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   BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88   

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BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88 (https://dejure.org/1993,1300)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1993 - 1 BvR 410/88 (https://dejure.org/1993,1300)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 1 BvR 410/88 (https://dejure.org/1993,1300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schmerztherapie - Schmerzsprechstunde - Berufswidrige Werbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1591
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88
    Entsprechende Vorschriften in ärztlichen Berufsordnungen hat das Bundesverfassungsgericht mit der Maßgabe als verfassungsmäßig angesehen, daß nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist (vgl. BVerfGE 71, 162 [174]; 85, 248 [257]; bestätigend: BVerfGE 71, 183 [196]).

    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 85, 248 [257 f.]) ist das angegriffene Urteil im Ergebnis nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88
    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 85, 248 [257 f.]) ist das angegriffene Urteil im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88
    Entsprechende Vorschriften in ärztlichen Berufsordnungen hat das Bundesverfassungsgericht mit der Maßgabe als verfassungsmäßig angesehen, daß nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist (vgl. BVerfGE 71, 162 [174]; 85, 248 [257]; bestätigend: BVerfGE 71, 183 [196]).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß das standesrechtliche Werbeverbot für Ärztinnen und Ärzte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 33, 125 [170]).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88
    Entsprechende Vorschriften in ärztlichen Berufsordnungen hat das Bundesverfassungsgericht mit der Maßgabe als verfassungsmäßig angesehen, daß nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist (vgl. BVerfGE 71, 162 [174]; 85, 248 [257]; bestätigend: BVerfGE 71, 183 [196]).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88
    Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern führen können und auf diese Weise einen Werbeeffekt hervorrufen (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1993, NJW 1993, 2988 ).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 172/08

    Master of Science Kieferorthopädie

    Danach kann das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung von Kranken führen können, das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben (BVerfGE 85, 248, 261; BVerfG NJW 1993, 2988, 2989; 1994, 1591, 1592; 2001, 2788, 2789; 2002, 1864, 1865).
  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248 ; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988; NJW 1994, S. 1591).
  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Als berufswidrig gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern führen können und auf diese Weise einen Werbeeffekt hervorrufen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; NJW 1994, S. 1591 ).
  • BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00

    "Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig

    Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248 ; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; NJW 1994, S. 1591; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2000 - 20 U 27/00

    Anzeigenwerbung eines Zahnarztes mit Tätigkeitsschwerpunkten

    Der Beklagte hat in seinen Anzeigen den Hinweis auf "Metallfreie Kronen-/Brückentechnik, Halitosis (Mundgeruch)" ausdrücklich als "Tätigkeitsschwerpunkte" gekennzeichnet, so daß - anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall NJW 1997, 1644 - kein Irrtum darüber aufkommen kann, es handele sich dabei um förmlich erworbene Qualifikationen (vgl. BverfG NJW 1994, 1591).

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 1986, 1533; NJW 1986, 1536; NJW 1992, 2341; NJW 1993, 2988; NJW 1994, 1591), des Bundesgerichtshofs (NJW 1998, 3414 - Patientenwerbung; NJW 1999, 1784 - Implantatbehandlungen; NJW 1999, 3414 - Notfalldienst; NJW 1999, 3416 Ärztlicher Hotelservice) und des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1998, 2759) sind Werbebeschränkungen und -Verbote für (Zahn-)ärzte grundsätzlich wirksam und stellen eine zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung dar.

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 1994, 1591) die Untersagung des Zusatzes "Schmerztherapie" und "Schmerzsprechstunden" nicht deswegen gebilligt, weil es sich um eine Selbsteinschätzung handele, sondern wegen der Gefahr der Irreführung.

  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 25.00

    Arztwerbung; Praxisschild; Akupunktur; Werbeverbot für Ärzte; Hinweis auf

    Daran hat es in einer Reihe von Senats- und Kammerentscheidungen festgehalten (vgl. Beschluss vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90 - BVerfGE 85, 248, 257; Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - BVerfGE 94, 372, 391 f.; Beschluss vom 15. Dezember 1993 - 1 BvR 410/88 - NJW 1994, 1591 f.).
  • BGH, 09.07.1998 - I ZR 72/96

    Patientenwerbung - Berufswidrige Werbung

    Das für Ärzte geltende Verbot berufswidriger Werbung ist eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Regelung der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 71, 162, 172 ff. - GRUR 1986, 382 - Arztwerbung; BVerfG NJW 1994, 1591, 1592 m.w.N.; vgl. weiter BVerwG DVBl. 1998, 532, 533).
  • OLG Koblenz, 13.02.1997 - 6 U 1500/96

    Zahnarztwerbung

    Der § 14 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (HeilBG) stellt indessen eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß einer Berufsordnung mit Werbeverboten und -Beschränkungen dar (vgl. BVerfG NJW 1994, 1591, 1592; BVerfG WRP 1996, 1087, 1093 - Apotheker-Werbeverbote).

    Werbeverbote in ärztlichen Berufsordnungen sind deshalb nur mit der Maßgabe als verfassungsmäßig anzusehen, daß nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten wird (BVerfG NJW 1986, 1533, NJW 1992, 2341, NJW 1994, 1591, 1592).

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08

    Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung "zertifizierter Finanzplaner" durch

    Danach sind berufsrechtliche Werbeverbote zwar nicht schon an sich als verfassungswidrig anzusehen (BVerfG NJW 1994, 1591; 1996, 3067, 3068), doch müssen sie durch einen vernünftigen Allgemeinzweck gerechtfertigt sein und dürfen der Allgemeinheit interessierende Informationen nicht etwa vorenthalten (BVerfG NJW 1993, 2988; 2002, 1331; 2004, 2656; MDR 2000, 358).
  • OLG Köln, 17.12.1999 - 6 U 116/99

    Zahnarztwerbung im Internet

    Vielmehr ist das generelle Werbeverbot - das hat schon das Landgericht zutreffend herausgestellt - verfassungskonform dahin auszulegen, daß nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung eines Arztes und damit auch eines Zahnarztes verboten ist (vgl. hierzu BVerfG NJW 1994, 1591, 1592 und NJW 1972, 1504).

    Denn das Bundesverfassungsgericht (a.a.O., NJW 1994, 1591, 1592) hat bereits festgestellt, daß die Heilberufsgesetze der Länder eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß einer Berufsordnung mit Werbeverboten und Werbebeschränkungen darstellen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1591, 1592 für des hessische Heilbehandlungsgesetz und die entsprechende Berufsordnung für Ärzte in Hessen).

  • OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 4 U 68/01

    Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Arztes im Internet für seine Privatklinik

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1999 - 8 L 1821/99

    ärztliches Praxisschild "Akupunktur" ist unzulässige Werbung; Akupunktur;

  • LG Trier, 19.09.1996 - 7 HO 113/96

    Untersagung der Darstellung einer Zahnarztpraxis einschließlich der dort

  • LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02

    Ärztliches Werberecht; Verwendung der Internet-Domain "orthopaede.de" durch einen

  • LG Wuppertal, 15.05.2009 - 15 O 11/09

    Wann ist die Werbung eines Arztes auf dem Praxisschild wettbewerbswidrig

  • VG Oldenburg, 12.12.2000 - 12 A 3047/99

    Arzt; Außendarstellung; Berufsausübung; Direktor; Ehrentitel; Fachhochschule;

  • VG Frankfurt/Main, 06.12.2001 - 21 BG 1568/00
  • LG Trier, 30.12.1997 - 7 HO 100/97

    Arztwerbung - Heilmittel - Internetapotheke - Nahrungsergänzungsmittel -

  • OLG Koblenz, 30.05.2000 - 4 U 192/00

    Werbung eines Arztes für Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie; Klagebefugnis eines

  • LG Düsseldorf, 14.02.2001 - 12 O 47/00

    Ausübung der Heilkunde als Kern derärztlichen Tätigkeit; Eingriffe zu

  • LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98

    Prüfung eines durch eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung angebotenen

  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 U 18/00
  • LG Hamburg, 09.11.1994 - 315 O 240/94

    Unzulässigkeit von Zeitungswerbung und Werbebroschüren für ambulante Arztpraxis;

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