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   BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58   

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BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58 (https://dejure.org/1959,6)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.1959 - 1 BvR 394/58 (https://dejure.org/1959,6)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 1959 - 1 BvR 394/58 (https://dejure.org/1959,6)
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Großer Erftverband

Art. 19 Abs. 3 GG, "großzügige Auslegung", erfaßt sind auch Gesellschaften, die keine juristischen Personen im zivilrechtlichen Sinne sind (hier: Handelsgesellschaften);

Art. 9 GG steht einer Zwangseingliederung in öffentlich-rechtliche Verbände nicht entgegen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • opinioiuris.de

    Großer Erftverband

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Abs. 3
    Beschwerdebefugnis von Handelsgesellschaften - Zwangseingliederung in öffentlich-rechtliche Verbände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 89
  • NJW 1959, 1675
  • MDR 1959, 82
  • MDR 1959, 821
  • DVBl 1959, 660
  • BB 1959, 791
  • DÖV 1959, 698
 
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Wird zitiert von ... (362)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.05.1958 - IV C 227.57
    Auszug aus BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
    Die Landesregierung hat das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde mit der Begründung bezweifelt, die Beschwerdeführer könnten eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage erheben, um ein Urteil über die Frage ihrer Mitgliedschaft im Verband zu erlangen (vgl. BVerwGE 7, 30 [31]).

    Ob eine solche Feststellungsklage hier zulässig wäre, ist jedoch zweifelhaft, weil die Beschwerdeführer ihre Mitgliedschaft für den Fall rechtsgültiger Verbandsgründung nicht in Abrede stellen; ihre Feststellungsklage beträfe der Sache nach die Rechtmäßigkeit der Verbandsgründung selbst; ihr könnte daher entgegengehalten werden, sie sei eine verkappte Normenkontrolle, insbesondere, wenn die Klage bereits vor Bildung der Verbandsorgane erhoben wird (vgl. BVerwGE 7, 30 [36]).

    Zulässig ist lediglich eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Mitgliedschaft (vgl. BVerwGE 7, 30 [32 ff.]).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
    "Maßnahmegesetze" sind als solche weder unzulässig noch unterliegen sie einer strengeren verfassungsrechtlichen Prüfung als andere Gesetze (BVerfGE 4, 7 [18 f.]).

    Geldleistungspflichten berühren grundsätzlich nicht die Eigentumsgarantie (BVerfGE 4, 7 [17]).

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
    Diese Rügen können nur auf dem Wege über Art. 2 Abs. 1 GG berücksichtigt werden; denn jedermann kann mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz geltend machen, dieses Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung, weil es in formeller oder materieller Hinsicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei (BVerfGE 6, 32 [41]; 6, 389 [433]; 7, 111 [119]; 9, 3 [11 f.]; 9, 83 [88]).

    Das Grundrecht gewährleistet auch die allgemeine Handlungsfreiheit auf wirtschaftlichem Gebiet (BVerfGE 8, 274 [328]; 9, 3 [11]).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
    Diese Rügen können nur auf dem Wege über Art. 2 Abs. 1 GG berücksichtigt werden; denn jedermann kann mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz geltend machen, dieses Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung, weil es in formeller oder materieller Hinsicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei (BVerfGE 6, 32 [41]; 6, 389 [433]; 7, 111 [119]; 9, 3 [11 f.]; 9, 83 [88]).

    Denn Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG bezieht sich nicht auf die allgemeine Handlungsfreiheit; sie ist von vornherein nur unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet (vgl. BVerfGE 6, 32 [37]).

  • BVerwG, 09.05.1958 - IV C 348.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
    Außerdem haben die Beschwerdeführer die Möglichkeit, Verbandsbeschlüsse, die ihnen Lasten auferlegen, nach erfolgloser Anrufung des Spruchausschusses (§ 46 lit. b) vor den Verwaltungsgerichten in gleicher Weise anzufechten, als wenn es sich um Verwaltungsakte staatlicher Behörden oder öffentlich-rechtlicher Anstalten handelte (BVerwGE 7, 39; vgl. auch 7, 17 [23]).
  • BVerwG, 25.08.1955 - IV C 13.55
    Auszug aus BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
    Anfechtbar sind auch "Ersatzakte" der staatlichen Aufsichtsbehörden (BVerwGE 3, 11).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
    Das Grundrecht gewährleistet auch die allgemeine Handlungsfreiheit auf wirtschaftlichem Gebiet (BVerfGE 8, 274 [328]; 9, 3 [11]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
    Diese Rügen können nur auf dem Wege über Art. 2 Abs. 1 GG berücksichtigt werden; denn jedermann kann mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz geltend machen, dieses Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung, weil es in formeller oder materieller Hinsicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei (BVerfGE 6, 32 [41]; 6, 389 [433]; 7, 111 [119]; 9, 3 [11 f.]; 9, 83 [88]).
  • BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52

    Bayerische Flugblätter

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
    Diese Rügen können nur auf dem Wege über Art. 2 Abs. 1 GG berücksichtigt werden; denn jedermann kann mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein seine Handlungsfreiheit beschränkendes Gesetz geltend machen, dieses Gesetz gehöre nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung, weil es in formeller oder materieller Hinsicht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei (BVerfGE 6, 32 [41]; 6, 389 [433]; 7, 111 [119]; 9, 3 [11 f.]; 9, 83 [88]).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58
    Solche Zweifel an der Zulässigkeit einer Feststellungsklage dürfen nicht zu Lasten der Beschwerdeführer gehen (vgl. BVerfGE 4, 193 [197 ff.]).
  • BVerwG, 25.08.1955 - IV C 18.54

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

  • BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Die Beschwerdeführer zu II. und III. 2. können sich als Suizidhilfe anbietende juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Inland gemäß Art. 19 Abs. 3 GG zumindest auf den Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG berufen (stRspr, vgl. BVerfGE 10, 89 ; 23, 208 ; 29, 260 ; 44, 353 ).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Wegen der vielfältigen und teilweise miteinander konkurrierenden Nutzungsinteressen hat das Bundesverfassungsgericht bereits früher festgestellt, daß eine geordnete Wasserbewirtschaftung sowohl für die Bevölkerung als auch für die Gesamtwirtschaft lebensnotwendig sei (BVerfGE 10, 89 [113]).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Als Kommanditgesellschaft kann die Beschwerdeführerin Verfassungsbeschwerde erheben (BVerfGE 4, 7 [12, 17]; 10, 89 [99]) und die Verletzung des Grundrechts der Pressefreiheit rügen.
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