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   BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99 (2)   

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https://dejure.org/1999,1661
BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99 (2) (https://dejure.org/1999,1661)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.1999 - 1 BvR 355/99 (2) (https://dejure.org/1999,1661)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 1999 - 1 BvR 355/99 (2) (https://dejure.org/1999,1661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Mündliche Steuerberaterprüfung - Vorläufige Zulassung - Erforderliche Berufspraxis - Einstweilige Anordnung - Berufsfreiheit - Rechtsweggarantie

  • Judicialis

    StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; FGO § 114 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Entscheidung über die Zulassung zur mündlichen Steuerberaterprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2802 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 866
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99
    Dementsprechend stellen sich besondere Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes in den Fällen der Verweigerung der Prüfungszulassung jedenfalls dann, wenn die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zu einer erheblichen Ausbildungsverzögerung führt (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 25. Juli 1996, NJW 1997, S. 1694).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99
    Es wird der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht gerecht, die Verzögerung einer Berufszugangsprüfung um ein Jahr nicht als hinreichend schweren Nachteil im Sinne des § 114 Abs. 1 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - zu werten, zumal die nur vorläufige Zulassung zur Prüfung die Hauptsache nicht vorwegnimmt (vgl. BVerwGE 94, 352 ).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls bereits entschieden, daß Art. 19 Abs. 4 GG auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz verlangt, wenn ohne diesen schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls bereits entschieden, daß Art. 19 Abs. 4 GG auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz verlangt, wenn ohne diesen schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99
    Das Bundesverfassungsgericht überprüft sie nur darauf, ob Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere dem Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BFH, 21.01.1999 - VII B 214/98

    Steuerberaterprüfung: Praktische Tätigkeit nach dem Studium

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99
    gegen den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 21. Januar 1999 - VII B 214/98 -.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99
    Die Anforderungen, die Art. 12 Abs. 1 GG an die Ausgestaltung von Berufszugangsprüfungen stellt, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99
    Die Anforderungen, die Art. 12 Abs. 1 GG an die Ausgestaltung von Berufszugangsprüfungen stellt, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 84, 34 ; 84, 59 ).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20

    Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus

    Die dadurch verlorenen Studienjahre stellen für sich genommen schon einen gravierenden Nachteil dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 1999 - 1 BvR 355/99 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Juli 2005 - 1 BvR 584/05 -, Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19

    Erledigung von Klageverfahren bzw. einstweiligem Anordnungsverfahren zwischen den

    Dies ist im Lichte von Art. 19 Abs. 4 GG nicht bedenklich, sondern wird im Gegenteil von dem dort normierten Gebot des effektiven Rechtschutzes - hier des Schutzes der Rechte der Antragstellerin - gefordert (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 12.03.1999 - 1 BvR 355/99 - NVwZ, 866; BVerwG, Beschl. v. 09.12.1999 - 6 B 35.99 - juris m.w.N.).

    Das geschieht dadurch, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Hauptsache vorweggenommen wird, grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Anspruch über den Grad einer "normalen" Glaubhaftmachung hinaus (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO) tatsächlich und rechtlich eingehend geprüft wird, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.03.1999, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 09.12.1999, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2010 - 6 B 743/10

    Zulässigkeit eines Eilantrags auf vorläufige Zulassung zur Staatsprüfung für den

    vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 -, NVwZ 1997, 479, und vom 12. März 1999 - 1 BvR 355/99 -, NVwZ 1999, 866.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. März 1999 - 1 BvR 355/99 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 6 C 20.92 -, BVerwGE 94, 352.

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