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   BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11   

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BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11 (https://dejure.org/2012,17699)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.2012 - 1 BvR 509/11 (https://dejure.org/2012,17699)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 509/11 (https://dejure.org/2012,17699)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 204 BGB, § 14 Abs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess - hier: nicht nachvollziehbare Anwendung von § 522 Abs 2 ZPO idF vom 05.12.2005 trotz Abweichung des erkennenden Gerichts von obergerichtlicher Rspr - Zeitnahe Bewirkung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 204 BGB, § 14 Abs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess - hier: nicht nachvollziehbare Anwendung von § 522 Abs 2 ZPO idF vom 05.12.2005 trotz Abweichung des erkennenden Gerichts von obergerichtlicher Rspr - Zeitnahe Bewirkung der ...

  • Wolters Kluwer

    Grundrecht auf Gewährung des effektiven Rechtsschutzes bei Verzögerung einer ordnungsgemäßen Zustellung (hier: "demnächst") bzgl. eines Anspruchs auf Zahlung von Werklohn

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess - hier: nicht nachvollziehbare Anwendung von § 522 Abs 2 ZPO idF vom 05.12.2005 trotz Abweichung des erkennenden Gerichts von obergerichtlicher Rspr - Zeitnahe Bewirkung der ...

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundrecht auf Gewährung des effektiven Rechtsschutzes bei Verzögerung einer ordnungsgemäßen Zustellung (hier: "demnächst") bzgl. eines Anspruchs auf Zahlung von Werklohn

  • rechtsportal.de

    Grundrecht auf Gewährung des effektiven Rechtsschutzes bei Verzögerung einer ordnungsgemäßen Zustellung (hier: "demnächst") bzgl. eines Anspruchs auf Zahlung von Werklohn

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Willkürliche Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    OLG weicht von BGH-Rechtsprechung ab: Rechtsschutzgebot verletzt? (IBR 2012, 686)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2869
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11
    Da die Zustellung von Amts wegen geschieht, sind vielmehr die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs zu bewahren, weil diese Verzögerungen von ihnen nicht beeinflusst werden können (BGHZ 103, 20 ; 145, 358 ; 168, 306 ).

    Dies soll auch dann gelten, wenn es zu mehrmonatigen Verzögerungen kommt, da sich der Kläger Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, grundsätzlich nicht zurechnen lassen muss (BGHZ 103, 20 ; 145, 358 ; 168, 306 ).

    Allerdings geht der Bundesgerichtshof auch davon aus, dass einer Partei solche nicht nur geringfügigen Verzögerungen zuzurechnen seien, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätten vermeiden können (BGHZ 145, 358 ; 168, 306 ).

    In seinem Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 - (BGHZ 168, 306 ) hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs indes explizit klargestellt, dass diese Grundsätze nicht auf den Fall übertragen werden könnten, in dem es zu Zustellungsverzögerungen erst dann komme, nachdem der Kläger alle für eine ordnungsgemäße Zustellung von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen erbracht habe.

    Damit weicht das Oberlandesgericht offensichtlich von der genannten Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2006 (a.a.O.) ab.

    Ob das Oberlandesgericht hingegen von der - insoweit deutlich differenzierteren - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2006 (a.a.O.) bewusst abgewichen ist, oder ob ihm diese schlicht nicht bekannt war, lässt sich nicht feststellen.

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11
    Da die Zustellung von Amts wegen geschieht, sind vielmehr die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs zu bewahren, weil diese Verzögerungen von ihnen nicht beeinflusst werden können (BGHZ 103, 20 ; 145, 358 ; 168, 306 ).

    Dies soll auch dann gelten, wenn es zu mehrmonatigen Verzögerungen kommt, da sich der Kläger Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, grundsätzlich nicht zurechnen lassen muss (BGHZ 103, 20 ; 145, 358 ; 168, 306 ).

    Allerdings geht der Bundesgerichtshof auch davon aus, dass einer Partei solche nicht nur geringfügigen Verzögerungen zuzurechnen seien, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätten vermeiden können (BGHZ 145, 358 ; 168, 306 ).

  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11
    Dementsprechend beanstandet das Bundesverfassungsgericht eine den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung der einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften dann, wenn sie aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und damit schlechterdings unvertretbar sind, sich somit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

    Dieser verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab gilt insbesondere auch für die Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ).

    § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO steht einer Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss unter anderem dann entgegen, wenn ein Rechtssatz der beabsichtigten Berufungsentscheidung von einem tragenden Rechtssatz eines höherrangigen Gerichts abweicht (vgl. BVerfGK 11, 235 ).

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 1300/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung in Zivilsachen durch

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11
    Dementsprechend beanstandet das Bundesverfassungsgericht eine den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung der einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften dann, wenn sie aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und damit schlechterdings unvertretbar sind, sich somit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

    Dieser verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab gilt insbesondere auch für die Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ).

    Die hierfür erforderliche Feststellung von Willkür (vgl. BVerfGK 12, 341 ; 14, 238 ) enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern ist im objektiven Sinne zu verstehen (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11
    Dementsprechend beanstandet das Bundesverfassungsgericht eine den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung der einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften dann, wenn sie aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und damit schlechterdings unvertretbar sind, sich somit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

    Dieser verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab gilt insbesondere auch für die Auslegung und Anwendung des § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ).

    Die hierfür erforderliche Feststellung von Willkür (vgl. BVerfGK 12, 341 ; 14, 238 ) enthält keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern ist im objektiven Sinne zu verstehen (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ).

  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11
    Da die Zustellung von Amts wegen geschieht, sind vielmehr die Parteien vor Nachteilen durch Verzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebs zu bewahren, weil diese Verzögerungen von ihnen nicht beeinflusst werden können (BGHZ 103, 20 ; 145, 358 ; 168, 306 ).

    Dies soll auch dann gelten, wenn es zu mehrmonatigen Verzögerungen kommt, da sich der Kläger Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, grundsätzlich nicht zurechnen lassen muss (BGHZ 103, 20 ; 145, 358 ; 168, 306 ).

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 117/03

    Bekanntmachung nicht zu verkündender Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11
    Insoweit sei auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03 - (NJW-RR 2004, S. 1575) und vom 27. April 2006 - I ZR 237/03 - (MDR 2007, S. 45) zu verweisen.

    Zwar hat sich das Oberlandesgericht in seinem Beschluss ebenfalls auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen, und zwar auf die Urteile vom 1. April 2004 (a.a.O.) und vom 27. April 2006 (a.a.O.); in Bezug auf diese Entscheidungen ist keine aus verfassungsrechtlicher Sicht zu beanstandende Abweichung ersichtlich.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03

    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11
    Insoweit sei auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03 - (NJW-RR 2004, S. 1575) und vom 27. April 2006 - I ZR 237/03 - (MDR 2007, S. 45) zu verweisen.

    Zwar hat sich das Oberlandesgericht in seinem Beschluss ebenfalls auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen, und zwar auf die Urteile vom 1. April 2004 (a.a.O.) und vom 27. April 2006 (a.a.O.); in Bezug auf diese Entscheidungen ist keine aus verfassungsrechtlicher Sicht zu beanstandende Abweichung ersichtlich.

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11
    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).

    Dementsprechend beanstandet das Bundesverfassungsgericht eine den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung der einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften dann, wenn sie aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und damit schlechterdings unvertretbar sind, sich somit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11
    Der nach § 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG festzusetzende Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit beträgt 8.000 EUR (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Berufungsentscheidung

  • BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

  • BGH, 25.02.2021 - IX ZR 156/19

    Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat als "demnächst";

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Kläger grundsätzlich nicht gehalten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken, wenn er alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung erbracht und insbesondere den Gerichtskostenvorschuss eingezahlt hat (BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05, BGHZ 168, 306 Rn. 20 ff; vom 1. Oktober 2019 - II ZR 169/18, juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 509/11, NJW 2012, 2869 Rn. 14; vgl. 39).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2014 - 23 U 261/13

    Hemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB; Zustellung "demnächst" nach § 167 ZPO;

    33 Zu beachten ist ferner der hier entscheidende Umstand, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 9.2.2005, XII ZB 118/04 - bei juris; vom 15.1.1992, IV ZR 13/91 - bei juris; siehe auch BVerfG vom 30.5.2012, 1 BvR 509/11 - bei juris)) selbst ein Kläger, der seinerseits zunächst alles Erforderliche getan hat, um die sofortige Zustellung seines Antrags zu veranlassen, einer späteren Verzögerung der Zustellung entgegentreten muss, und wenn eine solche aus unerklärlichen Gründen droht, muss er sich bei dem Gericht nach den Ursachen erkundigen (BGH, Beschluss vom 9.2.2005, XII ZB 118/04 - bei juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 1.4.2004, IX ZR 117/03 - FamRZ 2004, 1368).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 70/21

    Vorlagepflicht eines Fachgerichts zum EuGH (Art 267 Abs 3 AEUV) und

    Dabei schützt der in der Sache als verletzt gerügte allgemeine Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 2 LV in Verbindung mit dem in Art. 77 LV verankerten Rechtsstaatsprinzip das Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess - ebenso wie dies im Verhältnis von Art. 124 LV zu Art. 19 Abs. 4 GG gilt (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 15. Januar 2020 - VGH B 19/19 -, AS 47, 350 [357]) - übereinstimmend mit der entsprechenden, aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 509/11 -, juris Rn. 8 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 -, BVerfGE 85, 337 [345]; stRspr) abgeleiteten Gewährleistung des Grundgesetzes (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 28. Dezember 2021 - VGH B 62/21 -, juris Rn. 24 ).
  • BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17

    Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der

    Die Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung vorgesehenen Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 74, 228, 234; BVerfG, NJW 2012, 2869 Rn. 8; AnwBl. 2015, 976 f.; FamRZ 2016, 1139 Rn. 12; jeweils mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16

    Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für

    Zeitliche Verzögerungen bei der Zustellung, die nicht auf einem vorwerfbaren Verhalten der Betriebspartei, die den Antrag gestellt hat, beruhen, sind grundsätzlich unschädlich (BVerfG vom 30.05.2012 - 1 BvR 509/11 - NJW 2012, 2869, Rn. 9 ff. mit Verweis auf die Rspr. des BGH;MüKo-ZPO/Häublein, § 167 ZPO Rn. 9).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.12.2021 - VGH B 62/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer politischen Partei gegen fachgerichtliche

    Eine in diesem Sinne übermäßig strenge Handhabung der Voraussetzungen des vom Oberlandesgericht herangezogenen § 522 Abs. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO - (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 509/11 -, juris Rn. 7 f.) behauptet die Beschwerdeführerin nicht einmal.

    Der allgemeine Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 2 LV in Verbindung mit dem in Art. 77 LV verankerten Rechtsstaatsprinzip schützt das Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess - ebenso wie dies im Verhältnis von Art. 124 LV zu Art. 19 Abs. 4 GG gilt (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 15. Januar 2020 - VGH B 19/19 -, AS 47, 350 [357]) - übereinstimmend mit der entsprechenden, aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 509/11 -, juris Rn. 8; BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 85, 337 [345]; 97, 169 [185]; stRspr) abgeleiteten Gewährleistung des Grundgesetzes.

  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21

    Annahmeverzugsvergütung - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

    Wegen der vom Landesarbeitsgericht verletzten Pflicht, auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken (§ 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO) , und dem Gebot eines fairen Verfahrens muss dem Kläger in einem fortgesetzten Berufungsverfahren die Möglichkeit eröffnet werden, die Anträge aus der Klageerweiterung auf Vergütung wegen Annahmeverzugs für das Jahr 2016 entsprechend den Erfordernissen aus § 160 Abs. 3 Nr. 2, § 297 ZPO zu stellen (vgl. BAG 12. Oktober 2021 - 9 AZR 133/21 - Rn. 24; generell zum verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens BVerfG 30. Mai 2012 - 1 BvR 509/11 - Rn. 8; BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27, BAGE 172, 186) und eine Entscheidung über seine Anträge ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO zu erreichen.
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZB 39/19

    Sachverhaltsaufklärung zum fristgerechten Eingang eines Rechtsmittelschriftsatzes

    Dieses verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 74, 228, 234; BVerfG, NJW 2012, 2869 Rn. 8; NZA 2016, 122 Rn. 10; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 Rn. 1; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 9; vom 4. September 2018 - VIII ZB 70/17, NJW-RR 2018, 1325 Rn. 9).
  • KG, 26.01.2024 - 14 U 122/22
    Verzögerungen, die der Sphäre des Gerichts zuzurechnen sind, bleiben jedoch grundsätzlich außer Betracht, auch wenn es sich um mehrmonatige Verzögerungen handelt (BVerfG, Beschluss vom 30.05.2012, 1 BvR 509/11, NJW 2012, 2870; BGH, Urteil vom 16.12.1987, VIII ZR 4/87, NJW 1988, 1980; BGH, Urteil vom 10.09.2015, IX ZR 255/14, NJW 2016, 151 Rn. 15).
  • OLG Naumburg, 19.02.2015 - 2 U 49/13

    Mangelhafte Werkleistung: Vorteilsausgleich bei langjähriger Nutzungsdauer eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann es dem Kläger dann nicht zum Nachteil gereichen, wenn ihn jedenfalls keine Schuld an der Verzögerung zwischen dem Ablauf der Verjährungsfrist und der Zustellung trifft (BVerfG, Beschluss v. 30.05.2012 - Az.: 1 BvR 509/11 -, NJW 2012, 2869 ff.; vgl. auch die Wiedergabe durch Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 73. Aufl., § 167, Rdn. 22 - Stichwort: "Verjährungsfrist" -).
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 65/20

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ergänzung

  • BGH, 21.02.2023 - VIII ZB 17/22

    Vorliegen eines stillschweigend gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 28.04.2020 - VIII ZB 12/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

  • LG München I, 19.12.2019 - 5 HKO 12082/18

    Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Satzungsänderung

  • LG Frankfurt/Main, 09.08.2021 - 13 S 20/21

    Freie Hand bei der Auswahl der Beiratsmitglieder!

  • BGH, 11.08.2022 - VII ZR 460/21

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs eines Käufers eines Neuwagens wegen

  • LG Frankfurt/Main, 15.07.2021 - 13 S 128/20

    Sanierungsvorschläge des Sachverständigen sind einzuhalten!

  • BGH, 29.06.2021 - VIII ZB 52/20

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen

  • LG München I, 13.10.2016 - 36 S 21933/15

    Klagezustellung kann nach über sechs Monaten noch "demnächst" sein!

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