Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 28.03.2006

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   BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05   

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BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05 (https://dejure.org/2006,26)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2006 - 1 BvR 357/05 (https://dejure.org/2006,26)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 (https://dejure.org/2006,26)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 35 Abs. 3 S. 1 GG; Art. 87 d Abs. 2 GG; § 14 Abs. 3 LuftSiG; § 92 BVerfGG; § 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG
    Luftsicherheitsgesetz; Menschenwürde und Recht auf Leben (Objektformel; keine mutmaßliche Einwilligung in den Abschuss; keine Verdinglichung des Menschen als Teil der Waffe; keine Einstandspflicht zugunsten des in seinem Bestand nicht gefährdeten Staates; ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Luftsicherheitsgesetz

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Luftsicherungsgesetz: Nichtigkeit der Abschussermächtigung für die Streitkräfte; Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG); Ermächtigung der Streitkräfte zum Abschuss von als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzten ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 87 d Abs. 2; ; LuftSiG § 13; ; LuftSiG § 14; ; LuftSiG § 14 Abs. 3; ; LuftSiG § 15

  • wikisource.org

    Luftsicherheitsgesetz

  • pilotundrecht.de PDF

    Zur Verfassungsmäßigkeit des LuftSiG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungswidrigkeit des Luftsicherheitsgesetzes aus kompetenz- und grundrechtlichen Erwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Abschuss entführter Flugzeuge mit Unbeteiligten an Bord in Deutschland unzulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.2.2006)

    Abschuss entführter Passierflugzeuge ist unzulässig // Ohne Grundgesetzänderung kein Bundeswehr-Kampfeinsatz im Inneren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.2.2006)

    Neue Debatte um Bundeswehr-Einsatz im Inneren // Abschuss entführter Passierflugzeuge ist unzulässig

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Plenarentscheidung zu Bundeswehreinsatz im Inland

Besprechungen u.ä. (7)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2; 35 Abs. 2 und 3 GG; § 14 Abs. 3 LuftSiG
    Kein Bundeswehreinsatz zum Abschuss bei Flugzeugentführung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz

  • forum-recht-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Lufthoheit der Staatsräson - Notstand und "Quasi-Kriegsfall" (John Philipp Thurn)

  • welt.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 20.02.2006)

    "Bundeswehr muß Terrorangriffe aus der Luft abwehren" - SPD macht neuen Vorstoß zur Landesverteidigung (Dieter Wiefelspütz)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Abschuss gekaperter Flugzeuge zur Rettung von Menschenleben (Prof. Dr. Dr. Claus Roxin; ZIS 2011, 552)

  • hu-berlin.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Abgeschossen - das Luftsicherheitsgesetz (Ulrike Müller; das freischüßler 14/2006, S. 59-62)

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Luftsicherheitsgesetz

Sonstiges (2)

  • Telepolis (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 08.04.2014)

    Abschuss von Flugzeugen: Schutzlücke oder Bresche für Einsatzerweiterung? Bundesregierung plant Grundgesetzänderung für den Einsatz von Kampfflugzeugen im Inneren

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 10.04.2014)

    Änderung des Grundgesetzes: Koalition stoppt Plan zum Abschuss gekaperter Flugzeuge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 115, 118
  • NJW 2006, 751
  • NVwZ 2006, 447 (Ls.)
  • DVBl 2006, 433
  • DÖV 2006, 386
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    a) Die Beschwerdebefugnis setzt, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; stRspr).

    Die Voraussetzung der eigenen und gegenwärtigen Betroffenheit ist grundsätzlich erfüllt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Vorschriften beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).

    Das ist auch dann anzunehmen, wenn dieser gegen einen denkbaren Vollzugsakt nicht oder nicht in zumutbarer Weise vorgehen kann (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).

    Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 72, 105 ; 109, 279 ).

    Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen Menschen nicht nur vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch Dritte oder durch den Staat selbst (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 107, 275 ; 109, 279 ).

    Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 87, 209 ; 96, 375 ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

    Wann eine solche Behandlung vorliegt, ist im Einzelfall mit Blick auf die spezifische Situation zu konkretisieren, in der es zum Konfliktfall kommen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Obwohl es innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert darstellt (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 49, 24 ), steht allerdings auch dieses Recht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG unter Gesetzesvorbehalt.

    Diese Schutzpflicht gebietet es dem Staat und seinen Organen, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 56, 54 ).

    Ihren Grund hat auch diese Schutzpflicht in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG, der den Staat ausdrücklich zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 49, 89 ; 88, 203 ).

    Wie die staatlichen Organe solchen Schutzpflichten nachkommen, ist von ihnen prinzipiell in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 96, 56 ).

    Zwar kann sich gerade mit Blick auf dieses Schutzgut in besonders gelagerten Fällen, wenn anders ein effektiver Lebensschutz nicht zu erreichen ist, die Möglichkeit der Auswahl der Mittel zur Erfüllung der Schutzpflicht auf die Wahl eines bestimmten Mittels verengen (vgl. BVerfGE 46, 160 ).

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Jedes menschliche Leben ist als solches gleich wertvoll (vgl. BVerfGE 39, 1 ).

    Obwohl es innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert darstellt (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 49, 24 ), steht allerdings auch dieses Recht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG unter Gesetzesvorbehalt.

    Das menschliche Leben ist die vitale Basis der Menschenwürde als tragendem Konstitutionsprinzip und oberstem Verfassungswert (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 72, 105 ; 109, 279 ).

    Diese Schutzpflicht gebietet es dem Staat und seinen Organen, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 56, 54 ).

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status (vgl. BVerfGE 87, 209 ; 96, 375 ).

    Verletzbar ist aber der Achtungsanspruch, der sich aus ihr ergibt (vgl. BVerfGE 87, 209 ).

    Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 87, 209 ; 96, 375 ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Was diese Verpflichtung für das staatliche Handeln konkret bedeutet, lässt sich nicht ein für allemal abschließend bestimmen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 96, 375 ).

    Ausgehend von der Vorstellung des Grundgesetzgebers, dass es zum Wesen des Menschen gehört, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich frei zu entfalten, und dass der Einzelne verlangen kann, in der Gemeinschaft grundsätzlich als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt zu werden (vgl. BVerfGE 45, 187 ), schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen (vgl. BVerfGE 27, 1 ); 45, 187 ; 96, 375 ).

    Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und der Vorstellung vom Menschen als einem Wesen, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 45, 187 ), und das deshalb nicht zum reinen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf, lässt sich dies nicht vereinbaren.

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistungen und seinen sozialen Status (vgl. BVerfGE 87, 209 ; 96, 375 ).

    Was diese Verpflichtung für das staatliche Handeln konkret bedeutet, lässt sich nicht ein für allemal abschließend bestimmen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 96, 375 ).

    Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 87, 209 ; 96, 375 ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    (2) § 14 Abs. 3 LuftSiG ist zur Erreichung dieses Schutzzwecks nicht schlechthin ungeeignet, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser im Einzelfall durch eine Maßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG gefördert wird (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; 110, 141 ).

    (3) Auch die Erforderlichkeit der Regelung zur Zielerreichung ist in einem solchen Fall gegeben, weil ein gleich wirksames, das Recht auf Leben der Straftäter nicht oder weniger beeinträchtigendes Mittel nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; 110, 141 ).

    Der Abschuss eines solchen Luftfahrzeugs stellt nach dem Ergebnis der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs und dem Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter (vgl. dazu BVerfGE 90, 145 ; 104, 337 ; 110, 141 ) eine angemessene, den Betroffenen zumutbare Abwehrmaßnahme dar, wenn Gewissheit über die tatbestandlichen Voraussetzungen besteht.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    (2) § 14 Abs. 3 LuftSiG ist zur Erreichung dieses Schutzzwecks nicht schlechthin ungeeignet, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser im Einzelfall durch eine Maßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG gefördert wird (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; 110, 141 ).

    (3) Auch die Erforderlichkeit der Regelung zur Zielerreichung ist in einem solchen Fall gegeben, weil ein gleich wirksames, das Recht auf Leben der Straftäter nicht oder weniger beeinträchtigendes Mittel nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; 110, 141 ).

    Der Abschuss eines solchen Luftfahrzeugs stellt nach dem Ergebnis der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs und dem Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter (vgl. dazu BVerfGE 90, 145 ; 104, 337 ; 110, 141 ) eine angemessene, den Betroffenen zumutbare Abwehrmaßnahme dar, wenn Gewissheit über die tatbestandlichen Voraussetzungen besteht.

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Anders als die Grundrechte in ihrer Funktion als subjektive Abwehrrechte sind die sich aus dem objektiven Gehalt der Grundrechte ergebenden staatlichen Schutzpflichten grundsätzlich unbestimmt (vgl. BVerfGE 96, 56 ).

    Wie die staatlichen Organe solchen Schutzpflichten nachkommen, ist von ihnen prinzipiell in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 96, 56 ).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
    Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 87, 209 ; 96, 375 ), indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

    Wann eine solche Behandlung vorliegt, ist im Einzelfall mit Blick auf die spezifische Situation zu konkretisieren, in der es zum Konfliktfall kommen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 109, 279 ).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.07.1949 - StS 161/49

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung und Auswahl der zu tötenden

  • BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerwG, 10.11.1972 - VII C 53.71

    Ersatz der Aufwendungen für einen Einsatz der Bundeswehr bei einer

  • BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92

    Bundesgrenzschutz

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Zwar ist das Leben die vitale Basis der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 88, 203 ; 115, 118 ).

    Der mit freiem Willen handelnde Suizident entscheidet sich als Subjekt für den eigenen Tod (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    a) Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und verpflichtet alle staatliche Gewalt, sie zu achten und zu schützen (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 115, 118 ).

    Er hängt von den gesellschaftlichen Anschauungen über das für ein menschenwürdiges Dasein Erforderliche, der konkreten Lebenssituation des Hilfebedürftigen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten ab und ist danach vom Gesetzgeber konkret zu bestimmen (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

    Das Grundgesetz schreibt ihm dafür keine bestimmte Methode vor (ebenso bei grundrechtlichen Schutzpflichten vgl. BVerfGE 46, 160 ; 96, 56 ; 115, 118 ); er darf sie vielmehr im Rahmen der Tauglichkeit und Sachgerechtigkeit selbst auswählen.

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Es hat den Staat deshalb für verpflichtet erachtet, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit des Einzelnen zu schützen, das heißt vor allem, auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren (vgl. BVerfGE 115, 320 ; siehe auch BVerfGE 49, 24 ; 90, 145 ; 115, 118 ).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Die Schutzpflicht findet ihren Grund sowohl in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 als auch in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 115, 118 ).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Die unbedingte Unterordnung einer Person unter ein Kollektiv, eine Ideologie oder eine Religion stellt eine Missachtung des Wertes dar, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins (BVerfGE 115, 118 ) zukommt.
  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt, u.a. in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfG v. 15.2.2006 ­ 1 BvR 357/05, NJW 2006, 751 ff.) hervorgehoben und ausgeführt, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gewährleiste die biologische Existenz jedes Menschen vom Zeitpunkt ihres Entstehens an bis zum Eintritt des Todes unabhängig von den Lebensumständen des Einzelnen und seinen körperlichen und seelischen Befindlichkeiten.
  • BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11

    Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen

    die Gesetzgebungszuständigkeit für § 13, § 14 Abs. 1, 2 und 4 und § 15 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78) sich nicht auf Art. 73 Nr. 1 oder Art. 73 Nr. 6 GG, sondern allein auf Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG stützen lässt (BVerfGE 115, 118 ),.

    Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG einen Einsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen nicht zulässt (BVerfGE 115, 118 ), und.

    § 13 Abs. 3 Satz 2 und 3 LuftSiG mit Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG unvereinbar sind, soweit sie eine Eilkompetenz des Bundesministers der Verteidigung auch für die Fälle des Art. 35 Abs. 3 GG vorsehen (BVerfGE 115, 118 ).

    Nachdem § 14 Abs. 3 LuftSiG, der zum Abschuss eines gegen das Leben von Menschen eingesetzten Luftfahrzeugs ermächtigte, durch Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 für nichtig erklärt wurde (BVerfGE 115, 118 ), haben die Antragstellerinnen ihren Antrag insoweit für erledigt erklärt.

    Der Urteilsausspruch des Ersten Senats zu § 14 Abs. 3 LuftSiG lautete, dass die Bestimmung mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 87a Abs. 2 und Art. 35 Abs. 2 und 3 sowie in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig sei (BVerfGE 115, 118 ).

    aa) Art. 73 Nr. 6 GG a.F. scheidet als Kompetenzgrundlage für die §§ 13 ff. LuftSiG nicht deshalb aus, weil es sich bei diesen Bestimmungen nicht um eigenständiges Gefahrenabwehrrecht des Bundes, sondern allein um Verfahrens- und Mittelbereitstellungsregelungen für den Fall der Unterstützung von Gefahrenabwehrmaßnahmen der Länder handelte (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

    Die begrenzende Funktion dieser Regelung ist durch strikte Texttreue bei der Auslegung der grundgesetzlichen Bestimmungen über den Einsatz der Streitkräfte im Innern zu wahren (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 115, 118 ; BVerwGE 127, 1 ).

    Denn auch Art. 87a Abs. 4 Satz 1 GG lässt für den dort umschriebenen Fall des inneren Notstandes einen Einsatz der Streitkräfte nur "zur Unterstützung" der Landes- und der Bundespolizei zu, beschränkt damit aber anerkanntermaßen den dort geregelten Einsatz, jedenfalls soweit es um die Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer geht, nicht von vornherein auf die Mittel, die den unterstützten Polizeien zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 115, 118 ; BTDrucks V/2873, S. 2, 14; Hase, in: AK-GG, Bd. 3, 3. Aufl. 2001, Art. 87a Abs. 4 Rn. 5; Depenheuer, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 87a Rn. 169, 177 (Stand 10/2008); Baldus, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 6. Aufl. 2010, Art. 87a Abs. 4 Rn. 165; Kokott, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 87a Rn. 68; Keidel, Polizei und Polizeigewalt im Notstandsfall, 1971, S. 195 f., 197; Karpinski, Öffentlich-rechtliche Grundsätze für den Einsatz der Streitkräfte im Staatsnotstand, 1974, S. 76; Baldus, NVwZ 2004, S. 1278 ; Linke, AöR 129 , S. 489>).

    Dem verfassungsändernden Gesetzgeber stand allerdings als typischer Anwendungsfall der Verfassungsbestimmungen zum Katastrophennotstand nicht ein Einsatzfall wie der in § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 LuftSiG geregelte, sondern vor allem die Erfahrung der norddeutschen Flutkatastrophe des Jahres 1962 vor Augen (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

    Art. 87a Abs. 2 GG zielt darauf, die Möglichkeiten für einen Einsatz der Streitkräfte im Innern zu begrenzen (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

    Hieraus wie auch aus der normativen Parallelisierung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen in Art. 35 Abs. 2 und 3 GG wird deutlich, dass der hier verwendete Begriff des besonders schweren Unglücksfalls nur Ereignisse von katastrophischen Dimensionen erfasst (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

    (2) Der Annahme eines besonders schweren Unglücksfalls steht bei einem Ereignis von katastrophischem Ausmaß nicht entgegen, dass es absichtlich herbeigeführt ist (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

    Das bedeutet nicht, dass auch Schäden notwendigerweise bereits eingetreten sein müssen (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

    Dies ist der Fall, wenn der katastrophale Schaden, sofern ihm nicht rechtzeitig entgegengewirkt wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Kürze eintreten wird (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

    Der Einsatz der Streitkräfte im überregionalen Katastrophennotstand setzt danach einen Beschluss der Bundesregierung als Kollegium (vgl. BVerfGE 26, 338 ; 91, 148 ; 115, 118 ) voraus.

    Vielmehr bleibt - wie vom Ersten Senat im Urteil vom 15. Februar 2006 (BVerfGE 115, 118 ) erkannt - ein Einsatz spezifisch militärischer Waffen in Fällen des Katastrophennotstandes auch dann ausgeschlossen, wenn gemäß Art. 35 Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 3 Satz 1 GG die Streitkräfte herangezogen werden dürfen.

    Nach meiner Ansicht schließt das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung den Kampfeinsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen sowohl in Fällen des regionalen (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) wie in Fällen des überregionalen (Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG) Katastrophennotstandes aus; insoweit ist also an der Auffassung des Ersten Senats im Urteil vom 15. Februar 2006 (BVerfGE 115, 118 ) festzuhalten.

    Im Rahmen der systematischen Auslegung ist auch zu beachten, dass im Fall des Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG allein der Bundesregierung eine Initiativbefugnis zusteht, sie demnach - wie auch der Plenarbeschluss in Bestätigung der Rechtsauffassung des Ersten Senats (BVerfGE 115, 118 ) zur dritten Vorlagefrage zutreffend erkennt - nur als Kollegialorgan über den Einsatz der Streitkräfte in überregionalen Katastrophen- oder Unglücksfällen zu befinden vermag.

    Dem geschilderten Ergebnis einer historischen und systematischen Auslegung des Grundgesetzes entspricht die Rechtsauffassung des Ersten Senats im Urteil vom 15. Februar 2006, wonach "auch im Fall des überregionalen Katastrophennotstandes ein Einsatz der Streitkräfte mit typisch militärischen Waffen von Verfassungs wegen nicht erlaubt ist" (BVerfGE 115, 118 ).

    Der Erste Senat hat den Begriff des Unglücksfalls jedoch auch für solche Schadensereignisse geöffnet, die "von Dritten absichtlich herbeigeführt werden" (BVerfGE 115, 118 ).

    Die erfolgreiche Gefahrenabwehr durch solche Maßnahmen wird allerdings insbesondere in "Renegade"-Fällen deshalb wenig wahrscheinlich sein, weil Konsequenzen in Form eines Abschusses unzulässig sind, nachdem die - eine "unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt" gestattende - Vorschrift des § 14 Abs. 3 LuftSiG durch das Urteil des Ersten Senats für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden ist (BVerfGE 115, 118).

    De lege ferenda mag ohne Verfassungsänderung eine gesetzliche Neuregelung möglich sein, diese könnte jedoch eine unmittelbare Einwirkung mit militärischer Waffengewalt nur gegen ein unbemanntes Luftfahrzeug erlauben oder ausschließlich gegen die Personen gerichtet sein, die das Luftfahrzeug als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen einsetzen wollen (vgl. BVerfGE 115, 118 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15

    Deutschland muss amerikanische Drohneneinsätze prüfen

    vgl. BVerfG, Urteile vom 25.2.1975 - 1 BvF 1/74 u. a. -, BVerfGE 39, 1 = juris, Rn. 153, und vom 15.2.2006 - 1 BvR 357/05 -, BVerfGE 115, 118 = juris, Rn. 117, m. w. N.

    Das gilt auch für die Pflicht zum Schutz des menschlichen Lebens, vgl. BVerfG, Urteil vom 15.2.2006 - 1 BvR 357/05 -, BVerfGE 115, 118 = juris, Rn. 137, m. w. N., und sowohl für den Gesetzgeber als auch für die vollziehende Gewalt.

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG den Staat dazu, das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, das heißt vor allem, auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren (stRspr; vgl. BVerfGE 90, 145 ; BVerfG, NJW 2006, S. 751 ).

    Bei der Wahl der Mittel zur Erfüllung einer Schutzpflicht ist der Staat daher auf diejenigen Mittel beschränkt, deren Einsatz mit der Verfassung in Einklang steht (vgl. BVerfG, NJW 2006, S. 751 ).

    Der staatliche Eingriff in den absolut geschützten Achtungsanspruch des Einzelnen auf Wahrung seiner Würde (vgl. BVerfGE 109, 279 ) ist ungeachtet des Gewichts der betroffenen Verfassungsgüter stets verboten (vgl. BVerfG, NJW 2006, S. 751 ).

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

    Diese Regelung, die im Zuge der Einfügung der so genannten Notstandsverfassung in das Grundgesetz durch das Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 709) geschaffen worden ist, soll verhindern, dass für die Verwendung der Streitkräfte als Mittel der vollziehenden Gewalt "ungeschriebene Zuständigkeiten aus der Natur der Sache" abgeleitet werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 - BVerfGE 115, 118 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb wiederholt hervorgehoben, dass für die Auslegung und Anwendung des Art. 87a Abs. 2 GG das Ziel maßgeblich ist, die Möglichkeiten für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern durch das Gebot strikter Texttreue zu begrenzen (vgl. BVerfG, Urteile vom 12. Juli 1994 - 2 BvE 3/92, 5/93, 7/93, 8/93 - BVerfGE 90, 286 und vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 - BVerfGE 115, 118 ; Beschluss vom 3. Juli 2012 - 2 PBvU 1/11 - BVerfGE 132, 1 Rn. 25).

  • BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvF 1/22

    Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 - abstrakte Normenkontrolle

  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 22 C 16.1427

    Münchener Luftreinhalteplan: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht

  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

  • BVerwG, 25.11.2020 - 6 C 7.19

    Deutschland muss US-Drohneneinsätze im Jemen nicht unterbinden

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvF 1/05

    Normenkontrollantrag Bayerns und Hessens zum Luftsicherheitsgesetz teilweise

  • BVerfG, 04.10.2022 - 1 BvR 382/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen die tarifvertragliche

  • BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19

    Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der

  • VG Köln, 27.05.2015 - 3 K 5625/14

    Bundesregierung muss Nutzung der Air Base Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen

  • BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 45.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum

  • SG Fulda, 07.03.2018 - S 7 SO 73/16

    Landkreis hat das Persönliche Budget eines Behinderten rechtswidrig beschränkt

  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvR 1371/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung US-amerikanischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 5 A 130/05

    Scientology-Urteil des Oberverwaltungsgerichts seit dem 28.04.2008 rechtskräftig

  • BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer

  • BVerfG, 03.05.2011 - 2 BvF 1/05

    Anrufung des Plenums wegen abweichender Rechtsauffassung der beiden Senate zur

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 10.17

    Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Auslagenbegriff; Begriff der Verwaltungsgebühren;

  • BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13

    Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - VGH B 1/06

    Wohnraumüberwachung: Regelungen zur Gefahrenabwehr bei Gesamtschau

  • BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07

    Rechtmäßigkeit einer Online-Durchsuchung durch die Verfassungsschutzbehörden auf

  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

  • VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07

    Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung;

  • VG Karlsruhe, 16.01.2007 - 11 K 1326/06

    Kostentragungspflicht der Tochter für Beerdigungskosten ihres Vaters, der sich

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 17-I-10

    Holger Apfel

  • BVerfG, 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18

    Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen Vorschriften des NetzDG gerichtete

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 16-I-10

    Holger Apfel

  • BSG, 09.10.2007 - 5b/8 KN 3/07
  • VG Köln, 27.04.2016 - 4 K 5467/15

    Hinterbliebener scheitert mit Klage gegen Deutschland nach US-Angriff in Somalia:

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09

    Zur Vereinbarkeit der Erfordernis der Zuverlässigkeit gem § 7 LuftSiG mit Art 12

  • BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 840/08

    Verfassungsbeschwerde gegen §§ 116b Abs 2 bis 5 SGB 5 mangels unmittelbarer

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus

  • BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 808/08

    Verfassungsmäßigkeit des § 75 Abs. 3a bis 3c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch ( SGB

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 4 BV 16.346

    Erstattung notwendiger Auflagen durch Feuerwehreinsatz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 10 A 11116/08

    Bewertung einer Prüfungsleistung im juristischen Staatsexamen: Annahme eines

  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 30-I-11

    Organstreit; Ordnungsruf wegen polemischer Äußerung verletzt Rederecht des

  • VGH Bayern, 30.03.2021 - 20 NE 21.805

    Klarstellung: BayVGH hat Beschränkungen von Versammlungen unter freiem Himmel

  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11

    Zwangsmedikation eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten mit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

  • BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09

    Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen die Vergütung von Verfahrensbeiständen in

  • VerfGH Bayern, 12.04.2021 - 21-VII-21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Zwölfte Bayerische

  • BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 20/15

    Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • VG Darmstadt, 27.06.2007 - 5 E 1495/06

    Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes

  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10

    Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß

  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 1 E 3668/07

    AufenthG 2004 § 10 Abs 3 bezieht sich nur auf Aufenthaltstitel des 2. Abschnitts

  • VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde; Kennzeichnungspflicht; Unmittelbare

  • BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 839/08

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde von Vertragsärzten gegen eine

  • VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08

    Vereinbarkeit des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit

  • VG Stuttgart, 28.05.2019 - 11 K 1812/16

    Ausweisungsentscheidung; maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung; Straftaten;

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 49/19

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen

  • VG Minden, 08.03.2007 - 7 K 185/06

    Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz verfassungsmäßig

  • VG Osnabrück, 05.03.2021 - 3 B 4/21

    Corona; Grundrechtsverletzungen; Impfung; Teilhabeanspruch

  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das "Gesetz zur

  • VGH Bayern, 21.02.2021 - 10 CS 21.526

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die coronabedingte Untersagung eines

  • SG Dortmund, 23.11.2015 - S 30 AS 3827/15

    Hartz IV-Leistungsausschluss für EU-Bürger verfassungsgemäß

  • BVerfG, 08.10.2018 - 1 BvR 1658/18

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Neuordnung des

  • VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13

    Verfassungsmäßigkeit der BAföG-Höchstförderungssätze

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 B 10001/08

    Luftverkehrsrecht; Zuverlässigkeit

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2022 - LVerfG 2/20

    Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde mehrerer KiTa-Betreiber gegen

  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.04.2021 - 1 VB 54/21

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen baden-württembergisches Gesetz

  • LG Bonn, 09.09.2013 - 25 Ns 113/13

    Norbert Weidner

  • VerfGH Saarland, 19.06.2020 - Lv 8/19
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 48-IV-19
  • VG Arnsberg, 30.08.2007 - 7 K 2608/06

    Zuverlässigkeitsprüfung auch für Privatflugzeugführer rechtmäßig

  • BVerfG, 22.06.2018 - 1 BvR 823/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Bayerischen

  • VG Berlin, 31.05.2021 - 4 K 428.19

    Aufhebung der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen; Annahme eines

  • VerfGH Saarland, 10.08.2020 - Lv 10/19
  • OVG Sachsen, 29.06.2010 - 4 D 228/09

    Verpflichtung eines in vollem Umfang Erwerbsunfähigen zum Einsatz seines

  • VG Mainz, 24.04.2007 - 3 K 618/06

    Zum Anspruch auf Gewährung von Umweltinformationen zu Störfallbetrieben in

  • VerfGH Saarland, 10.08.2020 - Lv 9/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 10 A 2913/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2008 - 20 B 1889/07

    Anspruch eines Bürgers auf Nichtabschuss eines von Terroristen entführten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 6 S 37.15

    Kein Auskunftsanspruch der Presse über vertrauliche diplomatische Gespräche mit

  • VG Magdeburg, 23.01.2012 - 1 A 382/10

    Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Neuregelungen zur

  • BVerwG, 30.07.2007 - 4 BN 23.07

    Möglichkeit des Schaffens weiterer neuer Wohnbauflächen bei einem bereits

  • VG Berlin, 02.03.2007 - 13 A 121.06

    Einstweilige Rechtsschutzanträge von Privatflugzeugführern gegen die Anordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2015 - 6 A 170/14

    Anspruch eines Stadthauptsekretärs auf erneute Bewertung seiner

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2008 - 20 B 1842/07

    Festlegung der Rechte und Pflichten des Bundesminister der Verteidigung in

  • VG Köln, 31.10.2007 - 11 L 1469/07

    Vorbeugender Rechtsschutz zur Untersagung eines Abschusses eines Flugzeuges

  • VG Berlin, 13.03.2007 - 13 A 90.07

    Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes; Widerruf der Erlaubnis zum

  • VG Köln, 31.10.2007 - 11 L 1584/07

    Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeuges

  • VG München, 14.03.2013 - M 12 K 12.6011

    Zusatzversorgung; Beitragspflicht; keine unbillige Härte

  • VG Berlin, 27.02.2007 - 13 A 168.06

    Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Luftfahrers, der einen Antrag auf

  • VG Berlin, 09.03.2007 - 13 A 81.07

    Rechtmäßigkeit der Anordnung des Ruhens eines Luftfahrerscheins für

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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 357/05 (1)   

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BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 357/05 (1) (https://dejure.org/2006,20759)
BVerfG, Entscheidung vom 28.03.2006 - 1 BvR 357/05 (1) (https://dejure.org/2006,20759)
BVerfG, Entscheidung vom 28. März 2006 - 1 BvR 357/05 (1) (https://dejure.org/2006,20759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    RVG § 37 Abs. 2 S. 2 § 14 Abs. 1
    Wertfestsetzung für die anwaltliche Tätigkeit

Verfahrensgang

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