Rechtsprechung
   BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10803
BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14 (https://dejure.org/2015,10803)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14 (https://dejure.org/2015,10803)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 (https://dejure.org/2015,10803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,10803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines effektiven Beschleunigungsrechtsbehelfs erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Beachtlichkeit des entgegenstehenden Kindeswillens bei Entscheidung über Umgangsrecht - sowie zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung in Umgangsverfahren - hier: keine Verletzung des Elternrechts bei Ausschluss des väterlichen ...

  • IWW

    Art. 8 EMRK; Art. 6 Abs. 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines befristeten Umgangsausschlusses mit dem leiblichen Kind

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Beachtlichkeit des entgegenstehenden Kindeswillens bei Entscheidung über Umgangsrecht - sowie zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung in Umgangsverfahren - hier: keine Verletzung des Elternrechts bei Ausschluss des väterlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 8; GG Art. 6 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit eines befristeten Umgangsausschlusses mit dem leiblichen Kind

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines effektiven Beschleunigungsrechtsbehelfs erfolglos

  • beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Umgangsauschluss nach Beeinflussung durch die Mutter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vermeintliche Fehlen eines effektiven Beschleunigungsrechtsbehelfs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nur 1 Brief monatlich - Umgangsverbot für den Vater

  • lto.de (Kurzinformation)

    Umgangsverbot für Vater bestätigt - Ein Brief pro Monat muss genügen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines effektiven Beschleunigungsrechtsbehelfs erfolglos

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines effektiven Beschleunigungsrechtsbehelfs erfolglos

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkung des Umgangsrechts auf brieflichen Kontakt zulässig

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bei Umgangsverbot für Vater muss ein Brief pro Monat genügen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 20.05.2015)

    Umgangsrecht - Im Zweifel gegen den Vater

  • bista.de (Kurzinformation)

    Kontakt zum Vater nicht gegen den Willen des Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristeter Ausschluss des Umgangsrechts

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umgang des Vaters mit seinem Sohn kann auf monatlichem Briefkontakt begrenzt werden - Persönlicher Umgang wegen Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzinformation und Diskussion)

    Umgangsauschluss nach Beeinflussung durch die Mutter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2561
  • FamRZ 2015, 1093
  • FamRZ 2015, 1169
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
    Es ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Das Gericht hat sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Soweit das Kind den Umgang mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil nicht will, ist es Aufgabe der Gerichte die Gründe für diese Einstellung zu ermitteln und sie in ihre Entscheidung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 64, 180 ).

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
    Es ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen und dem Liebesbedürfnis Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

    Eine Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen jedoch dann in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).

    Das Gericht hat sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen des Elternteils als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ; 64, 180 ).

  • EGMR, 15.01.2015 - 62198/11

    Umgangsrecht leiblicher Väter - Deutsche Gerichte zu lasch, Gesetze lückenhaft

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
    g) Mit Urteil vom 15. Januar 2015 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte neben einer Verletzung des Rechts auf Familienleben des Beschwerdeführers nach Art. 8 EMRK aufgrund der unzureichenden Umsetzung der (hier nicht streitgegenständlichen) Umgangsregelung des Oberlandesgerichts auch eine Verletzung von Art. 13 in Verbindung mit Art. 8 EMRK fest, da die Verzögerungsrüge mit anschließender Entschädigungsklage nach § 198 GVG in Umgangsverfahren keinen wirksamen Rechtsbehelf darstelle (EGMR, Kuppinger v. Deutschland, Urteil vom 15. Januar 2015, Nr. 62198/11, Rn. 140 f.).

    Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf die geringe Höhe des in der Vergangenheit gegen die Mutter festgesetzten Ordnungsgeldes, eine Verletzung des Rechts auf Familienleben des Beschwerdeführers nach Art. 8 EMRK festgestellt (EGMR, Kuppinger v. Deutschland, Urteil vom 15. Januar 2015, Nr. 62198/11, Rn. 105 f.).

    Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers lag deshalb hinsichtlich der Dauer des Abänderungsverfahrens auch kein Verstoß gegen Art. 8 EMRK vor, wie auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 15. Januar 2015 ausdrücklich festgestellt hat (EGMR, Kuppinger v. Deutschland, Urteil vom 15. Januar 2015, Nr. 62198/11, Rn. 121 f.).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
    aa) Danach ist ein Beschwerdeführer verpflichtet, das angeblich verletzte Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht zu bezeichnen und substantiiert darzulegen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 130, 1 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss der Beschwerdeführer anhand dieser Maßstäbe aufzeigen, inwieweit seine Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt sein sollen (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).

  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz gehört die schlüssige Behauptung des Beschwerdeführers, dass er selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die beanstandeten Rechtsnormen in seinem Grundrecht verletzt sei (vgl. BVerfGE 64, 301 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
    Dies setzt die schlüssige Darlegung voraus, dass die angegriffenen Normen auf die Rechtsstellung des Beschwerdeführers aktuell und nicht nur potenziell einwirken (vgl. BVerfGE 114, 258 ).
  • BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
    In umgangsrechtlichen Verfahren ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, dass mit jeder Verfahrensverzögerung eine Entfremdung zwischen dem Umgang begehrenden Elternteil und dem betroffenen Kind fortschreitet (vgl. BVerfGK 2, 140 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2008 - 1 BvR 547/06 -, FamRZ 2008, S. 2258 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.11.2006 - 2 BvR 2338/06

    Verfassungsrechtlichkeit der Verhängung einer Strafe bei Vorliegen

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
    Verfahrensverzögerungen, die ein Beschwerdeführer selbst verursacht hat, sind verfassungsrechtlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. November 2006 - 2 BvR 2338/06 -, juris, Rn. 8 m.w.N.), insbesondere dann nicht, wenn ein Beschwerdeführer - wie vorliegend - aktiv eine Verlängerung des Verfahrens betreibt, wie seine erfolglosen Befangenheitsanträge, sein unbegründeter Wiedereinsetzungsantrag vor dem Amtsgericht und seine zahlreichen Terminsverlegungsanträge belegen.
  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07

    Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
    Zwar mögen die Anforderungen an den Vortrag des Beschwerdeführers mit steigender Verfahrensdauer sinken, und es mögen auch besonders gelagerte Ausnahmefälle denkbar sein, in denen der bloße Verweis auf eine ganz besonders lange Verfahrensdauer ausreicht (vgl. BVerfGK 17, 390 ).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) einer Mutter durch Übertragung

    Auszug aus BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14
    Hierbei ist in den Blick zu nehmen, dass das Kind mit der Kundgabe seines Willens von seinem Recht zur Selbstbestimmung Gebrauch macht (vgl. BVerfGK 15, 509 ) und seinem Willen mit zunehmenden Alter vermehrt Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ).
  • BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06

    Überlange Verfahrensdauer in umgangsrechtlichem Verfahren verletzt betroffenen

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98

    Unbeachtlichkeit des Kindeswillens für gerichtliche Umgangsregelung im Falle der

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1245/05

    Keine Verkennung der Anforderungen Art 6 Abs 2 an die Berücksichtigung des

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • EGMR, 10.02.2011 - 1521/06

    Rechtssache T. gegen DEUTSCHLAND

  • EGMR, 22.04.2008 - 1182/05

    HUB v. GERMANY

  • EGMR, 21.04.2011 - 41599/09

    Rechtssache K. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren;

    Die Gerichte müssen sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917; 2015, 1093; 2010, 1622; 2009, 399; Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - 6 UF 20/13 -, NJW-RR 2013, 452, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2020 - 3 UF 156/20

    Umgangspflicht des Vaters

    Der Kindeswille hat bei Kindern im Alter von A (... Jahre im Zeitpunkt seiner erstinstanzlichen persönlichen Anhörung), C (... Jahre im Zeitpunkt seiner erstinstanzlichen persönlichen Anhörung) sowie B (... Jahre im Zeitpunkt seiner erstinstanzlichen persönlichen Anhörung) ein nicht geringes Gewicht (vgl. BVerfG FamRZ 2015, 1093; BVerfGK 9, 274, 281; 10, 519, 524).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Das Außerachtlassen des beeinflussten Willens ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die manipulierten Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGK 9, 274 ; 10, 519 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris, Rn. 17; stRspr) haben die Fachgerichte daher dem Willen des Kindes aufgrund seines Alters und seiner Reife zutreffend entscheidende Bedeutung beigemessen.

    Liegen die Voraussetzungen eines Umgangsausschlusses - eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB - nicht mehr vor, ist das Gericht nach § 1696 Abs. 2 BGB vielmehr verpflichtet, den Umgangsausschluss aufzuheben (vgl. für den Fall eines befristeten Umgangsausschlusses bereits BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 -, juris, Rn. 27).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht