert nach juris) entgegen.
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16
Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im …
Die Fachgerichte überschreiten den Entscheidungsspielraum, der ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommt, über die Grenze zur objektiven Willkür erst dann, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einer unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unverhältnismäßig erschwert wird (vgl. BVerfGK 15, 438 ; 18, 451 m.w.N.;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2015 - 1 BvR 1849/11 -, NJW 2015, S. 2322 ).
- LG Halle, 21.03.2012 - 2 T 251/11
Rechtsanwaltsvergütung im Beratungshilfeverfahren: Anschlussbeschwerde im …
Etwas anderes ergibt sich schließlich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Beratungshilfe in ähnlich gelagerten Abmahnfällen (Beschluss vom 30.05.2011 - Az. 1 BvR 3151/10 - NJW 2011, 2711 ff.).Das Bundesverfassungsgericht hat für diese Parallelfälle die Versagung nur als nicht verfassungswidrig angesehen und ausgeführt, dass die Versagung der Beratungshilfe mit der Begründung, es läge nur eine Angelegenheit vor, ausschließlich die Auslegung des einfachen Rechts betreffe, ohne diese Auslegung indessen selbst vorzunehmen oder auf ihre Richtigkeit hin zu bewerten (BVerfG, NJW 2011, 2711, 2712, Rn. 15).
In einfach gelagerten Fällen ist es dem Rechtssuchenden daher zuzumuten, ohne anwaltliche Hilfe selbst tätig zu werden (… Pukall , in: Mayer/Kroiß, RVG, 5. Aufl. 2012, § 44 Rn. 17;… Sommerfeldt , in: BeckOK/RVG, Stand 2011, § 44 Rn. 16; jeweils die Auslegung des Merkmals der "Mutwilligkeit" im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG betreffend, die indessen durch die Entscheidungen des BVerfG, Beschluss vom 30.05.2011 - Az. 1 BvR 3151/10 - NJW 2011, 2711, 2712, Rn. 14 und BVerfG…, Beschluss vom 08.02.2012 - Az. 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 - juris, Rn. 14, und die dort vorgenommene Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG überholt sein dürfte).
Die Gewährung der Beratungshilfe kann daher regelmäßig auf den ersten Fall beschränkt werden (vgl. BVerfG, NJW 2011, 2711, 2712, Rn. 12).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - VerfGH 61/22
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Beratungshilfe für ein …
Diese überschreiten den ihnen bei der Auslegung der Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes zukommenden Entscheidungsspielraum nur dann, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig eingeschränkt wird, wobei der Unbemittelte nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden muss, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10, BVerfGK 18, 451 ff. = juris, Rn. 9 f.).Die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung kann verfassungskonform mit der Verweisung auf ein Parallelverfahren verneint werden, wenn die Parallelität der Fallgestaltungen auf der Hand liegt und die in einem Fall erhaltene Beratung ohne wesentliche Änderungen auf die übrigen Fälle übertragen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10, BVerfGK 18, 451 ff. = juris, Rn. 12).
Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Fachgericht die Verweigerung von Beratungshilfe für Parallelfälle auf fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, auf die Möglichkeit der Selbsthilfe oder auf die Mutwilligkeit der Wahrnehmung der Rechte stützt oder annimmt, dass es sich bei engem sachlichem und zeitlichen Zusammenhang nur um eine Angelegenheit im Sinne von § 2 Abs. 2 BerHG handelt (BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10, BVerfGK 18, 451 ff. = juris, Rn. 14 f.).
Die Verfassungsbeschwerde legt auch nicht substantiiert dar, dass das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit es trotz entsprechender Parallelität der Fälle im Einzelfall ausnahmsweise gebietet, erneut Beratungshilfe zu gewähren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10, BVerfGK 18, 451 ff. = juris, Rn. 13).
- AG Darmstadt, 14.11.2012 - 3 UR II 3869/12
Anerkannte Schuldnerberatungsstelle als andere zumutbare Hilfsmöglichkeit vor der …
Denn ein unbemittelter Rechtssuchender braucht im Rahmen der Beratungshilfe nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt (vgl. so etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 -, zitiert nach Juris, dort Rn. 10). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 19 AS 572/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Verweisung auf Selbsthilfe stellt dann keine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechtswahrnehmung dar, weil auch ein kostenbewusster Bemittelter das aufgrund der Erstberatung vorhandene Wissen selbständig auf die späteren Fälle übertragen würde (so zur Beratungshilfe BVerfG, Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 = NJW 2011, 2711 ff. = juris Rn. 12;… Beschluss vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 = NZS 2011, 462 f. = juris Rn. 13 ff.).Geht das Revisionsverfahren hingegen aus Sicht des Betroffenen negativ aus, ist er nicht gehindert, sein Rechtsschutzziel im eigenen Verfahren weiter zu verfolgen (so ausdrücklich LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B PKH = juris Rn 7 unter Bezugnahme auf BVerfG Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 = NJW 2010, 988 f. = juris Rn 9; BVerfG Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 = NJW 2011, 2711 ff. = juris Rn. 12, zur Gewährung von Beratungshilfe;… vgl. dazu auch BVerfG Beschluss vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 = NZS 2011, 462 f. = juris Rn. 13 ff).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - L 19 AS 1055/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Verweisung auf Selbsthilfe stellt dann keine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechtswahrnehmung dar, weil auch ein kostenbewusster Bemittelter das aufgrund der Erstberatung vorhandene Wissen selbständig auf die späteren Fälle übertragen würde (so zur Beratungshilfe BVerfG, Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 = NJW 2011, 2711 ff. = juris Rn. 12;… Beschluss vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 = NZS 2011, 462 f. = juris Rn. 13 ff.).Geht das Revisionsverfahren hingegen aus Sicht des Betroffenen negativ aus, ist er nicht gehindert, sein Rechtsschutzziel im eigenen Verfahren weiter zu verfolgen (so ausdrücklich LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B PKH = juris Rn 7 unter Bezugnahme auf BVerfG Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 = NJW 2010, 988 f. = juris Rn 9; BVerfG Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 = NJW 2011, 2711 ff. = juris Rn. 12, zur Gewährung von Beratungshilfe;… vgl. dazu auch BVerfG Beschluss vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 = NZS 2011, 462 f. = juris Rn. 13 ff.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 19 AS 961/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Verweisung auf Selbsthilfe stellt dann keine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechtswahrnehmung dar, weil auch ein kostenbewusster Bemittelter das aufgrund der Erstberatung vorhandene Wissen selbständig auf die späteren Fälle übertragen würde (so zur Beratungshilfe BVerfG, Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 = NJW 2011, 2711 ff. = juris Rn. 12;… Beschluss vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 = NZS 2011, 462 f. = juris Rn. 13 ff.).Geht das Revisionsverfahren hingegen aus Sicht des Betroffenen negativ aus, ist er nicht gehindert, sein Rechtsschutzziel im eigenen Verfahren weiter zu verfolgen (so ausdrücklich LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 206/12 B PKH = juris Rn 7 unter Bezugnahme auf BVerfG Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 = NJW 2010, 988 f. = juris Rn 9; BVerfG Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 = NJW 2011, 2711 ff. = juris Rn. 12, zur Gewährung von Beratungshilfe;… vgl. dazu auch BVerfG Beschluss vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 = NZS 2011, 462 f. = juris Rn. 13 ff.).
- VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 13-IV-12 Das Amtsgericht könne ihn auch nicht darauf verweisen, dass nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10) bei Beratungshilfeanträgen zur Verteidigung gegen ähnlich gelagerte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht mehrfach Beratungshilfe bewilligt werden müsse; denn dort sei nur über die Frage einer Grundrechtverletzung und nicht über die "Sachentscheidung" befunden worden.
Die Verweisung auf Selbsthilfe stellt dann keine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechtswahrnehmung dar, weil auch ein kostenbewusster Bemittelter das aufgrund der Erstberatung vorhandene Wissen selbständig auf die späteren Fälle übertragen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2011, NJW 2011, 2711 [2712]).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
- VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 4-IV-12
- BVerfG, 24.10.2012 - 1 BvR 2144/11
Versagung von Beratungshilfe verletzt bei mangelndem Rechtsschutzbedürfnis nicht …
- LG Hamburg, 03.08.2018 - 308 S 5/17
- AG Darmstadt, 23.08.2012 - 3 UR II 1030/12
Notwendiger Inhalt eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans; anerkannte …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 206/12
Regelsätze seit dem 01.01.2011 - Prozesskostenhilfe - hinreichende …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - L 19 AS 734/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 7 AS 813/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 7 AS 1769/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- AG Halle/Saale, 27.06.2011 - 103 II 2276/11
Einheitliche Angelegenheit i.S.v. § 2 Abs. 2 BeratHiG bei Wiederspruch gegen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2014 - L 7 AS 66/14
Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2014 - L 6 AS 726/14
Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 7 AS 444/14
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Erforderlichkeit der Beiordnung eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - L 7 AS 1134/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - L 7 AS 1305/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 7 AS 445/14
Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - L 2 AS 932/13
- LSG Sachsen, 31.05.2012 - L 3 AS 590/10
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- LG Hamburg, 28.03.2018 - 308 S 6/17
Urheberrechtsverletzung: Anwaltliche Abmahnkosten bei Abmahnung mehrerer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 7 AS 443/14
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Erforderlichkeit der Beiordnung eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - L 6 AS 1209/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1926/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2012 - L 7 AS 1059/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Baden-Württemberg, 10.11.2011 - L 1 AS 3600/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2013 - L 12 AS 714/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 7 AS 2075/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1989/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2013 - L 6 AS 969/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 9 SO 34/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 7 AS 541/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2012 - L 7 AS 904/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - L 7 AS 1856/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2013 - L 2 AS 961/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2012 - L 7 AS 1756/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2012 - L 7 AS 1242/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2012 - L 7 AS 1408/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 7 AS 429/12