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BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 476/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Wird zitiert von ... (9)
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
Die unterschiedliche Behandlung ist daher allein in unterschiedlichen Versicherungsbiografien begründet und nicht in der Anwendung eines Merkmals, das im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG diskriminieren würde (vgl. BVerfGE 116, 96 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 1224/03 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02 -, n.v.). - BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 B
Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip, …
Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02). - BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der …
Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02).
- BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der …
Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02). - BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III
Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02). - BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 25/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Erklärung nach § 428 Abs. 1 SGB III
Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02). - BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 43/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der …
Dies gilt umso mehr, als das BVerfG zwischenzeitlich (Beschluss vom 13. Juni 2006 - ua 1 BvL 9/00) entschieden hat, dass die durch das Fremdrentenrecht begründeten Anwartschaften nicht dem Eigentumsschutz unterliegen, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Juli 2006 - 1 BvR 476/02). - LSG Thüringen, 13.07.2006 - L 2 KN 721/03
Anspruch eines anerkannten Spätaussiedlers auf Witwerrente zusätzlich zu seiner …
Die Ungleichbehandlung des Klägers gegenüber Hinterbliebenen, deren Renten keine Entgeltpunkte für FRG-Zeiten zugrunde liegen, beruht wie die übrigen Begrenzungen des § 22 b FRG darauf, dass dem FRG-Anteil seiner Rente keine Beiträge zur bundesdeutschen Rentenversicherung zugeordnet werden können, die entsprechenden Leistungen vielmehr aus sozialstaatlichen Gründen gewährt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 2006, Az.: 1 BvR 476/02 und vom 13. Juni 2006, Az.: 1 BvL 9/00, 11/00, 12/00, 5/01, 10/04). - LSG Baden-Württemberg, 12.08.2011 - L 4 R 478/11 Vorsorglich werde (vgl. Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - 1 BvR 476/02 -) die Verfassungsmäßigkeit von § 22b FRG a.F. bestritten.