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   BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68   

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BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68 (https://dejure.org/1970,180)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.1970 - 1 BvR 33/68 (https://dejure.org/1970,180)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 1970 - 1 BvR 33/68 (https://dejure.org/1970,180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde gegen freisprechendes Strafurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Monatsfrist - Verfassungsbeschwerde - Bekanntgabe des vollständigen Urteils - Freisprechende Urteile - Ausführungen der Entscheidungsgründe - Grundrechtsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 151
  • MDR 1970, 822
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
    Auch freisprechende Urteile können durch die Art ihrer Begründung Grundrechte verletzen (BVerfGE 6, 7 (9)).

    Gegen einen Freispruch im Strafverfahren ist eine Verfassungsbeschwerde des Angeklagten nicht schlechthin ausgeschlossen; denn das freisprechende Urteil kann durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen (BVerfGE 6, 7 (9)).

    Es mag möglich sein, daß ein offensichtlicher Widerspruch zwischen der abschließenden Feststellung eines Gerichts, der Angeklagte werde mangels Beweises freigesprochen, zu vorher getroffenen Feststellungen, aus denen sich ergibt, daß die Unschuld des Angeklagten als erwiesen anzusehen ist, eine Grundrechtsverletzung darstellt (vgl. BVerfGE 6, 7 (10)).

  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist gegen freisprechende Urteile eine Revision des Angeklagten nicht zulässig (BGHSt 7, 153; 16, 374; Kleinknecht, StPO, 29. Aufl., 1970, Vorbem. 4 vor § 296).
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
    Bei einem Widerspruch zwischen den mündlich eröffneten und den schriftlichen Gründen sind die schriftlichen maßgebend (BGHSt 2, 63 (66); 7, 363 (370 f.); 15, 263 (264 f.)).
  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist gegen freisprechende Urteile eine Revision des Angeklagten nicht zulässig (BGHSt 7, 153; 16, 374; Kleinknecht, StPO, 29. Aufl., 1970, Vorbem. 4 vor § 296).
  • BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56

    Anspruch auf rechtliches Gehör beivorgeschriebener mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
    Möglicherweise hätten sie in einem Revisionsverfahren mit Erfolg gerügt werden können; das Bundesverfassungsgericht kann aber, wie schon dargelegt, nicht die Rolle des hier fehlenden Revisionsgerichts übernehmen (vgl. auch BVerfGE 9, 231 (236)).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
    Bei einem Widerspruch zwischen den mündlich eröffneten und den schriftlichen Gründen sind die schriftlichen maßgebend (BGHSt 2, 63 (66); 7, 363 (370 f.); 15, 263 (264 f.)).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
    Es ist nicht seine Aufgabe, die Gestaltung des Verfahrens, die Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen, die Auslegung des "einfachen" Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall zu kontrollieren; nur wenn die Gerichte spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben, kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (BVerfGE 1, 418 (420); 18, 85 (92 f.)).
  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
    Das würde den besonderen Funktionen des Bundesverfassungsgerichts und seiner Stellung innerhalb der rechtsprechenden Gewalt nicht entsprechen (vgl. auch BVerfGE 22, 93 (98)).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
    Es ist nicht seine Aufgabe, die Gestaltung des Verfahrens, die Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen, die Auslegung des "einfachen" Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall zu kontrollieren; nur wenn die Gerichte spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben, kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (BVerfGE 1, 418 (420); 18, 85 (92 f.)).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Ein derartiger richterlicher Spruch zur Schuldfrage hat Gewicht, auch wenn er dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht vorgehalten werden darf (vgl. BVerfGE 28, 151 [160 f.]).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Das Bundesverfassungsgericht hält den einfachrechtlichen Grundsatz der Tenorbeschwer nicht nur in ständiger Rechtsprechung für verfassungsgemäß, sondern hat diesen auf die Prüfung der Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden sogar jedenfalls grundsätzlich übertragen (vgl. BVerfGE 28, 151, 160 f.; BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 BvR 800/12, 2 BvR 1003/12 (3. Kammer des 2. Senats), Rn. 8 mwN, juris).

    b) Indes kann in seltenen Ausnahmefällen auch ein freisprechendes Urteil durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzen (vgl. BVerfGE 6, 7, 9; 28, 151, 160).

    Das ist nicht schon dann anzunehmen, wenn die Entscheidungsgründe einzelne, den Beschwerdeführer belastende oder für ihn "unbequeme' Ausführungen enthalten (vgl. BVerfGE 28, 151, 161).

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Diese im Einzelfall zu kontrollieren, obliegt dem Bundesverfassungsgericht nicht (BVerfGE 28, 151 [160]).

    Es liegt insbesondere kein die Annahme eines Verstoßes gegen das Willkürverbot begründender Widerspruch (vgl. hierzu BVerfGE 28, 151 [161]) darin, daß das Oberlandesgericht bei der Beurteilung der Frage, ob dem Operateur ein "Kunstfehler" unterlaufen sei, den tatsächlichen Gegebenheiten im Operationsfeld und den daraus resultierenden operativen Bedingungen zentrale Bedeutung beimaß, bei der Prüfung des Umfangs der ärztlichen Aufklärungspflicht aber den im übrigen unbestrittenen und von den Gutachtern bestätigten Erfahrungssatz betonte, Verletzungen des nervus accessorius kämen bei Halsoperationen verhältnismäßig selten vor (UA S 16/17).

    Daß es sich hierbei in unvertretbarer Fehleinschätzung der beweisrechtlichen Lage des Beschwerdeführers im Rechtsstreit zu einem Beweisverfahren habe verleiten lassen, das zwar in seinen Einzelabschnitten verfassungsrechtlich hinzunehmen sei, in seiner Fehlsamkeit insgesamt jedoch die Ebene des Verfassungsrechts erreiche (vgl. BVerfGE 28, 151 [162 f.]), scheidet nach Sachlage aus.

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben; er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (BVerfGE 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ; BVerfGK 17, 203 ).

    Auch freisprechende Urteile können durch die Art ihrer Begründung Grundrechte verletzen, wenn die Entscheidungsgründe - für sich genommen - den Angeklagten so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen ist, die durch den Freispruch nicht aufgewogen wird (BVerfGE 6, 7 ; 8, 222 ; 28, 151 ).

    d) Der in der Senatsrechtsprechung auf den Angeklagten im Strafprozess beschränkte Obersatz, wonach in einzelnen Ausführungen der Entscheidungsgründe eine Grundrechtsverletzung des Angeklagten erblickt werden könne, wenn sie - für sich genommen - diesen so belasteten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen sei (BVerfGE 28, 151 ), wurde in jüngeren Kammerentscheidungen allgemein zwar auf den "Betroffenen" ausgedehnt (BVerfGK 17, 203 ; vgl. auch die Parallelentscheidung der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2010 - 1 BvR 1433/08 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2012 - 2 BvR 800/12, 2 BvR 1003/12 -, juris, Rn. 8).

    Entscheidend ist allein das Vorliegen rechtlicher Nachteile bei dem jeweiligen Beschwerdeführer (BVerfGE 8, 222 ; 15, 283 ; 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ; BVerfGK 17, 203 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Angesichts der Dauer der Unterbringung des Beschwerdeführers und des Gewichts der Tat, die den Anlaß zu dieser gegeben hat, handelt es sich bei den aufgezeigten Aufklärungsmängeln nicht lediglich um Fehler in der Verfahrensgestaltung und bei der Sachverhaltsfeststellung, die im Bereich des einfachen Rechts verbleiben; in ihrer nach Lage des außergewöhnlichen Falles sich summierenden Wirkung erreichen sie die Ebene des Verfassungsrechts (vgl. BVerfGE 28, 151 (162); 52, 131 (164); siehe auch BVerfGE 27, 211 (219)).
  • BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn in den Entscheidungsgründen Ausführungen enthalten sind, die den Betroffenen für sich genommen so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Interesses festzustellen ist (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ).
  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und

    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben (sog. Erfordernis der Tenorbeschwer); er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (vgl. BVerfGE 28, 151 ; 140, 42 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könne sich eine Beschwer grundsätzlich nur aus dem Entscheidungstenor ergeben (unter Hinweis auf BVerfGE 28, 151 ).
  • BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 1502/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die urheberrechtliche Störerhaftung

    Der Tenor allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (vgl. BVerfGE 28, 151 ; 74, 358 ; 82, 106 ).
  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08

    Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus dem Tenor der Entscheidung ergeben; er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten (vgl. BVerfGE 28, 151 ).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn in Urteilsgründen Ausführungen enthalten sind, die den Betroffenen für sich genommen so belasten, dass eine erhebliche, ihm nicht zumutbare Beeinträchtigung eines grundrechtlich geschützten Bereichs festzustellen ist (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ).

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08

    Zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer

  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
  • BVerfG, 30.05.2012 - 2 BvR 800/12

    Mangels Beschwer bzw mangels Rechtswegerschöpfung offensichtlich unzulässige

  • BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96

    Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich

  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 608/19

    Zulässigkeit der Revision (keine Berücksichtigung sonstiger Rechts- und

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im

  • BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07

    Verfassungsrechtliche Nachprüfung einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens

  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 249/10

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde (maßgeblicher Zeitpunkt bei in

  • OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 540/04

    Kein Wiederaufnahmeverfahren bei einem aufgrund des Gesetzes zur Aufhebung

  • BVerfG, 06.11.1975 - 1 BvR 358/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vergabe von Studienplätzen

  • StGH Hessen, 26.10.1977 - P.St. 849

    Menschenwürde; Rechtswegerschöpfung; Rücknahme; Klagerücknahme;

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 WRB 5.18

    Kostentragung der Dienststelle für Rechtsanwaltskosten; Schutzstatus der

  • BVerfG, 21.04.2004 - 2 BvR 581/04

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde; allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1199/06

    Verfassungsrechtliche Prüfung der strafrichterlichen Beweiswürdigung durch das

  • StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 1005

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Sexualkundeunterrichts in der Schule ohne

  • BVerwG, 23.04.1980 - 1 WB 265.77

    Eberhard Wagemann

  • BVerwG, 25.04.1978 - 1 WB 154.77

    Antragsverfahren - Soldat - Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens

  • BVerwG, 09.10.1970 - III B 73.70

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • KG, 22.09.2020 - 4 Ws 74/20

    Fehlende Beschwer bei Freispruch

  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84

    Versetzung - Truppendienstliche Maßnahme - Nachbesetzung eines Dienstposten -

  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 20.90

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

  • LG Frankfurt/Oder, 09.03.2022 - 22 Qs 4/22
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