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   BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61   

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BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61 (https://dejure.org/1967,13)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1967 - 1 BvR 334/61 (https://dejure.org/1967,13)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 (https://dejure.org/1967,13)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Auslegung der Regelung des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) über die Tilgung, Verzinsung und Entrichtung der Kreditgewinnabgabe - Bindung des Gesetzgeber bei der Festsetzung der Steuerschuldfälligkeiten und der Steuerzinsverpflichtungen an ...

  • opinioiuris.de

    Nachprüfung der Auslegung einfachen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1; LAG § 175 § 176
    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 209
  • MDR 1967, 648
  • DVBl 1967, 413
  • DVBl 1967, 415
  • DB 1967, 625
  • BStBl III 1967, 357
 
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Wird zitiert von ... (190)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
    Vielmehr ist es Sache der Verwaltungsbehörden und Gerichte, die bei der Gesetzesanwendung mangels ausdrücklicher Regelungen auftauchenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden zu beantworten (vgl. BVerfGE 11, 126 [130]).

    Ebensowenig ist zu beanstanden, daß das Finanzgericht zur Klärung der bei einer Interpretation des Wortlautes verbleibenden Zweifel die Entstehungsgeschichte der streitigen Vorschriften ergänzend berücksichtigt hat (vgl. BVerfGE 1, 299 [312]; 11, 126 [130]).

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
    Diesem Erfordernis ist auch bei Steuerrechtsnormen genügt, wenn der Gesetzgeber die wesentlichen Bestimmungen über die Steuer oder Abgabe mit hinreichender Genauigkeit trifft; er braucht nicht jede einzelne Frage zu entscheiden und ist hierzu angesichts der Kompliziertheit der zu erfassenden Vorgänge vielfach auch gar nicht in der Lage (vgl. BVerfGE 3, 225 [243]).

    Eine solche Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (BVerfGE 19, 166 [177]; 3, 225 [242 f.]).

  • BVerfG, 03.11.1965 - 2 BvR 246/62

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
    Eine solche Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (BVerfGE 19, 166 [177]; 3, 225 [242 f.]).

    Insgesamt bestehen daher gegen die Art der Auslegung des Gesetzes durch die Finanzgerichte keine verfassungsrechtlichen Bedenken; sie hält sich durchaus im Rahmen der richterlichen Gesetzesinterpretation, die im Rechtsstaat Aufgabe der Gerichte ist (vgl. BVerfGE 19, 166 [176]).

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
    Denn es gebe in diesem Falle durch mangelnde Präzision den Finanzbehörden eine rechtsstaatswidrige "verdeckte" Ermächtigung zu Eingriffen in die grundrechtlich geschützte Rechtssphäre und verstoße gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der im Steuerrecht die Tatbestandsmäßigkeit jeder Forderung verlange (vgl. BVerfGE 7, 282 [301 f.]).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
    Ebensowenig ist zu beanstanden, daß das Finanzgericht zur Klärung der bei einer Interpretation des Wortlautes verbleibenden Zweifel die Entstehungsgeschichte der streitigen Vorschriften ergänzend berücksichtigt hat (vgl. BVerfGE 1, 299 [312]; 11, 126 [130]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
    Welcher dieser Auslegungen nach einfachem Recht der Vorzug gebührt oder ob gar noch eine weitere Auslegung denkbar wäre, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden; dies ist vielmehr allein Sache der fachlich zuständigen Gerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
    Eine Verletzung von Art. 14 GG kommt schon deswegen nicht in Betracht, weil die Abgabepflicht, soweit sie hier der Prüfung unterliegt, auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruht (vgl. BVerfGE 19, 119 [128 f.]).
  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
    Es lag daher in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl.BVerfGE 17, 381 [388 f.]; 12, 326 [337 f.]) und war jedenfalls nicht willkürlich (BVerfGE 18, 121 [124]), wenn er in bezug auf die Tilgung der Abgabe bei der Vermögensabgabe den Vierteljahrsbetrag, bei der Kreditgewinnabgabe dagegen die Jahresleistung als die geschuldete Teilleistung ansah und entsprechend die Verzinsung der Jahresleistung bis zu ihrer vollständigen Abdeckung verlangte.
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
    Es lag daher in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl.BVerfGE 17, 381 [388 f.]; 12, 326 [337 f.]) und war jedenfalls nicht willkürlich (BVerfGE 18, 121 [124]), wenn er in bezug auf die Tilgung der Abgabe bei der Vermögensabgabe den Vierteljahrsbetrag, bei der Kreditgewinnabgabe dagegen die Jahresleistung als die geschuldete Teilleistung ansah und entsprechend die Verzinsung der Jahresleistung bis zu ihrer vollständigen Abdeckung verlangte.
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
    Insgesamt ist danach die den Abgabepflichtigen auferlegte Last sowohl im ganzen (Kapitalschuld) wie in bezug auf die darauf zu erbringenden Einzelleistungen (Jahresleistung bzw. Teilbeträge der Jahresleistung) hinreichend meßbar und berechenbar (vgl. BVerfGE 13, 153 [160]).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61

    Bundesnotarordnung

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht zu prüfen, ob die angefochtenen Entscheidungen der Gerichte bei der Anwendung bürgerlich-rechtlicher Normen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte beruhen, deren Verletzung die Beschwerdeführerin gerügt hat, oder ob das Auslegungsergebnis selbst die geltend gemachten Grundrechte verletzt (BVerfGE 7, 198 [205 f.]; 21, 209 [216]).

    Deshalb hat dieses Gericht bei der Beurteilung von Umfang und Reichweite der verfassungsrechtlichen Ausstrahlungswirkungen auf Interessenkonflikte sich in ständiger Rechtsprechung nicht auf eine abstrakte Aussage beschränkt, sondern sich für befugt erachtet, Würdigungen von Zivil- und Strafgerichten durch eigene Wertungen zu ersetzen, wenn diese Gerichte die Ausstrahlungswirkungen von Grundrechten verkannt haben (vgl. BVerfGE 7, 198 [207]; 12, 113 [126 ff.]; 18, 85 [93 ff.]; 21, 209 [216]; 24, 278 [281 ff.]; 25, 28 [35]; 25, 309 [312]; 27, 71 [79 ff.]; 27, 104 [109 f.]; 28, 55 [63 f.]).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Es reicht aus, wenn sich im Wege der Auslegung der einschlägigen Bestimmung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln feststellen lässt, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (vgl. BVerfGE 21, 209 ; 79, 106 ; 102, 254 ).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Denn das Bundesverfassungsgericht ist kein Superrevisionsgericht (vgl. BVerfGE 2, 336 ; 21, 209 ; 53, 30 ; stRspr).
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