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   BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10   

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https://dejure.org/2011,14939
BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10 (https://dejure.org/2011,14939)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10 (https://dejure.org/2011,14939)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 3269/10 (https://dejure.org/2011,14939)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge bei Unanfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung auch bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung - Anspruch auf rechtliches Gehör fordert jedoch keine sekundäre Anhörungsrüge bei perpetuierter Gehörsverletzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 33 Abs 3 RVG, § 56 Abs 2 S 1 RVG
    Nichtannahmebeschluss: Statthaftigkeit der Anhörungsrüge bei Unanfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung auch bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung - Anspruch auf rechtliches Gehör fordert jedoch keine sekundäre Anhörungsrüge bei perpetuierter Gehörsverletzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 33 Abs 3 RVG, § 56 Abs 2 S 1 RVG
    Nichtannahmebeschluss: Statthaftigkeit der Anhörungsrüge bei Unanfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung auch bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung - Anspruch auf rechtliches Gehör fordert jedoch keine sekundäre Anhörungsrüge bei perpetuierter Gehörsverletzung

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung trotz fehlendem Beruhens der angegriffenen Entscheidung auf dem geltend gemachten Verfassungsverstoß

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Statthaftigkeit der Anhörungsrüge bei Unanfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung auch bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung - Anspruch auf rechtliches Gehör fordert jedoch keine sekundäre Anhörungsrüge bei perpetuierter Gehörsverletzung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Statthaftigkeit der Anhörungsrüge bei Unanfechtbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung auch bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung - Anspruch auf rechtliches Gehör fordert jedoch keine sekundäre Anhörungsrüge bei perpetuierter Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b
    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung trotz fehlendem Beruhens der angegriffenen Entscheidung auf dem geltend gemachten Verfassungsverstoß

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt kein Anspruch darauf, dass das Gericht einer bestimmten Rechtsauffassung folgt (vgl. BVerfGK 6, 334 ).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10
    Die angegriffene Entscheidung beruht nicht auf dem geltend gemachten Verfassungsverstoß, denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Durchführung des Verfahrens der Anhörungsrüge zu einer anderen, den Beschwerdeführern günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10
    Des Weiteren würde eine bloß perpetuierte Gehörsverletzung keinen eigenständigen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG darstellen; eine sekundäre Gehörsrüge ist von Verfassungs wegen - auch unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes - nicht gefordert (vgl. BVerfGK 13, 496 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10
    Gerade die Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Erinnerung mit der Beschwerde (§ 56 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG) eröffnete selbst bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung die Möglichkeit, eine etwaige Gehörsverletzung des Amtsgerichts im Rahmen einer Anhörungsrüge geltend zu machen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10
    Die angegriffene Entscheidung beruht nicht auf dem geltend gemachten Verfassungsverstoß, denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Durchführung des Verfahrens der Anhörungsrüge zu einer anderen, den Beschwerdeführern günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10
    Die angegriffene Entscheidung beruht nicht auf dem geltend gemachten Verfassungsverstoß, denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Durchführung des Verfahrens der Anhörungsrüge zu einer anderen, den Beschwerdeführern günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2011 - 1 BvR 3269/10
    Die angegriffene Entscheidung beruht nicht auf dem geltend gemachten Verfassungsverstoß, denn es kann ausgeschlossen werden, dass die Durchführung des Verfahrens der Anhörungsrüge zu einer anderen, den Beschwerdeführern günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Gegen dieses bloße Perpetuieren eines vorinstanzlichen Gehörsverstoßes durch Nichtabhilfe ist die Anhörungsrüge nicht statthaft (vgl. BVerfGK 13, 496 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08 -, NJW 2008, S. 2635 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 3269/10 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 21.04.2013 - 1 BvR 423/11

    Zur Frage, in welchen Konstellationen eine Anhörungsrüge die Monatsfrist des § 93

    Eine solche Anhörungsrüge ist deshalb von vornherein aussichtslos und gehört nicht zum Rechtsweg (vgl. BVerfGK 13, 496 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 3269/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, juris, Rn. 13; i.E. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 309/10

    Telefonerlaubnis im Strafvollzug; Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Gegen das bloße Perpetuieren eines vorinstanzlichen Gehörsverstoßes durch Nichtabhilfe seitens des letztinstanzlich entscheidenden Gerichts ist die Anhörungsrüge nicht statthaft (vgl. BVerfGK 13, 496 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2008 - 1 BvR 562/08 -, NJW 2008, S. 2635 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2011 - 1 BvR 3269/10 -, juris).
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