Rechtsprechung
BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61, 1 BvR 373/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- opinioiuris.de
Arzneimittelgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AMG § 36 Abs. 2 Satz 1; GG Art. 12 Abs. 1
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 36 Abs. 2 AMG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61
- BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61, 1 BvR 373/61
Papierfundstellen
- BVerfGE 17, 269
- NJW 1964, 1175
- MDR 1964, 385
- DÖV 1964, 464
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57
Arzneifertigwaren
Auszug aus BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61
Aus der von der Bundesregierung angezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1959 (BVerfGE 9, 73) kann nicht gefolgert werden, daß die Abgrenzung der Abgabebefugnis für Heilmittel in jedem Falle eine Regelung der Berufsausübung ist. - BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51
Kassenarzt-Urteil
Auszug aus BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61
Auch wenn man eine Regelung der Berufsausübung annimmt, hat sie eine so einschneidende Wirkung für die betroffene Berufsgruppe, daß dieser Eingriff in die Berufsfreiheit nur zulässig wäre, wenn er durch wichtige Gründe des gemeinen Wohls gefordert würde (vgl. BVerfGE 11, 30 [42 f.]; Urteil vom 22. Mai 1963; 1 BvR 78/56).
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Demgemäß hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn auch im Zusammenhang anderer Fragestellungen, bei der Beurteilung von Prognosen des Gesetzgebers differenzierte Maßstäbe zugrunde gelegt, die von einer Evidenzkontrolle (etwa BVerfGE 36, 1 (17) - Grundvertrag; 37, 1 (20) - Stabilisierungsfonds; 40, 196 (223) - Güterkraftverkehrsgesetz) über eine Vertretbarkeitskontrolle (etwa BVerfGE 25, 1 (12 f., 17) - Mühlengesetz; 30, 250 (263) - Absicherungsgesetz; 39, 210 (225 f.) - Mühlenstrukturgesetz) bis hin zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen (etwa BVerfGE 7, 377 (415) - Apotheken; 11, 30 (45) - Kassenärzte; 17, 269 (276 ff.) - Arzneimittelgesetz; 39, 1 (46, 51 ff.) - § 218 StGB; 45, 187 (238) - Lebenslange Freiheitsstrafe). - BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Ein Gesetz, das die Berufsausübung regelt, ist vielmehr erst dann verfassungswidrig, wenn es bei der betroffenen Berufsgruppe generell das Übermaßverbot verletzt; es kann dann von jedem Angehörigen dieses Berufs mit dem Ziel angegriffen werden, die alle Angehörigen seines Berufs treffende Belastung zu beseitigen (vgl. etwa BVerfGE 14, 19 [24]; 17, 269 [274 ff.]).
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den …
Dem steht die vergleichsweise geringe Zahl der Berufsangehörigen nicht entgegen, weil bei einem beschränkten Betätigungsfeld die Zahl der Angehörigen des Spezialberufs von Natur aus begrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 269 ).Wichtiges Indiz für die Annahme eines eigenständigen Berufs ist das Vorhandensein einer über die Vermittlung der üblichen Branchenkenntnisse hinausgehenden Berufsausbildung, wenn eine solche auch für sich genommen nicht ausschlaggebend ist (vgl. BVerfGE 17, 269 ).
- BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13
Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist …
Das Erfordernis einer Ausbildung, die über die Vermittlung der üblichen Branchenkenntnisse hinausgeht, ist zwar ein wichtiges Indiz für die Annahme eines eigenständigen Berufes (vgl. BVerfGE 17, 269 ; 119, 59 ), ist aber für sich genommen nicht ausschlaggebend. - BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06
Hufversorgung
bb) Ein wichtiges Indiz für die Annahme eines Berufs ist es, dass seiner Ausübung eine über die Vermittlung der üblichen Branchenkenntnisse hinausgehende Berufsausbildung vorausgeht (vgl. dazu BVerfGE 17, 269 [274 f.]). - BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00
Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig
Die zahlreichen Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit, die sich auf die Abgabe von Arzneimitteln beziehen, dienen im weitesten Sinne der Gesundheit der Bevölkerung und damit einem Gemeinschaftsgut von hohem Rang, das selbst empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 17, 269 ). - BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger …
Die angegriffene Norm schränkt gleichwohl gerade den Kern der Berufsausübung von jedenfalls klassisch homöopathisch arbeitenden Tierheilpraktikerinnen und Tierhomöopathinnen ein und steht daher in einem so engen Zusammenhang mit der Ausübung dieser Berufe, dass sie objektiv eine berufsregelnde Tendenz aufweist (vgl. dazu auch BVerfGE 17, 269 ).Auch der Schutz der Gesundheit von Menschen und damit der öffentlichen Gesundheit ist ein überragend wichtiger Gemeinwohlbelang, der selbst empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 17, 269 ) und der zudem auf eine Schutzpflicht des Staates zurückgeht (…oben Rn. 98).
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
Frischzellen
Soweit Arzneimittelrecht Gegenstand von Verfahren war, ging es stets um Kauf oder Verkauf und damit um den Verkehr mit Arzneimitteln (vgl. BVerfGE 9, 73; 17, 269; 20, 283; 75, 166). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Die Gesundheit der Bevölkerung, der das Duldungsverbot dienen soll, ist ein Gemeinschaftsgut von hohem Rang, das selbst empfindliche Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 17, 269 ). - BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61
Jugendgefährdende Schriften
- BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96
Hormonpräparate
- VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10
Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst
- BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
Direktruf
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2006 - 13 A 1314/06
Arznei-Service in Drogeriefilialen zulässig - dm verstößt nicht gegen das Gesetz
- OLG Schleswig, 30.10.2008 - 5 U 66/08
Keine Haftung des atypisch stillen Gesellschafters einer KG im Außenverhältnis
- BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87
Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2011 - LVerfG 21/10
Bevölkerungsdichte und Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur als Maßstab für das …
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2186/06
Gegenstandswertfestsetzung im Verfahren über den Antrag auf Erlass einer eA
- BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71
Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
Maßnahmen der Gefahrenabwehr
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 9 S 1071/16
Erlaubnispflicht für die Herstellung eines Wirkstoffs tierischer Herkunft durch …
- BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R
Vertragsärztliche Versorgung - 55-Jahres-Zugangsgrenze - verfassungskonforme …
- VGH Bayern, 15.12.2014 - 22 BV 13.2531
Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal
- VG Augsburg, 21.04.2021 - Au 8 K 17.1161
Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis
- BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 216/75
- VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 18.208
Glücksspielrechtliche Erlaubnis, Betrieb von sechs Spielhallen in einem Gebäude, …
- VG Augsburg, 26.02.2019 - Au 8 K 17.1005
Glücksspielrechtliche Erlaubnis und Spielerschutz
- VG Augsburg, 01.12.2020 - Au 8 K 17.1159
Vereinbarkeit der §§ 24 ff. GlüStV und der Art. 9 ff. AGGlüStV mit höherrangigem …
- BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 183.67
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
- LSG Hessen, 28.02.1992 - L 10 Ar 873/90
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit trotz Studiums - Berufsfreiheit
- BVerwG, 28.05.1965 - VII C 116.64
Befähigungsnachweis als unabdingbare Voraussetzung - Herabsetzung der …
- OLG Köln, 14.02.1997 - 6 U 43/96
Wettbewerbswidrige Abgabe codeinhaltiger Arzneimittel als Ärztemuster
- AG Plön, 13.06.1996 - 2 C 350/96
Vorlageverfahren gem. Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Verfassungsmäßigkeit von …
- BFH, 22.05.1969 - V R 28/66
Stiller Gesellschafter - Atypische stille Gesellschaft - Haftung - …
- VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22
Erfolgloser Eilantrag einer Fahrschulbetreiberin auf Einräumung der Möglichkeit, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 43/86
Vereinbarkeit eines Werbeverbots für Apotheker mit höherrangigem Recht; …
- SG Marburg, 02.09.2015 - S 16 KA 553/12
Im Quartal III/2010 bestand für den Bewertungsausschuss aufgrund seines …
- LG Braunschweig, 22.08.2006 - 9 O 1695/06
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Gewährung von Naturalrabatten gegenüber …
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 63.67
Einfuhr von argentinischen Hasen mit Salmonellenbefall - Betreiben eines …
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67
Begründetheit einer auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts …
- VG Bayreuth, 03.03.2008 - B 1 K 07.591
Beitrag zur Bayerischen Landesapothekerkammer; Beitragsbemessung nach dem Umsatz; …
Rechtsprechung
BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1; AMG § 36
Einstweilige Anordnung gegen § 36 AMG 1961 - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61
- BVerfG, 04.03.1964 - 1 BvR 371/61
Papierfundstellen
- BVerfGE 14, 153
- NJW 1962, 1435
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft …
Auszug aus BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61
Wirtschaftliche Nachteile, die einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, können zwar im allgemeinen die Aussetzung der Anwendung von Normen zum gemeinen Wohl nicht begründen (BVerfGE 7, 175 (179)).
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
(2) Im Hinblick auf die eigene Situation der Beschwerdeführerin ist im Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass wirtschaftliche Nachteile, die lediglich Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ).Etwas anderes kann sich zwar dann ergeben, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass ein Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung, deren einstweilige Aussetzung beantragt ist, vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 f.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1994 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 1995, S. 771).
- BVerfG, 18.10.2023 - 1 BvR 1796/23
Erfolgloser Eilantrag gegen die gesetzliche Altersgrenze für Notare
dd) Darüber hinaus verbleibende wirtschaftliche Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch den Vollzug des Gesetzes entstehen, sind grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung der Normen über die Altersgrenze zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363f.; 160, 164 ; dazu auch BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 18). - BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen …
Wendet sich der Antragsteller, wie hier, gegen den Vollzug eines Gesetzes, wird eine Aussetzung regelmäßig für die Gesamtheit der betroffenen Normadressaten und nicht nur für den Beschwerdeführer vorzunehmen sein (vgl. etwa BVerfGE 12, 276 ; 14, 153 f.; 29, 120 ; 43, 47 ; 83, 162 ; 91, 320 ).
- BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90
Einigungsvertrag
Wenn eine solche Aussetzung in Betracht kommt, wird sie auch regelmäßig für die Gesamtheit der betroffenen Normadressaten und nicht nur für die Beschwerdeführer vorzunehmen sein (vgl. etwa BVerfGE 14, 153 f.; 43, 47 [51 f.]). - BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1803/22
Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das …
a) Eine Aussetzung einer gesetzlichen Regelung, die Gewerbetreibende betrifft, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann in Betracht, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass der Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ff.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ).Unabhängig davon gilt in rechtlicher Hinsicht, dass allein wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 160, 164 ).
- BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei …
Unter welchen Umständen anderes zu gelten hat, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass ein Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung, deren einstweilige Aussetzung beantragt ist, vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 f.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. September 1994 - 1 BvR 1651/94 -, NJW 1995, S. 771), kann vorliegend offen bleiben. - BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von …
Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363 f.; dazu auch BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 18). - BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20
Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin …
Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind aber im Allgemeinen nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; BVerfGK 7, 188 ).Tatsächliche Auswirkungen wirtschaftlicher Art können regelmäßig nicht als von ganz besonderem Gewicht bewertet werden, wenn sie nicht existenzbedrohende Ausmaße annehmen (vgl. BVerfGE 3, 34 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363).
- BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 2058/22
Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das …
a) Eine Aussetzung einer gesetzlichen Regelung, die Gewerbetreibende betrifft, kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann in Betracht, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass der Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein Schaden entstünde, der im Falle der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Regelung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ff.; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ).Unabhängig davon gilt in rechtlicher Hinsicht, dass allein wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 160, 164 ).
- BVerfG, 05.02.2024 - 1 BvR 315/24
Unzulässiger Eilantrag mangels hinreichend substantiierter Darlegung der …
b) Sind durch den angegriffenen Hoheitsakt gewerblich oder beruflich tätige Personen betroffen, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung namentlich dann in Betracht, wenn ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet ist und dadurch ein Schaden entstehen würde, der im Fall der späteren Feststellung der Verfassungswidrigkeit nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BVerfGE 14, 153 ; 40, 179 ; 68, 233 ; 131, 47 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 2019 - 1 BvR 1627/19 -). - BVerfG, 15.09.1994 - 1 BvR 1651/94
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten von Vorschriften des …
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93
Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung
- BVerfG, 12.09.2023 - 1 BvR 1507/23
Mangels Darlegung einer drohenden Existenzgefährdung erfolgloser Eilantrag …
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94
Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung …
- BVerfG, 10.01.2006 - 1 BvR 939/05
Verfassungskonformität des Lotteriestaatsvertrages
- VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 4/97
Rechtsschutzbedürfnis
- BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvR 52/66
Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz über Mindestvorräte an …
- BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvQ 15/94
Keine einstweilige Anordnung gegen Kommunalwahlen in Sachsen und Thüringen
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.03.2006 - LVG 2/06
Keine vorläufige Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten durch privates …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - C-213/89
The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte: Factortame Ltd u. a. …
- VGH Hessen, 17.07.1997 - 8 NG 2271/97
Normenkontrollverfahren bezüglich der Börsenordnung - Antragsbefugnis eines …
- BGH, 14.11.1975 - I ZR 48/75
Betreiben von Warenhäusern - Werbung mit Preisgegenüberstellungen in den …