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   BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85   

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BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85 (https://dejure.org/1988,11)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1988 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85 (https://dejure.org/1988,11)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85 (https://dejure.org/1988,11)
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Heilpraktikererlaubnis für Ausländer

Art. 2, 12 GG, zur Berufsfreiheit von Ausländern

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Heilpraktikergesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Erlaubniszwangs nach dem Heilpraktikergesetz für psychotherapeutisch tätige Diplom-Psychologen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Diplompsychologe - Erlaubniszwang - Heilpraktiker - Erlaubnis - Ausländer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Diplompsychologe - Erlaubniszwang - Heilpraktiker - Erlaubnis - Ausländer

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 179
  • NJW 1988, 2290
  • FamRZ 1988, 1030 (Ls.)
  • DVBl 1988, 949
 
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Wird zitiert von ... (262)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
    Bei der Gesundheit der Bevölkerung handelt es sich um ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfGE 9, 338 >346<; 13, 97 >107<; 25, 236 >247<), zu dessen Schutz eine solche subjektive Berufszulassungsschranke nicht außer Verhältnis steht (BVerfGE 7, 377 >406 f.<; 13, 97 >107<).

    Legt der Gesetzgeber ein Berufsbild fest, ist er nicht starr an bestehende, traditionelle Vorprägungen gebunden, sondern durchaus befugt, modifizierende Regelungen zu treffen und überkommene Berufsbilder zu ändern (grundlegend BVerfGE 13, 97 >106 265 f.<).

    Er muß daher nicht nur willkürfrei handeln (BVerfGE 13, 97 >106<), sondern auch die für dieses Grundrecht geltenden besonderen Ausprägungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beachten (BVerfGE 25, 236 >247 f.<; 75, 246 >267<) und das schutzwürdige Vertrauen der in überkommenen Berufen Tätigen berücksichtigen (BVerfGE 32, 1 >22 f.<).

    Gesetzliche Berufsbildfixierungen müssen dem Sachverhalt, den sie erfassen, und seinen Veränderungen gerecht werden (so schon BVerfGE 13, 97 >106<): Dem vorgegebenen Sachverhalt darf nicht willkürlich eine andersartige Regelung aufgezwungen werden).

  • BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62

    Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in den Jahren 1933 bis 1945

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
    Dennoch trägt dieser Teil der Ermächtigung das Verbot der Erlaubniserteilung an Ausländer nicht, selbst wenn man den Begriff "Durchführung" entsprechend der damaligen Auffassung weit auslegt (vgl. BVerfGE 25, 216 >225<).

    Als "Ergänzung" einer lediglich präventiven, die Berufszulassungsfreiheit grundsätzlich wahrenden Kontrolle kann sie nicht aufgefaßt werden (vgl. BVerfGE 25, 216 >225<).

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
    Bei der Gesundheit der Bevölkerung handelt es sich um ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfGE 9, 338 >346<; 13, 97 >107<; 25, 236 >247<), zu dessen Schutz eine solche subjektive Berufszulassungsschranke nicht außer Verhältnis steht (BVerfGE 7, 377 >406 f.<; 13, 97 >107<).

    Er muß daher nicht nur willkürfrei handeln (BVerfGE 13, 97 >106<), sondern auch die für dieses Grundrecht geltenden besonderen Ausprägungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beachten (BVerfGE 25, 236 >247 f.<; 75, 246 >267<) und das schutzwürdige Vertrauen der in überkommenen Berufen Tätigen berücksichtigen (BVerfGE 32, 1 >22 f.<).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
    Bei der Gesundheit der Bevölkerung handelt es sich um ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BVerfGE 9, 338 >346<; 13, 97 >107<; 25, 236 >247<), zu dessen Schutz eine solche subjektive Berufszulassungsschranke nicht außer Verhältnis steht (BVerfGE 7, 377 >406 f.<; 13, 97 >107<).

    12 Abs. 1 GG erfaßt nicht nur die Berufe, die sich in bestimmten, traditionellen oder sogar rechtlich fixierten Berufsbildern darstellen, sondern auch die vom Einzelnen frei gewählten untypischen (erlaubten) Betätigungen, aus denen sich dann wieder neue, feste Berufsbilder ergeben mögen (BVerfGE 7, 377 >397<).

  • BVerwG, 26.01.1954 - I C 78.53

    Arbeitsplatz - GG - Bedarf - Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
    Ein Verstoß gegen Art. 12 Abs. 1 GG liegt in diesem Verbot allerdings nicht, weil dieses Grundrecht nur für Deutsche gilt (BVerwGE 1, 71).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvL 9/70

    Unzulässigkeit der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
    Das ergibt sich allerdings nicht ohne weiteres daraus, daß dieser Teil der Vorschrift nach Art. 129 Abs. 3 GG inzwischen erloschen ist; denn das nachträgliche Fortfallen der Ermächtigungsgrundlage ist für den Bestand ordnungsgemäß erlassener Rechtsverordnungen ohne Einfluß (BVerfGE 31, 357 >362 f.< m.w.N.).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
    Er muß daher nicht nur willkürfrei handeln (BVerfGE 13, 97 >106<), sondern auch die für dieses Grundrecht geltenden besonderen Ausprägungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beachten (BVerfGE 25, 236 >247 f.<; 75, 246 >267<) und das schutzwürdige Vertrauen der in überkommenen Berufen Tätigen berücksichtigen (BVerfGE 32, 1 >22 f.<).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
    Schutz bietet Art. 2 Abs. 1 GG nur vor Eingriffen, die von seinen Schranken nicht mehr gedeckt sind und nicht vom speziellen Regelungsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG erfaßt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 >399<).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
    Er muß daher nicht nur willkürfrei handeln (BVerfGE 13, 97 >106<), sondern auch die für dieses Grundrecht geltenden besonderen Ausprägungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beachten (BVerfGE 25, 236 >247 f.<; 75, 246 >267<) und das schutzwürdige Vertrauen der in überkommenen Berufen Tätigen berücksichtigen (BVerfGE 32, 1 >22 f.<).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
    Deren Bestand richtet sich ausschließlich nach Art. 129 GG (BVerfGE 2, 307 >326 ff.<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82

    Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie

  • LG Stuttgart, 13.05.1982 - XII Ns 1830/80
  • BVerfG, 18.04.1958 - 1 BvR 238/58

    Anforderungen an die Begründung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Die allgemeine Handlungsfreiheit garantiert insoweit aber keinen weitergehenden Schutz als Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 78, 179 ).
  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht

    Auf die seit 28. Juli 2021 geltenden Bestimmungen in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b und d, Abs. 3 Nr. 1 StVG kommt es insoweit nicht an, da für die Beurteilung der Vereinbarkeit einer Norm mit höherrangigem Recht auf den Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist und der Wegfall oder die Änderung der dem Erlass einer Rechtsverordnung zugrundeliegenden Ermächtigungsnorm jene grundsätzlich unberührt lässt (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.2020 - 4 C 6.18 - NVwZ 2021, 1624 Rn. 47, 50; U.v. 24.6.2015 - 9 C 23.14 - NVwZ-RR 2016, 68 = juris Rn. 10; U.v. 6.10.1989 - 4 C 11.86 - NJW 1990, 849 = juris Rn. 10; BVerfG, B.v. 10.5.1988 - 2 BvR 482/84 u.a. - BVerfGE 78, 179; Remmert in Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 80 Rn. 51; Brenner in von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 80 Rn. 80).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Mit diesen auf Kooperation angelegten Inhalten gilt die Verpackungsverordnung trotz Wegfalls der Ermächtigung des § 14 Abs. 2 AbfG 1986 bis heute fort (vgl. dazu BVerfGE 78, 179 ); das nunmehr geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verfolgt dieselbe Konzeption.
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