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   BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09 - 1 BvR 3197/09 - 1 BvR 3198/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,714
BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09 - 1 BvR 3197/09 - 1 BvR 3198/09 (https://dejure.org/2010,714)
BVerfG, Entscheidung vom 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09 - 1 BvR 3197/09 - 1 BvR 3198/09 (https://dejure.org/2010,714)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Oktober 2010 - 1 BvR 3196/09 - 1 BvR 3197/09 - 1 BvR 3198/09 (https://dejure.org/2010,714)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG vom 24.12.2008, § 92 BVerfGG vom 24.12.2008, § 93 Abs 3 BVerfGG vom 24.12.2008, § 13a Abs 1 S 2 ErbStG vom 24.12.2008, § 13a Abs 1 S 5 ErbStG vom 24.12.2008
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Beschwerdebefugnis - Belastung mit Erbschaftssteuer betrifft Erblasser nicht selbst - zudem keine Beeinträchtigung der Testierfreiheit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Selbstbetroffenheit eines Erblassers in seiner Testierfreiheit durch erbschaftssteuerrechtliche Regelungen im Rahmen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Beschwerdebefugnis - Belastung mit Erbschaftssteuer betrifft Erblasser nicht selbst - zudem keine Beeinträchtigung der Testierfreiheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Beschwerdebefugnis - Belastung mit Erbschaftssteuer betrifft Erblasser nicht selbst - zudem keine Beeinträchtigung der Testierfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Selbstbetroffenheit eines Erblassers in seiner Testierfreiheit durch erbschaftssteuerrechtliche Regelungen im Rahmen der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Normen das ErbStG i. d. F. vom 24.12.2008

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ErbStRG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts nicht zur Entscheidung angenommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerden zur Erbschaftsteuer

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen ErbSt-Reform-Regelungen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Neue Erbschaftsteuer - Verfassungsrichter nehmen Verfassungsbeschwerden nicht an

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Regelungen des Erbschaftsteuerrechts

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen ErbStRG nicht zulässig

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Erbschaftsteuerreformgesetz 2008

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Erbschaftssteuer: Einspruch bei zu hohen Zahlungen unter Geschwistern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen neues Erbschaftsteuergesetz erfolglos

  • ebnerstolz.de (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuerreform

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Erbschaftsteuerreform nicht zur Entscheidung angenommen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer
    Einleitung

Sonstiges

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Erbschaftsteuer bei Tod von Geschwistern

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 366
  • FamRZ 2011, 275
  • DB 2010, 2782
  • DÖV 2011, 161
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
    Das Erfordernis der Selbstbetroffenheit verlangt, dass gerade der Beschwerdeführer in eigenen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten betroffen ist (BVerfGE 108, 370 ).

    Das ist in erster Linie dann der Fall, wenn er Adressat der angegriffenen Maßnahme der öffentlichen Gewalt ist (BVerfGE 97, 157 ; 102, 197 ; 108, 370 ).

    Dies gilt nicht nur bei Verwaltungsakten und Gerichtsentscheidungen, sondern auch bei Gesetzen (BVerfGE 108, 370 ; 110, 141 ).

    Eine nur faktische Beeinträchtigung im Sinne einer bloßen Reflexwirkung reicht nicht (BVerfGE 13, 230 ; 78, 350 ; 108, 370 ).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
    Die Erbrechtsgarantie ergänzt insoweit die Eigentumsgarantie und bildet zusammen mit dieser die Grundlage für die im Grundgesetz vorgegebene private Vermögensordnung (vgl. BVerfGE 93, 165 ).

    Bestimmendes Element dieses Rechts ist die Testierfreiheit als Verfügungsbefugnis über den Tod hinaus (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ); das Recht des Erblassers wird durch seine Testierfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 97, 1 ).

    Die Steuerbelastung darf das Vererben vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Eigentümers nicht als ökonomisch sinnlos erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich der personale Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. GG gerade, wenn nicht sogar in erster Linie auf den Erblasser (vgl. u.a. BVerfGE 91, 346 ).

    Bestimmendes Element dieses Rechts ist die Testierfreiheit als Verfügungsbefugnis über den Tod hinaus (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ); das Recht des Erblassers wird durch seine Testierfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 97, 1 ).

  • FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11

    Abschluss des Ablehnungsgesuchs auch bei Erhebung einer Anhörungsrüge -

    Insbesondere habe der Senat ihren Sachvortrag übergangen, die Nichtigkeit folge aus der Unbestimmtheit der Vorläufigkeit nach § 165 AO; denn der Erbschaftsteuerbescheid enthalte keinen Hinweis auf die Vorläufigkeit hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09.

    dd) Erfolglos rügt die Antragstellerin, das Gericht habe ihren Sachvortrag unberücksichtigt gelassen, die Nichtigkeit folge aus der Unbestimmtheit der Vorläufigkeit nach § 165 AO, weil der Erbschaftsteuerbescheid keinen Hinweis auf die Vorläufigkeit hinsichtlich der Verfassungsbeschwerden 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09 enthalte.

  • FG München, 18.09.2012 - 7 K 2684/10

    Verstoß des Abzugsverbots für negativen Aktiengewinn aus Investmentfond gegen

    Eine nur faktische Beeinträchtigung im Sinne einer bloßen Reflexwirkung - wie im Streitfall die Minderung der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer - reicht nicht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30. Oktober 2010 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09, 1 BvR 3198/09, DStR 2010, 2508, unter III.1., m.w.N.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (

    Die an einen Dritten gerichtete Norm muss die Grundrechtsrechtsposition des Beschwerdeführers unmittelbar zu dessen Nachteil verändern (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09 u.a. -, Juris Rn. 14 m.w.N.).
  • FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2566/10

    Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher

    Die Ausführung in der Verfassungsbeschwerde vom 22.12.2009 zum Az.: 1 BvR 3196/09, die von der Antragstellerin in Kopie vorgelegt wurde, mache sie sich vollinhaltlich zu eigen.
  • FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2648/10

    Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher

    Die Ausführung in der Verfassungsbeschwerde vom 22.12.2009 zum Az.: 1 BvR 3196/09, die von der Antragstellerin in Kopie vorgelegt wurde, mache sie sich vollinhaltlich zu eigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18

    Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen das Landeswahlrecht zu

    Die an einen Dritten gerichtete Norm muss die Grundrechtsrechtsposition des Beschwerdeführers unmittelbar zu dessen Nachteil verändern (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09 u.a. -, Juris Rn. 14 m.w.N.).
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