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   BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89   

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https://dejure.org/1991,998
BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89 (https://dejure.org/1991,998)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.1991 - 1 BvR 561/89 (https://dejure.org/1991,998)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 (https://dejure.org/1991,998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit - Rechtsstaatsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorruhestand - Heranziehung zu Arbeitgeberbeiträgen - Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 125
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89
    Sie kann als Verbandsaußenseiterin hier durch dieses Grundrecht individuell nur in ihrer Freiheit geschützt sein, sich keinem Verband anzuschließen (vgl. BVerfGE 50, 290 [367]; 55, 7 [21]).

    Das hat das Bundesverfassungsgericht für die Sozialkassen des Baugewerbes bereits in seinem Beschluß vom 15. Juli 1980 (BVerfGE 55, 7 [22]) entschieden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat grundsätzlich eine Betroffenheit von Arbeitgebern in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG durch Auferlegung von Zahlungsverpflichtungen zu Sozialkassen verneint (BVerfGE 55, 7 [25 ff.]).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Verfahren bereits in seiner Entscheidung vom 24. Mai 1977 dahin gewürdigt, daß es mit dem Rechtsstaatsgebot noch vereinbar sei (BVerfGE 44, 322 [350 f.]).

    Der Bundesminister hat dies in eigener Verantwortung zu prüfen und ist dabei nicht auf die Interessen der Tarifvertragsparteien und ihrer Mitglieder beschränkt (vgl. BVerfGE 44, 322 [344]).

    Zwar muß der Bundesminister bei der Allgemeinverbindlicherklärung die Interessen der Außenseiter wahren (BVerfGE 44, 322 [348]).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89
    Soweit die Beschwerdeführerin rügt, die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge über den Vorruhestand überschritten die durch Art. 9 Abs. 3 GG gezogenen Grenzen tarifautonomer Regelungsmöglichkeiten, könnte sie in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt sein; sie ist durch Art. 2 Abs. 1 (erster Halbsatz) GG vor Einschränkungen geschützt, die nicht mit der verfassungsmäßigen Ordnung im Einklang stehen (vgl. BVerfGE 80, 137 [152 ff.]).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89
    Sie kann als Verbandsaußenseiterin hier durch dieses Grundrecht individuell nur in ihrer Freiheit geschützt sein, sich keinem Verband anzuschließen (vgl. BVerfGE 50, 290 [367]; 55, 7 [21]).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Dies gilt auch für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7; vgl. auch 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 -) .

    Allein das Interesse der Tarifvertragsparteien, welches sie mit ihrem AVE-Antrag zum Ausdruck bringen, genügt ebenso wenig wie das positive Votum des Tarifausschusses (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b cc (2) und zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - zu II 3 a der Gründe) .

    Entschließt er sich für die beantragte AVE, hat er die von den Koalitionen geschaffene Rechtsordnung in seinen Willen aufgenommen (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - zu 3 c der Gründe) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Dies gilt auch für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - BVerfGE 55, 7; vgl. auch 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 -) .

    Allein das Interesse der Tarifvertragsparteien, welches sie mit ihrem AVE-Antrag zum Ausdruck bringen, genügt ebenso wenig wie das positive Votum des Tarifausschusses (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 1 b cc (2) und zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - zu II 3 a der Gründe) .

    Entschließt er sich für die beantragte AVE, hat er die von den Koalitionen geschaffene Rechtsordnung in seinen Willen aufgenommen (vgl. BVerfG 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 44, 322; 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - zu 3 c der Gründe) .

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Das für die Allgemeinverbindlicherklärung vorgesehene Veröffentlichungs- und Dokumentationsverfahren hat hier stattgefunden, sodass sich auch Außenseiter über das geltende Tarifrecht informieren konnten (BVerfG - Kammerbeschluss - vom 10. September 1991 - 1 BvR 561/89, AP Nr. 27 § 5 zu TVG).
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