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   BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74, 1 BvR 345/74, 1 BvR 346/74, 1 BvR 347/74, 1 BvR 348/74, 1 BvR 349/74, 1 BvR 350/74, 1 BvR 351/74, 1 BvR 352/74, 1 BvR 353/74   

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https://dejure.org/1975,48
BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74, 1 BvR 345/74, 1 BvR 346/74, 1 BvR 347/74, 1 BvR 348/74, 1 BvR 349/74, 1 BvR 350/74, 1 BvR 351/74, 1 BvR 352/74, 1 BvR 353/74 (https://dejure.org/1975,48)
BVerfG, Entscheidung vom 09.04.1975 - 1 BvR 344/74, 1 BvR 345/74, 1 BvR 346/74, 1 BvR 347/74, 1 BvR 348/74, 1 BvR 349/74, 1 BvR 350/74, 1 BvR 351/74, 1 BvR 352/74, 1 BvR 353/74 (https://dejure.org/1975,48)
BVerfG, Entscheidung vom 09. April 1975 - 1 BvR 344/74, 1 BvR 345/74, 1 BvR 346/74, 1 BvR 347/74, 1 BvR 348/74, 1 BvR 349/74, 1 BvR 350/74, 1 BvR 351/74, 1 BvR 352/74, 1 BvR 353/74 (https://dejure.org/1975,48)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    ZVS

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - Unzureichende Kapazitätsausnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zeit.de (Pressebericht, 20.06.1975)

    Ein Schelm, der nicht klagte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.11.1974)

    Rüffel für die Formalisten - Bundesverfassungsgericht muß erneut über den Numerus clausus entscheiden

Papierfundstellen

  • BVerfGE 39, 276
  • NJW 1975, 1501
  • DVBl 1975, 622
  • DÖV 1975, 564
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74
    Dadurch unterscheidet sich sein Fall von dem Klageverfahren, das Gegenstand eines anderen Beschlusses vom heutigen Tage (1 BvR 344/73) ist.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in einem anderen Beschluß vom heutigen Tage (1 BvR 344/73) für die Rechtslage nach dem früheren (bayerischen) Zulassungsrecht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dargelegt.

    Ist in diesem Fall die jeweilige Hochschule (oder auch das Land, zu dem sie gehört) für die Vergabe zuständig und im Prozeß die richtige Streitgegnerin, dann hat dies zwar den verfassungsrechtlich wesentlichen Vorzug, daß die als ungenutzt nachgewiesenen Plätze auch tatsächlich besetzt werden; denn sie können -- wie bereits erwähnt und in dem anderen Beschluß vom heutigen Tage (1 BvR 344/73) näher ausgeführt -- den klagenden Bewerbern ohne Rücksicht auf Rangziffern zugesprochen werden.

    Das könnte dann zu befürchten sein, wenn sich für entsprechende Klagen keine Kläger finden würden, weil -- wie im Beschluß 1 BvR 344/73 vom heutigen Tage ausgeführt -- Bewerber mit aussichtsreichen Rangplätzen erfahrungsgemäß gar nicht klagen und Bewerber mit ungünstigen Rangplätzen nur klagen werden, wenn damit die Aussicht auf einen Studienplatz verbunden ist.

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74
    Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG gebieten nicht, eine insoweit bestehende Regelungslücke im Wege der Auslegung in dem Sinne zu schließen, daß die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) als zuständig anzusehen ist (Ergänzung zu BVerfGE 33, 303 -- numerus clausus).

    Das Numerus-clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 303) hat zum Abschluß eines Staatsvertrags der Länder über die Vergabe von Studienplätzen vom 20. Oktober 1972 (GBl. BW 1973 S. 87) sowie zur Errichtung einer zentralen Vergabestelle geführt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip ein Recht eines jeden hochschulreifen Bewerbers auf Zulassung zum Studium seiner Wahl unter möglichster Berücksichtigung der gewählten Ausbildungsstätte (BVerfGE 33, 303 [329 ff.]).

    Dieser hat im Rahmen seines Regelungsauftrags (vgl. dazu BVerfGE 33, 303 [336 f.]) die notwendigen Voraussetzungen für eine effektive Rechtsdurchsetzung zu schaffen und dabei auch zu entscheiden, wer nach Maßgabe der staatlichen Behördenorganisation die zuständige und im Rechtsstreit zu verklagende Zulassungsstelle sein soll.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.1974 - IV 1298/73
    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74
    Der Verwaltungsgerichtshof hatte bereits in einem früheren Beschluß vom 21. Mai 1974 (NJW 1974, S. 1211) die Auffassung vertreten, für Anträge auf vorläufige Zulassung zum Studium sei nicht die Universität, sondern die vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu verklagende ZVS der richtige Adressat.

    Vielmehr geht das neue Recht -- wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits in seinem Beschluß vom 21. Mai 1974 (NJW 1974, S. 1211) dargelegt hat -- von dem Normalfall aus, daß sämtliche Studienplätze pflichtgemäß erfaßt und in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen werden; es trifft keine Vorsorge für den Fall, daß erst in einem Rechtsstreit unausgenutzte Kapazitäten nachgewiesen werden.

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74
    Das bloße Interesse an einer Kostenentscheidung genügt nicht für die Fortdauer des erforderlichen Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. BVerfGE 33, 247 [256 ff.]).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74
    Zu den wesentlichen Bestandteilen eines verfassungsmäßigen Rechts gehört -- wie das Bundesverfassungsgericht bereits im Zusammenhang mit Art. 14 GG angesprochen hat -- seine Durchsetzbarkeit (vgl. zuletzt BVerfGE 37, 132 [148] -- Wohnraumkündigung).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74
    Zwar ist eine Grundrechtsverletzung im jeweils mit dieser Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren geltend zu machen (vgl. BVerfGE 22, 287 [291]; 31, 364 [368]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.1974 - 2 B 77/74
    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74
    Nach dessen ständiger Rechtspre chung ist richtiger Streitgegner nicht die ZVS, sondern die jeweilige Hochschule, wenn ein Studienbewerber im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht die falsche Anwendung der Auswahlregeln durch die Zentralstelle, sondern die Nichterschöpfung der Aufnahmekapazitäten an einer bestimmten Hochschule rügt (Beschluß vom 17. April 1974 -- DVBl. 1974, S. 946; bestätigt durch Beschluß vom 7. Februar 1975 -- XV B 1327/74 - ebenso OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1975, S. 991).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74
    Das vorläufige Rechtsschutzverfahren bildet ein selbständiges Verfahren gegenüber dem Verfahren in der Hauptsache; letztinstanzliche Entscheidungen über Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung können daher selbständig mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden (BVerfGE 35, 382 [397 mit weiteren Nachweisen]), zumal den Beschwerdeführern durch die Abweisung solcher Anträge unwiederbringliche, im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichbare Zeitverluste entstehen.
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin -

    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74
    Zwar ist eine Grundrechtsverletzung im jeweils mit dieser Beeinträchtigung unmittelbar zusammenhängenden sachnächsten Verfahren geltend zu machen (vgl. BVerfGE 22, 287 [291]; 31, 364 [368]).
  • BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71
    Auszug aus BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74
    In einer solchen Situation seien die Plätze entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 42, 296) ohne Rücksicht auf die relativ ungünstigen Rangplätze der Beschwerdeführer zu besetzen; denn auch diese Bewerber hätten grundsätzlich einen auf Art. 12 Abs. 1 GG beruhenden Anspruch auf Zulassung zum Studium ihrer Wahl.
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    b) Im Bereich grundrechtlicher Teilhabeansprüche - gerade in Konkurrenzsituationen - erfordert die Verwirklichung des materiellen Grundrechtsgehalts eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung, denn sie kann Einfluss auf das Ergebnis der Auswahlentscheidung haben (vgl. BVerfGE 39, 276 ; 52, 380 ; 53, 30 ; 73, 280 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Zwar können sich auch aus den materiellen Grundrechten unter Umständen Anforderungen an das gerichtliche Verfahren ergeben (vgl. BVerfGE 39, 276 [294]; 51, 150 [156]; 52, 391 [406 ff.]).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Das gilt auch für die Garantie effektiven Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 2006 - 2 BvR 575/05 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2019 - 2 BvR 2203/18 -, Rn. 20; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2021 - 2 BvR 1144/21 -, Rn. 15; offen gelassen in BVerfGE 61, 82 ; 107, 299 ; Sachs, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 19 Rn. 50; Schenke, in: Bonner Kommentar GG, Art. 19 Abs. 4 Rn. 214 ; Ernst, in: v. Münch/Kunig, GG, 7. Aufl. 2021, Art. 19 Rn. 97; a.A. Stern, Staatsrecht, III/1, 1988, S. 1147; Isensee, in: Isensee/Kirchhof, HStR IX, 3. Aufl. 2011, § 199 Rn. 70; Dreier, in: Dreier, GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 19 Abs. 3 Rn. 42), deren Schutzbereich sich im Hinblick auf ihre Durchsetzbarkeit teilweise mit dem der materiellen Grundrechte deckt (vgl. BVerfGE 35, 348 ; 37, 132 ; 39, 276 ; 44, 105 ; 45, 297 ; 45, 422 ; 46, 325 ; 49, 220 ; 49, 252 ; 51, 324 ; 56, 216 ).
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