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   BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07   

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BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07 (https://dejure.org/2009,1048)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07 (https://dejure.org/2009,1048)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2009 - 1 BvR 3275/07 (https://dejure.org/2009,1048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Bestimmung eines Flughafens zum Zollflugplatz i.S.d. Berufsfreiheit des Flughafenbetreibers; Bestimmung eines Flughafens zum Zollflugplatz i.S.e. Ergänzung und Erweiterung des Betriebs des Flughafens als Vorgang innerhalb der ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Eigenschaft als Zollflugplatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Versagung der Bestimmung als "Zollflugplatz" stellt Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der "Zollflugplatz" und die Berufsausübungsfreiheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zollflugplatz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Versagung der Bestimmung als "Zollflugplatz" stellt Eingriff in die Berufsausübung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 Abs. 1 GG
    Mittelbarer Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1486
  • DVBl 2009, 1440
  • DÖV 2009, 1006
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07
    Vielmehr kann der Abwehrgehalt auch bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen betroffen sein, wenn diese in der Zielsetzung und in ihren Wirkungen Eingriffen gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 279 ; 116, 202 ).

    Durch die Wahl eines solchen funktionalen Äquivalents eines Eingriffs entfällt die Grundrechtsbindung nicht (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 116, 202 ).

    An der für die Grundrechtsbindung maßgeblichen eingriffsgleichen Wirkung einer staatlichen Maßnahme fehlt es jedoch, wenn mittelbare Folgen ein bloßer Reflex einer nicht entsprechend ausgerichteten gesetzlichen Regelung sind (vgl. BVerfGE 116, 202 ).

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07
    Das an den Gesetzgeber gerichtete grundsätzliche Gebot der Differenzierung nach der Schwere des Eingriffs (vgl. BVerfGE 7, 377 ) gilt dabei auch innerhalb der Berufsausübungsregelungen; der Gesetzgeber ist inhaltlich umso freier, je mehr er nur die Berufsausübung trifft, umso stärker gebunden, je mehr zugleich die Berufswahl berührt ist (vgl. BVerfGE 11, 30 ).

    Je einschneidender die Freiheit der Berufsausübung beengt wird, desto höher müssen die Anforderungen an die Dringlichkeit der öffentlichen Interessen sein, die zur Rechtfertigung solcher Beengung ins Feld geführt wird (vgl. BVerfGE 11, 30 ).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07
    Denn auch wenn die Vorschriften des Zollrechts für den Flugzeugführer aus einem Drittland die Verpflichtung enthalten, nur auf einem Zollflughafen zu landen und von einem Zollflughafen abzufliegen (vgl. § 2 Abs. 2 ZollVG), so steht dieser Pflicht spiegelbildlich das Recht des Betreibers dieses Zollflughafens gegenüber, die Landung zu gestatten und den abgehenden Flug von seinem Flughafen abfliegen zu lassen (vgl. die entsprechende Argumentation in den Nichtraucherschutzfällen in BVerfGE 121, 317 ).

    Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen worden ist, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 95, 193 ; 102, 197 ; 121, 317 ).

  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 27.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Bei Vorliegen eines solchen funktionalen Äquivalents eines Eingriffs hängt die Rechtmäßigkeit des Informationshandelns davon ab, dass die für Grundrechtseingriffe maßgeblichen rechtlichen Anforderungen erfüllt sind (BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252 und vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ; Kammerbeschluss vom 31. August 2009 - 1 BvR 3275/07 - NVwZ 2009, 1486 Rn. 11).
  • BFH, 28.09.2010 - VII R 45/09

    Zollflugplatzzwang - Bestimmung eines Flugplatzes als Zollflugplatz -

    Auf die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde der Klägerin hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Senatsurteil mit Beschluss vom 31. August 2009  1 BvR 3275/07 (ZfZ 2009, 291) aufgehoben und die Sache an den Bundesfinanzhof zurückverwiesen.

    Da nach dem BVerfG-Beschluss in ZfZ 2009, 291 davon auszugehen ist, dass die Entscheidung über die Aufnahme eines Flugplatzes in die Liste der Zollflugplätze die Berufsausübungsfreiheit des Flugplatzbetreibers tangiert, besteht die --zur Bejahung der Klagebefugnis ausreichende-- Möglichkeit, dass die angefochtene Entscheidung des BMF eigene Rechte der Klägerin verletzt.

    Dass diese Entscheidung nach dem BVerfG-Beschluss in ZfZ 2009, 291 auch die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit eines Flugplatzbetreibers tangiert, der über seinen Flugplatz auch Drittlandsverkehre abwickeln will, hat --wie das BVerfG in dem genannten Beschluss ebenfalls ausgeführt hat-- nicht zur Folge, dass die der Entscheidung zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften in ihren Tatbeständen beschriebene materielle Kriterien enthalten müssten, welche den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit genügen.

    Dementsprechend hat das BVerfG in dem Beschluss in ZfZ 2009, 291 unter Hinweis auf seine Rechtsprechung ausgeführt, dass diese sich aus Systematik und Zwecksetzung der zollrechtlichen Vorschriften ergebenden Kriterien eine verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende gesetzliche Regelung der Berufsausübung darstellen, solange bei der Entscheidung, welcher Flugplatz Zollflugplatz sein soll, die Berufsausübungsfreiheit des --durch die Entscheidung allerdings nur mittelbar-- betroffenen Flugplatzbetreibers mit dem ihr zukommenden Gewicht berücksichtigt wird.

    Denn für die gerichtliche Prüfung einer Ermessensentscheidung gemäß § 102 FGO kommt es nicht darauf an, ob das Gericht bestimmte Ermessenserwägungen der Behörde für überzeugend hält, sie also in gleicher oder ähnlicher Weise angestellt hätte, sondern allein darauf, ob die nach dem Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift in Betracht kommenden Erwägungen --zu denen im Streitfall nach dem BVerfG-Beschluss in ZfZ 2009, 291 auch die angemessene Berücksichtigung beruflicher Belange der Klägerin gehört-- angestellt wurden und ob die für die Entscheidung maßgeblichen Erwägungen dem Zweck der Ermächtigung entsprechen und somit sachgerecht sind oder ob für die Entscheidung sachwidrige Erwägungen bestimmend waren.

    Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit (die Berufswahlfreiheit ist nach dem BVerfG-Beschluss in ZfZ 2009, 291 im Streitfall nicht tangiert) sind nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG (vgl. den vorstehend genannten BVerfG-Beschluss, m.w.N.) auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sind.

    So können z.B. auch die vom BVerfG in dem Beschluss in ZfZ 2009, 291 erwähnten strukturpolitischen Folgen für die Raumordnung Berücksichtigung finden und es kann daher eine Rolle spielen, dass eine bisher strukturschwache Region über keine bzw. nur geringe Möglichkeiten verfügt, Flugverkehre mit Drittlandsbezug stattfinden zu lassen.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 12 S 102/15

    Kindertagespflegestelle mit Angestellten

    Ob die von der Beklagten primär aus § 43 SGB VIII abgeleitete Vorgabe, bei der Großtagespflege müssten mindestens zwei selbständige Tagespflegepersonen zusammenwirken, eine Berufswahl- oder -ausübungsregelung darstellt (vgl. hierzu etwa BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 - 1 BvR 256/08 - Rn. 295, Beschluss vom 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07 - juris Rn. 10, 21), braucht nicht entschieden werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

    Die Plansätze 3.3.7 (Z) Satz 1 und 3.3.7.1 (Z) Satz 1 LEP 2002 mögen zwar - zumindest reflexartig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07 -, DVBl 2009, 1440) - Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit - hier freie Standortwahl durch einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - darstellen.

    Die grundrechtseinschränkenden Plansätze 3.3.7 (Z) Satz 1 und 3.3.7.1 (Z) Satz 1 LEP 2002 beruhen jedoch auf einer gesetzlichen Grundlage - dem ROG und dem LplG - und sind durch überwiegende vernünftige Gründe des Gemeinwohls, die dem Prinzip der zentralörtlichen Gliederung im Allgemeinen und der Vermeidung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben an nicht integrierten Standorten im Speziellen zugrunde liegen, gerechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07 -, DVBl 2009, 1440; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.05.2006 - 12 A 28/05 -, BRS 70 Nr. 4 (2006); Spannowsky, NdsVBl.

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 LB 24/12

    Berufung einer Nerzfarmbetreiberin stattgegeben: Berufswahlbeschränkende

    Bei der Veranschlagung der gegenläufigen Belange der Farmbetreiber, die wegen des vergrößerten Flächenbedarfes und der höheren Kosten für größere Haltungseinrichtungen finanzielle Einbußen erleiden, ist verfassungsrechtlich zu berücksichtigen, dass künftige Erwerbsmöglichkeiten als solche nicht dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.11.2010 - 1 BvR 261/10 -, Juris Rn. 11; Beschl. v. 04.02.2010 - 1 BvR 2918/09 -, NVwZ-RR 2011, 385, Juris Rn. 14; Beschl. v. 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07 -, DVBl. 2009, 1440, Juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 23.10.2008 - a.a.O. -, Juris Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - 13 A 2541/12

    Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, a. a. O., Rn. 62, vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 -, BVerfGE 116, 202 = juris, Rn. 82, und vom 31. August 2009 - 1 BvR 3275/07 -, a. a. O., Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - 7 C 21.90 -, a. a. O., Rn. 32; Schoch, NVwZ 2011, 193 (195).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 3 S 351/11

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

    Denn sie beruhen auf einer gesetzlichen Grundlage - dem ROG und dem LplG - und sind durch überwiegende vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt, die dem Prinzip der zentralörtlichen Gliederung im Allgemeinen und der Vermeidung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben an nicht integrierten Standorten im Speziellen zugrunde liegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07 -, DVBl 2009, 1440; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.05.2006 - 12 A 28/05 -, BRS 70 Nr. 4 (2006); Spannowsky, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08

    Annahme einer wesentlichen Teiltätigkeit des Steinmetzhandwerks und des

    In Rechtsprechung und Literatur ist indes allgemein anerkannt, dass durch hoheitliche Äußerungen auch mittelbar in Grundrechte eingegriffen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2009 - 1 BvR 3275/07 -, NVwZ 2009, 1486, 1487; BVerwG, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschl. v. 27.9.1994 - 14 TG 1743/93 -, NVwZ 1995, 611 f.; Leidinger, Hoheitliche Warnungen, Empfehlungen und Hinweise im Spektrum staatlichen Informationshandelns - Zum aktuellen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur -, DÖV 1993, 925, 928 f.; Gusy, Verwaltung durch Information - Empfehlungen und Warnungen als Mittel des Verwaltungshandelns -, NJW 2000, 977, 983 f.).

    Maßgeblich ist allein, ob die faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und in ihren Wirkungen unmittelbaren Eingriffen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2009 - 1 BvR 3275/07 -, NVwZ 2009, 1486, 1487).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2010 - 10 S 2821/09

    Zum Ausschluss von Beihilfeansprüchen wegen Nichterfüllung der allgemeinen

    Das Fehlen einer Gesetzgebungskompetenz des Landes stellt eine verfassungsrechtliche Sperre für eine weitergehende Interpretation der in Betracht kommenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung dar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07 -, NVwZ 2009, 1486; Senatsurteil vom 15.12.2009 - 10 S 3348/08 -, VBlBW 2010, 161).

    In dieses (wie in andere Grundrechte) eingreifende gesetzliche Regelungen müssen aber nicht nur durch hinreichende, der Intensität des Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, sondern ihrerseits kompetenzgemäß erlassen worden sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.08.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 7 BV 13.1397

    Klagebefugnis der "Ultimate Fighting Championship" (UFC) gegen medienrechtliche

    Dabei muss die Maßnahme über eine bloße Reflexwirkung hinaus die Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern und infolge ihrer Gestaltung in einem so engen Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs stehen, dass ihr objektiv eine berufsregelnde Tendenz zukommt (BVerfG, B.v. 11.7.2006 - 1 BvL 4/00 - BVerfGE 116, 202/222, B.v. 31.8.2009 - 1 BvR 3275/07 - NVwZ 2009, 1486/1487, B.v. 2.8.2010 - 1 BvR 2393/08 - BVerfGK 17, 448; BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 - juris Rn. 24).
  • BFH, 12.08.2020 - X R 22/18

    Von der ZfA vorgenommene Sperrung des Passworts für die Datenübermittlung von

  • BVerfG, 10.04.2012 - 1 BvR 100/11

    Vorgaben für Entscheidung der Zollverwaltung über Aufnahme eine Flugplatzes in

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2018 - 6 S 304/18

    Drittschutz bei Erteilung einer Härtefallbefreiung an einen Spielhallenbetreiber

  • VG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 K 18544/17

    Streit um Spielhallen

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2018 - L 5 KA 3686/16

    Vertragsärztliche Versorgung - hausarztzentrierte Versorgung - vertraglich

  • VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09

    Rundfunkgebührenpflicht für einen internetfähigen PC

  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 3553/19

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Glücksspiel; Härtefall;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2020 - 2 L 136/19

    Anfechtung einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2015 - LVerfG 7/14

    Neuordnung der Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern - und die

  • VG Düsseldorf, 29.01.2019 - 3 K 14584/17
  • VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 468.21

    Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstände einhalten

  • VG Düsseldorf, 30.04.2019 - 3 K 18711/17
  • VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 168.22

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis: Drittanfechtungsklage eines Veranstalters von

  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.911

    Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Zuordnung zur sog.

  • VG Düsseldorf, 15.01.2019 - 3 K 14799/17

    Spielhalle Drittanfechtung Auswahlverfahren Härtefallerlaubnis

  • VG Minden, 14.11.2017 - 10 L 992/17
  • SG Fulda, 23.08.2012 - S 3 R 167/12

    Einzelfall von Beitragsnachforderungen als Folge der Tarifunfähigkeit der CGZP.

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