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   BVerfG, 11.05.2004 - 1 BvR 363/04   

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https://dejure.org/2004,7899
BVerfG, 11.05.2004 - 1 BvR 363/04 (https://dejure.org/2004,7899)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.2004 - 1 BvR 363/04 (https://dejure.org/2004,7899)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 1 BvR 363/04 (https://dejure.org/2004,7899)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit der Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Stufenklage gerichtet auf Auskunftserteilung und Zahlung von Betreuungsunterhalt ; Dauer des Unterhaltsanspruches der nichtehelichen Mutter ; Entscheidung über die Erstattung von Auslagen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1615l Abs. 2
    Versagung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes über das 3. Lebensjahr hinaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1710
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2004 - 1 BvR 363/04
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2004 - 1 BvR 363/04
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.05.2004 - 1 BvR 363/04
    Die Entscheidung über die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 195/15

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Beiordnung eines Notanwalts wegen

    aa) Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 174/14

    Anhörungsrüge eines beklagten Accessproviders bei klageabweisendem

    a) Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZR 237/12

    Anhörungsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde:

    Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 154/15

    Sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers zur Frage des Umfangs des

    a) Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 25.02.2016 - I ZR 277/14

    Umzugsvertrag: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen von

    Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 30.07.2015 - I ZB 61/13

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

    Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen in gleicher Weise zuzubilligen, wie wenn seiner Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1998 - 2 BvR 356/97 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2004 - 1 BvR 363/04 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 2004 - 1 BvR 781/04 -, juris; BVerfGK 5, 316 ).
  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 196/15

    Einlegung der Anhörungsrüge durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt i.R.d.

    aa) Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 194/14

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Verweis der Anhörungsrüge auf Ausführungen in

    Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07

    alphaCAM

    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfGE 86, 133, 144; BVerfG NJW-RR 2004, 1710, 1712).
  • BGH, 17.11.2014 - I ZR 120/13

    Geltenmachung einer Gehörsverletzung i.R. der Zulässigkeitsprüfung der operativen

  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 42/15

    Kenntnisnahme des Vorbringens der Partei durch das Gericht; Bewerbung der

  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 194/15

    Vertrieb von Getreide als Saatgut i.S. des Saatgesetzes (SaatG); Geltendmachung

  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 159/14

    Anforderungen an die Zulassung einer Anhörungsrüge wegen behaupteter

  • OLG Köln, 15.12.2015 - 3 U 103/15

    Haftung eines Logistikdienstleisters für den Verlust von Transportgut

  • BGH, 11.05.2017 - I ZR 75/16

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsverletzung

  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 247/14

    Nichterforderlichkeit einer Begründung für eine mit ordentlichen Rechtsmitteln

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 154/13

    Notwendigkeit der Begründung einer mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr

  • BGH, 21.09.2016 - I ZR 153/15

    Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 281/14

    Gehörsrüge gegen die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge von

  • BGH, 09.10.2014 - I ZR 135/13

    Anforderungen an die Geltendmachung der Anhörungsrüge

  • BGH, 09.10.2014 - I ZR 159/13

    Begründetheit der Anhörungsrüge bei einer Zurückweisung der Beschwerde gegen die

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