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   BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58   

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BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58 (https://dejure.org/1958,108)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.1958 - 1 BvR 5/58 (https://dejure.org/1958,108)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 1958 - 1 BvR 5/58 (https://dejure.org/1958,108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 313 § 519b
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 253
  • NJW 1958, 2011
  • MDR 1959, 21
  • DÖV 1959, 386
  • Rpfleger 1959, 122
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58
    Nach BVerfGE 1, 322 (325) hängt die selbständige Anfechtbarkeit eines Zwischenbescheids - als solcher stellt sich der angefochtene Beschluß dar - von der Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen sowie von der Prozeß- und Arbeitsökonomie ab.
  • BGH, 05.02.1954 - I ZB 12/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58
    - Das Landgericht kann aber auch nicht selbst von seinem Beschluß wieder abrücken; vielmehr ist es nach der durchaus herrschenden Ansicht an ihn gebunden (BGH LM § 238 ZPO Nr. 2 = NJW 54, 880) und nicht befugt, spätere Ausführungen oder Gegenvorstellungen zu berücksichtigen und im Endurteil die Wiedereinsetzungsfrage neu zu überprüfen.
  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

    Die angegriffene gerichtliche Entscheidung stellt eine Zwischenentscheidung dar, die grundsätzlich einer unmittelbaren Anfechtung durch die Verfassungsbeschwerde entzogen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 253 ; 58, 1 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Es handelt sich damit um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Das Bundesverfassungsgericht hat demzufolge Art. 103 Abs. 1 GG sowohl für die Auslegung des geltenden Verfahrensrechts herangezogen wie auch unmittelbar aus diesem Grundrecht Anhörungspflichten hergeleitet (BVerfGE 6, 12; 7, 95 [98]; Beschl. vom 28.10.1958, 1 BvR 5/58 = NJW 58, 2011).
  • BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines

    Das hat zur Folge, dass der angegriffene Beschluss vom 15. Januar 2019 als strafprozessuale Zwischenentscheidung der unmittelbaren Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde entzogen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsbeschwerde gegen solche Entscheidungen in selbständigen Zwischenverfahren zugelassen, die über eine für das weitere Verfahren wesentliche Rechtsfrage befinden und in weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können (vgl. etwa BVerfGE 1, 322 [324 f.]; 8, 253 [254 f.]; 12, 113 [124]; 16, 283 [285]; 20, 336 [342]; 24, 56 [60 f.]).

    Die Wiedereinsetzungsentscheidung beraubt die Beschwerdeführerin der Rechtskraft ihres Titels und greift damit - vor allem auch im Hinblick auf die Vollstreckung - in irreparabler Weise in ihre Rechtsstellung ein (vgl. BVerfGE 8, 253 [255 f.]).

    Zwar schreibt die Zivilprozeßordnung die Anhörung der Gegenpartei nicht ausdrücklich vor; die Pflicht zur Anhörung folgt jedoch unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 8, 253 [255] ; vgl. auch Thomas-Putzo a.a.O., § 238 Anm. 1 e; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, Zivilprozeßordnung, 37. Aufl., § 238 Anm. 1 A).

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb im Beschwerdeverfahren über die Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls wegen der einschneidenden Bedeutung einer Verhaftung und im Klageerzwingungsverfahren wegen der endgültigen Rechtsstellung, die der Verletzte durch eine seinem Antrag stattgebende Entscheidung erlangt, die Gewährung des rechtlichen Gehörs an den Betroffenen vor Erlaß der jeweiligen Zwischenentscheidung für erforderlich erachtet (BVerfGE 8, 253 [255 f.]; 9, 89 [93]; 17, 356 [362 f.]).
  • BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62

    Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das

    Die Vorschrift ist unmittelbar geltendes Recht (BVerfGE 7, 95, 98 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvR 535/53]; 8, 253, 255 [BVerfG 28.10.1958 - 1 BvR 5/58]; 9, 89, 96) [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55].

    Betroffen in diesem Sinne sind alle Personen, in deren Rechte die gerichtliche Entscheidung eingreift (BVerfGE 7, 95, 98 [BVerfG 24.07.1957 - 1 BvR 535/53]; 8, 253, 255 f [BVerfG 28.10.1958 - 1 BvR 5/58]).

  • BGH, 27.09.1990 - III ZB 34/90

    Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung - Verletzung des rechtlichen

    Über den Antrag auf Wiedereinsetzung konnte hier nach §§ 238 Abs. 2, 519 b Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß entschieden werden, und zwar entgegen der Annahme der Klägerin ungeachtet dessen, daß das Oberlandesgericht den Antrag auf Wiedereinsetzung nicht abgelehnt, sondern ihm entsprochen hat (vgl. RGZ 125, 68, 70 f.; BGH Beschluß vom 5. Februar 1954 - I ZB 12/53 = LM ZPO § 238 Nr. 2 = NJW 1954, 880; BVerfGE 8, 253, 254 f. = NJW 1958, 2011).

    Die "Beschwerde" der Klägerin, auf die hin das Oberlandesgericht entgegen der Annahme der Klägerin die gewährte Wiedereinsetzung nicht selbst überprüfen konnte (vgl. RGZ 125, 68, 71; BGH Beschluß vom 5. Februar 1954 - I ZB 12/53 = LM ZPO § 238 Nr. 2 = NJW 1954, 880; BVerfGE 8, 253, 255 = NJW 1958, 2011), ist nach allem mit der Kostenfolge aus § 97 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen.

  • BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvR 1008/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Wiedereinsetzungsverfahren

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die Vorabentscheidung über die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist selbständig mit Verfassungsbeschwerde anfechtbar ist (BVerfGE 8, 253 [254 f.]).

    Zwar schreibt die Zivilprozeßordnung die Anhörung der Gegenpartei nicht ausdrücklich vor; die Pflicht zur Anhörung folgt jedoch unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 8, 253 [255]; 53, 109 [114]; vgl. auch Thomas/Putzo, ZPO , 11. Aufl., § 238 , Anm. 1 c).

  • BGH, 07.07.2015 - X ZB 4/14

    Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist im Validierungsverfahren für ein

    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt lediglich, dass vor einer Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag die Gegenpartei anzuhören ist (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1958 - 1 BvR 5/58, BVerfGE 8, 253).
  • BVerfG, 27.09.2006 - 2 BvR 1844/06

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

  • BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 2000/03

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

  • VerfGH Sachsen, 20.04.1995 - 15-IV-93
  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

  • BVerfG, 12.01.2005 - 2 BvR 27/05

    Anfechtung von Zwischenentscheidungen in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung

  • BFH, 22.11.1988 - VIII R 205/84

    Unzuständigkeit - Verweisung

  • BGH, 17.12.1980 - VIII ZB 51/80

    Feriensache - Miete - Pacht - Abgrenzung von Miete und Pacht

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • BVerfG, 19.06.1992 - 1 BvR 1150/89

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Zwischenentscheidung

  • BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren

  • BGH, 07.04.1993 - XII ZR 244/91

    Bindung der Gewährung von Wiedereinsetzung

  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 173/60

    Verletzung des Anspruchs audf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 363/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Kostenbeschwerde

  • BFH, 09.03.1976 - VII B 90/75

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Summarische Prüfung der Sachlage und der

  • StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794

    Rechtliches Gehör; Prozessfähigkeit; Frist; Fristbeginn; Zustellung;

  • BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 6/72

    Zulässigkeit einer Auslieferung - Ersuchen zur Strafverfolgung wegen einer

  • BGH, 11.03.1971 - X ZB 26/70

    Zur Form patentamtlicher Gebührennachrichten

  • BVerwG, 03.09.1969 - VI B 24.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des

  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 219/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BVerwG, 03.09.1969 - VI B 14.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des

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