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   BVerfG, 30.04.1992 - 1 BvR 406/89   

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BVerfG, 30.04.1992 - 1 BvR 406/89 (https://dejure.org/1992,3769)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.1992 - 1 BvR 406/89 (https://dejure.org/1992,3769)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1992 - 1 BvR 406/89 (https://dejure.org/1992,3769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 92; GG Art. 19 Abs. 4
    Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - Überlange Verfahrensdauer im Finanzgerichtsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1992 - 1 BvR 406/89
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist allerdings nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 [369]).

    Die sich aus diesen Berichten ergebende Belastung mit alten Fällen zwingt zu einer Festlegung einer zeitlichen Reihenfolge, die erst dann unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG angreifbar ist, wenn sie zu einer erheblichen und im Hinblick auf Erfordernisse des Verfahrens nicht begründeten Verzögerung führt (vgl. BVerfGE 55, 349 [369 f.]).

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1992 - 1 BvR 406/89
    Die in einer Verfassungsbeschwerde gestellten Anträge bestimmen jedenfalls dann abschließend den Beschwerdegegenstand, wenn - wie vorliegend - die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer entsprechend ihrer subjektiven Interessenlage nach ihrem ausdrücklichen Vortrag nur bestimmte Ziele mit ihrer Verfassungsbeschwerde erreichen wollen (vgl. BVerfGE 57, 9 [19]; 57, 43 [54]).
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 1210/80

    Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1992 - 1 BvR 406/89
    Die in einer Verfassungsbeschwerde gestellten Anträge bestimmen jedenfalls dann abschließend den Beschwerdegegenstand, wenn - wie vorliegend - die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer entsprechend ihrer subjektiven Interessenlage nach ihrem ausdrücklichen Vortrag nur bestimmte Ziele mit ihrer Verfassungsbeschwerde erreichen wollen (vgl. BVerfGE 57, 9 [19]; 57, 43 [54]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1992 - 1 BvR 406/89
    Gemessen an diesem Begehren ist die Verfassungsbeschwerde jedoch nicht mit einem Sachvortrag erhoben worden, der mit hinreichender Deutlichkeit zumindest die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten aufzeigt (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.04.1981 - 2 BvR 348/81

    Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1992 - 1 BvR 406/89
    Ob Umstände vorliegen, die die Angemessenheit der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens in Frage stellen, bestimmt sich danach, inwieweit erhebliche Verzögerungen eingetreten sind, welche Bedeutung das Verfahren für den Betroffenen hat und inwieweit sein Verhalten, das Verhalten der Gegenseite und das Verhalten des Gerichts zu den Verzögerungen beigetragen haben (vgl. Nichtannahme-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 1981, 2 BvR 348/81, EuGRZ 1982, 75 ).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.04.1992 - 1 BvR 406/89
    Eine unannehmbare Prozeßdauer kann somit nicht unterstellt werden (vgl. BVerfGE 72, 39 [45 f.]).
  • BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98

    Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes

    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu bestimmen (BVerfG-Beschluß vom 30. April 1992 1 BvR 406/89, HFR 1993, 37).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Rechtsmaterie, die Schwierigkeiten des jeweiligen Falles, das Alter der Beteiligten, die tatsächlichen Verzögerungen, die Bedeutung des Verfahrens für den Betroffenen, aber auch inwieweit dessen Verhalten, das Verhalten der Gegenseite und das Verhalten des Gerichts zu den Verzögerungen beigetragen haben (vgl. BVerfG-Beschlüsse in HFR 1993, 37; vom 22. Januar 1987 1 BvR 103/85, DB 1987, 1722; vom 20. Mai 1988 1 BvR 273/88, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 5 Rückl.

  • BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95

    Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?

    a) Zwar folgt aus Art. 19 Abs. 4 GG ein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch auf Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit, wie das BVerfG wiederholt entschieden hat (vgl. die Nachweise im Beschluß des BFH in BFHE 165, 469, 473, BStBl II 1992, 148; neuerdings Beschlüsse des BVerfG - 2. Kammer des Zweiten Senats - vom 14. Juli 1994 2 BvR 1072/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1995, 530 - für das Steuerstrafverfahren -, sowie der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. April 1992 1 BvR 406/89, HFR 1993, 37 - zum finanzgerichtlichen Verfahren -).
  • VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 108/02

    Verletzung des Grundrechts auf zügiges Verfahren vor Gericht durch

    Dabei ist neben dem eigenen prozessualen Verhalten des Beschwerdeführers - etwa wenn er durch verzögernde Anträge (vgl. für einen solchen Fall Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 1995 - VfGBbg 9/94 - a.a.0.) zur Verfahrensverlängerung beigetragen oder den Arbeitsaufwand durch ungeordnetes und unübersichtliches Vorbringen erhöht hat (vgl. insoweit Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2001 - VfGBbg 2/01 - a.a.0.) - nicht zuletzt die Bedeutung der Angelegenheit für den Beschwerdeführer (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2001 - VfGBbg 2/01 - a.a.0.; BVerfG, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 BvR 406/89 - zitiert nach JURIS) zu berücksichtigen.
  • FG Saarland, 15.07.2005 - 1 K 343/02

    Abgabenordnung; Dauer des Einspruchsverfahrens und Verwirkung (§ 85 AO)

    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu bestimmen (BVerfG-Beschluss vom 30. April 1992 1 BvR 406/89, HFR 1993, 37).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Rechtsmaterie, die Schwierigkeiten des jeweiligen Falles, das Alter der Beteiligten, die tatsächlichen Verzögerungen, die Bedeutung des Verfahrens für den Betroffenen, aber auch inwieweit dessen Verhalten, das Verhalten der Gegenseite und das Verhalten des Gerichts zu den Verzögerungen beigetragen haben (vgl. BVerfG-Beschluss in HFR 1993, 37 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 29.Juli 1996 V B 56/96, BFH/NV 1996, 924).

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 40/04

    Asylrecht; Verwaltungsprozeßrecht; zügiges Verfahren; Rechtswegerschöpfung;

    Dabei ist neben dem eigenen prozessualen Verhalten des Beschwerdeführers - etwa wenn er durch verzögernde Anträge (vgl. für einen solchen Fall Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 19. Januar 1995 - VfGBbg 9/94 - a.a.O.) zur Verfahrensverlängerung beigetragen oder den Arbeitsaufwand durch ungeordnetes und unübersichtliches Vorbringen erhöht hat (vgl. insoweit Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 28. März 2001 - VfGBbg 2/01 - a.a.O.) - nicht zuletzt die Bedeutung der Angelegenheit für den Beschwerdeführer (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 28. März 2001 - VfGBbg 2/01 - a.a.O.; BVerfG, Beschluß vom 30. April 1992 - 1 BvR 406/89 - zitiert nach juris) zu berücksichtigen.
  • FG Sachsen, 01.04.2009 - 6 K 1334/06

    Kein Erlass von Aussetzungszinsen aufgrund überlanger Dauer des

    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles zu bestimmen (vgl. BVerfG, HFR 1993, 37 ; SächsVerfGH, a.a.O.; Sächsisches Finanzgericht, 2 K 2398/01, Urteil vom 25. Januar 2004).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Rechtsmaterie, die Schwierigkeiten des jeweiligen Falles, das Alter der Beteiligten, die tatsächlichen Verzögerungen, die Bedeutung des Verfahrens für den Betroffenen, aber auch inwieweit dessen Verhalten, das Verhalten der Gegenseite und das Verhalten der Behörde / des Gerichts zu den Verzögerungen beigetragen haben (vgl. BVerfG, HFR 1993, 37 ; BFH, BFH/NV 1996, 924).

  • BFH, 01.04.2003 - VII S 25/02

    PKH für NZB

    Da es verbindliche Vorgaben, die besagen, ab wann von einer überlangen, die Rechtsgewährung verletzenden Verfahrensdauer auszugehen ist, nicht gibt, ist die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu bestimmen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. April 1992 1 BvR 406/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 37).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2401/04

    Rechtsstaatlichkeit der Verfahrensdauer vor den Sozialgerichten

    Dies verbietet sich schon im Hinblick auf den Umstand, dass jedes Gericht jeweils mit einer Vielzahl von Verfahren gleichzeitig befasst ist und dass sich hieraus zwangsläufig für das einzelne Verfahren Verzögerungen ergeben, deren Ursachen nicht in diesem Verfahren selbst zu suchen sind (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, HFR 1993, S. 37).
  • BFH, 18.05.2005 - X B 153/04

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge der

    Zu Letzterem hätte umso mehr Anlass bestanden, als nach bisheriger Rechtsprechung als gesichert gelten kann, dass eine überlange Verfahrensdauer als solche grundsätzlich keinen unmittelbaren Einfluss auf die Sachentscheidung hat (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30. April 1992 1 BvR 406/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 37; BFH-Urteil vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; Senatsbeschluss vom 22. Juli 2003 X B 97/02, BFH/NV 2004, 52; Gräber/von Groll, a.a.O., Vor § 76 Rz. 7).
  • BFH, 10.02.2005 - X S 10/04

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren vor

    Zu Letzterem hätte umso mehr Anlass bestanden, als nach bisheriger Rechtsprechung als gesichert gelten kann, dass eine überlange Verfahrensdauer als solche keinen unmittelbaren Einfluss auf die Sachentscheidung hat (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30. April 1992 1 BvR 406/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 37; Gräber/ von Groll, a.a.O., Vor § 76 Rz. 7).
  • FG Hessen, 18.12.2001 - 8 K 6973/98

    Haftung; ohnsteuer; Arbeitgeber; Inland; Gemeinsamer Wohnsitz; Eheleute;

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 62/05

    Arbeitsrecht; zügiges Verfahren

  • VerfG Brandenburg, 12.06.2008 - VfGBbg 2/08

    Zügiges Verfahren

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