Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68; 1 BvR 710/68; 1 BvR 337/69   

Volltextveröffentlichungen

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    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter Disziplinarmaßnahmen gegen noch nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 28, 261
  • BVerfGE 28, 264
  • NJW 1970, 1731
  • MDR 1970, 906
  • DÖV 1970, 718



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71  

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in einer weiteren Entscheidung vom 26. Mai 1970 (BVerfGE 28, 264 (275 f.)) festgestellt, daß ein Beschluß, der die Beschwerde eines Soldaten gegen eine wegen mehrmaliger Verweigerung des Befehls zum Waffenempfang oder Waffendienst verhängte Disziplinarmaßnahme erst nach dessen rechtskräftiger Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zurückwies und damit die Disziplinarmaßnahme aufrechterhielt, mit Art. 4 Abs. 3 GG nicht vereinbar war.

    Der Erste Senat hat mit seiner Entscheidung vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 668, 710/68 und 337/69 - (BVerfGE 28, 264 (276)) den Beschluß eines Truppendienstgerichts aufgehoben, der die Beschwerde eines Kriegsdienstverweigerers gegen ein vor seiner Anerkennung wegen Gehorsamsverweigerung verhängte Arreststrafe nach seiner Anerkennung zurückgewiesen hatte.

    Das Bundesverfassungsgericht, Erster Senat, hat am 26. Mai 1970 entschieden, daß nach rechtskräftiger Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer weiterer Zwang zur Kriegsdienstleistung nicht ausgeübt werden darf und daß Disziplinarmaßnahmen nach diesem Zeitpunkt als unzulässiger Zwang in diesem Sinne anzusehen sind (BVerfGE 28, 264 (276)).

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02  

    Wiedergutmachung als Milderungsgrund

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gelten das Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) grundsätzlich auch im Disziplinarverfahren (vgl. BVerfGE 27, 180 ; 28, 264 ; 37, 167 ; 46, 17 ; 98, 169 ).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95  

    Abgeordnetenprüfung

    Art. 103 Abs. 3 GG findet von vornherein keine Anwendung (vgl. BVerfGE 28, 264 [276]).

    Auf die Reichweite eines vom Bundesverfassungsgericht aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Grundsatzes, wonach die mehrfache Ahndung desselben Vorgangs mit der gleichen Maßnahme unzulässig ist (vgl. dazu BVerfGE 28, 264 [277]), kommt es nicht an, ebensowenig ist zu entscheiden, ob das Überprüfungsverfahren zur Feststellung einer Verstrickung einer Ahndung gleichgestellt werden kann.

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