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   BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04, 1 BvR 1092/04   

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BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04, 1 BvR 1092/04 (https://dejure.org/2005,3082)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.2005 - 1 BvR 328/04, 1 BvR 1092/04 (https://dejure.org/2005,3082)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 1 BvR 328/04, 1 BvR 1092/04 (https://dejure.org/2005,3082)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf eine willkürfreie Rechtsanwendung durch fehlenden Hinweis auf eine Kostenfolge im Beschwerdeverfahren - Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren hinsichtlich einer Zwangsversteigerung zweier Grundstücke - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf eine willkürfreie Rechtsanwendung durch fehlenden Hinweis auf eine Kostenfolge im Beschwerdeverfahren; Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren hinsichtlich einer Zwangsversteigerung zweier Grundstücke ; ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 c; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BVerfGG § 95 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 139; ; ZPO § 139 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 139 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 765 a; ; ZPO § 788; ; ZPO § 788 Abs. 3; ; ZPO § 869; ; ZVG § 83 Ziff. 6; ; ZVG § 96; ; ZVG § 99; ; ZVG § 99 Abs. 1; ; ZVG § 100 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den Zuschlagsbeschluss in der Zwangsversteigerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 10
  • NJW-RR 2005, 936
  • WM 2005, 335
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.07.1992 - 1 BvR 14/90

    Hinweispflichten des Rechtspflegers im Versteigerungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
    c) Die maßgeblichen Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Gerichts aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 86, 133 ) und den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, 3, Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1699 f.), sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt.

    Das Willkürverbot zieht insoweit den den Gerichten eingeräumten Ermessens- und Beurteilungsspielräumen äußerste Grenzen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1699).

    Ein subjektiver Schuldvorwurf ist mit der Feststellung willkürlicher Rechtsanwendung nicht verbunden (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1699 ).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
    c) Die maßgeblichen Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Gerichts aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 86, 133 ) und den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, 3, Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1699 f.), sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt.

    aa) Das Recht auf willkürfreie Rechtsanwendung, das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt, betrifft die Anwendung des materiellen Rechts ebenso wie des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 42, 64 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch - gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren - eine Verletzung des Willkürverbots angenommen, wenn im konkreten Fall ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis aus Erwägungen nicht gegeben wurde, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich waren (vgl. BVerfGE 42, 64 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
    Dabei handelte es sich jedoch nur um eine Ergänzung des tatsächlichen Vortrags, die auch nachträglich möglich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 81, 208 ).

    Die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
    c) Die maßgeblichen Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Gerichts aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 86, 133 ) und den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, 3, Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1699 f.), sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt.
  • OLG Bremen, 07.11.1984 - 2 W 111/84

    Versagung eines Zuschlages mangels ordnungsgemäßer Zustellung eines

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
    Entsprechend dieser Rechtslage gehen Rechtsprechung und Literatur überwiegend davon aus, dass ein nach § 99 Abs. 1 ZVG Hinzugezogener grundsätzlich nicht zur Partei des Beschwerdeverfahrens wird, weil er nicht verpflichtet ist, sich zu äußern und auch keine Anträge stellen kann (vgl. Stöber, a.a.O., § 99 Rn. 2; OLG Bremen, Rpfleger 1985, S. 160 ; OLG Hamm, Rpfleger 1976, S. 146 ; OLG Hamm, JurBüro 1966, S. 894 ; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 1963, S. 205).
  • OLG Stuttgart, 12.04.1999 - 2 W 11/99

    Werbung für den Verkauf von Konkurswaren durch den Konkursverwalter als Verstoss

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
    Zwar stellt die Zivilrechtsprechung ansonsten auf den Zeitpunkt unmittelbar vor der Erledigung ab (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, S. 997).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
    Insbesondere § 139 ZPO geht über das durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Minimum hinaus (vgl. BVerfGE 60, 305 ).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
    Eine allgemeine Hinweis- und Aufklärungspflicht ergibt sich aus der Verfassung nicht (vgl. BVerfGE 74, 1 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
    c) Die maßgeblichen Fragen zu den Aufklärungspflichten eines Gerichts aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 86, 133 ) und den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, 3, Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 1699 f.), sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt.
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
    Eine gerichtliche Entscheidung kann im Kostenpunkt selbstständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (vgl. BVerfGE 74, 78 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • OLG Düsseldorf, 24.01.1996 - 3 W 22/93
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10

    Verletzung des Willkürverbots durch unvertretbare Anwendung des Verfahrensrechts

    Die maßgeblichen Fragen zu den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Rechtsanwendung (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 89, 1 ), insbesondere bei der Anwendung einfachrechtlicher Hinweispflichten, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, NJW 1993, S. 1699 f.; BVerfGK 5, 10 ).

    Das Grundrecht auf willkürfreie Rechtsanwendung aus Art. 3 Abs. 1 GG betrifft die Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts ebenso wie diejenige des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfGK 5, 10 ).

    Auch im Bereich des Verfahrensrechts kann das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht jeden Fehler beanstanden, weil die Auslegung und Anwendung auch des einfachen formellen Rechts grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung entzogen ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfGK 5, 10 ).

    Infolgedessen verletzt nicht jeder Verstoß gegen eine einfachrechtliche Hinweispflicht zugleich Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O., S. 1699; BVerfGK 5, 10 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht nimmt jedoch gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren eine Verletzung des Willkürverbots an, wenn im konkreten Fall ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis unterblieben ist und das Unterbleiben des Hinweises bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken sachlich nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 1992 - 1 BvR 14/90 -, a.a.O.; BVerfGK 5, 10 ).

    Dabei kann der Umstand eine Rolle spielen, dass das Gericht beabsichtigt, einer nur wenig verbreiteten Meinung zu folgen (vgl. BVerfGK 5, 10 ).

    Jedenfalls muss in diesem Fall das Amtsgericht den Rechtsinhaber, der ansonsten mit seinem Recht völlig auszufallen droht, nach dem - auch in Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz geltenden (vgl. BVerfGK 5, 10 ) - § 139 ZPO rechtzeitig hierauf hinweisen.

  • BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2283/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Überraschende sowie nicht nachvollziehbare

    Mit ihrer hiergegen unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2005 - 1 BvR 328/04, 1 BvR 1092/04 -, juris; gekürzt abgedruckt in BVerfGK 5, 10 ff.) erhobenen Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO rügten die Beschwerdeführer, dass der Beschluss sie in ihrem Recht auf rechtliches Gehör verletze und gegen das Willkürverbot verstoße.

    b) Die Verfassungsbeschwerde erweist sich auch als begründet, denn der angegriffene Beschluss des Landgerichts Görlitz, Außenkammern Bautzen, vom 20. August 2018 verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf eine willkürfreie Rechtsanwendung, weil sie nicht auf die Kostenfolge einer Beteiligung an dem Beschwerdeverfahren hingewiesen wurden (vgl. BVerfGK 5, 10 ).

    Hier war ein Hinweis geboten, weil die Beschwerdeführer mit diesem Kostenrisiko nicht rechnen mussten (BVerfGK 5, 10 ).

    An dem Verfahren nach § 765a ZPO sind aber allein Schuldner und Gläubiger beteiligt; nur ihre Interessen sind zu berücksichtigen (vgl. Keller, in: Stöber, Zwangsversteigerungsgesetz, 22. Aufl. 2019, Einl. Rn. 260; BVerfGK 5, 10 ).

    Dies liefe dem Verursacherprinzip zuwider, das den Kostenregelungen zu Grunde liegt (BVerfGK 5, 10 m.w.N.).

    Sie ist jedenfalls so wenig verbreitet, dass ein Gericht, will es ihr folgen, in einer ausdrücklichen Hinzuziehungsentschließung darauf hinweisen muss (wie hier bereits BVerfGK 5, 10 m.w.N.).

    c) Da die Verfassungsbeschwerde nach Art. 3 Abs. 1 GG begründet ist, kann offen bleiben, ob das Landgericht auch aus Art. 103 Abs. 1 GG zu einem Hinweis verpflichtet war (wie hier bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2005, a.a.O., Rn. 27).

  • BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06

    Hamburgisches Hochschulgesetz

    Unzulässig ist es hingegen, nach Fristablauf einen neuen Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zu machen oder den Verfahrensgegenstand substantiell zu erweitern (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 27, 104 ; 27, 297 ; 81, 208 ; 84, 212 ; 109, 279 ; BVerfGK 5, 10 ; umfassend hierzu Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 92 Rn. 59 ff.).
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