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   BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00   

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BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00 (https://dejure.org/2001,402)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.2001 - 1 BvR 383/00 (https://dejure.org/2001,402)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 (https://dejure.org/2001,402)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Bundesarbeitsgericht - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Kündigungsschutzklage - Verspätete Urteilsabsetzung - Gebot auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Frist zur Abfassung eines arbeitsgerichtlichen Urteils ("5-Monats-Frist")

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Frist zur Abfassung eines arbeitsgerichtlichen Urteils ("5-Monats-Frist")

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; Bayerische Verfassung Art. 91 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereitelung wirkungsvollen Rechtsschutzes - Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip - durch Erschwerung des Zugangs zu einer weiteren Instanz - hier: Nichtzulassungsbeschwerde - durch erheblich verspätete Absetzung des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2161
  • NZA 2001, 982
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).

    Damit wird der unterlegenen Partei durch das verspätete Absetzen der Urteilsgründe der Zugang zu einer in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ); faktisch wird die Nichtzulassungsbeschwerde vereitelt.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).

    Damit wird der unterlegenen Partei durch das verspätete Absetzen der Urteilsgründe der Zugang zu einer in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ); faktisch wird die Nichtzulassungsbeschwerde vereitelt.

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Vielmehr ist es grundsätzlich von den Umständen des einzelnen Verfahrens abhängig, wann von einer überlangen Verfahrensdauer auszugehen ist (vgl. dazu beispielsweise BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997, 1 BvR 711/96, NJW 1997, S. 2811 f. und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1999, 1 BvR 1708/99, NJW 2000, S. 797).
  • BVerfG, 17.11.1999 - 1 BvR 1708/99

    Strittige Rechtsverhältnisse müssen in angemessener Zeit geklärt werden

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Vielmehr ist es grundsätzlich von den Umständen des einzelnen Verfahrens abhängig, wann von einer überlangen Verfahrensdauer auszugehen ist (vgl. dazu beispielsweise BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997, 1 BvR 711/96, NJW 1997, S. 2811 f. und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 1999, 1 BvR 1708/99, NJW 2000, S. 797).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 584/99

    Urteil ohne Gründe - nachträgliche Zustellung

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Auch die Rechtsprechung, dass eine Berufung oder zugelassene Revision spätestens 17 Monate nach Verkündung eingelegt werden muss, auch wenn bis zu diesem Zeitpunkt das Urteil nicht in vollständiger Form vorliegt (vgl. zuletzt Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Juni 2000, 2 AZR 584/99, NJW 2000, S. 3515 f.), trägt nicht zuletzt diesem Gebot der Beschleunigung Rechnung.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    cc) Seit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss vom 27. April 1993, AP Nr. 21 zu § 551 ZPO) ist davon auszugehen, dass ein Urteil, das nicht innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung in vollständiger Form unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben wird, als nicht mit Gründen versehen anzusehen ist (vgl. für die Arbeitsgerichtsbarkeit: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. August 1993, AP Nr. 22 zu § 551 ZPO).
  • BVerfG, 04.08.1995 - 1 BvR 606/94

    Beginn der Frist zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Die im Dezember 1998 getroffene klagabweisende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann insoweit nicht auf späteren Vorgängen und insbesondere nicht auf der fehlenden Urteilsabsetzung beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 1995, 1 BvR 606/94, NZA 1995, S. 1222 f.).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch verspätete

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Dass das Gericht Parteivortrag der Beschwerdeführerin nicht hinreichend berücksichtigt habe, hat die Beschwerdeführerin nicht gerügt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juli 1996, 1 BvR 55/96, NJW 1996, S. 3203).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00
    Allerdings bedarf aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht jede Entscheidung einer Begründung, insbesondere wenn es sich um letztinstanzliche Entscheidungen handelt, die den Rechtsweg abschließen und keinem ordentlichen Rechtsmittel mehr unterliegen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Zwar ist es unzulässig, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG 1. Senat 2. Kammer 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - AP GG Art. 20 Nr. 33 = EzA ZPO § 551 Nr. 9).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Daher gebieten es die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff; 41, 332, 334 ff; 44, 302, 305 ff; 69, 381, 385; BVerfG, NJW 1993, 720; 1995, 249; 1999, 3701, 3702; 2001, 2161, 2162).

    Demgemäß dürfen bei der Auslegung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, insbesondere beim "ersten Zugang" zum Gericht (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; 38, 35, 38; 40, 88, 91; 67, 208, 212 ff), aber auch beim Zugang zu einer weiteren Instanz (vgl. BVerfGE 44, 302, 305 ff; 62, 334, 336; 69, 381, 385; BVerfG, NJW 1995, 249; 1996, 2857; 1999, 3701, 3702; 2001, 2161, 2162) nicht überspannt werden.

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Die vom GmSOGB gezogene Fünfmonatsgrenze trägt dem Erfordernis Rechnung, dass die abgefassten Entscheidungsgründe auf der Überzeugung des Gerichts im Zeitpunkt der Entscheidung und Verkündung beruhen müssen (Keller, aaO, § 134 RdNr 4) und konkretisiert die Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an das gerichtliche Verfahren in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 26.3.2001 - 1 BvR 383/00 - NJW 2001, 2161, 2162) .
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06

    Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten

    Das Berufungsgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 ff.; 41, 332, 334 ff.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; NJW 2001, 2161, 2162; BGHZ 151, 221, 227).
  • EGMR, 29.04.2004 - 75529/01

    SÜRMELI contre l'ALLEMAGNE

    La Cour constitutionnelle fédérale, après avoir constaté une violation de la Loi fondamentale, a estimé que dans de tels cas, elle pourrait être saisie dès l'expiration du délai de cinq mois et a renvoyé l'affaire devant une autre chambre de la cour d'appel du travail (no 1 BvR 383/00, décision du 26 mars 2001).
  • BAG, 01.10.2003 - 1 ABN 62/01

    Nichtzulassungsbeschwerde bei verspäteten Entscheidungsgründen

    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu entschieden, daß die wiedergegebene Auffassung des Gemeinsamen Senats verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - AP GG Art. 20 Nr. 33 = EzA ZPO § 551 Nr. 9, zu B I 2 c cc der Gründe).

    c) Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 26. März 2001 (- 1 BvR 383/00 - AP GG Art. 20 Nr. 33 = EzA ZPO § 551 Nr. 9) ferner entschieden, daß ein Urteil eines Landesarbeitsgerichts, in dem die Revision nicht zugelassen wurde und dessen vollständige Gründe - wie hier - erst nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben worden sind, die unterlegene Partei in ihren Rechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG verletzt, weil es für sie den Zugang zum Revisionsgericht in verfassungswidriger Weise erschwert.

    Das rechtsstaatliche Gebot auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verlangt die Begründung gerichtlicher Entscheidungen jedenfalls dann, wenn durch das Fehlen einer Begründung der Zugang zu einer in der jeweiligen Prozeßordnung vorgesehenen weiteren Instanz verschlossen würde (BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - aaO, zu B I 2 c aa der Gründe).

    Ohne eine solche Kenntnis bleibt zwangsläufig der Zugang zum Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde und damit gegebenenfalls zur Rechtsbeschwerde verschlossen (BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - aaO, zu B I 2 c aa der Gründe).

    Dadurch wird die Nichtzulassungsbeschwerde faktisch vereitelt, weil nach dem Arbeitsgerichtsgesetz das Vorliegen eines Verfahrensmangels keinen Grund für die Zulassung der Revision oder Rechtsbeschwerde darstellt (BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - aaO, zu B I 2 c dd der Gründe mwN).

    Solange dieser Rechtszustand besteht, hat die unterlegene Seite deshalb die Möglichkeit, nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist unmittelbar Verfassungsbeschwerde gegen eine bis dahin nicht vollständig mit Gründen versehene Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts einzulegen (BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - aaO, zu B I 2 c dd der Gründe und seit dem in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur 15. November 2001 - 1 BvR 728/01 - EzA ZPO § 551 Nr. 10; - 1 BvR 793/01 - - 1 BvR 794/01 - - 1 BvR 1314/01 - - 1 BvR 1198/01 - - 1 BvR 1633/01 - 31. Januar 2002 - 1 BvR 2027/01 - EzA ZPO § 551 Nr. 11).

    Mit Überschreiten dieser Frist steht fest, daß eine rechtsstaatlich unbedenkliche Urteils- oder Beschlußbegründung durch das Landesarbeitsgericht nicht mehr erfolgen konnte (BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - AP GG Art. 20 Nr. 33 = EzA ZPO § 551 Nr. 9; 14. März 2002 - 1 BvR 16/02 - NZA 2002, 1170).

  • BSG, 01.12.2016 - B 14 AS 21/15 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Regelbedarfs - volljähriger erwerbsfähiger

    Eine Verletzung des § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG scheidet bereits deshalb aus, da die von der Klägerin vorgebrachte Beanstandung der verspäteten Absetzung des Urteils des LSG nach ihrem eigenen Vortrag nicht gegeben ist, weil von der Verkündung bis zur endgültigen Abfassung des Urteils des LSG lediglich viereinhalb Monate vergangen waren und damit die äußerste Grenze für die vollständige Absetzung einer Entscheidung von fünf Monaten, nach deren Ablauf erst die Gefahr eines Auseinanderfallens zwischen Beratungsergebnis und Entscheidungsgründen gesehen wird, nicht überschritten worden ist (vgl BVerfG Beschluss vom 26.3.2001 - 1 BvR 383/00 - NJW 2001, 2161) .
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06

    Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde war dem Beklagten mit dieser Information der Zugang zu der im Prozessrecht vorgesehenen Berufungsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert, was seinen Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verletzen würde (vgl. BVerfG NJW 2001, 2161, 2162).
  • BVerfG, 14.03.2002 - 1 BvR 16/02

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Absetzung einer

    Zur Begründung beruft sie sich auf die Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - (NZA 2001, S. 982).

    Ein Landesarbeitsgericht, das ein Urteil in vollständiger Fassung erst so spät absetzt, erschwert damit für die unterlegene Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -, NZA 2001, S. 982 ).

    Maßgebender Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen landesarbeitsgerichtliche Urteile, in denen die Revision nicht zugelassen wurde und die nach Ablauf von fünf Monaten seit ihrer Verkündung noch immer nicht abgesetzt sind, ist der Tag des Ablaufs der Fünf-Monats-Frist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -, NZA 2001, S. 982 ).

    Sie ist auch gehalten, ab diesem Zeitpunkt Verfassungsbeschwerde zu erheben, weil mit Überschreiten der Fünf-Monats-Frist endgültig feststeht, dass eine rechtsstaatlich unbedenkliche Urteilsbegründung durch das Landesarbeitsgericht nicht mehr erfolgen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -, NZA 2001, S. 982 ).

    Dieses Hindernis ist weggefallen durch die mögliche Kenntnis ihres Prozessbevollmächtigten von dem hierzu ergangenen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 -, NZA 2001, S. 982 ).

    Kenntnis von diesem Beschluss zu erlangen war seit seiner Veröffentlichung jedenfalls in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht, Heft 17 vom 10. September 2001 (NZA 2001, S. 982), möglich, nachdem es schon zuvor entsprechende Veröffentlichungen gegeben hatte (im Juni 2001: JURIS sowie FachanwArbR 2001, S. 174; im Juli 2001: EzA § 551 ZPO Nr. 9 sowie NJW 2001, S. 2161, allerdings mit unzutreffendem redaktionellem Leitsatz; im August 2001: DStZ 2001, S. 608).

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Letztere folgen auch nicht aus dem von der Verteidigung angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2001 (NJW 2001, 2161; ebenso BVerfG, NZA 2005, 781, 782).

    Danach ist der Verfassung kein allgemein gültiger Wert zu entnehmen, wann die Dauer der Urteilsabsetzung gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes verstößt (BVerfG, NJW 2001, 2161, 2162).

  • BGH, 21.04.2015 - VI ZR 132/13

    Urteilsverkündung: Beweiskraft des Protokolls für die Vorlesung einer schriftlich

  • BAG, 15.09.2022 - 10 AZB 11/22

    Sofortige Beschwerde - verspätete Absetzung Berufungsurteil - Beginn

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 793/01

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 197/08

    Verstreichenlassen einer Frist von fünf Monaten für die Übergabe eines

  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlich Rechtsprechung bei

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in

  • BAG, 02.01.2018 - 6 AZR 235/17

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Revision

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

  • BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des

  • BAG, 20.12.2006 - 5 AZB 35/06

    Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils

  • BGH, 22.12.2016 - IX ZR 259/15

    Revisionszulassung: Geltendmachung des Zulassungsgrundes der unzureichenden

  • VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 226/03

    Verletzung der Rechtsweggarantie iSv Verf BB Art 6 Abs 1 wegen verspäteter

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit

  • BGH, 08.05.2018 - VI ZB 5/17

    Schadensersatzanspruch gegen ein Krankenhausträger wegen ärztlicher

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.2016 - 4 LB 8/15

    Melderecht - hier: Auskunftssperre

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZB 43/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Einlegung der Berufung

  • DGH Sachsen, 06.07.2007 - DGH 4/06
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - 3 A 1.12

    Rechtsschutz wegen der überlangen Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZB 33/03

    Beginn der Wiedereinsetzungwfrist

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 2674/04

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 728/01

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

  • BVerfG, 31.01.2002 - 1 BvR 2027/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen

  • BAG, 11.08.2021 - 1 AZB 24/21

    Besetzung der Einigungsstelle - sofortige Beschwerde

  • BVerfG, 15.09.2003 - 1 BvR 809/03

    Vollständige Absetzung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung nach mehr als 5

  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 1012/02

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZN 132/01

    Divergenzbeschwerde

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 1314/01

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 1633/01

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

  • BAG, 02.11.2006 - 4 AZN 716/06

    Rechtsbehelf bei verspäteter Absetzung eines Berufungsurteils ohne

  • BVerfG, 03.07.2002 - 1 BvR 2151/01

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 1198/01

    Rechtsfolgen verspäteter Abfassung eines landesarbeitsgerichtlichen Urteils

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 794/01

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 76/06

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZB 13/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift;

  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 265/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BGH, 09.10.2007 - XI ZB 34/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 190/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verletzung der

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZB 18/03

    Rechtmäßigkeit der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen

  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 254/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZB 38/03

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

  • BGH, 17.04.2008 - VI ZR 147/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Mängel von Saatgut mangels

  • LAG Hessen, 04.10.2005 - 4 Ta 448/05

    Säumnis - Verkündungstermin

  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 58/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZB 35/03

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZB 34/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist

  • OVG Sachsen, 22.09.2008 - 2 B 557/07

    Einschlägiger Rechtsweg für die Bescheidungsklage auf Verpflichtung zur Erteilung

  • BVerfG, 13.01.2023 - 1 BvR 1700/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung der Revision in einem

  • StGH Hessen, 11.04.2002 - P.St. 1688

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Grundrechtsklage - Abschaffung des

  • BGH, 27.11.2003 - V ZR 159/03

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach Verzicht auf Tatbestand und

  • LAG Köln, 28.01.2014 - 12 Sa 679/13

    Änderungs-Nichtverlängerungsmitteilung im Bühnenschiedsgerichtsverfahren

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2004 - 2 LA 1231/04

    Alleinige Benennung des Berufungszulassungsgrundes nach § 125 Abs. 2 Nr. 5

  • BSG, 29.03.2021 - B 14 AS 91/20 BH

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen Begriff der Bedarfsgemeinschaft

  • LAG Thüringen, 10.10.2005 - 7/4/7 Sa 196/04

    Berufungsbegründung bei verspäteter Urteilszustellung

  • OVG Sachsen, 17.02.2010 - A 3 B 691/07

    Verfahrensfehler einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - L 38 SF 73/12

    Entschädigungsklage - unangemessene Verfahrensdauer - Einzelfallbetrachtung

  • KG, 10.09.2007 - 12 U 190/06

    Berufungsverfahren: Übergehung von Beweisanträgen und verspätete Abfassung des

  • LSG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - L 4 KR 4650/08
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