Rechtsprechung
   BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2833
BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95 (https://dejure.org/1997,2833)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1997 - 1 BvR 587/95 (https://dejure.org/1997,2833)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1997 - 1 BvR 587/95 (https://dejure.org/1997,2833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Platzlgassen

§§ 402, 404a ZPO, Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG bei ungeprüfter Übernahme eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht trotz unvollständiger Offenlegung der Befundtatsachen

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch die nicht vollständige Offenlegung der Befundtatsachen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens in einem Mietrechtsstreit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Mietgutachten; Offenlegung von Vergleichsmieten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 404a
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übernahme von Erkenntnissen eines Sachverständigen in einen Mietrechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1909
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 1398/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde nach nicht vollständiger Offenlegung eines

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95
    Die Forderung nach einer eigenen Überprüfung durch die Beteiligten ist um so berechtigter, je weniger das Gutachten auf dem Erfahrungswissen des Sachverständigen und je mehr es auf einzelnen konkreten Befundtatsachen aufbaut (BVerfGE 91, 176 [181 f.]).

    Im übrigen bildet allein der Umstand, daß Dritte der Bekanntgabe von Tatsachen aus ihrer Sphäre widersprochen haben und der Sachverständige sich daran gebunden fühlt, keinen ausreichenden Grund dafür, das Urteil auf ein solches Gutachten zu stützen (BVerfGE 91, 176 [184]).

  • OLG München, 02.07.1993 - 21 U 6514/90

    Voraussetzungen eines Mischmietverhältnisses - Risikobereich des Mieters -

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn S ... - gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1995 - XII ZR 201/93 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 2. Juli 1993 - 21 U 6514/90 -, c) das Urteil des Landgerichts München I vom 18. Oktober 1990 - 2 O 18060/89 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Seidl, den Richter Grimm und die Richterin Haas am 7. April 1997 einstimmig beschlossen:.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 2. Juli 1993 - 21 U 6514/90 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.

  • BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 197/68

    Rücktritt vom Mietvertrag - Minderung des Mietzinses - Risikobereich des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95
    Die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz angeführte Rechtsprechung zu der Frage, welche Mietvertragspartei das Risiko nicht erfüllter Ertragserwartungen zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1970, S. 1313 f.; NJW 1978, S. 2390 ff.; - NJW 1981, S. 2405 f.), stellt diese Beurteilung nicht in Frage.
  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95
    Die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz angeführte Rechtsprechung zu der Frage, welche Mietvertragspartei das Risiko nicht erfüllter Ertragserwartungen zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1970, S. 1313 f.; NJW 1978, S. 2390 ff.; - NJW 1981, S. 2405 f.), stellt diese Beurteilung nicht in Frage.
  • BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 182/76

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Eintritt von Äquivalenzstörungen - Recht des

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95
    Die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz angeführte Rechtsprechung zu der Frage, welche Mietvertragspartei das Risiko nicht erfüllter Ertragserwartungen zu tragen hat (vgl. BGH, NJW 1970, S. 1313 f.; NJW 1978, S. 2390 ff.; - NJW 1981, S. 2405 f.), stellt diese Beurteilung nicht in Frage.
  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 236/05

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Grundurteils; Würdigung eines

    Für die durch § 286 ZPO gebotene sorgfältige und kritische Nachprüfung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens durch das Gericht und zur Wahrung des Anspruchs der Parteien auf ein rechtsstaatliches Verfahren und effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG) kann es geboten sein, dass der Sachverständige tatsächliche Umstände, die er mangels Erfahrungswissens selbst erhoben und seinem Gutachten zugrunde gelegt hat, offen legt (im Anschluss an BGHZ 116, 47; BVerfGE 91, 176, 181 ff.; BVerfG, NJW 1997, 1909).

    Das gebietet deren aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgender Anspruch auf ein rechtstaatliches Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz (BVerfGE 91, 176, 181 ff.; BVerfG, Beschluss vom 7. April 1997 - 1 BvR 587/95, NJW 1997, 1909, unter II 1 a).

    In einem solchen Fall ist regelmäßig die Offenlegung dieser Tatsachen durch den Sachverständigen geboten (BVerfGE 91, 176, 182; BVerfG, Beschluss vom 7. April 1997, aaO).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 91, 176, 183 f.; Beschluss vom 7. April 1997, aaO, unter II 1 b) kann das Gericht im Interesse der beweisbelasteten Prozesspartei geringere Anforderungen an die Offenlegung durch den Sachverständigen stellen, wenn die von diesem dafür vorgebrachten Gründe hinreichend gewichtig sind, und kommt dies insbesondere in Betracht, wenn es sich um Daten aus der engsten Privat- oder Intimsphäre unbeteiligter Dritter handelt, deren Preisgabe niemandem zuzumuten ist.

  • LG München I, 10.01.2018 - 14 S 7847/17

    Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten

    Dabei ist die Forderung nach einer eigenen Überprüfung durch die Beteiligten umso berechtigter, je weniger das Gutachten auf dem Erfahrungswissen des Sachverständigen und je mehr es auf einzelne konkrete Befundtatsachen aufbaut (BVerfG, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 BvR 587/95).

    Denn Angaben über Mietobjekte zählen nicht zu den Daten aus der engsten Privatsphäre, deren Preisgabe im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zumutbar ist (BVerfG, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 BvR 587/95).

    Daraus ergibt sich, dass das Maß, in dem Tatsachen offengelegt werden müssen, damit ein Gutachten im Prozess verwertbar ist, sich nicht generell festlegen lässt, sondern sich nach den Umständen des Einzelfalls zu richten hat (BVerfG, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 BvR 587/95).

    Auch unter Beachtung des Sinn und Zwecks der Offenlegung der Tatsachen kann es dabei ausreichen, dass Tatsachen nur insofern offengelegt werden, dass eine grobe Nachprüfung vorgenommen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 BvR 587/95).

  • LG München II, 10.01.2019 - 9 O 2062/11

    Schadensersatzansprüche eines Darlehensnehmers wegen schuldhafter

    Denn für ein tragfähiges Gutachten ist es wegen des Anspruchs der Klagepartei auf ein rechtsstaatliches Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.04.1997 - Az.: 1 BvR 587/95 = NJW 1997, 1909; BGH, Urteil vom 18.07.2007 - Az.: VIII ZR 236/05 = BeckRS 2007, 16936 Tz. 30 f., jeweils m. w. N.) prinzipiell unerlässlich, dass ein Sachverständiger die genauen Daten der Vergleichsobjekte offenbart.

    Im Übrigen bildet hiernach auch allein der Umstand, dass Dritte der Bekanntgabe von Tatsachen aus ihrer Sphäre widersprochen haben und der Sachverständige sich daran gebunden fühlt, keinen ausreichenden Grund dafür, das Urteil auf ein solches Gutachten zu stützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.04.1997 - Az.: 1 BvR 587/95 = NJW 1997, 1909, 1910 m. w. N.).

    (γ) Bei dieser Sachlage ist selbst nach Maßgabe der vorgenannten Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 07.04.1997 - Az.: 1 BvR 587/95 = NJW 1997, 1909, 1910 keine mangelnde Verwertbarkeit des Gutachtens des Sachverständigen Dipl.-Ing.

  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 128/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Statthaftigkeit einer gesetzeswidrig zugelassenen

    Er muss allerdings in dem Gutachten die Tatsachen offen legen, auf denen die Beantwortung der Beweisfrage (hier seine Darstellung der Krankengeschichte) beruht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1960 - III ZR 144/59, VersR 1960, 998, 999;  BVerfG, NJW 1995, 40; NJW 1997, 1909), weil nur so eine Überprüfung möglich und zudem sichergestellt ist, dass nicht von einer Partei bestrittene, entscheidungserhebliche Befundtatsachen - ohne die dann notwendig werdende Beweiserhebung darüber (vgl. Senat, Urteil vom 30. Januar 1957 - V ZR 186/55, BGHZ 23, 207, 214; BGH, Urteil vom 13. Juli 1962 - IV ZR 21/62, BGHZ 37, 389, 394) - Grundlage der richterlichen Entscheidung werden.
  • BVerfG, 30.08.2017 - 1 BvR 776/14

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung der Rüge

    Das Maß, in dem Tatsachen offengelegt werden müssen, damit ein Gutachten im Prozess verwertet werden darf, lässt sich ebenso wenig generell festlegen, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerfGE 91, 176 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 1997 - 1 BvR 587/95 -, NJW 1997, S. 1909).
  • FG Saarland, 17.10.1997 - 1 K 33/95

    Geschäftsführerbezüge bei Steuerberatungsgesellschaften

    Ohnehin hätte der Senat auch bei Einholung eines Gutachtens dessen Zahlen nicht ungeprüft übernehmen können, sondern hätte sich von der Schlüssigkeit des Gutachtens und der ihm zugrunde liegenden Fakten einen eigenen Eindruck verschaffen müssen (dazu BVerfG, Beschluß vom 7. April 1997 1 BvR 587/95, NJW 1997, 1909).
  • OLG München, 23.02.1999 - 25 U 4085/98

    Aufrechterhaltung einer Ankaufsvereinbarung

    Zwar hat der Sachverständige in seinem Gutachten vom 27.1.1997 die dort auf S. 13 aufgeführten Grundstücke nicht nach genauer Lage und mit dem Namen des Eigentümers bezeichnet, was grundsätzlich nach der Rechtsprechung des BVerfG notwendig wäre (BVerfG NJW 1995, 40; NJW 1997, 1909; vgl. auch BGH NJW 1994, 2899; NZM 1998, 196).
  • LG Freiburg, 12.03.2002 - 9 S 130/01

    Mieterhöhung: Berücksichtigung des Freiburger Mietspiegels bei Ermittlung der

    Diese Anforderungen wurden in der Rechtsprechung zunächst dahin gehend verschärft, dass allein die fehlende Zustimmung der Mieter von Vergleichswohnungen zur Offenlegung als solche keine Grundlage für die mangelnde Spezifizierung im Gutachten darstellen sollte (BVerfG, NJW 1997, 1909, 1910).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2002 - 1 U 150/01

    Sachverständigengutachten über Fahrzeugreparaturkosten: Anforderungen an die

    Strengere Anforderungen an das Sachverständigengutachten können auch nicht im Lichte der von dem Kläger in Bezug genommenen Entscheidung (Bundesverfassungsgericht WuM 1997, 318 319) gestellt werden.
  • OLG München, 02.07.1993 - 21 U 6514/90
    Siehe hierzu die Entscheidung des BVerfG vom 07.04.1997 - 1 BvR 587/95 = DRsp-ROM Nr. 1997/4456.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht