Rechtsprechung
BVerfG, 27.03.2001 - 1 BvR 356/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen geänderte Kindergeldanrechnung
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Kindesunterhaltsrecht - Kindergeldes - Unterhaltspflicht - Regelbetrag - Subsidiarität - Barunterhaltspflicht
- Judicialis
BGB § 1612 b Abs. 5; ; BGB § 1612 b Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; ZPO § 645; ; ZPO § 655; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anrechnung des Kindergeldes auf die Barunterhaltspflicht; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen geänderte Kindergeldanrechnung nicht angenommen
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen geänderte Kindergeldanrechnung nicht angenommen
- nomos.de , S. 28 (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen § 1612b Abs. 5 BGB
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen geänderte Kindergeldanrechnung nicht angenommen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen die neue Anrechnung von Kindergeld nicht angenommen
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 756
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
Auszug aus BVerfG, 27.03.2001 - 1 BvR 356/01
Kann der mit dem Subsidiaritätsgrundsatz insbesondere verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der verfassungsrechtlich relevanten Sach- und Rechtsfragen herbeizuführen, nicht erreicht werden, ist die vorherige Anrufung der Fachgerichte gleichfalls entbehrlich (BVerfGE 79, 1 ; vgl. auch BVerfGE 74, 69 ). - BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 27.03.2001 - 1 BvR 356/01
Kann der mit dem Subsidiaritätsgrundsatz insbesondere verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der verfassungsrechtlich relevanten Sach- und Rechtsfragen herbeizuführen, nicht erreicht werden, ist die vorherige Anrufung der Fachgerichte gleichfalls entbehrlich (BVerfGE 79, 1 ; vgl. auch BVerfGE 74, 69 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 27.03.2001 - 1 BvR 356/01
Die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat (BVerfGE 90, 22 ).
- OLG Brandenburg, 21.01.2002 - 10 UF 109/01
Zur Verfassungsmäßigkeit des § 1612 b Abs. 5 BGB und den Bedenken hinsichtlich …
Der Umstand, dass ein konkretes Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG beim Bundesverfassungsgericht, das den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (BVerfG, FamRZ 2001, 541) und Verfassungsbeschwerden gegen die Anwendung von § 1612 b Abs. 5 BGB nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG, FamRZ 2001, 756), anhängig ist, rechtfertigt eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht. - OLG Naumburg, 04.09.2001 - 8 WF 182/01
Unterhalt - Anrechnung des Kindergeldes - Nennung eines Betrages - Abänderung
Da das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.03.2001 (FamRZ 2001, 756) im Hinblick auf die Nichterschöpfung des Rechtsweges durch die Beschwerdeführer die Annahme von Verfassungsbeschwerden gegen die Bestimmung des § 1612 b Absatz 5 BGB verweigert hat, besteht kein Anlass, im Hinblick auf weitere anhängige Verfassungsbeschwerden mit dem gleichen Beschwerdegegenstand, das Verfahren bis zu einer erneuten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage auszusetzen.