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   BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19   

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BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19 (https://dejure.org/2021,15348)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2021 - 1 BvR 526/19 (https://dejure.org/2021,15348)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 1 BvR 526/19 (https://dejure.org/2021,15348)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 42 Abs 2 ZPO, § 45 Abs 1 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch unhaltbare Handhabung des Verfahrensrechts bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch in einer Zivilsache (Mitwirkung der abgelehnten Richter) - insb zur ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter; Unhaltbare Handhabung des Verfahrensrechts bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch in einer Zivilsache (Mitwirkung der abgelehnten Richter); Zulässigkeit der pauschalen Ablehnung des gesamten Spruchkörpers

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch unhaltbare Handhabung des Verfahrensrechts bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch in einer Zivilsache (Mitwirkung der abgelehnten Richter) - insb zur ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässige Richterablehnung eines Kollegialgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter; Unhaltbare Handhabung des Verfahrensrechts bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch in einer Zivilsache (Mitwirkung der abgelehnten Richter); Zulässigkeit der pauschalen Ablehnung des gesamten Spruchkörpers

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter; Unhaltbare Handhabung des Verfahrensrechts bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch in einer Zivilsache (Mitwirkung der abgelehnten Richter); Zulässigkeit der pauschalen Ablehnung des gesamten Spruchkörpers

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch unhaltbare Handhabung des Verfahrensrechts bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch in einer Zivilsache (Mitwirkung der abgelehnten Richter) - insb zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlerhafte Behandlung eines Ablehnungsgesuchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 238
  • NJW-RR 2021, 1436
  • NZM 2021, 803
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19
    Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 2015, - 1 BvR 1288/14 -, Rn. 11).

    Damit soll die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 2015, - 1 BvR 1288/14 -, Rn. 11).

    Die Gerichte sind bei der ihnen obliegenden Anwendung der vom Gesetzgeber geschaffenen Zuständigkeitsordnung verpflichtet, dem Gewährleistungsgehalt und der Schutzwirkung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 2015, - 1 BvR 1288/14 -, Rn. 12).

    Die Verfassungsnorm garantiert, dass Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter stehen, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 89, 28 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 2015, - 1 BvR 1288/14 -, Rn. 13).

    Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amts auszuschließen (BVerfGK 5, 269 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 2015, - 1 BvR 1288/14 -, Rn. 14).

    In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass abweichend von diesem Grundsatz und vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO der Spruchkörper ausnahmsweise in alter Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters über unzulässige Ablehnungsgesuche in bestimmten Fallgruppen entscheidet (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 2015, - 1 BvR 1288/14 -, Rn. 15).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19
    Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amts auszuschließen (BVerfGK 5, 269 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 2015, - 1 BvR 1288/14 -, Rn. 14).

    Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 7, 325 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 29).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ), beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerfGK 5, 269 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 26).

    Der Fall einer nach Auffassung des Gerichts offensichtlichen Unbegründetheit des Ablehnungsgesuchs ist von der restriktiv zu handhabenden Ausnahme von § 45 Abs. 1 ZPO aber gerade nicht erfasst (vgl. zu §§ 26a, 27 StPO: BVerfGK 5, 269 ).

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19
    Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 7, 325 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 29).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ), beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerfGK 5, 269 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 26).

    Denn zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Sache ist das Gericht nicht gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn der Befangenheitsantrag von anderen Richterinnen und Richtern hätte entschieden werden müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 37 ff.).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19
    Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 2015, - 1 BvR 1288/14 -, Rn. 11).

    Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).

  • LG Berlin, 26.07.2018 - 67 S 157/18

    Neue Entscheidungen zur Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" an

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19
    Die Beschlüsse des Landgerichts Berlin vom 26. Juli 2018 - 67 S 157/18 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 24. Januar 2019 - 67 S 157/18 - wird damit gegenstandslos.

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19
    Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 2015, - 1 BvR 1288/14 -, Rn. 11).

    Damit soll die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 2015, - 1 BvR 1288/14 -, Rn. 11).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19
    Andernfalls hätte es ein die Grenzen der Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs verkennendes Gericht in der Hand, durch eine gleichzeitig mit der Verwerfung eines Befangenheitsantrags getroffene, nicht anfechtbare Sachentscheidung vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 -, Rn. 28).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter stehen, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 89, 28 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 2015, - 1 BvR 1288/14 -, Rn. 13).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, welches sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73 -, unter 4.; Beschluss vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18 -, Rn. 7; Beschluss vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19 -, Rn. 5 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19
    Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Juni 2015, - 1 BvR 1288/14 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BGH, 02.05.2018 - AnwZ (Brfg) 10/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 08.07.2019 - XI ZB 13/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf verschiedene Feststellungen

  • OLG Brandenburg, 26.03.2020 - 1 AR 57/19

    Geschäftsführer einer Prozesspartei ist Handelsrichter: Gesamte Kammer befangen!

  • BFH, 30.01.1995 - I B 107/94

    Gesuch auf Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts, beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht die Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, Rn. 19; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19 -, Rn. 22 jeweils m.w.N.).

    (a) In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass über den Wortlaut von § 45 Abs. 1 ZPO hinausgehend der Spruchkörper in bestimmten Fallgruppen über unzulässige Ablehnungsgesuche ausnahmsweise unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden darf (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19 -, Rn. 20).

    Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 7, 325 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19 -, Rn. 21).

  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Das grundrechtsgleiche Recht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hat einen materiellen Gewährleistungsgehalt, durch den garantiert wird, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64, BVerfGE 21, 139, 145 f.; vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 958/06, NJW 2007, 1670; vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 526/19, NJW-RR 2021, 1436).
  • BGH, 20.09.2023 - VIII ZR 247/22

    Inkasso für Mieter: Kostenerstattung trotz eingeschalteten Mietervereins

    a) Die Erstattungsfähigkeit der durch die vorgerichtliche Einschaltung der Klägerin entstandenen Rechtsverfolgungskosten kann - anders als das Berufungsgericht in seinem Hinweisbeschluss unter Bezugnahme auf den Beschluss der Kammer vom 26. Juli 2018 (67 S 157/18, NJW 2018, 2901 Rn. 23; dieser aufgehoben durch BVerfG, NZM 2021, 803) noch angedeutet hat - nicht mit der Begründung verneint werden, dass die Mieter durch die Verwendung des kostenfreien "Mietpreisrechners" der Klägerin hinreichende Anhaltspunkte für die Ermittlung der preisrechtlich zulässigen Miete hätten erlangen und die Beklagte damit hätten konfrontieren können.
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