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   BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 476/02   

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BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 476/02 (https://dejure.org/2006,33509)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2006 - 1 BvR 476/02 (https://dejure.org/2006,33509)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 1 BvR 476/02 (https://dejure.org/2006,33509)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Die unterschiedliche Behandlung ist daher allein in unterschiedlichen Versicherungsbiografien begründet und nicht in der Anwendung eines Merkmals, das im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG diskriminieren würde (vgl. BVerfGE 116, 96 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02 -, n.v.).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 B

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip,

    Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III

    Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 25/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III

    Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 43/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02).
  • LSG Thüringen, 13.07.2006 - L 2 KN 721/03

    Anspruch eines anerkannten Spätaussiedlers auf Witwerrente zusätzlich zu seiner

    Die Ungleichbehandlung des Klägers gegenüber Hinterbliebenen, deren Renten keine Entgeltpunkte für FRG-Zeiten zugrunde liegen, beruht wie die übrigen Begrenzungen des § 22 b FRG darauf, dass dem FRG-Anteil seiner Rente keine Beiträge zur bundesdeutschen Rentenversicherung zugeordnet werden können, die entsprechenden Leistungen vielmehr aus sozialstaatlichen Gründen gewährt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 2006, Az.: 1 BvR 476/02 und vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00, 11/00, 12/00, 5/01, 10/04).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2011 - L 4 R 478/11
    Vorsorglich werde (vgl. Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - 1 BvR 476/02 -) die Verfassungsmäßigkeit von § 22b FRG a.F. bestritten.
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