Rechtsprechung
   BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,29
BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65 (https://dejure.org/1966,29)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.1966 - 1 BvR 512/65 (https://dejure.org/1966,29)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 1966 - 1 BvR 512/65 (https://dejure.org/1966,29)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,29) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einrichtung eines Hausstandes als aussergewöhnliche Belastung - Rechtmäßigkeit der vom Bundesfinanzhof bei der Auslegung des § 33 Einkommenssteuergesetz (EStG) in ständiger Rechtsprechung vertretenen Gegenwerttheorie - Vorliegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der ...

  • opinioiuris.de

    Wohnungseinrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher Belastungen im Steuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Außergewöhnliche Belastungen
    Der Grundtatbestand des § 33 EStG
    Größere Aufwendungen
    Gegenwerttheorie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 1
  • NJW 1967, 197
  • MDR 1967, 189
  • DB 1967, 68
  • DÖV 1967, 577
  • BStBl III 1967, 106
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
    Sie stellt keine richterliche Neuschaffung oder Ausweitung eines gesetzlichen Steuertatbestandes dar (vgl. BVerfGE 13, 318 [328]); die an ihr orientierte Auslegung des § 33 EStG durchbricht deshalb die der Rechtsprechung durch ihre Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gezogene verfassungsrechtliche Schranke nicht.

    Sie begegnet auch auf dem Gebiet des Steuerrechts grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfGE 13, 153 [162]; 13, 318 [328]; 18, 224 [237]).

  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
    Eine derartige Norm bedarf in besonderem Maße der inhaltlichen Klärung, die eine legitime Aufgabe der oberen Bundesgerichte ist (vgl. BVerfGE 18, 224 [237]).

    Sie begegnet auch auf dem Gebiet des Steuerrechts grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfGE 13, 153 [162]; 13, 318 [328]; 18, 224 [237]).

  • BFH, 07.08.1959 - VI 7/59 S

    Vermögen der Steuerpflichtigen als Versagungsgrund für die Anerkennung von

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
    Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Art. 3 Abs. 1 GG), daß der Bundesfinanzhof die Aussteueraufwendungen der Eltern für ihre Tochter in gewissen Grenzen als außergewöhnliche Belastung anerkennt (vgl. die Grundsatzurteile vom 7. August 1959, BStBl. 1959 III S. 383 und 385), die den Eheleuten selbst erwachsenen Einrichtungskosten dagegen nicht.
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
    Das in ihm enthaltene Verbot, Ehegatten gegenüber Ledigen steuerlich zu benachteiligen (BVerfGE 13, 290 [299]), ist nicht verletzt.
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
    Sie begegnet auch auf dem Gebiet des Steuerrechts grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfGE 13, 153 [162]; 13, 318 [328]; 18, 224 [237]).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
    Der Gegenwertgedanke hat auch nicht gegenüber der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG ergebenden Verpflichtung des Staates, die Ehe durch geeignete Maßnahmen zu fördern (BVerfGE 6, 55, [76]), zurückzutreten.
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
    Für einen Vergleich von Ehepaaren mit begüterten und unbegüterten Eltern untereinander gibt dieses Grundrecht keinen Prüfungsmaßstab ab (BVerfGE 9, 237 [242]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
    Das Grundrecht der Beschwerdeführer aus Art. 2 Abs. 1 GG, nur aufgrund solcher Rechtsvorschriften zur Steuer herangezogen zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (BVerfGE 19, 206 [215]), ist durch die gerichtliche Versagung der beantragten Steuerermäßigung nicht verletzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht