Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 01.08.2002

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   BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02 (1)   

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BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02 (1) (https://dejure.org/2002,224)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.2002 - 1 BvR 580/02 (1) (https://dejure.org/2002,224)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 2002 - 1 BvR 580/02 (1) (https://dejure.org/2002,224)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Bundesverfassungsgericht

    Untersagung der Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten in einem Handbuch über wirtschaftsrechtlich orientierte Anwaltskanzleien verkennt Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit - Einordnung der Äußerungen als Werturteil, nicht als Tatsachenbehauptungen

  • Telemedicus

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

  • Telemedicus

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

  • webshoprecht.de

    Zulässigkeit von Ranglisten von Rechtsanwälten in der Werbung

  • Anwaltsblatt

    Art 5 GG, § 1 UWG 2004

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 34 a; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Zulässigkeit von Ranglisten in einem Handbuch über Anwaltskanzleien

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Ranking-Listen von Anwaltskanzleien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2
    Zulässigkeit von Anwaltsranglisten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtliche Untersagung der Veröffentlichung von Ranking-Listen in einem Handbuch über Anwaltskanzleien als Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Anwalts-Ranglisten; Juve Handbuch; Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der Meinungsfreiheit; Unterschied von wertenden Aussagen und Tatsachenbehauptungen; Rangordnung der aufgeführten Kanzleien; Herleitung von Schutzgüter aus einer Rechtsnorm; ...

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Anwalts-Ranglisten stehen unter Schutz der Meinungsfreiheit // hohe Hürden für Verbot

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 277
  • ZIP 2002, 2230
  • MDR 2003, 344
  • DVBl 2003, 137
  • BB 2003, 11
  • DB 2003, 275
  • K&R 2003, 28
  • AnwBl 2003, 107
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 12. Dezember 2000 (BVerfGE 102, 347 - Benetton-Werbung) eine Grundsatzentscheidung zur Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit im Wettbewerbsrecht getroffen.

    Die Auslegung des einfachen Rechts und damit auch die Herleitung von Schutzgütern aus einer Rechtsnorm ist Aufgabe der Fachgerichte (BVerfGE 18, 85 ; 84, 372 ; 85, 248 ; 102, 347 ).

    Dementsprechend ist das Bundesverfassungsgericht im Benetton-Urteil nicht von den Tatbestandselementen der einschlägigen Fallgruppe ausgegangen, sondern hat das angegriffene Unterlassungsgebot selbständig am Maßstab des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bewertet (vgl. BVerfGE 102, 347 ).

  • BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
    Im Anschluss an das Urteil vom 12. Dezember 2000 hat die Kammer in den Beschlüssen vom 1. August 2001 (NJW 2001, S. 3403) und vom 6. Februar 2002 (NJW 2002, S. 1187) zu Bedeutung und Tragweite des Grundrechts für den Inhalt von Werbeaussagen Stellung genommen.

    Dann sind auf den konkreten Fall bezogene Feststellungen zur Gefährdung des von § 1 UWG geschützten Rechtsgutes und bei Kollisionen unterschiedlicher Rechtsgüter eine die betroffenen Interessen erfassende Abwägung erforderlich (vgl. BVerfG, NJW 2002, S. 1187 ).

    Allerdings müssen die Fachgerichte prüfen, ob die Indizwirkung im konkreten Fall ausreicht, um die Rechtsfolge, eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, NJW 2002, S. 1187 ).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
    Eine Meinung ist im Unterschied zur Tatsachenbehauptung durch das Element des Wertens, insbesondere der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ).

    Die dahingehende Möglichkeit reicht für die Annahme eines Zusammenhangs zwischen der Grundrechtsverletzung und der angegriffenen Entscheidung aus (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 99, 185 ).

    aa) Die Einordnung einer Äußerung als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung ist für die rechtliche Beurteilung von Eingriffen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach der Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts von weichenstellender Bedeutung (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 99, 185 ; stRspr).

  • OLG München, 08.02.2001 - 29 U 4292/00

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung einer Rangliste von Anwaltskanzleien

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 8. Februar 2001 - 29 U 4292/00 -.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 8. Februar 2001 - 29 U 4292/00 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2002 - I ZR 155/01 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Das Oberlandesgericht gab im Berufungsrechtszug der Klage statt (vgl. NJW 2001, S. 1950 = ZIP 2001, S. 1116).

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
    Im Anschluss an das Urteil vom 12. Dezember 2000 hat die Kammer in den Beschlüssen vom 1. August 2001 (NJW 2001, S. 3403) und vom 6. Februar 2002 (NJW 2002, S. 1187) zu Bedeutung und Tragweite des Grundrechts für den Inhalt von Werbeaussagen Stellung genommen.

    Diese Schutzgutbestimmung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, NJW 2001, S. 3403 ; 2002, S. 1187 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
    Die dahingehende Möglichkeit reicht für die Annahme eines Zusammenhangs zwischen der Grundrechtsverletzung und der angegriffenen Entscheidung aus (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 99, 185 ).

    aa) Die Einordnung einer Äußerung als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung ist für die rechtliche Beurteilung von Eingriffen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach der Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts von weichenstellender Bedeutung (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 99, 185 ; stRspr).

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 155/01
    Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2002 - I ZR 155/01 -,.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 8. Februar 2001 - 29 U 4292/00 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2002 - I ZR 155/01 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
    Eine Meinung ist im Unterschied zur Tatsachenbehauptung durch das Element des Wertens, insbesondere der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 85, 1 ).

    Sie sind grundsätzlich frei und können nur unter besonderen Umständen beschränkt werden (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
    Zum Schutz der Wettbewerber und sonstiger Marktbeteiligter, aber gegebenenfalls auch gewichtiger Interessen der Allgemeinheit, werden durch die Norm Verhaltensweisen missbilligt, welche die Funktionsfähigkeit des an der Leistung orientierten Wettbewerbs im wettbewerblichen Handeln einzelner Unternehmen oder als Institution stören, so zum Beispiel durch unlautere Einflussnahmen auf die freie Entschließung der Kunden (vgl. BGHZ 140, 134 ; BGH NJW 2000, S. 864; BGHZ 144, 255 ; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., München 2001, Einl UWG, Rn. 100 ff.).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
    Zum Schutz der Wettbewerber und sonstiger Marktbeteiligter, aber gegebenenfalls auch gewichtiger Interessen der Allgemeinheit, werden durch die Norm Verhaltensweisen missbilligt, welche die Funktionsfähigkeit des an der Leistung orientierten Wettbewerbs im wettbewerblichen Handeln einzelner Unternehmen oder als Institution stören, so zum Beispiel durch unlautere Einflussnahmen auf die freie Entschließung der Kunden (vgl. BGHZ 140, 134 ; BGH NJW 2000, S. 864; BGHZ 144, 255 ; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., München 2001, Einl UWG, Rn. 100 ff.).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00

    H.I.V. "POSITIVE" II

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 496/18

    Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem

    Denn mit der Einordnung der Beiträge als "empfohlen" oder "nicht empfohlen", die die Grundlage für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts bildete, brachte die Beklagte nur eine Beurteilung dieser Beiträge zum Ausdruck (vgl. BVerfG [K], NJW 2003, 277 f.; BVerfGK 3, 337, 346; BGH Urteil vom 9. Februar 2006 - I ZR 124/03, GRUR 2006, 875, 877).

    Allerdings ergibt sich im Unterschied zu solchen Fallgestaltungen aus der Darstellung der Beklagten, dass sie keine Neutralität, objektiv nachvollziehbare Sachkunde und Repräsentativität für sich in Anspruch nahm, sondern die subjektiven Einschätzungen der Nutzerbeiträge wiederum selbst subjektiv ("empfohlen"/"nicht empfohlen", "hilfreichsten") beurteilte (vgl. BVerfG [K], NJW 2003, 277 f.; BVerfGK 3, 337, 346; BGH Urteil vom 9. Februar 2006 - I ZR 124/03, GRUR 2006, 875, 877; OLG Hamburg, MMR 2016, 355 Rn. 14; siehe weiter Senat, Urteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 39 zum Erwartungshorizont der Nutzer; vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17, BGHZ 217, 340 Rn. 16 ff. zu einer für den Nutzer nicht erkennbaren unterschiedlichen Darstellung von Ärzten).

  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 495/18

    Internetbewertungsportal

    Denn mit der Einordnung der Beiträge als "empfohlen" oder "nicht empfohlen", die die Grundlage für die Berechnung der Bewertungsdurchschnitte bildete, brachte die Beklagte nur eine Beurteilung dieser Beiträge zum Ausdruck (vgl. BVerfG [K], NJW 2003, 277 f.; BVerfGK 3, 337, 346; BGH Urteil vom 9. Februar 2006 - I ZR 124/03, GRUR 2006, 875, 877).

    Allerdings ergibt sich im Unterschied zu solchen Fallgestaltungen aus der Darstellung der Beklagten, dass sie keine Neutralität, objektiv nachvollziehbare Sachkunde und Repräsentativität für sich in Anspruch nahm, sondern die subjektiven Einschätzungen der Nutzerbeiträge wiederum selbst subjektiv ("empfohlen"/"nicht empfohlen", "hilfreichsten") beurteilte (vgl. BVerfG [K], NJW 2003, 277 f.; BVerfGK 3, 337, 346; BGH Urteil vom 9. Februar 2006 - I ZR 124/03, GRUR 2006, 875, 877; OLG Hamburg, MMR 2016, 355 Rn. 14; siehe weiter Senat, Urteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 39 zum Erwartungshorizont der Nutzer; vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17, BGHZ 217, 340 Rn. 16 ff. zu einer für den Nutzer nicht erkennbaren unterschiedlichen Darstellung von Ärzten).

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Eine derartige Orientierung des Lauterkeitsurteils an typischen Situationen der Gefährdung des Schutzguts des § 1 UWG muß allerdings den miteinander kollidierenden grundrechtlichen Positionen - wenn auch in abstrakter Weise - Rechnung tragen und darf nicht im Einzelfall zu einem unverhältnismäßigen Verbot führen (vgl. BVerfG WRP 2003, 69, 71).
  • LG München I, 13.02.2023 - 4 HKO 14545/21

    Ärzte-Siegel

    Zwar erstreckte sich die Pressefreiheit in dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts NJW 2003, 277, Juve-Handbuch zu Grunde lag, auch auf die Refinanzierung der redaktionellen Inhalte.
  • BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01

    Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner

    Bei der Einordnung einer Äußerung als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts für die Beurteilung von Eingriffen in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit - und gleichermaßen in die Religionsfreiheit (vgl. BVerfG NJW 1989, 3269 ff) - von weichenstellender Bedeutung ist (vgl. BVerfG ZIP 2002, 2230 f m.w.N.), kommt es für die Einstufung als Tatsachenbehauptung wesentlich darauf an, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist, was bei Meinungsäußerungen ausscheidet, weil sie durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt sowie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet werden und sich deshalb nicht als wahr und unwahr erweisen lassen (BVerfGE 61, 1, 9; 85, 1, 14; BGH, Urteil vom 23. Februar 1999 - VI ZR 140/98 - NJW 1999, 2736 f.).

    Umgekehrt ändert freilich die Fundierung eines Werturteils in tatsächlichen Erhebungen an seiner rechtlichen Einordnung als Werturteil grundsätzlich nichts (BVerfG ZIP 2002, 2230 f).

    Das schließt allerdings (weitere) Beschränkungen von Werturteilen unter besonderen Umständen nicht aus (BVerfG ZIP 2002, 2230 f; BVerfGE 85, 1, 16 f = NJW 1992, 1439), so daß eine Abwägung zwischen den Belangen des Ehrenschutzes und der Meinungsfreiheit erforderlich ist.

  • BGH, 09.02.2006 - I ZR 124/03

    Rechtsanwalts-Ranglisten

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Beklagten hat das Bundesverfassungsgericht das Berufungsurteil und die Entscheidung des Senats durch Beschluss vom 7. November 2002 aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (WRP 2003, 69 = NJW 2003, 277).

    Anzeigenfinanzierte Medien sind regelmäßig darauf angewiesen, die werbenden Verkehrskreise zur Schaltung von Anzeigen zu veranlassen (vgl. BVerfG WRP 2003, 69, 71).

  • OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4292/00

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit

    Bei derartigen, an die Reputation der Anwaltskanzleien anknüpfenden Rangfolgetabellen handelt es sich um Werturteile (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 (BB 2003, 11)).

    Mit Beschluss vom 07.11.2002 (auszugsweise abgedruckt in NJW 2003, 277 und in BB 2003, lim. Anm. Berlit) hat das Bundesverfassungsgericht das Senatsurteil vom 08.02.2001 und den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2002 wegen Verletzung der Beklagten in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

    Die diesbezüglichen Ausführungen sind vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 07.11.2002 (BB 2003, 11 = NJW 2003, 277) nicht beanstandet worden.

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2002 (BB 2003, 11, 12) ist, selbst wenn eine hinreichende Gefährdung des von § 1 UWG geschützten Rechtsguts festgestellt werden könnte, ein umfassendes Unterlassungsgebot nicht erforderlich, wenn klarstellende Zusätze ausreichen, um Irreführungen und eine hierdurch hervorgerufene Beeinträchtigung des Leistungswettbewerbs auszuschließen.

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2002 (BB 2003, 11, 12) setzt eine auf § 1 UWG gestützte Einschränkung der Meinungsfreiheit auf den konkreten Fall bezogene Feststellungen zur Gefährdung des Leistungswettbewerbs durch sittenwidriges Verhalten voraus.

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2002 (BB 2003, 11) enthalten die beanstandeten Ranglisten schwerpunktmäßig wertende Äußerungen, die grundsätzlich dem Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 10 EMRK) unterfallen; solche Werturteile dürfen nur unter besonderen Umständen beschränkt werden.

    Insoweit ist das Interesse der Beklagten an der Akquisition von Anzeigenaufträgen nicht ausreichend (vgl. BVerfG BB 2003, 11, 12).

    Bei den Rangfolgetabellen handelt es sich, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat (BVerfG BB 2003, 11), um Werturteile, die keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind.

  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13

    Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts

    Zwar bedarf es einer angemessenen Gewichtung der Freiheitsrechte des Art. 5 GG in der Wirtschaftswerbung (vgl. nur BVerfGE 102, 347 = GRUR 2001, 170 [173] = WRP 2001, 129 - Benetton) und ist der Gehalt dieser Grundrechte zumal auf dem Gebiet der getarnten Werbung, das in hohem Maß von wertenden Einschätzungen und Prognosen abhängt, in die Rechtsanwendung einzubeziehen; eine Anwendung der im Wettbewerbsrecht entwickelten Grundsätze über die Trennung von redaktionellem Teil und Anzeigenteil bietet aber durchaus geeignete Anhaltspunkte der Bewertung und damit der Feststellung einer Gefährdung des Schutzguts auch im konkreten Fall (vgl. BVerfG, WRP 2003, 69 = NJW 2003, 277 [278] - Anwalts-Ranglisten).

    Ein umfassendes Unterlassungsgebot ist nicht erforderlich, wenn klarstellende Zusätze ausreichen, um Irreführungen und eine hierdurch hervorgerufene Beeinträchtigung des Leistungswettbewerbs auszuschließen (BVerfG, WRP 2003, 69 = NJW 2003, 277 [279] - Anwalts-Ranglisten).

  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 497/18

    Bewertungsdarstellung auf Internetplattform: Beeinträchtigung durch Bezeichnung

    Denn mit der Einordnung der Beiträge als "empfohlen" oder "nicht empfohlen", die die Grundlage für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts bildete, brachte die Beklagte nur eine Beurteilung dieser Beiträge zum Ausdruck (vgl. BVerfG [K], NJW 2003, 277 f.; BVerfGK 3, 337, 346; BGH Urteil vom 9. Februar 2006 - I ZR 124/03, GRUR 2006, 875, 877).

    Allerdings ergibt sich im Unterschied zu solchen Fallgestaltungen aus der Darstellung der Beklagten, dass sie keine Neutralität, objektiv nachvollziehbare Sachkunde und Repräsentativität für sich in Anspruch nahm, sondern die subjektiven Einschätzungen der Nutzerbeiträge wiederum selbst subjektiv ("empfohlen"/"nicht empfohlen", "hilfreichsten") beurteilte (vgl. BVerfG [K], NJW 2003, 277 f.; BVerfGK 3, 337, 346; BGH Urteil vom 9. Februar 2006 - I ZR 124/03, GRUR 2006, 875, 877; OLG Hamburg, MMR 2016, 355 Rn. 14; siehe weiter Senat, Urteile vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, BGHZ 181, 328 Rn. 39 zum Erwartungshorizont der Nutzer; vom 20. Februar 2018 - VI ZR 30/17, BGHZ 217, 340 Rn. 16 ff. zu einer für den Nutzer nicht erkennbaren unterschiedlichen Darstellung von Ärzten).

  • LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 516/13

    Bewertung der Tätigkeiten von Ärzten in einem Portal auf einer Internetseite

    Eine Meinungsäußerung ist durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder des Meinens geprägt (BVerfG, NJW 1983, 1415; NJW 2003, 277).
  • OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4566/01

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz von Rangfolgetabellen - hier: deutsche

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

  • OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06

    Suchmaschinenspamming

  • LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer Namensliste der reichsten

  • OLG Nürnberg, 22.06.2004 - 3 U 334/04

    Anwendbarkeit von § 6 Abs. 3 BORA

  • OLG Hamm, 13.01.2004 - 4 U 112/03

    Zur Frage des Wettbewerbsverstosses unter dem Gesichtspunkt des sogenannten

  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 2118/96

    Zur Zulässigkeit einer Werbung mit anonymen Preisvergleichen

  • OLG Hamburg, 01.09.2015 - 7 U 7/13

    Unlauterer Wettbewerb: Erwiderung eines Lebensmittelherstellers auf öffentliche

  • OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 184/03

    Zur Streitwertbewertung eines Unterlassungsantrags - Zur irreführenden

  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - 15 U 121/13

    Haftung des Betreibers eines Internetportals für rechtsverletzende Inhalte;

  • OLG Hamburg, 06.05.2004 - 3 U 203/03

    Zur Zulässigkeit der vergleichenden Preis-Werbung eines Telefondienstanbieters

  • LG Köln, 03.09.2008 - 28 O 366/08

    Anspruch auf Unterlassung von auf einer Internetseite geäußerten Behauptungen

  • KG, 29.07.2005 - 5 W 85/05

    Wettbewerbsverstoß: Schleichwerbung durch getarnte Produktwerbung in einem

  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 96/04

    "TV Digital"

  • OLG Hamburg, 25.03.2004 - 3 U 151/03

    Zur Zulässigkeit eines TV-Spots, bei dem es sich um eine vergleichende

  • LG Düsseldorf, 08.05.2018 - 4a O 113/17

    Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers von Äußerungen in einer Pressemitteilung

  • KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09

    Abwertende Äußerung eines Apothekers in einem Leserbrief einer Apotheker-Zeitung

  • KG, 20.05.2009 - 24 U 54/08

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Herabwürdigende Äußerungen eines Rechtsanwalts

  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 604/04

    Voraussetzungen des presserechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

  • OLG München, 20.01.2005 - 29 U 4589/04

    Herleitung der Einschätzung einer Schleichwerbung in einer Broschüre;

  • OLG Koblenz, 12.09.2007 - 1 U 223/07
  • OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06

    Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung in einer Kundenzeitschrift

  • VG Köln, 29.10.2009 - 20 K 7757/08

    Rechtswidriger Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aufgrund einer

  • LAG Köln, 03.09.2004 - 4 (9) Sa 1338/03

    - Auslegung einer vertraglichen Ausschlussklausel - Aufrechnung und zweistufige

  • LG Düsseldorf, 16.10.2018 - 14c O 88/18
  • OLG München, 08.02.2001 - 29 U 4292/00
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 580/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3132
BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 580/02 (https://dejure.org/2002,3132)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2002 - 1 BvR 580/02 (https://dejure.org/2002,3132)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2002 - 1 BvR 580/02 (https://dejure.org/2002,3132)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - JUVE-Handbuch - Verleger - Beeinträchtigung des Leistungswettbewerbs - Rechtsanwalts-Rangliste - Getarnte Wirtschaftswerbung - Eilantrag - Einstweilige Einstellung - Zwangsvollstreckung - Meinungsfreiheit - Pressefreiheit

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    UWG § 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; UWG § 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3313
  • afp 2002, 419
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 08.02.2001 - 29 U 4292/00

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung einer Rangliste von Anwaltskanzleien

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 580/02
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 8. Februar 2001 - 29 U 4292/00 -.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 8. Februar 2001 - 29 U 4292/00 - wird im Hinblick auf die Verbreitung einer 5. Auflage der deutschen Ausgabe des Handbuchs "Wirtschaftskanzleien - Rechtsanwälte für Unternehmen"("JUVE-Handbuch"), die Mitwirkung an der Ausstellung dieser Auflage und die Werbung hierfür einstweilen eingestellt.

    Die Ranglisten seien als getarnte Wirtschaftswerbung einzuordnen (vgl. NJW 2001, S. 1950 = ZIP 2001, S. 1116).

  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 580/02
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der in der Hauptsache gestellte Antrag ist unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 34, 341 ).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 155/01
    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 580/02
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2002 - I ZR 155/01 -,.
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 580/02
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erginge, die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren aber ohne Erfolg bliebe (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 320 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die durch

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2002 - 1 BvR 580/02
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erginge, die Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren aber ohne Erfolg bliebe (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 320 ; stRspr).
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