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   BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01, 1 BvR 530/01, 1 BvR 531/01   

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BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01, 1 BvR 530/01, 1 BvR 531/01 (https://dejure.org/2001,6780)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.2001 - 1 BvR 529/01, 1 BvR 530/01, 1 BvR 531/01 (https://dejure.org/2001,6780)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 2001 - 1 BvR 529/01, 1 BvR 530/01, 1 BvR 531/01 (https://dejure.org/2001,6780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts - Anrufung der Fachgerichte - Erschöpfung des Rechtswegs

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 2; ZAVO § 12 Abs. 3 S. 1
    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01
    a) Auch eine unmittelbare Grundrechtsbetroffenheit begründet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht stets die Zulässigkeit der gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 78, 350 ).

    Können jedoch bereits die Fachgerichte bei Normen, die nicht dem Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts unterliegen, einer Grundrechtsverletzung abhelfen, besteht kein Anlass zu seiner sofortigen Inanspruchnahme (vgl. BVerfGE 68, 319 ; vgl. auch BVerfGE 71, 305 ).

    Soweit die Beschwerdeführer einen Verstoß gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG und einen Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitende grundsätzliche Verbot der Rückwirkung belastender Gesetze sowie eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 sowie Art. 2 Abs. 1 GG durch die Zusatzabgabenverordnung rügen, besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfGE 71, 305 m.w.N.).

    Die Fachgerichte sind in der Lage, etwaige grundrechtswidrige Normwirkungen der Zusatzabgabenverordnung alsbald - gegebenenfalls zunächst im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - von den Betroffenen abzuwenden und diese so vor möglicherweise drohenden schweren Nachteilen zu bewahren (vgl. BVerfGE 71, 305 ).

    Die "allgemeine Bedeutung" auftretender Fragen im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ist stets nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01
    a) Auch eine unmittelbare Grundrechtsbetroffenheit begründet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht stets die Zulässigkeit der gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 78, 350 ).

    Können jedoch bereits die Fachgerichte bei Normen, die nicht dem Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts unterliegen, einer Grundrechtsverletzung abhelfen, besteht kein Anlass zu seiner sofortigen Inanspruchnahme (vgl. BVerfGE 68, 319 ; vgl. auch BVerfGE 71, 305 ).

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01
    Hinsichtlich des Streits über eine Bescheinigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAVO wird nach allgemeiner Meinung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO) eröffnet (vgl. BVerwGE 81, 49; 84, 140; BVerwG, RdL 1993, S. 298; BVerwG, Agrarrecht 1994, S. 138; BVerwGE 87, 94).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01
    Die Unzulässigkeit einer solchen Verfassungsbeschwerde kann sich daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer, obwohl gegen die Norm selbst kein fachgerichtlicher Rechtsweg eröffnet ist, in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 74, 69 ).
  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot -

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01
    Hinsichtlich des Streits über eine Bescheinigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAVO wird nach allgemeiner Meinung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO) eröffnet (vgl. BVerwGE 81, 49; 84, 140; BVerwG, RdL 1993, S. 298; BVerwG, Agrarrecht 1994, S. 138; BVerwGE 87, 94).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01
    Überdies sind Ausnahmen von der Vorschrift des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG eng zu begrenzen, weil die darin zum Ausdruck kommende Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ein Wesensmerkmal dieses außerordentlichen Rechtsbehelfs ist und der besonderen Funktion des Bundesverfassungsgerichts in dem umfassenden Rechtsschutzsystem des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 22, 349 ; vgl. auch BVerfGE 79, 1 ).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01
    Überdies sind Ausnahmen von der Vorschrift des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG eng zu begrenzen, weil die darin zum Ausdruck kommende Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ein Wesensmerkmal dieses außerordentlichen Rechtsbehelfs ist und der besonderen Funktion des Bundesverfassungsgerichts in dem umfassenden Rechtsschutzsystem des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 22, 349 ; vgl. auch BVerfGE 79, 1 ).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01
    a) Auch eine unmittelbare Grundrechtsbetroffenheit begründet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht stets die Zulässigkeit der gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 78, 350 ).
  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01
    Hinsichtlich des Streits über eine Bescheinigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAVO wird nach allgemeiner Meinung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO) eröffnet (vgl. BVerwGE 81, 49; 84, 140; BVerwG, RdL 1993, S. 298; BVerwG, Agrarrecht 1994, S. 138; BVerwGE 87, 94).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 25.90

    Milcherzeugung - Referenzmenge - Freisetzung - Zupachtung

    Auszug aus BVerfG, 20.07.2001 - 1 BvR 529/01
    Hinsichtlich des Streits über eine Bescheinigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAVO wird nach allgemeiner Meinung der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO) eröffnet (vgl. BVerwGE 81, 49; 84, 140; BVerwG, RdL 1993, S. 298; BVerwG, Agrarrecht 1994, S. 138; BVerwGE 87, 94).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10

    Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

    aa) Die Frage, ob die Rechtsverordnung über den LEP B-B wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot unwirksam ist, unterfällt nicht dem Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts oder des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, sondern ist von den Fachgerichten zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2001 - 1 BvR 529/01 u.a -, juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 20. März 2003 - BVerwG 3 C 10.02 -, BVerwGE 118, 70, juris Rn. 15).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.10.2015 - VGH N 29/14

    Normenkontrollanträge gegen Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs

    Die "allgemeine Bedeutung" auftretender Fragen ist nämlich stets nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Sachentscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Dezember 1985 - 2 BvR 1167/84 u.a. - BVerfGE 71, 305 [349] m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2001 - 1 BvR 529/01 u.a. -, juris Rn. 6).

    Im Hinblick auf die grundsätzliche Subsidiarität der Normprüfungsanträge gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz fällt diese Abwägung auch gegenüber der "allgemein bedeutsamen" Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Reform des Finanzausgleichsgesetzes zu Lasten der Antragsteller aus (vgl. entspr. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2001 - 1 BvR 529/01 u.a. -, juris Rn. 6; ThürVerfGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - 14/98 -, juris Rn. 159).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02

    Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung

    Die Frage, ob die Zusatzabgabenverordnung wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot nichtig ist, unterfällt nicht dem Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts, sondern ist von den Fachgerichten zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2001 - 1 BvR 529/01 -).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2004 - 2 Ss 237/03

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milchgarantiemengenverordnung

    Die Frage, ob die §§ 3 ff Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) und das damit in Zusammenhang stehende MOG i.V.m. der EG-VO 3950/92 wegen eines Verstoßes gegen Art. 80 GG nichtig sind, unterfällt nicht dem Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts, sondern ist von den Fachgerichten zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2001 - 1 BvR 529/01 -).
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