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   BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18   

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BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18 (https://dejure.org/2018,13243)
BVerfG, Entscheidung vom 23.04.2018 - 1 BvR 383/18 (https://dejure.org/2018,13243)
BVerfG, Entscheidung vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 (https://dejure.org/2018,13243)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 1666a Abs 1 S 1 BGB, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB
    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentziehung gem §§ 1666, 1666a BGB, 49 FamFG bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung bzw bereits eingetretener erheblicher Schädigung der betroffenen Kinder sowie Verhältnismäßigkeit der ...

  • IWW

    Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 6 Abs. 3 GG

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung gegen einen Sorgerechtsentzug eines Vaters für seine beiden minderjährigen Kinder in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentziehung gem §§ 1666, 1666a BGB, 49 FamFG bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung bzw bereits eingetretener erheblicher Schädigung der betroffenen Kinder sowie Verhältnismäßigkeit der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; GG Art. 6 Abs. 3
    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung gegen einen Sorgerechtsentzug eines Vaters für seine beiden minderjährigen Kinder in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentziehung gem §§ 1666, 1666a BGB, 49 FamFG bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung bzw bereits eingetretener erheblicher Schädigung der betroffenen Kinder sowie Verhältnismäßigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sorgerechtsentziehung und das Elternrecht - bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug im einstw. AO-Verfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blitzentzug der elterlichen Sorge: Trennung eines Kindes von den Eltern im Eilverfahren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3438
  • FamRZ 2018, 1084
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
    Eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar, der nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen oder aufrechterhalten werden darf (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 136, 382 ; stRspr).

    Sie beschränkt sich nicht darauf, ob eine angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sondern erstreckt sich auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ).

  • BVerfG, 13.07.2017 - 1 BvR 1202/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen den teilweisen Entzug der elterlichen

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
    Verfassungsrechtlich entscheidend ist vielmehr, ob die Gefährdungslage nach Ausmaß und Wahrscheinlichkeit aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse bereits derart verdichtet ist, dass ein sofortiges Einschreiten auch ohne weitere gerichtliche Ermittlungen geboten ist (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2017 - 1 BvR 1202/17 -, www.bverfg.de, Rn. 19 m.w.N.).

    Nicht ausreichend ist, dass die Entziehung des Sorgerechts dem Kindeswohl "am besten entsprechen" würde, vielmehr muss das Kindeswohl ohne den Sorgerechtsentzug nachhaltig gefährdet sein (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2017 - 1 BvR 1202/17 -, www.bverfg.de, Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1084/15

    Sind die Eltern willens, die Gefahr für ihr Kind im Wege der Fremdunterbringung

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
    In Sorgerechtsverfahren haben die Familiengerichte das Verfahren so zu gestalten, dass es geeignet ist, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 -, www.bverfg.de, Rn. 19).

    Dies steht dem vorläufigen Sorgerechtsentzug jedoch nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 -, www.bverfg.de, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 -, www.bverfg.de, Rn. 19).

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 136, 382 ; stRspr).

    Sie beschränkt sich nicht darauf, ob eine angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sondern erstreckt sich auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
    b) Der Grundrechtsschutz beeinflusst auch die Gestaltung des fachgerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ; 79, 51 ; 99, 145 ).

    In Sorgerechtsverfahren haben die Familiengerichte das Verfahren so zu gestalten, dass es geeignet ist, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 -, www.bverfg.de, Rn. 19).

  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
    Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, www.bverfg.de, Rn. 23 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, www.bverfg.de, Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15

    Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
    Dies steht dem vorläufigen Sorgerechtsentzug jedoch nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 -, www.bverfg.de, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 -, www.bverfg.de, Rn. 19).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
    Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, www.bverfg.de, Rn. 23 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, www.bverfg.de, Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts für 15-jährige

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
    Auch sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 19, 295 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, www.bverfg.de, Rn. 38) und müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, www.bverfg.de, Rn. 38; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, www.bverfg.de, Rn. 31).
  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf

    Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
    Auch sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 19, 295 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, www.bverfg.de, Rn. 38) und müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, www.bverfg.de, Rn. 38; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, www.bverfg.de, Rn. 31).
  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Auch sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen; sie müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (BVerfG FamRZ 2018, 1084 Rn. 16 mwN).

    Für eine (teilweise) Entziehung des Sorgerechts bedarf es danach einer ziemlichen Sicherheit des Schadenseintritts (s. auch BVerfG FamRZ 2018, 1084 Rn. 16 mwN; Jarass/Pieroth/Jarass GG 15. Aufl. Art. 6 Rn. 65 mwN [zu Art. 6 Abs. 3 GG]; Rake FamRZ 2017, 285, 286; Finke FF 2017, 118, 119; s. auch zur Differenzierung des Gefahrenbegriffs bei der Kindeswohlgefährdung Radtke DRiZ 2019, 56, 59).

  • OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21

    Entscheidung zur Durchführung von Corona-Impfung bei 16-jährigem Kind

    Soweit die Beschwerde rügt, das Amtsgericht habe die von ihr angebotenen Sachverständigengutachten zu den von ihr behaupteten Tatsachen und Risiken der Impfung nicht eingeholt, kann sie mithin hiermit im vorliegenden Verfahren nicht durchdringen, da im einstweiligen Anordnungsverfahren angesichts der Eilbedürftigkeit Sachverständigengutachten ohnehin nicht eingeholt werden können (vgl. BVerfG ZKJ 2018, 312).
  • BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge

    Zudem sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 23 m.w.N.) und diese Folgen müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 15 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters betreffend unter anderem den

    Die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung sind dabei zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 23 m.w.N.), und diese Folgen müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 15 ff.).
  • OLG Koblenz, 13.01.2020 - 9 UF 526/19

    Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung von Teilbereichen der elterlichen

    Daher ist gemäß § 1666, 1666a BGB die Entziehung der elterlichen Sorge vollumfänglich oder - wie hier - in Teilbereichen dann zulässig, wenn bei fortdauernder Sorge der Eltern eine Kindeswohlgefährdung in dem Sinne vorliegt, dass eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. Senat , a.a.O.; Beschluss vom 27. Mai 2019 - 9 UF 182/19 - BVerfG, NZFam 2018, 599, 600, Rdnr. 16; NJW 2015, 223, 223 f., Rdnr. 23; Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, BeckRS 2012, 48175; BGH, NJW 2005, 672, 673; OLG Bremen, NJOZ 2018, 850, 851, Rdnr. 13 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. August 2018 - 18 UF 91/18 -, juris, Rdnr. 40 OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. April 2018 - 4 UF 240/17 -, juris, Rdnr. 10 OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2013 - 6 UF 160/13 -, BeckRS 2013, 18772; OLG Koblenz, NJW 2012, 3108, 3109; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 8 UF 211/09 -, BeckRS 2010, 25746; OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 7 UF 149/07 -, BeckRS 2009, 28588; MünchKomm-Lugani, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1666, Rdnr. 50, m.w.N.; Staudinger-Coester, BGB, Nebearb.

    Zudem ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten (vgl. Senat , a.a.O.; BVerfG, NZFam 2018, 599, 600, Rdnr. 16; NJW 1989, 519, 519; 1982, 1379, 1380 BGH, NJW 2014, 1004, 1005, Rdnr. 20; 2008, 223, 224, Rdnr. 32 OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2013 - 6 UF 160/13 -, BeckRS 2013, 18772, m.w.N.; OLG Koblenz, NJW 2012, 3108, 3109; OLG Köln, NJW-RR 2011, 729, 729 f.).

    Dennoch gilt es insoweit zu beachten, dass in Eilverfahren die praktisch verfügbaren Aufklärungsmöglichkeiten angesichts der spezifischen Eilbedürftigkeit dieser Verfahren regelmäßig hinter den im Hauptsacheverfahren bestehenden Möglichkeiten zurückbleiben (vgl. BVerfG, NZFam 2018, 599, 600, Rdnr. 18 Beschluss vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 -, BeckRS 2015, 20967, Rdnr. 19).

    Den Gerichten ist es in kindesschutzrechtlichen Eilverfahren deshalb insbesondere regelmäßig nicht möglich, noch vor der Eilentscheidung ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BVerfG, NZFam 2018, 599, 600, Rdnr. 18).

    Entscheidend ist insoweit vielmehr, ob die Gefährdungslage nach Ausmaß und Wahrscheinlichkeit aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse bereits derart verdichtet ist, dass ein sofortiges Einschreiten auch ohne weitere gerichtliche Ermittlungen geboten ist (vgl. BVerfG, NZFam 2018, 599, 600, Rdnr. 18, m.w.N. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 13 UF 71/18 -, juris, Rdnr. 7).

  • BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20

    Verfassungsbeschwerde gegen den im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgten

    Die Einwände der Beschwerdeführerin gegen die Gestaltung des fachgerichtlichen Verfahrens, insbesondere ihr Vorbringen, die Fachgerichte hätten ein Sachverständigengutachten einholen müssen, nehmen die aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG resultierenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe an die Verfahrensgestaltung in einstweiligen Anordnungsverfahren zur elterlichen Sorge (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 18 m.w.N.) nicht hinreichend in den Blick.

    Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, Rn. 44; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 16 jeweils m.w.N.).

    Auf der Grundlage einer umfassenden und sorgfältigen Würdigung des unter den Bedingungen des Eilverfahrens ermittelten Sachverhaltes (zu den Anforderungen daran siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 - Rn. 19 f. und 25; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 18 m.w.N) hat es angenommen, dass die seelische Entwicklung des Kindes durch das anhaltende massive Hervorrufen von Ängsten gegenüber dem Vater und dem Aufbau eines Feindbildes des Vaters bei dem Kind infolge der defizitären Bindungstoleranz der Beschwerdeführerin sowie durch die damit unmöglich werdende Entwicklung einer unbeschwerten Beziehung zwischen dem Kind und dem Vater erheblich gefährdet sei.

    Auf konkrete Feststellungen und Beurteilungen dazu, dass auch unter Berücksichtigung der negativen Folgen eines Sorgerechtsentzuges eine hinreichende Aussicht auf Beseitigung der drohenden Kindeswohlgefährdung besteht und sich seine Situation in der Gesamtbetrachtung verbessert, kann auch im Rahmen der unter den Bedingungen des Eilverfahrens möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht gänzlich verzichtet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 25; zum Maßstab vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, Rn. 31; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 16 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 50/18

    Erlass eines Ausreiseverbots gegen sorgeberechtigten Elternteil im Wege

    Weitere Ermittlungen sind im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens, in welchem die Ermittlungsmöglichkeiten denknotwendig hinter denen eines Hauptsachverfahrens zurückbleiben (hierzu nur BVerfG, Beschluss vom 23. April 2018, Az. 1 BvR 383/18, Rn. 18, juris), nicht veranlasst.
  • OLG Schleswig, 31.05.2019 - 13 UF 13/19

    Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an die

    Auch sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen und müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2018, FamRZ 2018, 1084 ff, juris Rdnr. 16, 19 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels

    Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, Rn. 44; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 16 jeweils m.w.N.).

    Auch wenn im fachgerichtlichen einstweiligen Anordnungsverfahren die praktisch verfügbaren Aufklärungsmöglichkeiten angesichts der spezifischen Eilbedürftigkeit dieser Verfahren regelmäßig hinter denen des Hauptsacheverfahrens zurückbleiben und insbesondere die Einholung eines Sachverständigengutachtens bereits im einstweiligen Anordnungsverfahren aus zeitlichen Gründen von Verfassungs wegen nicht stets geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 18 m.w.N.), kann im Rahmen der unter den Bedingungen des Eilverfahrens möglichen Sachverhaltsaufklärung auf konkrete Feststellungen zu Art und Ausmaß der Kindeswohlgefährdung nicht gänzlich verzichtet werden.

    Entsprechendes gilt für die Feststellung und Beurteilung dazu, dass auch unter Berücksichtigung der negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern eine hinreichende Aussicht auf Beseitigung der drohenden Kindeswohlgefährdung besteht und sich seine Situation in der Gesamtbetrachtung verbessert (zum Maßstab vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, Rn. 31; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 16 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 04.06.2020 - 7 UF 201/20

    Kindeswohlgefährdung: Einstweilige Wohnungswegweisung eines Kindesvaters und

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Gefährdungslage nach Ausmaß und Wahrscheinlichkeit aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse bereits derart verdichtet ist, dass ein sofortiges Einschreiten auch ohne weitere gerichtliche Ermittlungen geboten ist (BVerfG FamRZ 2018, 1084 Rn. 18-19 m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf anderen Elternteil

  • OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19

    Kindeswohlgefährdung wegen Adipositas und Schulabbruch

  • OLG Braunschweig, 22.12.2022 - 2 UF 122/22

    Sorgerecht; Sorgerechtsverfahren; elterliche Sorge; Kindeswohl;

  • OLG Köln, 21.01.2021 - 14 UF 162/20

    Beschwerde gegen einen Entzug der elterlichen Sorge Verhältnismäßigkeit einer

  • BVerfG, 16.09.2022 - 1 BvR 1807/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Eltern gegen Sorgerechtsentziehung wegen des

  • OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19

    Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an das Sachverständigengutachten

  • OLG Köln, 06.03.2023 - 14 UF 27/23
  • OLG Brandenburg, 07.02.2019 - 13 UF 8/19

    Einstweilige Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Erforderlicher Umfang

  • BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1655/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug nach nur telefonischer

  • OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 4 UF 201/21

    Absehen von Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB

  • BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug bei bereits

  • BVerfG, 13.07.2022 - 1 BvR 580/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2021 - 20 UF 18/21

    Entbehrlichkeit eines (Teil-)Sorgerechtsentzugs im Kinderschutzverfahren bei

  • BVerfG, 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtschutzschutzbedürfnis in einem

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 674/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Inobhutnahme eines Kindes sowie den

  • OLG Hamm, 02.11.2022 - 5 UF 108/22

    Entziehung der elterlichen Sorge

  • OLG Koblenz, 23.09.2022 - 9 UF 352/22

    Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Sorgerechtsentzug

  • OLG Köln, 22.06.2023 - 14 UF 56/23
  • BVerfG, 15.11.2022 - 1 BvR 1667/22

    Verfassungsbeschwerde trotz verfassungsrechtlicher Zweifel an angegriffener

  • OLG Dresden, 28.01.2020 - 21 UF 979/19
  • BVerfG, 19.06.2020 - 1 BvR 1284/20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage entscheidungserheblicher

  • OLG Karlsruhe, 21.01.2021 - 20 UF 146/20

    Vorläufige Entziehung wesentlicher Teile des Sorgerechts; Gewährung von

  • OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21

    Beschwerde gegen den Entzug von Teilen einer elterlichen Sorge; Trennung des

  • OLG Köln, 27.08.2020 - 26 UF 51/20

    Beschwerde gegen die Entziehung der elterlichen Sorge; Bestellung eines

  • BVerfG, 26.12.2022 - 1 BvR 2333/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufige Übertragung des

  • OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 15 UF 192/18

    Entzug der elterlichen Sorge bei elterlichem Dissens über Schulwahl des Kindes

  • KG, 27.06.2022 - 17 UF 60/22

    Elterliche Sorge: Kindeswohlgefährdung und Teilsorgerechtsentzug bei

  • OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 6 UF 58/23

    Entziehung von Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Recht zur

  • BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvQ 13/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender Begründung

  • OLG Köln, 26.10.2023 - 14 UF 122/23
  • OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20

    Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts für einen seelisch und geistig

  • OLG Brandenburg, 15.12.2022 - 10 UF 44/22

    Beschwerde im einstweiligen Anordnungsverfahren; Vorläufige Übertragung der

  • OLG Saarbrücken, 28.03.2022 - 6 UF 163/21

    Dem Ruhen der elterlichen Sorge kommt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit

  • OLG Schleswig, 21.10.2020 - 13 UF 123/20

    Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil; Entziehung

  • OLG Koblenz, 27.04.2020 - 9 UF 32/20

    Bestellung eines Ergänzungspflegers: Auswahl des Familiengerichts unter

  • OLG Hamm, 27.07.2018 - 13 UF 71/18
  • OLG Stuttgart, 07.10.2021 - 16 UF 95/21

    Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Räumliche Trennung eines Säuglings von

  • VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sorgerechtliche Entscheidung - keine

  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 2663/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend den vorläufigen Entzug des

  • AG Höxter, 19.04.2022 - 6 F 44/22

    Personensorge Umgang Kontaktsperre Wirkung für und gegen Dritte

  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 5/18
  • OLG Hamburg, 12.04.2021 - 2 UF 134/20

    Entzug der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung: Anforderungen

  • AG Detmold, 10.08.2023 - 34 F 205/21
  • OLG Hamm, 20.12.2019 - 13 UF 177/19

    Beschwerde gegen die Entziehung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts Strikte

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