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   BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15   

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BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15 (https://dejure.org/2015,15616)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.2015 - 1 BvR 555/15 (https://dejure.org/2015,15616)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 555/15 (https://dejure.org/2015,15616)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 Alt 1 BVerfGG, § 16 MiLoG, § 17 Abs 2 MiLoG, § 20 MiLoG
    Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen §§ 16, 17 Abs 2, 20 MiLoG gerichtete Verfassungsbeschwerde mehrerer Transportunternehmen wegen Subsidiarität unzulässig - fachgerichtlicher Rechtsschutz in Form von Feststellungsklagen zur Reichweite des MiLoG sowie zur Auslegung der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Erstreckung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen §§ 16, 17 Abs 2, 20 MiLoG gerichtete Verfassungsbeschwerde mehrerer Transportunternehmen wegen Subsidiarität unzulässig - fachgerichtlicher Rechtsschutz in Form von Feststellungsklagen zur Reichweite des MiLoG sowie zur Auslegung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MiLoG § 16; MiLoG § 17; MiLoG § 20
    Verfassungsmäßigkeit der Erstreckung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Verfassungsbeschwerden unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Frage der Erstreckung des Mindestlohngesetzes auf Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland von Fachgerichten zu klären

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn: Zwischenbilanz und erste Änderungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Frage der Erstreckung des Mindestlohngesetzes auf Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland von Fachgerichten zu klären

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Mindestlohn als unzulässig abgewiesen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Mindestlohngesetz: Spediteurs-Klagen abgewiesen

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Bisher eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz sind unzulässig!

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Vorerst keine Entscheidung zum Mindestlohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Mindestlohngesetz erfolglos

  • juve.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spediteure wollen Mindestlohn stoppen

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    MiLoG im gerichtlichen Kreuzfeuer des BVerfG!

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15

    Drei Verfassungsbeschwerden gegen das Mindestlohngesetz unzulässig

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Mindestlohngesetz

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2242
  • NZA 2015, 864
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen werden, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 123, 148 ; 134, 242 ; stRspr).

    Dies ist sogar dann zu verlangen, wenn das Gesetz keinen Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum offen lässt, der es den Fachgerichten erlauben würde, die geltend gemachte Grundrechtsverletzung kraft eigener Entscheidungskompetenz zu vermeiden (vgl. BVerfGE 123, 148 ).

    Obwohl dann die fachgerichtliche Prüfung für die Beschwerdeführenden günstigstenfalls dazu führen kann, dass die ihnen nachteilige gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird, ist sie regelmäßig geboten, um zu vermeiden, dass das Bundesverfassungsgericht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 123, 148 m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, www.bverfg.de, Rn. 23).

    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte nicht zumutbar ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ), oder wenn ein Sachverhalt allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht letztlich zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären (vgl. BVerfGE 123, 148 ).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
    Es ist außerdem unzumutbar, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zu verstoßen und sich dem Risiko einer Ahndung auszusetzen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 97, 157 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, www.bverfg.de, Rn. 23).

    a) Es ist zwar unzumutbar, zur Eröffnung des fachgerichtlichen Rechtswegs gegen die bußgeldbewehrten Pflichten aus dem Mindestlohngesetz zu verstoßen, um auf diese Weise eine Prüfung der angegriffenen Normen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 97, 157 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
    Es ist außerdem unzumutbar, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zu verstoßen und sich dem Risiko einer Ahndung auszusetzen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 97, 157 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, www.bverfg.de, Rn. 23).

    a) Es ist zwar unzumutbar, zur Eröffnung des fachgerichtlichen Rechtswegs gegen die bußgeldbewehrten Pflichten aus dem Mindestlohngesetz zu verstoßen, um auf diese Weise eine Prüfung der angegriffenen Normen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 97, 157 ).

  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
    Obwohl dann die fachgerichtliche Prüfung für die Beschwerdeführenden günstigstenfalls dazu führen kann, dass die ihnen nachteilige gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird, ist sie regelmäßig geboten, um zu vermeiden, dass das Bundesverfassungsgericht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 123, 148 m.w.N.; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, www.bverfg.de, Rn. 23).

    Es ist außerdem unzumutbar, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zu verstoßen und sich dem Risiko einer Ahndung auszusetzen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. BVerfGE 81, 70 ; 97, 157 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Januar 2015 - 1 BvR 931/12 -, www.bverfg.de, Rn. 23).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 ; 60, 360 ), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte nicht zumutbar ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 65, 1 ; 102, 197 ), oder wenn ein Sachverhalt allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die das Bundesverfassungsgericht letztlich zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären (vgl. BVerfGE 123, 148 ).

    Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG; vgl. BVerfGE 13, 127; 102, 197 ).

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
    Die Fachgerichte sind, auch wenn in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 46, 43 ), nicht daran gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird.
  • EuGH, 18.09.2014 - C-549/13

    Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
    Es ist bislang auch ungeklärt, ob die Beschäftigung im Inland wie im Sozialversicherungsrecht zu verstehen ist (vgl. Bissels/Falter/Evers, ArbRAktuell 2015, S. 4 ), ob ausnahmslos jede, auch nur kurzfristige Tätigkeit auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Inlandsbeschäftigung darstellt oder ob etwa eine bestimmte Dauer (vgl. Sittard, NZA 2015, S. 78 ) oder ein Bezug zu den deutschen Sozialversicherungssystemen (vgl. BAG, Urteil vom 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 -, juris, Rn. 20 f.) und zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland (vgl. EuGH, Urteil vom 18. September 2014, Bundesdruckerei, C-549/13, juris, Rn. 34 f.) vorauszusetzen ist.
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
    So wie die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in erster Linie den Fachgerichten obliegt, sind sie auch zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechts berufen (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 129, 78 ) und gehalten, erforderlichenfalls den Europäischen Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anzurufen.
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
    So wie die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in erster Linie den Fachgerichten obliegt, sind sie auch zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechts berufen (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 129, 78 ) und gehalten, erforderlichenfalls den Europäischen Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anzurufen.
  • BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08

    Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht

    Auszug aus BVerfG, 25.06.2015 - 1 BvR 555/15
    Auch die Auswirkungen der geklärten unionsrechtlichen Fragen auf das nationale Recht sind nicht vorrangig durch das Bundesverfassungsgericht, sondern in erster Linie durch die Fachgerichte zu klären (vgl. BVerfGE 129, 186 ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 26.03.2009 - 1 BvR 119/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde nicht zur

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

  • BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 200/11

    Urlaubskassenverfahren - portugiesisches Bauunternehmen - Beitragspflicht -

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07

    Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

  • BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der auf einen Wahlkreisabgeordneten

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

  • EuGH, 15.03.2001 - C-165/98

    Mazzoleni und ISA

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1161/17

    Mindestlohngesetz

    Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 25. Juni 2015 (1 BvR 555/15, NJW 2015, 2242) als unzulässig.
  • BFH, 18.08.2020 - VII R 34/18

    Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung -

    Zwar ist, worauf bereits das BVerfG hingewiesen hat, auslegungsbedürftig, wer unter das Tatbestandsmerkmal der "im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern" in § 20 MiLoG fällt, und somit auch, wer als Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Regelungen zur Durchsetzung und Kontrolle der Mindestlohnpflicht in §§ 16 ff. MiLoG unterliegt (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 25.06.2015 - 1 BvR 555/15, Neuer Juristische Wochenschrift --NJW-- 2015, 2242, Rz 14).

    Insbesondere ist ungeklärt, ob ausnahmslos jede, auch nur kurzfristige Tätigkeit auf dem Staatsgebiet Deutschlands eine Inlandsbeschäftigung darstellt oder ob eine bestimmte Dauer oder ein Bezug zu den deutschen Sozialversicherungssystemen und zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland vorauszusetzen ist (s. BVerfG-Urteil in NJW 2015, 2242, Rz 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2017 - 2 S 1610/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Soweit sich der Kläger zum Beleg seiner gegenteiligen Auffassung auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.06.2015 (- 1 BvR 555/15 -, juris) beruft, verkennt er, dass die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts ("Es ist jedoch unzumutbar, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zu verstoßen und sich dem Risiko einer Ahndung auszusetzen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können") sich ausschließlich auf die verfassungsprozessuale Frage beziehen, ob und unter welchen Voraussetzungen vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde eine Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht.
  • BFH, 18.08.2020 - VII R 12/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.08.2020 VII R 34/18 - Übertragung

    Zwar ist, worauf bereits das BVerfG hingewiesen hat, auslegungsbedürftig, wer unter das Tatbestandsmerkmal der "im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern" in § 20 MiLoG fällt, und somit auch, wer als Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Regelungen zur Durchsetzung und Kontrolle der Mindestlohnpflicht in §§ 16 ff. MiLoG unterliegt (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 25.06.2015 - 1 BvR 555/15, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2015, 2242, Rz 14).

    Insbesondere ist ungeklärt, ob ausnahmslos jede, auch nur kurzfristige Tätigkeit auf dem Staatsgebiet Deutschlands eine Inlandsbeschäftigung darstellt oder ob eine bestimmte Dauer oder ein Bezug zu den deutschen Sozialversicherungssystemen und zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland vorauszusetzen ist (s. BVerfG-Urteil in NJW 2015, 2242, Rz 14).

  • BFH, 18.08.2020 - VII R 35/18

    Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung -

    Zwar ist, worauf bereits das BVerfG hingewiesen hat, auslegungsbedürftig, wer unter das Tatbestandsmerkmal der "im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern" in § 20 MiLoG fällt, und somit auch, wer als Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Regelungen zur Durchsetzung und Kontrolle der Mindestlohnpflicht in §§ 14 ff. MiLoG unterliegt (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 25.06.2015 - 1 BvR 555/15, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2015, 2242, Rz 14).

    Insbesondere ist ungeklärt, ob ausnahmslos jede, auch nur kurzfristige Tätigkeit auf dem Staatsgebiet Deutschlands eine Inlandsbeschäftigung darstellt oder ob eine bestimmte Dauer oder ein Bezug zu den deutschen Sozialversicherungssystemen und zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland vorauszusetzen ist (s. BVerfG-Urteil in NJW 2015, 2242, Rz 14).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 1 K 1174/17

    Gilt das MiLoG für ausländische Spediteure?

    Im Übrigen ergebe sich die Zulässigkeit dieses Begehrens aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2015 (1 BvR 555/15, NJW 2015, 2242).

    Der Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 2015 (1 BvR 555/15, NJW 2015, 2242) führt im hier zu beurteilenden Einzelfall gleichfalls nicht auf ein berechtigtes Interesse.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.04.2020 - VGH B 26/20

    Verfassungsbeschwerden und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur

    Darüber hinaus ist es einem Betroffenen nicht zuzumuten, vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zu verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung aussetzen zu müssen, um dann im Straf- oder Bußgeldverfahren die Verfassungswidrigkeit der Norm geltend machen zu können (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1989 - 1 BvR 1276/84 u.a. -, BVerfGE 81, 70 [82 f.]; und vom 14. Januar 1998 - 1 BvR 1995/94 u.a. -, BVerfGE 97, 157 [165]; Kammerbeschlüsse vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 555/15 -, juris Rn. 8; vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 12.11.2020 - 1 BvR 2424/20

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Verbot der Rezeptmaklerei wegen

    Insolvenzrisiken behauptet sie lediglich, belegt diese aber nicht näher, etwa mit Bilanzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 555/15 -, Rn. 16).

    Der vorläufige Rechtsschutz würde den Eintritt von Nachteilen während der Durchführung des Hauptsacheverfahrens verhindern (vgl. BVerfGE 86, 382 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 555/15 -, Rn. 16).

    Dem Vorteil einer vorherigen Befassung der Fachgerichte als Sinn und Zweck des Subsidiaritätsgrundsatzes stehen nur verhältnismäßig geringe Belastungen der Beschwerdeführerin durch die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsweg gegenüber (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 555/15 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 19.11.2018 - 1 BvR 1335/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen zumutbaren fachgerichtlichen Rechtsschutz

    b) Zum vorrangigen fachgerichtlichen Rechtsschutz außerhalb eines Straf- oder Bußgeldverfahrens zählt die - gegebenenfalls mit einem Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes verbundene - vorbeugende negative Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit normativer Verbote oder Verpflichtungen (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 115, 81 ; 145, 20 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 555/15 - www.bverfg.de, Rn. 11 f.).
  • FG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - 11 V 2865/16

    Aussetzung der Vollziehung: Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung zur Kontrolle

    Schließlich habe auch das Bundesverfassungsgericht - BVerfG - in seinem Beschluss vom 25. Juni 2015 (1 BvR 555/15) festgestellt, es sei auslegungsbedürftig, wer unter den Begriff der im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 20 MiLoG falle.

    Soweit die Antragstellerin auf den Beschluss des BVerfG vom 25. Juni 2015 (1 BvR 555/15) verweise, in dem das BVerfG ausgeführt habe, es sei auslegungsbedürftig, wer unter den Begriff der im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer i.S.d. § 20 MiLoG falle, sei festzuhalten, dass die angeführte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden sei, weil sie dem Grundsatz der Subsidiarität nicht genügt habe.

  • BVerfG, 19.09.2017 - 1 BvR 1928/17

    Subsidiarität einer gegen die Versagung von finanzgerichtlichem Eilrechtsschutz

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 V 1175/17

    Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.04.2020 - VGH B 25/20

    Verfassungsbeschwerde zur "Maskenpflicht" in Rheinland-Pfalz erfolglos

  • FG Münster, 26.09.2019 - 9 V 1280/19

    Verfahrensrecht - Zur Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung des

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.08.2016 - VGH B 14/16

    Verfassungsrecht, Glücksspielrecht

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 161/21

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde zweier Notare gegen Meldepflichten aufgrund von

  • FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - 3 V 1103/19

    Aussetzung der Vollziehung: Anwendbarkeit des MiLoG auf ausländische

  • OVG Thüringen, 12.10.2022 - 3 EO 320/22

    Anspruch auf vorläufige Feststellung, dass der Genesenenstatus sechs Monate

  • FG Hessen, 07.11.2018 - 7 V 476/18

    Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsverfügung nach dem Mindestlohngesetz

  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 11 V 1731/21

    Antrag auf vorläufige Feststellung der Nichtzugehörigkeit zu Betrieben der

  • FG Hamburg, 12.12.2022 - 4 K 17/21

    GSA Fleisch: Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach dem GSA Fleisch

  • FG Thüringen, 02.11.2021 - 2 V 361/21
  • FG Hamburg, 27.08.2021 - 4 K 152/17

    Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Prüfungsverfügung mit Bezug

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