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   BVerfG, 18.08.1987 - 1 BvR 488/87   

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BVerfG, 18.08.1987 - 1 BvR 488/87 (https://dejure.org/1987,19832)
BVerfG, Entscheidung vom 18.08.1987 - 1 BvR 488/87 (https://dejure.org/1987,19832)
BVerfG, Entscheidung vom 18. August 1987 - 1 BvR 488/87 (https://dejure.org/1987,19832)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 769/90

    Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Ruhegeldzusagen an nahe

    Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG werden daher nicht verletzt, wenn die Finanzgerichte im Einzelfall prüfen, ob klare und eindeutige vertragliche Regelungen, wie zwischen Fremden üblich, getroffen und die Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 1987 - 1 BvR 488/87 -, HFR 1988, S. 242 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 47/90

    Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Zahlungen an nahe Angehörige

    Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG werden daher nicht verletzt, wenn die Finanzgerichte im Einzelfall prüfen, ob klare und eindeutige vertragliche Regelungen, wie zwischen Fremden üblich, getroffen und die Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 1987 - 1 BvR 488/87 -, HFR 1988, 242 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 768/90

    Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Ruhegeldzusagen an nahe

    Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG werden daher nicht verletzt, wenn die Finanzgerichte im Einzelfall prüfen, ob klare und eindeutige vertragliche Regelungen wie zwischen Fremden üblich getroffen und die Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 1987 - 1 BvR 488/87 -, HFR 1988, S. 242 m.w.N.).
  • BFH, 24.01.1990 - X R 152/87

    Anforderungen an die Würdigung eines Sachverhaltes durch das Finanzgericht -

    Im Gegensatz hierzu obliegt die objektive Feststellungslast für Grund und Höhe von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Betriebsschulden ohnehin dem Steuerpflichtigen (vgl. auch BVerfG-Beschluß vom 18. August 1987 1 BvR 488/87, StRK, Einkommensteuergesetz 1975, § 4 Abs. 4, Rechtsspruch 97 = Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 242).
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