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   BVerfG, 14.08.2010 - 1 BvR 432/10   

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https://dejure.org/2010,11180
BVerfG, 14.08.2010 - 1 BvR 432/10 (https://dejure.org/2010,11180)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.2010 - 1 BvR 432/10 (https://dejure.org/2010,11180)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 2010 - 1 BvR 432/10 (https://dejure.org/2010,11180)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 BeratHiG, § 2 Abs 2 S 1 Nr 4 BeratHiG
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit bei Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe - hier: Einwendungen von Tatsachenfragen im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Rechtswahrnehmungsgleichheit und Beratungshilfe für Bürger mit geringem Einkommen für einen Widerspruch wegen "falscher Einkommensanrechnung" bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit bei Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe - hier: Einwendungen von Tatsachenfragen im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit bei Verweisung auf zumutbare Selbsthilfe - hier: Einwendungen von Tatsachenfragen im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswahrnehmungsgleichheit und Beratungshilfe für Bürger mit geringem Einkommen für einen Widerspruch wegen "falscher Einkommensanrechnung" bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de

    Rechtswahrnehmungsgleichheit und Beratungshilfe für Bürger mit geringem Einkommen für einen Widerspruch wegen "falscher Einkommensanrechnung" bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 477
  • NZS 2011, 335
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2010 - 1 BvR 432/10
    Die Rechtswahrnehmungsgleichheit fordert eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, NJW 2009, S. 3417).

    Pauschale Verweise auf die Beratungspflicht der Behörde sind insbesondere dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn die behördliche Beratung wegen Identität von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde unzumutbar ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, S. 3417).

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2010 - 1 BvR 432/10
    Dieser erfordert, dass der Beschwerdeführer alles getan hat, um Abhilfe im fachgerichtlichen Verfahren zu erhalten (vgl. BVerfGE 66, 337 ; 81, 22 ).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2010 - 1 BvR 432/10
    Dieser erfordert, dass der Beschwerdeführer alles getan hat, um Abhilfe im fachgerichtlichen Verfahren zu erhalten (vgl. BVerfGE 66, 337 ; 81, 22 ).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2010 - 1 BvR 432/10
    Die Rechtswahrnehmungsgleichheit fordert eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 122, 39 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, NJW 2009, S. 3417).
  • KG, 17.02.2012 - 5 W 17/12

    Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung in sozialrechtlichen

    Ein kostenbewusster Rechtsuchender wird dabei insbesondere prüfen, inwieweit er fremde Hilfe zur effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht oder selbst dazu in der Lage ist (vgl. BVerfG, 14. August 2010, 1 BvR 432/10, NZS 2011, 335, juris Rn. 8).(Rn.6).

    Betrifft der Widerspruch etwa lediglich einen - gegebenenfalls wiederholten - Hinweis auf eine einfach gelagerte Frage zum Sachverhalt, kann es auch für einen bemittelten Rechtsuchenden nahe liegen, einen solchen schlichten tatsächlichen Hinweis - gegebenenfalls nach anwaltlicher Beratung - in einem Widerspruchsschreiben selbst zu geben (vgl. BVerfG, 14. August 2010, 1 BvR 432/10, NZS 2011, 335, juris Rn. 11).(Rn.8).

    Die Rechtswahrnehmungsgleichheit fordern eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des gerichtlichen wie außergerichtlichen Rechtsschutzes (BVerfG, NZS 2011, 335, juris Rn. 8; BVerfGE 122, 39, 48f; NJW 2009, 3417).

    Ein kostenbewusster Rechtsuchender wird dabei insbesondere prüfen, inwieweit er fremde Hilfe zur effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht oder selbst dazu in der Lage ist (vgl. BVerfG, NZS 2011, 335, juris Rn. 8).

    Dies gilt auch für das Widerspruchsverfahren im Sozialrecht (BVerfG, NJW 2009, 3417, juris Rn. 26ff; NZS 2011, 335, juris Rn. 8).

    Betrifft der Widerspruch etwa lediglich einen - gegebenenfalls wiederholten - Hinweis auf eine einfach gelagerte Frage zum Sachverhalt, kann es auch für einen bemittelten Rechtsuchenden nahe liegen, einen solchen schlichten tatsächlichen Hinweis - gegebenenfalls nach anwaltlicher Beratung - in einem Widerspruchsschreiben selbst zu geben (vgl. BVerfG, NZS 2011, 335, juris Rn. 11).

  • SG Karlsruhe, 17.02.2014 - S 15 AS 343/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage -

    Es wäre ihr daher zumutbar gewesen, unter Verweis auf das anwaltliche Vorbringen in den früheren Verfahren selbst und ohne erneute anwaltliche Hilfe den Antrag bei Gericht zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. August 2010 - 1 BvR 432/10, juris, Rn. 11).
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