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   BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65   

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https://dejure.org/1968,46
BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65 (https://dejure.org/1968,46)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1968 - 1 BvR 537/65 (https://dejure.org/1968,46)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1968 - 1 BvR 537/65 (https://dejure.org/1968,46)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Rückwirkungsverbots im Bundesrückerstattungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 24, 75
  • NJW 1968, 1567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.11.1956 - 1 BvR 273/56

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Akte öffentlicher Gewalt der Besatzungsmächte

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65
    Das kann aber nicht im vorliegenden Fall gelten: Der Rechtsstreit befindet sich zur Zeit im Nachprüfungsverfahren vor dem Obersten Rückerstattungsgericht, gegen dessen Entscheidung die Beschwerdeführerinnen das Bundesverfassungsgericht nicht anrufen können (BVerfGE 6, 15).

    Es ist jedoch zweifelhaft, ob sie gegen diesen Beschluß Verfassungsbeschwerde hätten erheben können (vgl. BVerfGE 6, 15).

  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65
    Nur in eng begrenzten Fällen sind rückwirkende Verschlechterungen der Rechtslage zulässig (BVerfGE 18, 429 (439)).
  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65
    Die Rückwirkung der Rechtsänderung läßt sich auch nicht mit der Erwägung begründen, die alte Vorschrift sei unklar und verworren gewesen (vgl. BVerfGE 11, 64 (77)).
  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65
    In entsprechender Anwendung der §§ 78 Satz 2, 82 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 18, 288 (300)) war daher auch diese Vorschrift in gleichem Umfang für nichtig zu erklären.
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65
    Eine solche Abweichung ist nur dann ein Indiz für Willkür, wenn damit das System des Gesetzes ohne zureichende sachliche Gründe verlassen wird (BVerfGE 18, 315 (334)).
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65
    Zwar ist in einem solchen Fall die unmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen eine für die gerichtliche Entscheidung wesentliche Norm mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich unzulässig (BVerfGE 15, 126 (131)).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Zwar fordert es mit Recht in einem allgemeinen Sinne "Verläßlichkeit der Rechtsordnung", damit das staatliche Handeln, auch das des Gesetzgebers, im Grundsatz vorhersehbar, berechenbar und für den Bürger verständlich bleibt (vgl. BVerfGE 24, 75, 98).
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Besteht für eine gesetzliche Neuordnung ein begründetes Interesse der Allgemeinheit, dann stellt sich die weitere Frage, ob auch eine Übergangsregel mit der Anordnung eines Stichtags, der vor der Verkündung der Neuregelung lag, durch das Allgemeininteresse geboten war (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 24, 220, 232; vgl. auch BVerfG-Urteil vom 24. Juli 1968 1 BvR 537/65, BVerfGE 24, 75, 103).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Da mithin in beiden Fällen das zu beanstandende Regelungsdefizit fortbesteht, erstreckt sich die Unvereinbarkeitserklärung in entsprechender Anwendung von § 78 Satz 2 und § 82 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 18, 288 ; 24, 75 ) auch auf § 11 Abs. 3 RAVwS in der Fassung vom 4. Dezember 1998 (Die Justiz 1999 S. 167) sowie auf § 11 Abs. 2 RAVwS.
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