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   BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93   

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https://dejure.org/1993,2811
BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93 (https://dejure.org/1993,2811)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1993 - 1 BvR 361/93 (https://dejure.org/1993,2811)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 1 BvR 361/93 (https://dejure.org/1993,2811)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Begründung mehrdeutig - Entscheidung - Zulässige Mieterhöhung - Aufwand an Zeit und Mühe - Vergleichswohnungen in derselben Gemeinde - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Mühselig oder unbequem

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmevoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde - Mieterhöhungsverlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 340
  • NJW 1994, 717
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß die Zivilgerichte bei der Prüfung, ob das Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 1 MHG formell wirksam ist, den Einfluß des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und des damit eng verzahnten Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten haben (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß die Zivilgerichte bei der Prüfung, ob das Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 1 MHG formell wirksam ist, den Einfluß des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und des damit eng verzahnten Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten haben (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß die Zivilgerichte bei der Prüfung, ob das Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 1 MHG formell wirksam ist, den Einfluß des Grundrechts aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und des damit eng verzahnten Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten haben (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 49, 244 ; 53, 352 ).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
    Da Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug zu Recht zurückgewiesen worden sind, nach § 528 Abs. 3 ZPO auch in der Berufungsinstanz ausgeschlossen bleiben und die Beschwerdeführer nicht geltend machen, ihr Vortrag erster Instanz hätte mangels Verschuldens vom Landgericht berücksichtigt werden müssen (vgl. BVerfGE 75, 183 ), kann darin kein Verfassungsverstoß liegen.
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvR 361/93
    Dieser verbietet es, durch restriktive Auslegung und Handhabung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für das Mieterhöhungsverlangen die gesetzlichen Beschränkungen übermäßig zu verstärken und die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf die gesetzlich zulässige Miete unzumutbar zu erschweren (vgl. BVerfGE 79, 80 ).
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 94/03

    Anforderungen an die Angabe des Kündigungsgrundes bei fristloser Kündigung wegen

    Die Beschränkung der inhaltlichen und formellen Voraussetzungen von Gestaltungs- oder ähnlichen Erklärungen des Vermieters auf ein vernünftiges und ausgewogenes Maß entspricht im übrigen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietrecht (vgl. z.B. zu § 2 MHG BVerfG, NJW 1994, 717 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 18.04.2006 - 1 BvR 31/06

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Nichtberücksichtigung des

    Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu; die für ihre Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht schon entschieden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 89, 340 ).

    Auch der mit dieser eng verzahnte Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 89, 340 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2003, 1164) wird durch die angegriffene Entscheidung nicht verletzt.

  • BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Enteignung zugunsten der Landesmesse

    Aus Art. 14 GG unmittelbar ebenso wie aus Art. 19 Abs. 4 GG folgt die Pflicht der Gerichte, bei Eingriffen in das Eigentum einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 46, 325 ; 89, 340 ).
  • VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 7/01

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Kein Verstoß gegen Eigentumsgarantie,

    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass der Einfluss des Eigentumsgrundrechts es verbietet, die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf die gesetzlich zulässige Miete unzumutbar zu erschweren (so zu Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG BVerfGE 89, 340 ).

    Vielmehr kann vom Vermieter ein gewisser Aufwand an Zeit und Mühe verlangt werden, solange die Zumutbarkeitsschwelle nicht überschritten wird (BVerfGE 89, 340 ).

  • BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07

    Berufung; Zurücknahme; mündliche Verhandlung; schriftliches Verfahren; (keine)

    Diese Auslegung des § 126 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist auch mit den Grundrechten des Berufungsbeklagten, insbesondere mit der Eigentumsgarantie und dem mit ihr verbundenen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 1974 - 1 BvR 6/74 u.a. - BVerfGE 37, 132 , vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 385/77 - BVerfGE 53, 30 und vom 14. Dezember 1993 - 1 BvR 361/93 - BVerfGE 89, 340 ) vereinbar.
  • BVerfG, 19.09.2007 - 1 BvR 1698/04

    Verfassungsmäßigkeit einer Entwicklungssatzung

    Der Enteignungsbetroffene hat einen aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG folgenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektive gerichtliche Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, ob der konkrete Zugriff auf sein Eigentum diesen Anforderungen genügt (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 46, 325 ; 89, 340 ).
  • BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 1771/91

    Keine Verletzung des sich aus GG Art 14 Abs 1 ergebenden Anspruchs auf effektiven

    Dementsprechend ergibt sich unmittelbar aus der Eigentumsgarantie ein verfassungskräftiger Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 37, 132 [141]; 53, 30 [65]; 89, 340 [342]).
  • BVerfG, 03.08.2023 - 2 BvR 49/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen landgerichtliche Kostenentscheidung im

    Insoweit hat der Beschwerdeführer das Vorliegen der Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht aufzuzeigen vermocht (vgl. BVerfGE 89, 340 ; 90, 22 ).
  • BVerfG, 09.08.1999 - 1 BvR 75/90

    Verfassungskonforme Auslegung der in WasG BY Art 87 Abs 2 enthaltenen

    Darüber hinaus ergibt sich unmittelbar aus der Eigentumsgarantie ein verfassungskräftiger Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 37, 132 [141]; 89, 340 [342]).
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