Rechtsprechung
| BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72 |
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BVerfGG § 18 Abs. 2, Abs. 3 § 19 Abs. 3
Voraussetzungen für die Annahme von Besorgnis der Befangenheit bei einem Bundesverfassungsrichter
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 29.02.1972 - 9 Ns 34/71
- OLG Celle, 21.07.1972 - 1 Ss 162/72
- BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 43, 126
- BVerfGE 43, 130
- NJW 1977, 799
- afp 1977, 274
Wird zitiert von ... (106)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
'Soldaten sind Mörder'
Damit ist eine Interpretation von § 185 StGB unvereinbar, die den Begriff der Beleidigung so weit ausdehnt, daß er die Erfordernisse des Ehren- oder Institutionenschutzes überschreitet (vgl. BVerfGE 71, 162 [181]) oder für die Berücksichtigung der Meinungsfreiheit keinen Raum mehr läßt (vgl. BVerfGE 43, 130 [139]).Desgleichen verbietet Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG eine Auslegung der §§ 185 ff. StGB, von der ein abschreckender Effekt auf den Gebrauch des Grundrechts ausgeht, der dazu führt, daß aus Furcht vor Sanktionen auch zulässige Kritik unterbleibt (vgl. BVerfGE 43, 130 [136]; st. Rsprr).
Darüber hinaus besteht die Gefahr, daß sich eine solche Verurteilung nachteilig auf die Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit im allgemeinen auswirkt, weil Äußerungswillige selbst wegen fernliegender oder unhaltbarer Deutungen ihrer Äußerung eine Bestrafung riskieren (vgl. BVerfGE 43, 130 [136]).
Das hat das Bundesverfassungsgericht stets betont (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 129 [136 ff.]; 61, 1 [6, 9 f.]; 82, 43 [50]; 82, 272 [280]; 85, 1 [13 f.]).
Im Zusammenhang mit Äußerungsdelikten betrifft das Fragen wie die, ob die umstrittene Äußerung tatsächlich gefallen ist, welchen Wortlaut sie hatte, von wem sie stammte und unter welchen Umständen sie abgegeben wurde, zumal wenn die Feststellungen auf der Einmaligkeit des Gesamteindrucks der mündlichen Verhandlung beruhen (vgl. BVerfGE 43, 130 [137]).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Mehrdeutige Meinungsäusserungen
Lassen Formulierungen oder die Umstände der Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zu, so verstößt ein Strafurteil oder ein die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung aussprechendes zivilgerichtliches Urteil nach dieser Rechtsprechung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 93, 266 - zur strafrechtlichen Verurteilung - BVerfGE 85, 1 ; 86, 1 - zur zivilrechtlichen Verurteilung).Eine staatliche Sanktion könnte in einem solchen Fall wegen ihrer einschüchternden Wirkung die freie Rede, freie Information und freie Meinungsbildung empfindlich berühren und damit die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz treffen (vgl. BVerfGE 43, 130 54, 129 94, 1 ).
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84
Schubart
Sie ist jederzeit nachvollziehbar und darum kontrollierbar (vgl. BVerfGE 43, 130 [137]).Anders als im Falle BVerfGE 43, 130 beruht die Verurteilung des Beschwerdeführers in besonderem Maße auf der Einmaligkeit des Gesamteindrucks der Hauptverhandlung.
Im Gegensatz zu dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung BVerfGE 43, 130 zugrunde lag, darf das Bundesverfassungsgericht nicht anstelle der Fachgerichte beurteilen, welche Auswirkungen die Rede des Beschwerdeführers auf die Zuhörer hatte.
Daher gilt für die verfassungsgerichtliche Nachprüfung hier nichts anderes als in der Flugblatt-Entscheidung (BVerfGE 43, 130).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch bisher schon die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen in Büchern oder Flugblättern, also Publikationen, die nach allgemeiner Auffassung dem Pressebegriff unterfallen, am Grundrecht der Meinungsfreiheit gemessen (vgl. BVerfGE 43, 130 [137]; 71, 162 [179 ff.]).Der Einfluß des Grundrechts wird verkannt, wenn Gerichte der Verurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie ihr einen Sinn geben, die sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 82, 43 [52 f.]; 82, 272 [280 f.]).
Daher müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 208 [215]; 82, 272 [281]).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology
Damit wäre ein vom Grundrechtsgebrauch abschreckender Effekt verbunden, der aus Gründen der Meinungsfreiheit vermieden werden muß (vgl. BVerfGE 43, 130 [136]). - BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr auch im einzelnen zu prüfen, ob jene Entscheidungen bei der Feststellung und Würdigung des Tatbestandes sowie der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungsfreiheit verletzt haben (BVerfGE 43, 130 [136]).Der Überprüfung steht endlich auch die fachgerichtliche Ermittlung des Sinns einer Äußerung offen, weil diese die Grundlage für ihre rechtliche Qualifizierung als Tatsachenbehauptung oder Werturteil, Formalbeleidigung oder Schmähkritik bildet (vgl. BVerfGE 43, 130 [137]).
Dabei ist nicht allein darauf zu achten, daß dem Betroffenen keine Äußerungen zur Last gelegt werden, die er nicht getan hat (vgl. BVerfGE 43, 130 [136]; 54, 148 [155]; 208 [217]).
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Fernliegende Deutungen (dazu vgl. BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ) sind ebenso auszuscheiden wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (dazu vgl. BVerfGE 43, 130 ). - BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
DGHS
Überdies droht sich eine solche Verurteilung nachteilig auf die Ausübung der grundrechtlich gesicherten Freiheit im allgemeinen auszuwirken, weil die Bereitschaft sich zu äußern abnimmt, wenn Äußerungswillige selbst wegen fernliegender oder unhaltbarer Deutungen ihrer Äußerungen Sanktionen riskieren (vgl. BVerfGE 43, 130, 136).Auch diese aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG folgenden Anforderungen an die Deutung von Äußerungen unterliegen wegen ihres den Grundrechtsschutz und die Abwägung bestimmenden Gewichts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 43, 130, 136 f.; 54, 129, 136 f.; 61, 1, 6, 9 f.; 82, 43, 50; 82, 272, 280; 85, 1, 13 f.).
- VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 37/04
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Annahme einer verdeckten Aussage bei …
Der Einfluss der Grundrechte wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 (136 f.); 82, 43 (50 f.); 82, 272 (280 f.); BVerfG, NJW 1993, 1845; 1994 2943).Denn ein solches Vorgehen staatlicher Gewalt würde, nicht zuletzt wegen seiner einschüchternden Wirkung, freie Rede, freie Information und freie Meinungsbildung empfindlich berühren und damit die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz treffen (BVerfGE 43, 130 (136)).
Daher müssen sie vom Verfassungsgerichtshof in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 (136 f.); 54, 208 (215); 82, 272 (281)).
Dies verbietet eine weite Sinninterpretation, die auf die bloße Möglichkeit abhebt, dass Leser Zusammenhänge für "verdeckte" Behauptungen herstellen (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 43, 130 (136 ff.); BGHZ 78, 9 (14)).
Deshalb bedarf es im Einzelfall genauer Prüfung, ob der Äußernde mit den "offenen" Fakten dem Leser Schlussfolgerungen aufzwingt, die einen "verdeckten" Sachverhalt ergeben (vgl. BGHZ 78, 9 (15 f.); BGH, AfP 1994, 295 (297); 299 (301); NJW 2000, 656 (657); OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Mai 1988 - 15 U 183/87 - vgl. auch BVerfGE 43, 130 (136 ff.); BVerfG, NJW 2004, 1942).
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Der Einfluß des Grundrechts wird verkannt, wenn die Gerichte ihrer Beurteilung eine Äußerung zugrunde legen, die so nicht gefallen ist, wenn sie dieser einen Sinn geben, den sie nach dem festgestellten Wortlaut objektiv nicht hat, oder wenn sie sich unter mehreren objektiv möglichen Deutungen für die zur Verurteilung führende entscheiden, ohne die anderen unter Angabe überzeugender Gründe auszuschließen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; Beschluß vom 19. April 1990 -- 1 BvR 40/86 und 1 BvR 42/86 -- Umdruck S. 15).Daher müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang nachprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 208 [215]).
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
- BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch" zulässig?
- BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00
H.I.V. "POSITIVE" II
- BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen
- BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04
Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
- BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bundesflagge
- BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
- BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
- BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen ein …
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
- BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98
Untersagung verdeckter Tatsachenbehauptungen
- BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03
Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
- BVerfG, 21.07.2009 - 1 BvR 1358/09
Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld für Verstoß gegen die Schulpflicht nicht zur …
- BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97
Volksverhetzung durch diskreditierende Äußerungen gegenüber "Türken"
- BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90
Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung, …
- BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90
Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97
Ehrenschutz gegen Äußerungen in einer Presseveröffentlichung
- BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91
Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung
- BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Abdruck einer …
- BVerfG, 15.09.2008 - 1 BvR 1565/05
Bezeichnung der deutschen Nationalfarben als "Schwarz-Rot-Senf"
- BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche …
- BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1106/08
Publikationsverbot für die Verbreitung rechtsextremistischen oder …
- BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung, …
- BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91
Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen …
- BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97
Verfassungsmäßigkeit eines vereinsrechtlichen Betätigungsverbots
- BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96
Die Verfassungsbeschwerde einer behinderten Schülerin ist erfolgreich
- OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/03
Haftung der Bank wegen Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflicht bei Äußerungen …
- BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht wegen Vorbefassung mit …
- BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Politische Parteien
- BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
Meinungsäußerungsfreiheit und fehlerhafte Einstufung der Meinungsäußerung
- BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04
Verfassungsmäßigkeit strafgerichtlicher Verurteilungen zu Geldstrafen wegen …
- BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78
Ehrenscbutz gegen »verdeckte« Behauptungen
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78
Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß
- BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98
Strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung wegen einer Meinungsäußerung
- OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 3 Ss 81/04
Üble Nachrede: Behauptungen über die Vornahme von Abtreibungen durch einen …
- BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95
Rechtmäßigkeit einer berufsgerichtlichen Maßnahme
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77
Zwangsweiser Haarschnitt
- BVerfG, 04.06.1986 - 1 BvR 1046/85
Teststrecke
- BVerfG, 05.02.1998 - 1 BvR 410/95
Bedeutung und Tragweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei Beleidigung
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 274/93
Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen
- BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01
- BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05
Ehrverletzung; Meinungsäußerung; objektiver Bedeutungsgehalt; Kontext der …
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78
Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft
- BVerfG, 16.09.1992 - 1 BvR 1749/91
Meinungsäußerungsfreiheit und Ausschwitz-Lüge
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.07.2012 - VGH B 10/12
Jugendrecht, Elternrecht, Verhältnis, Abwägung
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78
Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte …
- OLG Köln, 27.01.1998 - 15 U 126/97
Befugnis zur Geltendmachung eines Abwehrrechts gegen eine Verletzung des …
- OLG Brandenburg, 07.05.2007 - 1 U 19/06
Zur Auslegung der Äußerung eines Quizshowmoderators
- BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
- BGH, 07.10.2003 - VI ZR 32/03
Widerruf einer Äußerung
- OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05
Beleidigung; Bundesgrenzschutzbeamte; Schmähung
- VGH Bayern, 19.11.2012 - 4 ZB 12.2286
Unbegründete Richterablehnung; keine Besorgnis der Befangenheit (Vorwurf: …
- BVerfG, 15.01.1991 - 1 BvR 867/90
Unerwünschte Einlage von Werbepostsendungen durch politische Parteien in den …
- VGH Bayern, 04.08.2003 - 1 C 03.950
Befangenheitsantrag, Sachverständiger,. Gerichtspersonen
- BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77
Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG
- BSG, 31.07.1985 - 9a RVs 5/84
- BVerfG, 22.08.1990 - 1 BvR 938/88
Berufsfreiheit und Sachlichkeitsgebot im Zusammenhang mit herabsetzenden …
- BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 126/91
Meinungsfreiheit und Sachlichkeitsgebot des Rechtsanwalts
- LSG Schleswig-Holstein, 02.10.2006 - L 9 SF 35/06
Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefassung des Richters
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - L 8 SB 1449/12
Sachverständige - Befangenheit wegen Überschreitung des Gutachtensauftrags?
- BFH, 22.01.1980 - VII R 97/76
FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 41 Nr. 6, § 42 Abs. 1, 2
- OLG München, 17.09.1986 - 21 U 6128/85
- BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verurteilung wegen Beleidigung - …
- OLG Köln, 05.10.1999 - 15 U 98/99
Grenzen des Anspruchs auf Widerruf einer Äußerung
- OLG Bremen, 06.12.2007 - 4 WF 124/07
- VGH Bayern, 15.06.2009 - 22 C 09.1146
Anfechtungsklage eines Fischereiberechtigten gegen Schifffahrtsgenehmigung; …
- VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
Schlagzeile in einem Zeitungsbericht; (Mit-) Urheberschaft der …
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvC 10/11
Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter wegen Befangenheit …
- BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1291/87
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses nach …
- BVerfG, 09.06.1992 - 1 BvR 977/91
Meinungsäußerungsfreiheit und Ausschwitz-Lüge
- StGH Hessen, 17.02.1997 - P.St. 1265
Art 20 Abs 1 Verf HE, § 18 Abs 3 StGHG, § 24 Abs 1 StGHG
- BVerwG, 10.07.1984 - 2 WBW 1.84
- BVerwG, 13.06.1985 - 3 CB 35.84
- BVerfG, 06.03.1992 - 1 BvR 1010/87
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung der …
- BayObLG, 22.08.1994 - 4St RR 81/94
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; StGB §§ 186, 193
- OLG München, 10.05.1995 - 21 U 3622/93
Voraussetzungen und Umfang eines (qualifizierten) Widerrufsanspruchs
- OLG München, 30.05.1996 - 21 W 1564/96
Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Verdeckte …
- OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
Annahme von Tatsachenbehauptung oder Werturteil bei ehrabschneidenden Äußerungen …
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 162/78
- OLG Köln, 05.10.1993 - 15 U 97/93
- OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/02
- VGH Bayern, 29.07.2009 - 4 C 09.1554
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit
- VGH Bayern, 15.07.2009 - 12 CE 09.1362
Prozessrecht
- BVerwG, 20.02.1984 - 8 B 108.83
- LSG Schleswig-Holstein, 25.09.2006 - L 9 SF 35/06
- ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10
Meinungsfreiheit eines Mitarbeitervertreters
- VG München, 09.11.2011 - M 17 K 11.2561
Befangenheitsantrag
- LSG Schleswig-Holstein, 14.12.2011 - L 11 SF 89/11
- VG Regensburg, 25.01.1999 - RO 11 K 98.32299
D (A), Verfahrensrecht, Prozesskostenhilfe, Fristen, Begründungsfrist, Richter, …
- VG Ansbach, 27.05.2008 - AN 14 K 08.00376
Keine Besorgnis der Befangenheit wegen Überprüfung der Voraussetzungen für …
