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   BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82   

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BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82 (https://dejure.org/1990,1885)
BVerfG, Entscheidung vom 29.01.1990 - 1 BvR 42/82 (https://dejure.org/1990,1885)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 (https://dejure.org/1990,1885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Auflösbarkeit von Arbeitsverhältnissen gegen Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 , 10 KSchG

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1843
  • NZA 1990, 535
  • DB 1990, 1042
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Es handelt sich vielmehr - auch unter Berücksichtigung von § 10 KSchG - um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums iSv. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -) .

    Ansprüche des Arbeitnehmers auf Verzugslohn werden bei Erklärung einer sozial ungerechtfertigten Kündigung erst dann zu grundrechtlich geschützten Vermögenspositionen, wenn ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers durch das Gericht zurückgewiesen wird (BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -; BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - zu II 3 der Gründe, BAGE 46, 42) .

    c) Auch ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip liegt nicht vor (BVerfG 13. August 1991 - 1 BvR 128/87 - zu II der Gründe; 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -; BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - zu II 4 der Gründe, BAGE 46, 42) .

    Für den Arbeitnehmer ist im Kündigungsschutzprozess von Anfang an erkennbar, dass ein Verzugslohnanspruch von der Möglichkeit eines Auflösungsantrags beschränkt ist und dass dieses Gestaltungsinstrument bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung in der Berufung gegeben ist (BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -) .

  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Durch die rechtskräftige Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu dem von § 9 Abs. 2 KSchG bestimmten Zeitpunkt ist jedoch der Annahmeverzug, der ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzt, kraft Gesetzes nachträglich entfallen (vgl. BAG 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 14, 31; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 -) .
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 Sa 183/03

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Zurückweisung der Arbeitsleistung ohne

    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch des § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 -4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot

    Der Arbeitgeber kann eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach der - verfassungsgemäßen (BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 - EzA KSchG § 9 nF Nr. 37; BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - BAGE 46, 42) - Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen, wenn der geltend gemachte Kündigungssachverhalt lediglich nach § 1 KSchG wegen Sozialwidrigkeit zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (BAG 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - BAGE 95, 348).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis

    a) Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzungen für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei Annahmeverzug; Darlegungslast der

    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzungen für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06

    Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher

    a) Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung die vereinbarte Vergütung sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzungen für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • LAG Düsseldorf, 02.12.2010 - 11 Sa 649/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Umorganisation der Arbeitsabläufe;

    a)Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch des § 611 Abs. 1 BGB aufrechterhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03

    Aufhebung des Arbeitsvertrages durch einen Umschulungsvertrag; Notwendigkeit

    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 ­ 4 AZR 329/92 ­ EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 ­ 8 AZR 702/01 ­ EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Vorraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 ­ 1 BvR 42/82 ­ DB 1990, 1042).
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03

    Ausschluss des Annahmeverzugs des Arbeitgebers infolge Unmöglichkeit der

    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1356/00

    Nachhaftung eines ehemaligen Gesellscahfters einer Personengesellschaft; Klage

  • OLG München, 17.09.2015 - 25 U 4601/14

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Zusatzrente und Feststellung über die

  • LAG München, 13.12.2000 - 5 Sa 429/00

    Antrag auf Auflösung eines Arbietsverhältnisses durch Urteil bei Unwirksamkeit

  • LAG München, 01.08.2000 - 5 Sa 429/00

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht

  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 Sa 1569/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

  • LAG Düsseldorf, 28.09.2005 - 11 (8) Sa 912/05

    Einwand des fehlenden Arbeitsverhältnisses im Verzugslohnrechtstreit nach

  • LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01

    Einseitige Verkürzung der Arbeitszeit auf die tariflich festgelegte regelmäßige

  • LAG Düsseldorf, 26.05.2011 - 11 Sa 181/11

    Zurückweisung eines Aussetzungsantrags für die vom Ausgang des vorgreiflichen

  • OLG München, 22.05.2015 - 25 U 1031/14

    Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (14) Sa 1838/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
  • BVerfG, 13.08.1991 - 1 BvR 128/87

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung von nicht

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 175/86
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