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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02   

Volltextveröffentlichungen (12)

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Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Anwalts-Ranglisten stehen unter Schutz der Meinungsfreiheit // hohe Hürden für Verbot

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  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    JUVE-Handbuch wettbewerbswidrig?

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Zur Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Anwaltsranglisten fallen unter Meinungsfreiheit

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbot der Veröffentlichung von Anwaltsranglisten verfassungswidrig ("JUVE-Handbuch")

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Unterlassungsgebot der Veröffentlichung optisch hervorgehobener Rangeinstufungen verstößt gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit" von Prof. Dr. Heribert Hirte, original erschienen in: JZ 2003, 843 - 845.

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    JUVE Verlag für juristische Information

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 277
  • ZIP 2002, 2230
  • MDR 2003, 344
  • DVBl 2003, 137
  • BB 2003, 11
  • K&R 2003, 28
  • AnwBl 2003, 107



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Wird zitiert von ... (31)  

  • OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00  

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit

    Bei derartigen, an die Reputation der Anwaltskanzleien anknüpfenden Rangfolgetabellen handelt es sich um Werturteile (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 (BB 2003, 11)).

    Mit Beschluss vom 07.11.2002 (auszugsweise abgedruckt in NJW 2003, 277 und in BB 2003, lim. Anm. Berlit) hat das Bundesverfassungsgericht das Senatsurteil vom 08.02.2001 und den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2002 wegen Verletzung der Beklagten in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

    Die diesbezüglichen Ausführungen sind vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 07.11.2002 (BB 2003, 11 = NJW 2003, 277) nicht beanstandet worden.

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2002 (BB 2003, 11, 12) ist, selbst wenn eine hinreichende Gefährdung des von § 1 UWG geschützten Rechtsguts festgestellt werden könnte, ein umfassendes Unterlassungsgebot nicht erforderlich, wenn klarstellende Zusätze ausreichen, um Irreführungen und eine hierdurch hervorgerufene Beeinträchtigung des Leistungswettbewerbs auszuschließen.

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2002 (BB 2003, 11, 12) setzt eine auf § 1 UWG gestützte Einschränkung der Meinungsfreiheit auf den konkreten Fall bezogene Feststellungen zur Gefährdung des Leistungswettbewerbs durch sittenwidriges Verhalten voraus.

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2002 (BB 2003, 11) enthalten die beanstandeten Ranglisten schwerpunktmäßig wertende Äußerungen, die grundsätzlich dem Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 10 EMRK) unterfallen; solche Werturteile dürfen nur unter besonderen Umständen beschränkt werden.

    Insoweit ist das Interesse der Beklagten an der Akquisition von Anzeigenaufträgen nicht ausreichend (vgl. BVerfG BB 2003, 11, 12).

    Bei den Rangfolgetabellen handelt es sich, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat (BVerfG BB 2003, 11), um Werturteile, die keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind.

  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01  

    Amtshaftung - Sektenbeauftragter handelt in Ausübung eines öffentlichen Amtes

    Bei der Einordnung einer Äußerung als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts für die Beurteilung von Eingriffen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit - und gleichermaßen in die Religionsfreiheit (vgl. BVerfG NJW 1989, 3269 ff) - von weichenstellender Bedeutung ist (vgl. BVerfG ZIP 2002, 2230 f m.w.N.), kommt es für die Einstufung als Tatsachenbehauptung wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt sowie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr und unwahr erweisen lassen (BVerfGE 61, 1, 9; 85, 1, 14; BGH, Urteil vom 23. Februar 1999 - VI ZR 140/98 - NJW 1999, 2736 f.).

    Umgekehrt ändert freilich die Fundierung eines Werturteils in tatsächlichen Erhebungen an seiner rechtlichen Einordnung als Werturteil grundsätzlich nichts (BVerfG ZIP 2002, 2230 f).

    Das schließt allerdings (weitere) Beschränkungen von Werturteilen unter besonderen Umständen nicht aus (BVerfG ZIP 2002, 2230 f; BVerfGE 85, 1, 16 f = NJW 1992, 1439), so daß eine Abwägung zwischen den Belangen des Ehrenschutzes und der Meinungsfreiheit erforderlich ist.

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01  

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Eine derartige Orientierung des Lauterkeitsurteils an typischen Situationen der Gefährdung des Schutzguts des § 1 UWG muß allerdings den miteinander kollidierenden grundrechtlichen Positionen - wenn auch in abstrakter Weise - Rechnung tragen und darf nicht im Einzelfall zu einem unverhältnismäßigen Verbot führen (vgl. BVerfG WRP 2003, 69, 71).
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  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 124/03  

    Rechtsanwalts-Ranglisten

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Beklagten hat das Bundesverfassungsgericht das Berufungsurteil und die Entscheidung des Senats durch Beschluss vom 7. November 2002 aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (WRP 2003, 69 = NJW 2003, 277).

    Anzeigenfinanzierte Medien sind regelmäßig darauf angewiesen, die werbenden Verkehrskreise zur Schaltung von Anzeigen zu veranlassen (vgl. BVerfG WRP 2003, 69, 71).

  • OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4566/01  

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz von Rangfolgetabellen - hier: deutsche

    Bei Rangfolgetabellen, die ein Verlag in einem Handbuch und in einer Zeitschrift aufstellt und die Rangeinstufungen von deutschen Anwaltskanzleien auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes enthalten, handelt es sich um Werturteile (Anschlus an BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 (BB 2003, 11)).

    Dass die Aufstellung von Ranglisten von Kanzleien im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (siehe hierzu nachfolgend) in objektiver Hinsicht geeignet ist, die Stellung der "gelisteten" Kanzleien positiv zu beeinflussen, kann keinem Zweifel unterliegen (vgl. auch BVerfG NJW 2003, 277, 278 - JUVE-Handbuch).

    Dementsprechend ist der Senat auch im Urteil vom 8.2.2001 (NJW 2001, 1950) hinsichtlich der vom JUVE-Verlag aufgestellten Bewertungen von Anwaltskanzleien, bei denen eine Qualifizierung durch die Vergabe einer nummerierten Rangfolge - wie von der Beklagten (siehe hierzu unten) - nicht erfolgte, von einem Handeln in Wettbewerbsabsicht ausgegangen, ohne dass diese Beurteilung vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2003, 277 f) beanstandet worden wäre.

    Denn mit den Fragebögen wurden, wie sich aus den Erläuterungen zu den Umfragen ergibt, keine tatsächlichen Vorgänge abgefragt, sondern nur subjektive Bewertungen von Seiten der in dem fraglichen Bereich tätigen "senior IP professionals/IP practioners" (vgl. BVerfG NJW 2003, 277 f - JUVE-Handbuch).

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02  

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

    Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im Interesse dieses Schutzguts setzt daher die eigenständige Feststellung einer Gefährdung des Leistungswettbewerbs im konkreten Fall voraus (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. August 2001 - 1 BvR 1188/92 -, NJW 2001, S. 3403 ; vom 6. Februar 2002 - 1 BvR 952/90 und 1 BvR 2151/96 -, NJW 2002, S. 1187 ; vom 7. November 2002 - 1 BvR 580/02 -, NJW 2003, S. 277 ).
  • OLG München, 20.01.2005 - 29 U 4589/04  
    Da einem Arzt wegen seiner Verpflichtung, in Gesundheitsfragen ausschließlich im Interesse seiner Patienten zu handeln, auf diesem Gebiet ein erhöhtes Vertrauen entgegengebracht wird, beeinflusst der Beklagte durch das Ausnutzen dieses Vertrauens besonders wirksam die freie Entschließung des Lesers als Kunden, ohne dass der sich dessen bewusst würde, und gefährdet damit die Funktionsfähigkeit des an der Leistung orientierten Wettbewerbs nachhaltig (BVerfG v. 7.11.2002 ­ 1 BvR 580/02, MDR 2003, 344 = NJW 2003, 277 [278] ­ JUVE-Handbuch, m.w.N.).

    (3) Insgesamt wird der Leistungswettbewerb durch das unlautere Verhalten des Beklagten in einem solchen Maße beeinträchtigt, dass ein Verbot dieses Verhaltens auch unter Berücksichtigung des grundrechtlichen Schutzes der Broschüre als Meinungsäußerung gem. Art. 5 Abs. 1 GG gerechtfertigt ist (BVerfG v. 7.11.2002 ­ 1 BvR 580/02, MDR 2003, 344 = NJW 2003, 277 [278] ­ JUVEHandbuch; GRUR 2002, 455 [456] ­ Tier- und Artenschutz; v. 1.8.2001 ­ 1 BvR.

    Insbesondere kann dahin stehen, ob klarstellende Zusätze ausreichen können, um die durch die Verschleierung der Werbung hervorgerufene Beeinträchtigung des Leistungswettbewerbs auszuschließen (BVerfG v. 7.11.2002 ­ 1 BvR 580/02, MDR 2003, 344 = NJW 2003, 277 [279] ­ JUVE-Handbuch).

  • OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06  

    Suchmaschinenspamming

    Die Abgrenzung zum Werturteil ist an dieser Stelle insofern von weichenstellender Bedeutung, als nur Werturteile in vollem Umfang den Schutz der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG genießen (BVerfG WRP 2003, 69, 70; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 4 Rn. 8/12).
  • OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04  

    Anwendbarkeit von § 6 Abs. 3 BORA

    Zwar sind Ranking-Listen vom Grundsatz her zulässig (Bundesverfassungsgericht NJW 2003, 277).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 2118/96  

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung einer Werbung mit Preisvergleichen

    Zwar geht die vom Bundesgerichtshof in den angegriffenen Revisionsurteilen gegebene Begründung nicht in jeder Hinsicht auf die Anforderungen ein, die bei der Anwendung des § 1 UWG auf Meinungsäußerungen zu beachten sind (vgl. BVerfGE 102, 347 [360 ff.] sowie 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 3403 [3404 f.]; NJW 2002, S. 1187 [1188 f.]; Beschluss vom 7. November 2002 - 1 BvR 580/02 - Juris-Nr. KVRE311370201).
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 96/04  

    "TV Digital"

  • OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 184/03  

    Zur Streitwertbewertung eines Unterlassungsantrags - Zur irreführenden

  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 203/03  

    Zur Zulässigkeit der vergleichenden Preis-Werbung eines Telefondienstanbieters

  • OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03  

    Zur Zulässigkeit eines TV-Spots, bei dem es sich um eine vergleichende

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09  

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern

  • KG, 29.07.2005 - 5 W 85/05  

    Wettbewerbsverstoß: Schleichwerbung durch getarnte Produktwerbung in einem

  • OLG Hamm, 13.01.2004 - 4 U 112/03  

    Zur Frage des Wettbewerbsverstosses unter dem Gesichtspunkt des sogenannten

  • KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09  

    Abwertende Äußerung eines Apothekers in einem Leserbrief einer Apotheker-Zeitung

  • LG Hagen, 21.04.2004 - 8 O 232/99  
  • LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08  
  • AGH Schleswig-Holstein, 04.05.2004 - 2 AGH 2/03  
  • AGH Berlin, 18.03.2004 - I AGH 22/03  
  • AGH Niedersachsen, 21.04.2004 - 2 AGH 35/03  
  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04  
  • OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06  

    Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung in einer Kundenzeitschrift

  • VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 7757/08  
  • LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11  

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer Namensliste der reichsten

  • AGH Hamburg, 05.11.2003 - I ZU 4/03  
  • LAG Köln, 03.09.2004 - 4 (9) Sa 1338/03  

    - Auslegung einer vertraglichen Ausschlussklausel - Aufrechnung und zweistufige

  • OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4929/00  

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von Rangfolgetabellen wirtschaftlich

  • KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08  

    § 4 Nr 7 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG

Rechtsprechung
   BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 580/02   

Volltextveröffentlichungen (6)

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Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 3313
  • afp 2002, 419

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 580/02 b   

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    BVerfG hebt Verbot zur Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten auf

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