Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 06.05.1964

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Allphasenumsatzsteuer

  • Alpmann Schmidt

    GG Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1, Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuerrechts im Hinblick auf dessen Wettbewerbsneutralität

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 21, 12
  • NJW 1967, 147
  • WM 1966, 1320
  • DÖV 1967, 164
  • BStBl III 1967 , 7



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Wird zitiert von ... (157)  

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04  

    Abfärberegelung

    So hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach aus Art. 105 und 106 GG auf die grundsätzliche verfassungsrechtliche Anerkennung einer bestimmten Steuer- oder Erhebungsart geschlossen (vgl. etwa BVerfGE 14, 105 zu Finanzmonopolen; 21, 12 und 37, 38 zur Umsatzsteuer; 93, 121 zur Vermögensteuer und 31, 8 ; 40, 56 ; 42, 38 zur Vergnügungsteuer; 69, 174 zur Getränkesteuer).

    c) Weitergehende Aussagen, vor allem zur Vereinbarkeit ihrer konkreten Ausgestaltung mit anderen steuerverfassungsrechtlichen Prinzipien und mit den Grundrechten, können Art. 106 Abs. 6 GG hingegen nicht entnommen werden (vgl. BVerfGE 21, 12 ).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99  

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Bei indirekten Steuern ist nicht nur dem Gedanken einer möglichst gleichmäßigen Belastung des Steuerschuldners durch gleichheitsgerechte Ausformung des Belastungsgrundes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 21, 12 ).

    Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 21, 12 ).

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98  

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Zudem gelingt es, durch Typisierung die Verwirklichung des Steueranspruchs verfahrensrechtlich zu erleichtern und die für den Staat verfügbaren personellen und finanziellen Mittel zu berücksichtigen (vgl. BVerfG-Urteile vom 24. Januar 1962 1 BvR 845/58, BVerfGE 13, 331, 341; vom 20. Dezember 1966 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63, BVerfGE 21, 12, 27; BVerfG-Beschluss vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1, 6).

    Diese sind jedoch erst dann erreicht, wenn die mit der Typisierung einhergehenden Vorteile nicht mehr im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfG-Urteile in BVerfGE 13, 331, 341; in BVerfGE 21, 12, 27; BVerfG-Beschlüsse vom 29. Mai 1990 1 BvL 20, 26/84 und 4/86, BVerfGE 82, 60, 95 ff.; vom 22. Juli 1991 1 BvR 829/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 424).

    Für Typisierungen, die vom Steuerpflichtigen nicht durch die Erbringung von Nachweisen widerlegt werden können, hat es das BVerfG allerdings als wesentlich angesehen, dass davon nur eine kleine Zahl von betroffenen Steuerpflichtigen benachteiligt wird, weil sie einen für sie günstigeren Sachverhalt als den in der Typisierung unterstellten verwirklicht haben und dass dieser Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Einzelfall nicht sehr intensiv ist (grundlegend Urteil des BVerfG in BVerfGE 21, 12, 27; vgl. ferner u.a. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 82, 60, 95 ff., und in HFR 1992, 424).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57; 1 BvR 70/63   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 18, 1
  • NJW 1964, 1315
  • DÖV 1965, 394



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Wird zitiert von ... (64)  

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07  

    Grundrecht auf Computerschutz

    Ohne Belang ist hier, ob der Gesetzgeber der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes § 7 Abs. 2 VSG erneut in seinen Willen aufgenommen hat, da hierdurch die Beschwerdefrist nicht neu in Gang gesetzt wird (vgl. BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 43, 108 ; 80, 137 ).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R  

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Deshalb hat das BVerfG Verfassungsbeschwerden von Verbrauchern gegen unmittelbar an Geschäftsinhaber gerichtete Regelungen über den Ladenschluss ebenso als zulässig angesehen wie solche gegen Steuernormen, die eine bestimmte Gruppe von Steuerpflichtigen begünstigen, soweit sie von Personen erhoben worden sind, die von der Begünstigung ausgeschlossen sind (BVerfGE 13, 230, 232 f; 18, 1, 12, 17).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07  

    WM-Marken

    Zum Schutz der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG gehört zwar das Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der beruflich erbrachten Leistung (BVerfGE 18, 1, 15); dazu rechnet auch die Möglichkeit, Werbeeinnahmen zu erzielen (BVerfGE 97, 228, 253).
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