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   BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89   

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BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89 (https://dejure.org/1993,1347)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.1993 - 1 BvR 390/89 (https://dejure.org/1993,1347)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 1993 - 1 BvR 390/89 (https://dejure.org/1993,1347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit von Nebentätigkeitsvergütungen Beamter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommensteuerliche Behandlung - Nebentätigkeitsvergütungen von Beamten - Unternehmen - Nichtanwendung auf Angestellte

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 475
  • BB 1993, 2068
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89
    Geht man von der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 12 EStG als dem maßgeblichen gesetzlichen Anknüpfungspunkt für die OFD-Verfügung aus, so ist die Verwaltung - wenn sie eine typisierende Verwaltungsvorschrift herausgibt - hierzu nur ermächtigt, soweit sie um eines möglichst raschen Gesetzesvollzugs willen (vgl. BVerfGE 78, 214, 229) eine besondere Anweisung verfaßt, die sich im Rahmen des Gesetzeszweckes und dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung hält; sie darf keine - faktische - Steuerentlastung nach eigener Vorstellung bewirken (vgl. BVerfGE 18, 353, 363; 48, 210, 226).

    Selbst wenn hiergegen durchgreifende Bedenken, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 67, 43, 58; 78, 214, 226 ff.), bestünden, kann doch ausgeschlossen werden, daß die angegriffenen finanzgerichtlichen Entscheidungen auf einer solchen Verkennung des Verfassungsrechts beruhen, denn sie hätten im Ergebnis - wie dargelegt - nicht anders ausfallen können.

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 459/87

    Zur Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89
    In der Nichtanwendung der OFD-Verfügung auf den Fall des Beschwerdeführers kann ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG - wie bei einem Gesetz - überhaupt nur dann gesehen werden, wenn feststeht, daß die begünstigende Regelung für sich genommen rechtmäßig ist, und deshalb eine Ausweitung der begünstigenden Regelung auf den Beschwerdeführer begrifflich als verfassungsgemäße Lösung in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 86, 369, 378).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89
    Selbst wenn hiergegen durchgreifende Bedenken, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 67, 43, 58; 78, 214, 226 ff.), bestünden, kann doch ausgeschlossen werden, daß die angegriffenen finanzgerichtlichen Entscheidungen auf einer solchen Verkennung des Verfassungsrechts beruhen, denn sie hätten im Ergebnis - wie dargelegt - nicht anders ausfallen können.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89
    Insoweit gibt es keine "Gleichheit im Unrecht" (vgl. BVerfGE 50, 142, 166) .
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89
    Geht man von der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 12 EStG als dem maßgeblichen gesetzlichen Anknüpfungspunkt für die OFD-Verfügung aus, so ist die Verwaltung - wenn sie eine typisierende Verwaltungsvorschrift herausgibt - hierzu nur ermächtigt, soweit sie um eines möglichst raschen Gesetzesvollzugs willen (vgl. BVerfGE 78, 214, 229) eine besondere Anweisung verfaßt, die sich im Rahmen des Gesetzeszweckes und dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung hält; sie darf keine - faktische - Steuerentlastung nach eigener Vorstellung bewirken (vgl. BVerfGE 18, 353, 363; 48, 210, 226).
  • BFH, 11.12.1987 - VI R 147/85

    Verwaltungsanweisung - Pauschbetrag - Verpflegungsmehraufwendungen -

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob der vom Finanzgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. etwa BFH, BStBl. 1987 II S. 128, 129; BFH, BStBl. 1988 II S. 445, 446 f.) vertretene rechtliche Ansatz von Verfassungs wegen zu beanstanden wäre.
  • BFH, 18.09.1986 - VI R 102/85

    Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei Berufskraftfahrern bei Unterbrechung

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob der vom Finanzgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. etwa BFH, BStBl. 1987 II S. 128, 129; BFH, BStBl. 1988 II S. 445, 446 f.) vertretene rechtliche Ansatz von Verfassungs wegen zu beanstanden wäre.
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89
    Geht man von der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 12 EStG als dem maßgeblichen gesetzlichen Anknüpfungspunkt für die OFD-Verfügung aus, so ist die Verwaltung - wenn sie eine typisierende Verwaltungsvorschrift herausgibt - hierzu nur ermächtigt, soweit sie um eines möglichst raschen Gesetzesvollzugs willen (vgl. BVerfGE 78, 214, 229) eine besondere Anweisung verfaßt, die sich im Rahmen des Gesetzeszweckes und dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung hält; sie darf keine - faktische - Steuerentlastung nach eigener Vorstellung bewirken (vgl. BVerfGE 18, 353, 363; 48, 210, 226).
  • BFH, 27.02.1976 - VI R 97/72

    Begriff "öffentliche Dienste" im Sinne des § 3 Ziff. 12 Satz 2 umfaßt den

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89
    Unberücksichtigt bleibt bei diesen Erwägungen zudem, daß der Bundesfinanzhof § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG bei einem Angestellten des Hessischen Sparkassen- und Giroverbandes durchaus als anwendbar angesehen hatte (vgl. BStBl. 1976 II S. 418, 421).
  • BFH, 12.03.2020 - VI R 35/17

    Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten

    Der Verwaltung ist es insbesondere verwehrt, Steuerbefreiungen nach eigenen Vorstellungen zu bewirken (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.06.1993 - 1 BvR 390/89, BB 1993, 2068).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2023 - 9 S 15/22

    Aufforderung an Eltern, Kinder an einer Schule anzumelden und zum Unterricht zu

    Auf eine Gleichbehandlung im Unrecht können sich die Kläger aber nicht berufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.06.1993 - 1 BvR 390/89 -, NVwZ 1994, 475; BVerwG, Urteile vom 13.10.2021 - 2 C 6.20 -, BVerwGE 173, 361, juris Rn. 27, vom 17.07.2009 - 5 C 25.08 -, BVerwGE 134, 206, juris, und vom 13.12.2006 - 6 C 17.06 -, juris; Senatsbeschluss vom 17.04.2023 - 9 S 143/23 - sowie Senatsurteil vom 12.08.2014 - 9 S 1722/13 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 17.08.2022 - 8 S 22.1578 -, juris Rn. 30; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 10. Aufl. 2023, § 40 Rn. 117 ff.; Kischel, in: BeckOK Grundgesetz, Epping/Hillgruber, Stand: Februar 2023, Art. 3 Rn. 115 f.; Wolff, in: Hömig/Wolff, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 13. Aufl. 2022, Art. 3 Rn. 4).

    Insoweit gibt es keine "Gleichheit im Unrecht" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.06.1993 - 1 BvR 390/89 -, NVwZ 1994, 475; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 40 Rn. 117 ff.; vgl. auch bereits oben unter B.II.1.b)cc)(2)).

  • BSG, 27.05.2014 - B 5 RE 6/14 R

    Rentenbezieher mit Auslandswohnsitz (hier Schweiz) - kein Zuschuss des

    Auf eine Gleichheit im Unrecht kann sich niemand berufen (BVerfGE 50, 142, 166; BVerfG NVwZ 1994, 475, 476; BVerwGE 34, 278, 283; 92, 153, 154 f, 157) .
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