Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56   

Ludendorff - Bund für Gotteserkenntnis

Art. 4 GG schützt - in Grenzen - auch Abwerbung anderer von deren Glauben

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Glaubensabwerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang und Reichweite der verfassungsrechtlich geschützten Religionsfreiheit

Verfahrensgang

  • BGH, 22.12.1953 - StE 22/52
  • BGH, 28.12.1955 - StE 22/52 (AK 115/55
  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 12, 1
  • NJW 1961, 211
  • MDR 1961, 113
  • DVBl 1961, 344
  • DÖV 1961, 28



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Wird zitiert von ... (41)  

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91  

    Osho

    Geschützt sind auch die Freiheit, für den eigenen Glauben und die eigene Überzeugung zu werben, und das Recht, andere von deren Religion oder Weltanschauung abzuwerben (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 24, 236 ).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97  

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Mangels Einsicht und geeigneter Kriterien darf der neutrale Staat im Bereich genuin religiöser Fragen nichts regeln und bestimmen (BVerfGE 12, 1 ; 41, 65 ; 72, 278 ; 74, 244 ).
  • BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98  

    Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

    Die Regelung des Satzes 1 ist vom Bundesverfassungsgericht zur Auslegung des Art. 4 Abs. 1 GG herangezogen worden; dieses Grundrecht gebe ein Recht, "auszusprechen und auch zu verschweigen, daß und was man glaubt oder nicht glaubt" (BVerfGE 12, 1, 4).

    Zwar ist richtig, daß eine mißbräuchliche Inanspruchnahme des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG nicht schutzwürdig ist (vgl. BVerfGE 12, 1, 4).

    Ein solcher Mißbrauch liegt namentlich dann vor, "wenn die Würde der Person anderer verletzt wird" (BVerfGE 12, 1, 4).

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