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   BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09   

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BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09 (https://dejure.org/2011,538)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.2011 - 1 BvR 409/09 (https://dejure.org/2011,538)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 (https://dejure.org/2011,538)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 34 GG; § 114 Satz 1 ZPO; § 839 BGB; § 18 Abs. 1 S. 1 StVollzG
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringungen; Anspruch auf Rechtschutzgleichheit; Prozesskostenhilfe; (Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 20 Abs. 3, 3 Abs. 1 GG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung - Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte Toilette ohne ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 839 Abs 3 BGB, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 S 1 RVG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung - Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, ...

  • Wolters Kluwer

    Menschenunwürdige Behandlung bei Unterschreitung der Mindestfläche pro Gefangenem und einer in die Zelle integrierten Toilette ohne räumliche Abtrennung oder Belüftung; Abmilderung der räumlichen Haftbedingungen durch Verkürzung der täglichen Einschlusszeit in der Zelle; ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung - Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung - Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Menschenunwürdige Behandlung bei Unterschreitung der Mindestfläche pro Gefangenem und einer in die Zelle integrierten Toilette ohne räumliche Abtrennung oder Belüftung; Abmilderung der räumlichen Haftbedingungen durch Verkürzung der täglichen Einschlusszeit in der Zelle; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ohrfeige des Bundesverfassungsgerichts: LG Köln versagt Gefangenem zu Unrecht Rechtsschutz für Entschädigung nach Menschenwürdeverletzung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Unmenschliche Haft bleibt Thema

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Menschenunwürdige Haftbedingungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kleine Gefängniszelle verstößt gegen Menschenwürde

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung erfolgreich

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Gefängnisse in NRW: Verfassungsgericht kritisiert menschenunwürdige Haftbedingungen

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Menschenunwürdige Haftbedingungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unterbringung mehrerer Strafgefangener in kleiner Zelle verstößt gegen Menschenwürde

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsklage erfolgreich

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1043
  • NStZ 2012, 431
  • DÖV 2011, 449
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (37)

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
    Ob und inwieweit einem von menschenunwürdiger Haftunterbringung betroffenen Strafgefangenen ein Entschädigungsanspruch zustehe, hänge nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (unter Verweis auf: BGHZ 161, 33 ff.; BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - III ZB 89/05 -, NJW 2006, S. 3572) insbesondere von der Bedeutung und Tragweise des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad des Verschuldens ab.

    Der Bundesgerichtshof ließ die rechtliche Würdigung der Instanzgerichte unbeanstandet, nach der die Unterbringung von fünf Gefangenen in einem 16 m2 großen Haftraum mit integrierter Toilette ohne räumliche Abtrennung menschenunwürdig sei (vgl. BGHZ 161, 33 ).

    Denn auch die insoweit in Bezug genommene Junktim-Entscheidung des Bundesgerichtshofs lässt keinen Zweifel daran, dass derartige räumliche Haftbedingungen bereits für sich genommen eine menschenunwürdige Behandlung sein können (vgl. BGHZ 161, 33 ).

    Der Bundesgerichtshof hat insofern Zusatzerfordernisse nicht für die Ebene der anspruchsbegründenden Voraussetzungen aufgestellt, sondern ausschließlich für die Ebene der Rechtsfolgen (vgl. BGHZ 161, 33 ), und zwar um bei der Frage der Geldentschädigung den Besonderheiten des Falles gerecht zu werden (vgl. BVerfGK 7, 120 ).

    Gleiches gilt, soweit das Landgericht auf die tägliche Stunde Hofgang rekurriert (vgl. BGHZ 161, 33 ).

    Im Hinblick auf die Eingriffsintensität stellt er hierbei auf eine konkrete Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohles ab (vgl. BGHZ 161, 33 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zu Inhalt und Reichweite des aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745 ; vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, S. 2976 ; vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08 -, juris Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. Februar 2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, S. 1857 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2004 - 1 BvR 2095/04 -, NJW-RR 2005, S. 500 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2006 - 1 BvR 430/03 -, juris Rn. 17).

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll allerdings nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Es läuft dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit widerstrebt es daher, wenn ein Fachgericht § 114 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass es eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage, obwohl dies erheblichen Zweifeln begegnet, als einfach oder geklärt ansieht und sie deswegen bereits im Verfahren der Prozesskostenhilfe zum Nachteil des Unbemittelten beantwortet (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten, mithin das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ; BVerfGK 7, 120 ).

    Der Bundesgerichtshof hat insofern Zusatzerfordernisse nicht für die Ebene der anspruchsbegründenden Voraussetzungen aufgestellt, sondern ausschließlich für die Ebene der Rechtsfolgen (vgl. BGHZ 161, 33 ), und zwar um bei der Frage der Geldentschädigung den Besonderheiten des Falles gerecht zu werden (vgl. BVerfGK 7, 120 ).

    Insofern hat auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegende Sachverhalt besondere Umstände aufwies, welche die dort aufgestellten Vorgaben für die Gewährung einer Geldentschädigung nicht ohne Weiteres verallgemeinerungsfähig erscheinen lassen (vgl. BVerfGK 7, 120 ).

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
    (1) Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ).

    Die Menschenwürde ist unantastbar und kann deshalb auch nicht auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung wie die - hier nicht einschlägigen, weil sie nicht zu Eingriffen in die Menschenwürde ermächtigen - § 18 Abs. 2 Satz 2 StVollzG oder § 144 StVollzG eingeschränkt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ).

    Schließlich hat auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen die Unterbringung von Gefangenen bei Nichteinhaltung der genannten Mindestflächen ohne räumliche Abtrennung der in die Zelle integrierten Toilette als Verstoß gegen die Menschenwürde qualifiziert (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ; vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05 -, juris Rn. 16 f.).

  • BGH, 28.09.2006 - III ZB 89/05

    Ansprüche von Strafgefangenen wegen gemeinsamer Unterbringung in einem zu kleinen

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
    Ob und inwieweit einem von menschenunwürdiger Haftunterbringung betroffenen Strafgefangenen ein Entschädigungsanspruch zustehe, hänge nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (unter Verweis auf: BGHZ 161, 33 ff.; BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - III ZB 89/05 -, NJW 2006, S. 3572) insbesondere von der Bedeutung und Tragweise des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad des Verschuldens ab.

    In einer weiteren Entscheidung erkannte der Bundesgerichtshof als einen die Haftsituation abmildernden Faktor die Verkürzung der täglichen Einschlusszeit an (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - III ZB 89/05 -, NJW 2006, S. 3572).

    Zum anderen hatte der betroffene Gefangene Arbeit und befand sich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr jeweils in einer teilgelockerten Station mit offenem Bereich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - III ZB 89/05 -, NJW 2006, S. 3572).

  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02

    Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten;

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
    Für die Kausalität zwischen der Nichteinlegung des Rechtsbehelfs und dem Schadenseintritt ist der Schädiger beweispflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - III ZR 342/02 -, NJW 2004, S. 1241 ; Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 124/09 -, NJW-RR 2010, S. 1465).

    Bei der Frage, welchen Verlauf die Sache genommen hätte, wenn der Rechtsbehelf eingelegt worden wäre, ist grundsätzlich auch zu berücksichtigen, wie nach der wirklichen Rechtspraxis entschieden worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - III ZR 342/02 -, NJW 2004, S. 1241 ).

  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 124/09

    Amtshaftung: Kausalität zwischen Nichteinlegung eines Rechtsmittels und

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
    Für die Kausalität zwischen der Nichteinlegung des Rechtsbehelfs und dem Schadenseintritt ist der Schädiger beweispflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - III ZR 342/02 -, NJW 2004, S. 1241 ; Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 124/09 -, NJW-RR 2010, S. 1465).

    Zu einer anderen Prognose gelangt man auch nicht, wenn man die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur hypothetischen Kausalität im Rahmen des § 839 Abs. 3 BGB bei Amtshaftungsklagen wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 124/09 -, NJW-RR 2010, S. 1465 ).

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
    So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m2 und 7 m2 pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 49; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 48).

    Der Beschwerdeführer hat ferner ausdrücklich bestritten, dass die Einlegung eines Rechtsbehelfs den Schaden sofort und damit gänzlich verhindert hätte, und, obwohl ihm diesbezüglich nicht die Darlegungslast zufiel, auch konkrete tatsächliche Anhaltspunkte hierfür aufgezeigt, namentlich aus der Strafvollzugsstatistik 2005 zur Mehrfachbelegung in den Justizvollzugsanstalten des Landes zitiert, Beispielsfälle von Strafgefangenen aus einem benachbarten Oberlandesgerichtsbezirk des Landes benannt sowie auf eine Reihe von Beschlüssen des benachbarten Oberlandesgerichts verwiesen, die ein entsprechendes Vollzugsdefizit der Justizvollzugsanstalten mangels räumlicher Kapazitäten konstatierten (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 13. Juni 2008 - 11 W 54/08, 11 86/07, 11 W 77/07, 11 W 78/07, 11 W 85/07 -, juris).

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04

    Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
    So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m2 und 7 m2 pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 49; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 48).

    Zum einen hat das Landgericht nicht geprüft, ob die Annahme einer konkludenten Einwilligung des Beschwerdeführers in seiner Eigenschaft als Untersuchungsgefangener schon einfachrechtlich durch § 119 Abs. 2 Satz 1 StPO a.F. (in der für das Verfahren maßgeblichen Fassung vom 7. April 1987, gültig bis zum 31. Dezember 2009) verstellt war beziehungsweise ob die von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an eine konkludente Einwilligung des Beschwerdeführers in seiner Eigenschaft als Strafgefangener erfüllt waren (vgl. OLG Celle, Urteil vom 2. Dezember 2003 - 16 U 116/03 -, NJW-RR 2004, S. 380 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267 ).

  • OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04

    Anforderungen an die Unterbringung Strafgefangener; Entschädigung wegen

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09
    So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m2 und 7 m2 pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 49; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 48).

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht dementsprechend dahin, bei einer längeren Dauer der menschenunwürdigen Unterbringung auf Zusatzerfordernisse wie etwa eine Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohls zu verzichten beziehungsweise diese als gegeben anzusehen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 60, 62; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 70 a.E.).

  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04

    Verletzung des Gleichheitssatzes iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch überspannte

  • BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00

    Disziplinarische Ahndung der Durchführung und Duldung einer Unteroffiziersprüfung

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

  • BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84

    Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG München, 10.08.2006 - 1 W 1314/06

    PKH: Beweislast der JVA im Amtshaftungsverfahren bei Behauptung

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

  • OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03

    Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern

  • LG Köln, 18.08.2008 - 5 O 120/08
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • OLG Köln, 27.01.2009 - 7 W 101/08

    Zuweisung eines Nichtraucherhaftraums i.R.e. Schadensersatzanspruchs

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • OLG Naumburg, 03.08.2004 - 4 W 20/04

    Zur Frage des Schadensersatzanspruchs eines Strafgefangenen wegen rechtswidriger

  • OLG Koblenz, 15.03.2006 - 1 U 1286/05

    Menschenunwürdige Unterbringung im Strafvollzug als Amtspflichtverletzung:

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

  • BVerfG, 01.07.2009 - 1 BvR 560/08

    Verletzung des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

  • OLG Karlsruhe, 09.01.2006 - 1 Ws 147/05

    Strafvollzug: Belegung eines Haftraumes mit zwei Gefangenen

  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

    Hierbei haben in der bisherigen Kammerrechtsprechung folgende Kriterien eine Rolle gespielt: die Bodenfläche pro Gefangenem, die Situation der sanitären Anlagen, die Dauer der Unterbringung und die täglichen Einschlusszeiten, die Lage und Größe des Fensters, die Ausstattung und Belüftung des Haftraums sowie die Raumtemperatur und die hygienischen Verhältnisse (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, Rn. 30, und vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, Rn. 38; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 27).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Der im Bereich des Justizvollzugs tätige Hoheitsträger verletzt Amtspflichten im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn er die rechtmäßig verhängte Strafhaft unter Bedingungen vollzieht, die einen Eingriff in das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG - oder auch, wie hier, nach Art. 6 der Verfassung von Berlin - darstellen (vgl. nur BVerfG, EuGRZ 2008, 83; NJW-RR 2011, 1043 Rn. 29; Senat, Urteil vom 1. Oktober 2009 - III ZR 18/09, BGHZ 182, 301 Rn. 11).

    Als erhebliche Umstände kommen insbesondere die Anzahl der in einem Haftraum untergebrachten Gefangenen, die Größe der zur Verfügung stehenden Haftraumfläche, die Ausgestaltung der sanitären Anlagen im Haftraum, die Gesamtdauer der Unterbringung sowie die täglichen Einschlusszeiten in Betracht (vgl. nur BVerfG, NJW-RR 2011, 1043 Rn. 30; VerfGH Berlin aaO S. 375).

    aa) Das Berufungsgericht hat zu Recht maßgeblich darauf abgestellt, dass die bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ergangenen ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen nahezu ausschließlich Haftsituationen betrafen, in denen zwei oder mehr Gefangene in einer Zelle untergebracht waren; soweit ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG angenommen wurde, war nicht bereits die Zellengröße für sich, sondern vor allem der Umstand maßgeblich, dass in der Zelle kein abgetrennter Toilettenbereich existierte (vgl. die Nachweise bei BVerfG, Beschluss vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05, juris Rn. 17; EuGRZ 2008, 83, 84; NJW-RR 2011, 1043 Rn. 31).

    Die Vollzugsanstalt hat deshalb in letzter Konsequenz den Strafvollzug zu unterbrechen, wenn und solange eine weitere Unterbringung nur unter menschenunwürdigen Bedingungen in Betracht kommt (vgl. auch BVerfG, NJW-RR 2011, 1043 Rn. 49).

  • LG Berlin, 30.11.2011 - 86 O 360/10

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1.460,- - wegen

    Bei der Belegung und Ausgestaltung von Hafträumen sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalten durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG Grenzen gesetzt (vergl. BVerfG Beschluss vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09 zit. nach Juris dort Rn 29).

    Dies wird auch in der einschlägigen Rechtsprechung so beurteilt (vgl. die Rechtsprechungsaufstellung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2011, BVerfG 1 BvR 409/09).

    Eine beeindruckende Aufstellung dieser einschlägigen Rechtsprechung bietet insofern der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2011 (BVerfG 1 BvR 409/09), zit. nach juris, dort Rn. 31: Dort wird ausgeführt:.

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten, mithin das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. Beschluss des BVerfG vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09; BVerfGE 45, 187).

    Denn die Menschenwürde ist insoweit kein disponibles Grundrecht, das einen Grundrechtsverzicht zulässt (vergl. BVerfG Beschluss vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09 zit. nach juris dort Rn 35).

    (vgl. BVerfG Beschluss vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09, dort Rn. 38 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - III ZR 342/02 -, zit. nach juris).

    Danach wäre es Sache des Beklagten gewesen, nicht nur überhaupt zur hypothetischen Kausalität der jeweils nicht eingelegten Rechtsbehelfe vorzutragen, sondern substantiiert darzulegen, aus welchen Gründen und - hierbei allerdings unter Berücksichtigung des einstweiligen Rechtsschutzes - ab welchem Zeitpunkt diese im Hinblick auf die Haftbedingungen des Beschwerdeführers praktische Wirkung entfaltet hätten (vergl. eingehend zur Darlegungs- und Beweislast bei § 839 Abs. 111 BGB: BVerfG Beschluss vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09, Rn. 38).

    Bei der Frage, welchen Verlauf die Sache genommen hätte, wenn der Rechtsbehelf eingelegt worden wäre, ist grundsätzlich auch zu berücksichtigen, wie nach der wirklichen Rechtspraxis entschieden worden wäre (vgl. BVerfG Beschluss vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09, dort Rn. 38 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - III ZR 342/02 -, zit. nach juris).

  • LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1880,00 € wegen

    Bei der Belegung und Ausgestaltung von Hafträumen sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalten durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG Grenzen gesetzt (vergl. BVerfG Beschluss vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09 zit. nach Juris dort Rn 29).

    Denn dies könnte allenfalls dann der Fall sein, wenn die Unterbringung von vornherein verlässlich auf einen solchen kurzen Zeitraum begrenzt ist, wenn eine Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Wohls des Gefangenen durch die Unterbringung nicht ohne weiteres anzunehmen ist (vgl. VerfGH Berlin Beschluss vom 3.11.2009, 184/07, S. 13/14; BVerfG NJW 2006, 1580, 1581; BVerfG Beschluss vom 22.2.2011, 1 BvR 409/09, zit. nach juris Rn. 42).

    Eine beeindruckende Aufstellung einschlägiger Rechtsprechung bietet insofern der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2011 (BVerfG 1 BvR 409/09), zit. nach juris, dort Rn. 31:.

    Aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgt die Verpflichtung des Staates, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten, mithin das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmacht (vgl. Beschluss des BVerfG vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09; BVerfGE 45, 187).

    Denn die Menschenwürde ist insoweit kein disponibles Grundrecht, das einen Grundrechtsverzicht zulässt (vergl. BVerfG Beschluss vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09 zit. nach Juris dort Rn 35).

    (vgl. BVerfG Beschluss vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09, dort Rn. 38 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - III ZR 342/02 -, zit. nach juris).

    (vgl. eingehend zur Darlegungs- und Beweislast bei § 839 Abs. 111 BGB: BVerfG Beschluss vom 22.02.2011, 1 BvR 409/09, Rn. 38).

  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    Bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume sind dem Ermessen der Justizvollzugsanstalt durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 - juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17).

    Als Faktoren, die eine aus den räumlichen Haftbedingungen resultierende Verletzung der Menschenwürde indizieren, kommen in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, in Betracht, wobei als ein die Haftsituation abmildernder Faktor die Verkürzung der täglichen Einschlusszeiten berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 30; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris, Rn. 38).

  • BVerfG, 18.08.2017 - 2 BvR 424/17

    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Rumänien zum Zwecke der

    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG Belegung und Ausgestaltung von Hafträumen Grenzen (vgl. BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris, Rn. 37; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2015 - 1 BvR 1127/14 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, juris, Rn. 27).

    Als Faktoren, die eine aus den räumlichen Haftbedingungen resultierende Verletzung der Menschenwürde indizieren, kommen in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen, namentlich die Abtrennung und Belüftung der Toilette, in Betracht, wobei als ein die Haftsituation abmildernder Faktor die Verkürzung der täglichen Einschlusszeiten berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris, Rn. 30, und vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, juris, Rn. 38; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, juris, Rn. 27).

  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei

    (1) Der im Bereich des Justizvollzuges tätige Hoheitsträger verletzt Amtspflichten im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn er die rechtmäßig verhängte Haft unter Bedingungen vollzieht, die einen Eingriff in das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG darstellen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 - juris Tz. 33; BGH, Urteil vom 1. Oktober 2009 - III ZR 18/09 - juris Tz. 11 m.w.N.).

    Als erhebliche Umstände kommen insbesondere die Anzahl der in einem Haftraum untergebrachten Gefangenen, die Größe der jedem Gefangenen zur Verfügung stehenden Haftraumfläche, die Ausgestaltung der sanitären Anlagen im Haftraum, die Gesamtdauer der Unterbringung sowie die täglichen Einschlusszeiten in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - III ZR 342/12 - juris Tz. 6 sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 - juris Tz. 30).

    Können menschenwürdige Haftbedingungen auch unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht sichergestellt werden, muss notfalls die Strafvollstreckung unterbrochen werden (BGH, Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 124/09 - juris Tz. 15; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats vom 22. Februar 2012 - 1 BvR 409/09 - juris Tz. 49).

    Sie ergibt sich aus der Missachtung der menschlichen Subjektivität unter Verletzung der körperlichen und psychischen Identität und Integrität (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, juris Tz. 31; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05 -, juris Tz. 20; BGH, Urteil vom 4. November 2004 - III ZR 361/03 -, juris) .

    Obergerichtlich war insbesondere immer wieder entschieden worden, dass Entschädigungsansprüche in Betracht kommen, wenn in einem mehrfach belegten Haftraum eine Mindestfläche von sechs bis sieben Quadratmetern je Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 - juris Tz. 31 mit der dort nachgewiesenen Rechtsprechung).

    Hinweise auf höhere Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung sind der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu entnehmen (vgl. die Nachweise bei BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 - juris Tz. 31).

  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage gegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Untersuchungshaft und damit eine vergleichbare Konstellation, wie sie einer Entscheidung der Kammer vom 22. Februar 2011 zugrunde lag (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, NJW-RR 2011, S. 1043 ff.).

    Insbesondere hat es diese Fragen auch bereits weitgehend für die vorliegende Konstellation geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, NJW-RR 2011, S. 1043 ).

    Die Menschenwürde ist unantastbar und kann deshalb auch nicht auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung eingeschränkt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, NJW-RR 2011, S. 1043 ).

    Denn wie das Bundesverfassungsgericht insofern bereits festgestellt hat, geht mit dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zwingend einher, dass ein Rechtsbehelf zum maßgeblichen Zeitpunkt in der Rechtspraxis auch effektiv umgesetzt worden wäre und damit das Ergreifen der Rechtsschutzmöglichkeiten möglich, zumutbar und erfolgversprechend gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, NJW-RR 2011, S. 1043 ).

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Als Faktoren, die eine aus den räumlichen Haftbedingungen resultierende Verletzung der Menschenwürde indizieren, sind im Rahmen der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung in erster Linie die Bodenfläche pro Gefangenem und die Situation der sanitären Anlagen herangezogen worden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, Rn. 30, und vom 7. November 2011 - 1 BvR 1403/09 -, Rn. 38; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 27, und vom 18. August 2017 - 2 BvR 424/17 -, Rn. 35).
  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1127/14

    Geldentschädigung wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle

    Das Gericht hat zu Recht maßgeblich darauf abgestellt, dass die bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ergangenen ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen nahezu ausschließlich Haftsituationen betrafen, in denen zwei oder mehr Gefangene in einer Zelle untergebracht waren; soweit ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG angenommen wurde, war nicht bereits die Zellengröße für sich, sondern vor allem der Umstand maßgeblich, dass in der Zelle kein abgetrennter Toilettenbereich existierte (vgl. die Nachweise in BVerfGK 12, 417 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 409/09 -, NJW-RR 2011, S. 1043 ).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 338/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen Vollzugs der Strafhaft in einem

  • BVerfG, 28.08.2014 - 1 BvR 3001/11

    Strafvollzug; Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 390/22
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • KG, 14.08.2012 - 9 U 121/11

    Keine Haftentschädigung wegen menschenrechtswidriger Bedingungen in der JVA Tegel

  • KG, 17.02.2015 - 9 U 129/13

    Amtshaftung im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit eines Hafteinschlusses von täglich 23

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - L 12 SO 372/22
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 339/12

    Entschädigungsanspruch eines Gefangenen wegen Unterbringung in einem

  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 149/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Gerichtliche Überprüfung der Unterbringung eines Gefangenen in einem

  • BVerfG, 20.05.2016 - 1 BvR 3359/14

    Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

  • VG Neustadt, 03.06.2014 - 5 L 469/14

    Beschaffenheit einer menschenwürdigen Unterkunft für eine obdachlose Familie

  • OLG Zweibrücken, 27.06.2013 - 6 U 33/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen beengter und damit gegen die

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1644/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • VG Hannover, 21.08.2017 - 10 A 1489/17

    Drittortauseinandersetzung; Fußballbezogene Gewalt; Ingewahrsamnahme; Ultra

  • LG Stuttgart, 09.01.2018 - 19 T 434/17

    Prozesskostenhilfe für einen Räumungsschutzantrag des Wohnungsmieters

  • KG, 02.12.2014 - 9 U 182/13

    Amtspflichtverletzung im berliner U-Haftvollzug: Tägliche Einschlusszeiten von

  • BayObLG, 19.07.2022 - 203 StObWs 249/22

    Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung im Justizvollzug

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 183/12

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • OLG Köln, 03.06.2011 - 25 UF 24/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Kosten einer gerichtsnahen oder

  • OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 3358/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • OVG Sachsen, 20.05.2011 - 4 D 50/11

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1296/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2016 - 1 Ws 174/16

    Verlegung aus einer Justizvollzugsanstalt in eine Sozialtherapeutische Anstalt

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 3403/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • OLG Frankfurt, 10.02.2015 - 3 Ws 1038/14

    Ausreichende Größe des Haftraums

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1332/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • OLG München, 10.11.2014 - 1 W 1314/14

    Sofortige Beschwerde, Prozesskostenhilfe, menschenunwürdiger Vollzug, Raumgröße,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2011 - 11 Ta 214/11

    Prozesskostenhilfe - Bewilligungsvoraussetzung - hinreichende Erfolgsaussichten

  • OLG Celle, 03.12.2021 - 3 W 19/21

    Einwand der fehlenden Fälligkeit der Abwicklervergütung nach Beendigung der

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2011 - 18 W 31/11

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen auf

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1567/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1751/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • BVerfG, 14.07.2015 - 1 BvR 1406/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • OLG Bremen, 28.09.2017 - 1 AuslA 13/17

    Unzulässigkeit der Auslieferung in die Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung

  • OLG Stuttgart, 14.08.2012 - 4 SchH 4/12

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht für eine Entschädigungsklage wegen

  • OLG Braunschweig, 22.10.2014 - 1 Ausl 6/14

    Auslieferung; Menschenwürde; Strafvollstreckung; Überbelegung; Zelle; Wohnfläche;

  • KG, 21.12.2012 - 9 W 51/11

    Entschädigungsanspruch wegen eines zehn Jahre überschreitenden Vollzugs einer vor

  • LG Meiningen, 30.11.2022 - 4 StVK 596/18

    Sechs-Mann-Haftraum zu klein

  • OLG Hamm, 08.04.2011 - 11 U 76/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

  • LG Heidelberg, 20.09.2022 - 2 O 200/21

    Klage gegen Rechtsschutzversicherung wegen Deckungsschutz bei beabsichtigter

  • OLG München, 08.12.2014 - 1 W 2163/14

    Erfolglosigkeit des Prozesskostenhilfeantrags mangels hinreichender

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2012 - L 15 AS 373/11
  • LG Essen, 31.07.2017 - 4 O 262/16
  • KG, 09.05.2014 - 9 U 326/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Menschenunwürdige Unterbringung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 9 M 11.09

    Säumniskosten wegen nicht gezahlter Vorausleistungen; Prozessführung durch

  • OLG München, 12.11.2014 - 1 W 2058/14

    Keine Zuerkennung von Schadensersatz wegen Haftbedingungen

  • OLG München, 07.02.2012 - 1 W 102/12

    Amtshaftungsanspruch: Geldentschädigung wegen unzumutbarer Haftbedingungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2011 - L 15 AS 206/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2011 - L 2 R 505/11
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