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   BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90   

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https://dejure.org/1990,705
BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90 (https://dejure.org/1990,705)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.1990 - 1 BvR 559/90 (https://dejure.org/1990,705)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 1 BvR 559/90 (https://dejure.org/1990,705)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Wahlwerbung - Landtagswahl - Diskussionssendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der Chancengleichheit für eine nicht im Landesparlament vertretene Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 82, 54
  • NJW 1990, 3140 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 961
  • ZUM 1991, 35
  • afp 1990, 190
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87

    Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend

    Auszug aus BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 77, 130 (135) [BVerfG 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02

    Kanzlerduell

    Allerdings dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein redaktionelles Konzept, das die Erfolgsaussichten von Beteiligten am Wahlwettbewerb nachhaltig mindern kann, nicht ohne Rücksicht auf diesen Umstand durchsetzen (vgl. BVerfGE 82, 54 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 1316/90 -, NVwZ 1991, S. 560 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02

    "TV-Duell" ohne Westerwelle

    BVerfG, Beschluss vom 10.5.1990 - 1 BvR 559/90 -, BVerfGE 82, 54; BVerwG, Beschluss vom 8.11.1972, a.a.O.; OVG Bremen, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 8.10.1990, a.a.O..

    BVerfG, Beschluss vom 10.5.1990, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 8.11.1972, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., a.a.O.

    BVerfG, Beschluss vom 10.5.1990, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 8.10.1990, a.a.O.; Klenke, a.a.O., S. 337; Grupp, a.a.O., S. 29; Benda, Rechtliche Perspektiven der Wahlwerbung im Rundfunk, NVwZ 1994, 521 (526).

  • BVerfG, 08.10.2023 - 2 BvQ 189/23

    Erfolgloser Eilantrag der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im

    In dem zugrundeliegenden Fall ging es um die Teilnahme einer Spitzenkandidatin einer Partei an einer Diskussionssendung des Westdeutschen Rundfunks unter dem Titel "Drei Tage vor der Wahl" (BVerfGE 82, 54).

    Insoweit nahm der Erste Senat an, dass der Ausschluss von einer voraussichtlich besonders publikumswirksamen Sendung die Chancen des dortigen Beschwerdeführers im Parteienwettbewerb unter Umständen nachhaltig verschlechtern könne und die Folgen der Verschlechterung der Wahlaussichten für die konkret bevorstehende Wahl von dauerhafter und während der folgenden Legislaturperiode nicht mehr korrigierbarer Wirkung wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 ).

    Auch soweit die Antragstellerin ihr Begehren insbesondere unter Bezugnahme auf die zuvor benannte Entscheidung des Ersten Senats (BVerfGE 82, 54) damit begründet, es drohte ihr ein kompletter Ausschluss von "voraussichtlich besonders publikumswirksamen Sendungen", fehlt es an einer substantiierten Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

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