Rechtsprechung
BVerfG, 13.03.2008 - 1 BvR 572/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Einstweilige Anordnung, die Zwangsvollstreckung aus einer zivilgerichtlichen Entscheidung einstweilen einzustellen
- Wolters Kluwer
Reine Folgenabwägung als Prüfungsgegenstand i.R. eines verfassungsgerichtlichen Eilverfahrens
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1
Aussetzung der Fortführung eines auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gerichteten Verfahrens der Zwangsvollstreckung im Wege einstweiliger Anordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- WM 2008, 740
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
Auszug aus BVerfG, 13.03.2008 - 1 BvR 572/08
Ist dies nicht der Fall, müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 108, 34 ; stRspr). - BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im …
Auszug aus BVerfG, 13.03.2008 - 1 BvR 572/08
Ist dies nicht der Fall, müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 108, 34 ; stRspr). - BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
Auszug aus BVerfG, 13.03.2008 - 1 BvR 572/08
Ist dies nicht der Fall, müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 108, 34 ; stRspr). - BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
Auszug aus BVerfG, 13.03.2008 - 1 BvR 572/08
Ist dies nicht der Fall, müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 108, 34 ; stRspr).
- AG Augsburg, 31.01.2012 - 2 M 20184/12
Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung einer …
(5) Lässt sich nach dem ausreichend begründeten, ärztlichen Attest eine erhebliche Gesundheitsgefährdung weder nachweisen noch ausschließen, darf wegen der Höherrangigkeit des Rechtsguts der Gesundheit die Haft nicht vollstreckt werden (vgl. zur Nachrangigkeit des Gläubigerinteresses auch BVerfG DGVZ 2008, 123, 124).
Rechtsprechung
BVerfG, 09.09.2008 - 1 BvR 572/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Wiederholung einer eA, die Zwangsvollstreckung aus einer zivilgerichtlichen Entscheidung einstweilen einzustellen - Amtsärztlich attestierte Gesundheitsgefährdung des Schuldners im Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- Wolters Kluwer
Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Annahme der Verfassungsbeschwerde
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 6 Satz 2
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 6
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BVerfG, 27.05.2009 - 1 BvR 572/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere …
Bei der hier zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 11, 361 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 1991 - 1 BvR 766/90 -, juris, Rn. 7;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. September 1995 - 1 BvR 1401/94 -, juris, Rn. 6;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7) ist zu berücksichtigen, dass die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zulässig war und Aussicht auf Erfolg hatte.Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfGK 3, 326 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 9;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 1954/11 -, juris, Rn. 18;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, juris, Rn. 20; siehe auch BVerfGE 69, 161 ; BVerfGK 11, 361 ).
- BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12
Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt; …
Bei der hier zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 11, 361 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 1991 - 1 BvR 766/90 -, juris, Rn. 7;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. September 1995 - 1 BvR 1401/94 -, juris, Rn. 6;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7) ist zu berücksichtigen, dass die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zulässig war und Aussicht auf Erfolg hatte.Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Januar 2013 - 1 BvR 367/12 -, juris, Rn. 2; BVerfGK 3, 326 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 9;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 1954/11 -, juris, Rn. 18;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, juris, Rn. 20; siehe auch BVerfGE 69, 161 ; BVerfGK 11, 361 ).