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   BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17   

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BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17 (https://dejure.org/2020,11695)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.2020 - 1 BvR 34/17 (https://dejure.org/2020,11695)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 2020 - 1 BvR 34/17 (https://dejure.org/2020,11695)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen Verpflichtung zur Unterlassung einer Verdachtsberichterstattung unbegründet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 93a Abs 1 BVerfGG, § 93b S 1 BVerfGG, § 823 Abs 1 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Zu Sorgfaltsanforderungen der Presse bei Verdachtsberichterstattung - hier: keine Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und 2 GG durch Verpflichtung zur Unterlassung einer Verdachtsberichterstattung, die sich lediglich auf Maßnahmen der behördlichen ...

  • IWW

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 93a Abs. 1 BVerfGG, § 93b S. 1 BVerfGG, § 823 Abs. 1 BGB
    GG, BVerfGG, BGB

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu Sorgfaltsanforderungen der Presse bei Verdachtsberichterstattung - hier: keine Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und 2 GG durch Verpflichtung zur Unterlassung einer Verdachtsberichterstattung, die sich lediglich auf Maßnahmen der behördlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2 ; BVerfGG § 93a
    Unterlassung einer Verdachtsberichterstattung über ein Steuerstrafverfahren durch Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine deutschlandweit bekannte Schlagersängerin

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu Sorgfaltsanforderungen der Presse bei Verdachtsberichterstattung - hier: keine Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und 2 GG durch Verpflichtung zur Unterlassung einer Verdachtsberichterstattung, die sich lediglich auf Maßnahmen der behördlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdachtsberichterstattung über ein Steuerstrafverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17
    Der Umfang der an eine Verdachtsberichterstattung zu stellenden Sorgfaltspflichten ist dabei im Einklang mit den grundrechtlichen Anforderungen zu bemessen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).

    Zu berücksichtigen ist, dass die Sorgfaltsanforderungen Ausdruck der Schutzpflicht sind, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 99, 185 ; 114, 339 ).

  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01

    Zu Sorgfaltsanforderungen bei Verdachtsberichterstattung unter namentlicher

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17
    Insbesondere dürfen die Gerichte im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, welche die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt einschnürend wirken können (vgl. BVerfGE 85, 1 ; BVerfGK 9, 317 ).

    Eine Überspannung der Sorgfaltsanforderungen liegt indes nicht bereits darin, dass die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung von einem Mindestmaß an Beweistatsachen abhängig gemacht wird, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen (vgl. BVerfGK 9, 317 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17
    Der Umfang der an eine Verdachtsberichterstattung zu stellenden Sorgfaltspflichten ist dabei im Einklang mit den grundrechtlichen Anforderungen zu bemessen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).

    Zu berücksichtigen ist, dass die Sorgfaltsanforderungen Ausdruck der Schutzpflicht sind, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 99, 185 ; 114, 339 ).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17
    Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung sind in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. BGHZ 143, 199 ) und verfassungsgerichtlich gebilligt.
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17
    Insbesondere dürfen die Gerichte im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, welche die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt einschnürend wirken können (vgl. BVerfGE 85, 1 ; BVerfGK 9, 317 ).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17
    Auch wenn wegen der Allgemeinschädlichkeit der Steuerhinterziehung und der Leitbild- und Kontrastfunktion der Beschuldigten (vgl. zur Leitbildfunktion prominenter Personen BVerfGE 101, 361 ; 120, 180 ) das öffentliche Berichterstattungsinteresse grundsätzlich als hoch zu gewichten war, durften die Gerichte zugunsten der Beschuldigten berücksichtigen, dass aufgrund ihrer Tätigkeit als Schlagersängerin jedenfalls kein besonders gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit gerade an ihrem Finanzgebaren bestand.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17
    Auch wenn wegen der Allgemeinschädlichkeit der Steuerhinterziehung und der Leitbild- und Kontrastfunktion der Beschuldigten (vgl. zur Leitbildfunktion prominenter Personen BVerfGE 101, 361 ; 120, 180 ) das öffentliche Berichterstattungsinteresse grundsätzlich als hoch zu gewichten war, durften die Gerichte zugunsten der Beschuldigten berücksichtigen, dass aufgrund ihrer Tätigkeit als Schlagersängerin jedenfalls kein besonders gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit gerade an ihrem Finanzgebaren bestand.
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17
    Je stärker die Äußerung die Rechtspositionen der durch sie betroffenen Dritten beeinträchtigt, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen; dabei ist das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen abwägend zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 1, 327 ).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17
    Zu berücksichtigen ist, dass die Sorgfaltsanforderungen Ausdruck der Schutzpflicht sind, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfGE 12, 113 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20

    Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7.7.2020 - 1 BvR 146/17 -, AfP 2020, 302 = juris, Rn. 16, und vom 18.3.2020 - 1 BvR 34/17 -, juris, Rn. 5; BGH, Urteil vom 7.12.1999 - VI ZR 51/99 -, BGHZ 143, 199 = juris, Rn. 17 ff., 21, m. w. N.
  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen

    Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 16. Februar 2016 - VI ZR 367/15, NJW-RR 2017, 31 Rn. 22; vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, BGHZ 132, 13, 23 f., juris Rn. 31 f.; vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, BGHZ 143, 199, 203 f., juris Rn. 20 f.; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, BGHZ 176, 175 Rn. 35; vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 26; vom 18. November 2014 - VI ZR 76/14, BGHZ 203, 239 Rn. 15; jeweils mwN; BVerfG, BeckRS 2020, 9600 Rn. 5).
  • OLG Köln, 10.09.2020 - 15 U 230/19

    Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig

    Der Umfang der an eine Verdachtsberichterstattung zu stellenden Sorgfaltspflichten ist dabei im Einklang mit den grundrechtlichen Anforderungen zu bemessen: Je stärker die Äußerung die Rechtspositionen der durch sie betroffenen Dritten beeinträchtigt, desto höher sind aber die Sorgfaltsanforderungen; dabei ist das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen abwägend zu berücksichtigen (vgl. zuletzt etwa BVerfG v. 18.03.2020 - 1 BvR 34/17, BeckRS 2020, 9600 Rn. 5).

    Ein solches Verschieben der Verantwortung geht aber - auch unter Berücksichtigung der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und dem Erfordernis, deswegen die publizistischen Sorgfaltsanforderungen nicht zu überspannen (vgl. zuletzt etwa BVerfG v. 18.03.2020 - 1 BvR 34/17, BeckRS 2020, 9600 Rn. 5) - nach Ansicht des Senats gerade in Fällen einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung über mögliche Straftaten doch zu weit.

  • BGH, 20.06.2023 - VI ZR 262/21

    Erfordernis eines Mindestbestands an Beweistatsachen für eine identifizierende

    Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 16. November 2021 - VI ZR 1241/20, VersR 2022, 386 Rn. 18; vom 16. Februar 2016 - VI ZR 367/15, NJW-RR 2017, 31 Rn. 22; vom 18. November 2014 - VI ZR 76/14, BGHZ 203, 239 Rn. 15; vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 26; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, BGHZ 176, 175 Rn. 35; vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, BGHZ 143, 199, 203 f., juris Rn. 20 f.; vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, BGHZ 132, 13, 23 f., juris Rn. 31 f.; jeweils mwN; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2020 - 1 BvR 34/17, BeckRS 2020, 9600 Rn. 5).
  • OLG Köln, 12.11.2020 - 15 U 112/20

    Identifizierende Berichterstattung über sog. "Miethaie" zulässig?

    Der Umfang der an eine Verdachtsberichterstattung zu stellenden Sorgfaltspflichten ist dabei jeweils im Einklang mit den grundrechtlichen Anforderungen zu bemessen: Je stärker die Äußerung die Rechtspositionen der durch sie betroffenen Dritten beeinträchtigt, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen; dabei ist das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen abwägend zu berücksichtigen (vgl. zuletzt BVerfG v. 18.03.2020 - 1 BvR 34/17, BeckRS 2020, 9600 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 19 U 86/21

    Unterlassungsbegehren wegen Äußerungen in E-Mail im Rahmen journalistischer

    Eine Verdachtsberichterstattung ist im Rahmen der durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zulässig, wobei die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (BGHZ 143, 199, 203 ff) und verfassungsgerichtlich gebilligt sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2020 -1 BvR 34/17 -, juris Rz. 5).

    Der Umfang der an eine Verdachtsberichterstattung zu stellenden Sorgfaltspflichten ist dabei im Einklang mit den grundrechtlichen Anforderungen zu bemessen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Sorgfaltsanforderungen Ausdruck der Schutzpflicht sind, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2020 - 1 BvR 34/17 -, juris Rz. 5).

  • OLG Köln, 18.02.2021 - 15 U 44/20

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch identifizierende

    Der Umfang der an eine Verdachtsberichterstattung zu stellenden Sorgfaltspflichten ist dabei im Einklang mit den grundrechtlichen Anforderungen zu bemessen: Je stärker die Äußerung die Rechtspositionen der durch sie betroffenen Dritten beeinträchtigt, desto höher sind die Sorgfaltsanforderungen, wobei das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen abwägend zu berücksichtigen ist (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Beschl. v. 18.3.2020 - 1 BvR 34/17, BeckRS 2020, 9600).
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