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   BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 317/86   

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BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 (https://dejure.org/1986,1724)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 (https://dejure.org/1986,1724)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 1986 - 1 BvR 317/86 (https://dejure.org/1986,1724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit durch den Betrieb von Videotheken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 317/86
    Die Kunstfreiheit findet ihre Grenzen unmittelbar in anderen Bestimmungen der Verfassung, die ein in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ebenfalls wesentliches Rechtsgut schützen (vgl. BVerfGE 67, 213 >228<).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 317/86
    Als Regelung der Berufsausübung ist es durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und genügt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 61, 291 >312< m.w.N.).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 317/86
    Sie läßt bei dem hier maßgeblichen Umfang verfassungsgerichtlicher Nachprüfung (vgl. BVerfGE 71, 162 >177< m.w.N.) keine Grundrechtsverletzung erkennen.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 317/86
    2 Abs. 1 GG kommt hier als Prüfungsmaßstab nicht in Betracht (vgl BVerfGE 68, 193 >223 f.< m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen -

    Das Gefühl des einzelnen, daß es sich um für alle verbindliche Ruhetage handelt, soll nicht durch eine nach außen erkennbare gewerbliche Tätigkeit anderer, die üblicherweise an Werktagen erfolgt, beeinträchtigt werden (BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. November 1986 - 1 BvR 317/86 - GewArch 1988, 188; Kammerbeschluß vom 30. August 1988 - 1 BvR 909/88 - BA S. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung bestätigt und betont, das Verbot, an diesen Tagen Videotheken zu betreiben, sei geeignet und erforderlich, den Sonn- und Feiertagsschutz zu verwirklichen und belaste infolge seiner zeitlichen Beschränkung auf diese Tage den Betreiber einer solchen Einrichtung nicht unzumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, GewArch 1988, 188; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10).

    Art. 140 GG, Art. 139 WRV machen die Rechtmäßigkeit der zum Schutz der Sonntagsruhe getroffenen gesetzlichen Regelungen auch nicht davon abhängig, dass spontane Wünsche auf der Stelle befriedigt werden können, und muten dem betroffenen Publikum die mit dem gesetzlichen Schutz der Sonntage und Feiertage eintretenden Beschränkungen als verfassungsmäßige Beschränkungen grundrechtlicher Freiheiten zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, a.a.O.).

    Insbesondere gebietet es letztere nicht, dass Kunstwerke in Abweichung von der durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV geschützten Feiertagsruhe jederzeit gewerblich vertrieben werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94, a.a.O. - m.w.N.; vgl. zum Ganzen auch BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2007 - 9 S 594/07

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung bestätigt und betont, das Verbot, an diesen Tagen Videotheken zu betreiben, sei geeignet und erforderlich, den Sonn- und Feiertagsschutz zu verwirklichen und belaste infolge seiner zeitlichen Beschränkung auf diese Tage den Betreiber einer solchen Einrichtung nicht unzumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, GewArch 1988, 188; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10).

    Art. 140 GG, Art. 139 WRV machen die Rechtmäßigkeit der zum Schutz der Sonntagsruhe getroffenen gesetzlichen Regelungen auch nicht davon abhängig, dass spontane Wünsche auf der Stelle befriedigt werden können, und muten dem betroffenen Publikum die mit dem gesetzlichen Schutz der Sonntage und Feiertage eintretenden Beschränkungen als verfassungsmäßige Beschränkungen grundrechtlicher Freiheiten zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, a.a.O.).

    Insbesondere gebietet es letztere nicht, dass Kunstwerke in Abweichung von der durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV geschützten Feiertagsruhe jederzeit gewerblich vertrieben werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94, a.a.O. - m.w.N.; vgl. zum Ganzen auch BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 24.11.1993 - 8 UE 737/92

    Unzulässigkeit des Betreibens eines Waschsalons an Sonn- und Feiertagen

    24. November 1986 - 1 BvR 317/86 -, GewArch.
  • BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 241.94

    Videothek - Video-Kassetten - Gewerbliche Vermietung - Sonntagsschutz -

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung bestätigt und betont, das Verbot, an diesen Tagen Videotheken zu betreiben, sei geeignet und erforderlich, den Sonn- und Feiertagsschutz zu verwirklichen und belaste infolge seiner zeitlichen Beschränkung auf diese Tage den Betreiber einer solchen Einrichtung nicht unzumutbar (BVerfG, GewArch 1988, 188; Kammerbeschluß vom 30. August 1988 - 1 BvR 909/88 -).

    Die Kläger umschreiben den Betrieb von Videotheken anders, als das Berufungsgericht festgestellt hat (UA S. 10), und vergleichen sie mit anderen an Sonn- und Feiertagen zugelassenen Tätigkeiten, insbesondere Kino- oder Theaterveranstaltungen, was die Rechtsprechung vor allem deshalb nicht hat gelten lassen, weil Video-Kassetten, um sie an Sonn- und Feiertagen nutzen zu können, nicht notwendigerweise auch an diesen Tagen entliehen werden müssen (vgl. BVerfG, GewArch 1988, 188).

  • OLG Dresden, 11.04.2006 - 14 U 288/06

    Störung der Sonntagsruhe durch Verleihung von Videofilmen mittels eines Automaten

    Für den Schutz der Arbeitsruhe kommt dabei auch der Verhinderung eines Konkurrenzkampfes besondere Bedeutung zu (BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986, 1 BvR 317/86, zitiert nach juris).

    Die unterschiedliche Behandlung beispielsweise gegenüber Kino- oder Theaterveranstaltungen ist sachlich begründet, da hier der Bedarf nicht im Voraus gedeckt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986, Az.: 1 BvR 317/86, zitiert nach juris; aber auch BVerwG, Urteil vom 19.04.1988, aaO., Rn. 25 ff.) oder, wie bei digitalem Fernsehen, der Konsum ausschließlich im nichtöffentlichen Bereich stattfindet.

  • OVG Niedersachsen, 17.06.1992 - 7 L 3810/91

    Trödelmarkt, Feiertagsschutz; Feiertagsschutz; Jahrmarkt; Markt; Trödelmarkt

    Diese Regelung konkretisiert den verfassungsrechtlich vorgegebenen Schutz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 1 Nds. FTG BVerfG, Beschl. v. 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 - GewArch 1988, 188).

    Sie bezweckt nicht nur die Abwehr von Störungen der Religionsausübung, geschützt wird vielmehr umfassend die Institution des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung, die als ein Grundelement sozialen Zusammenlebens und staatlicher Ordnung verfassungskräftig gewährleistet und dem gesetzlichen Schutz überantwortet wird (so BVerwG, Urt. v 15.03.1988 - 1 C 25.84 - GewArch 1988, 188, DVBl 1988, 584, 585).

  • LG Dresden, 10.01.2006 - 42 O 332/05

    Automatenvideothek

    Der Betrieb einer Automatenvideothek ohne Bedienungspersonal an einer stark frequentierten Straße an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen stellt eine nach außen erkennbare, auf die Erzeugung eines Kundenstroms gerichtete gewerbliche Tätigkeit dar, die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu stören (vergleiche BVerfG, 24. November 1986, 1 BvR 317/86) .

    Ein besonderer Aspekt der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung ist das Zurückdrängen typisch werktäglicher Geschäftigkeit, wobei der Verhinderung eines Konkurrenzkampfes besondere Bedeutung zukommt (BverfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2008 - 9 S 2811/07

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Diese Bewertung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das ausgeführt hat, das Verbot an diesen Tagen Videotheken zu betreiben, sei geeignet und erforderlich, den von Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV vorgeschriebenen Schutz zu verwirklichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, GewArch 1988, 188).
  • VG Stuttgart, 11.07.2002 - 4 K 1063/02

    Untersagen des Betriebs einer Videothek an Sonntagen und Feiertagen

    Diese findet ihre Grenzen unmittelbar in anderen Bestimmungen der Verfassung, die ein in der Verfassungsordnung des Grundgesetzes wesentliches Rechtsgut schützen (BVerfG, Beschl. v. 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, GewA 88, 188).

    Diese können nur an Ort und Stelle durchgeführt werden, während Videokassetten für die Nutzung an Sonn- und Feiertagen nicht notwendig auch an diesen Tagen entliehen werden müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.05.1995, a.a.O. unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 24.11.1986 a.a.O.).

  • VG Mainz, 25.03.2004 - 1 K 826/03

    Sonn- und Feiertagsschutz gilt fort - Autowaschanlage am Sonntag unzulässig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.1999 - B 1 S 114/99

    Erforderlichkeit eines Versorgungsinteresses für das zur Erteilung einer

  • VG Stuttgart, 18.05.2006 - 4 K 3175/05

    Zur Untersagung des Betriebs einer Automatenvideothek an Sonntagen und

  • VG Augsburg, 30.09.2009 - Au 4 K 08.1791

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VG Hannover, 17.08.1995 - 7 A 8481/94

    Versagung der Festsetzung von Märkten nach der Gewerbeordnung; Veranstaltung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1990 - 4 A 2183/89

    Gewerberecht: Schutz von Sonn- und Feiertagen, Videoverleih

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