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   BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02   

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https://dejure.org/2002,6657
BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02 (https://dejure.org/2002,6657)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2002 - 1 BvR 60/02 (https://dejure.org/2002,6657)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2002 - 1 BvR 60/02 (https://dejure.org/2002,6657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Beschränkung der Berufungszulassung durch Berufungsgericht im sozialgerichtlichen Verfahren auf Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mit Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) vereinbar - Grundsatz der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet Nutzung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Unrichtige gerichtliche Rechtsbehelfsbelehrung - Arzt - Kurzarbeitergeld - Fehlende Klagebefugnis - Rechtsweggarantie

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; SGG § 145; ; SGG § 66 Abs. 2 Satz 1; ; SGG § 144 Abs. 1 Satz 2; ; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1; ; SGG § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; VwGO § 58 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; SGG § 144
    Rechtsfolgen einer unrichtigen gerichtlichen Rechtsbehelfsbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zu Art. 19 Abs. 4 GG sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ; 96, 27 ).

    Die Rechtsschutzgarantie ist erst dann verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 88, 118 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zu Art. 19 Abs. 4 GG sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ; 96, 27 ).

    a) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 96, 27 ; stRspr).

  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84

    Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02
    Die Frage, ob in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 71, 359 ; 77, 181 ) die unzutreffende Belehrung, die Berufung sei zulässig, einer Belehrung gleichsteht, ein Rechtsbehelf sei nicht gegeben, ist aber bislang - soweit ersichtlich - weder vom Hessischen Landessozialgericht noch vom Bundessozialgericht entschieden worden (vgl. näher unter b).

    In Rechtsprechung und Schrifttum findet sich aber auch die Auffassung, der statthafte Rechtsbehelf könne auch nach Ablauf der Jahresfrist in zulässiger Weise eingelegt werden, weil in der unzutreffenden Belehrung zum Ausdruck komme, der nach dem Gesetz vorgesehene Rechtsbehelf sei nicht gegeben (vgl. BVerwGE 71, 359 ; 77, 181 ; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., 2000, § 58 Rn. 21; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 13. Aufl., 2000, § 58 Rn. 18; Schmidt, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Aufl., 2000, § 58 Rn. 20; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Band I, § 58 Rn. 46 ; Ulmer, SGb 1998, S. 575; Roos, NZS 1999, S. 182 ).

  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 116.84

    Belehrung - Rechtsmittel - Fehlerhaftigkeit - Wehrpflicht - Verwendungsausschluss

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02
    Die Frage, ob in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 71, 359 ; 77, 181 ) die unzutreffende Belehrung, die Berufung sei zulässig, einer Belehrung gleichsteht, ein Rechtsbehelf sei nicht gegeben, ist aber bislang - soweit ersichtlich - weder vom Hessischen Landessozialgericht noch vom Bundessozialgericht entschieden worden (vgl. näher unter b).

    In Rechtsprechung und Schrifttum findet sich aber auch die Auffassung, der statthafte Rechtsbehelf könne auch nach Ablauf der Jahresfrist in zulässiger Weise eingelegt werden, weil in der unzutreffenden Belehrung zum Ausdruck komme, der nach dem Gesetz vorgesehene Rechtsbehelf sei nicht gegeben (vgl. BVerwGE 71, 359 ; 77, 181 ; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., 2000, § 58 Rn. 21; Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 13. Aufl., 2000, § 58 Rn. 18; Schmidt, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Aufl., 2000, § 58 Rn. 20; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Band I, § 58 Rn. 46 ; Ulmer, SGb 1998, S. 575; Roos, NZS 1999, S. 182 ).

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02
    Dabei ist von einem Rechtsbehelf auch dann Gebrauch zu machen, wenn unklar ist, ob er im konkreten Fall in zulässiger Weise eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 91, 93 ).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02
    Infolge des Anspruchs auf Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes kann es zwar geboten sein, Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Rechtszuges nicht auf dem Rücken des Rechtsuchenden auszutragen (vgl. auch BVerfGE 57, 9 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02
    Der Funktion der Verfassungsbeschwerde würde es zuwiderlaufen, sie an Stelle eines möglicherweise statthaften Rechtsmittels oder gleichsam wahlweise neben ihm zuzulassen (vgl. BVerfGE 68, 376 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zu Art. 19 Abs. 4 GG sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02
    Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zu Art. 19 Abs. 4 GG sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 88, 118 ; 96, 27 ).
  • LSG Hessen, 15.12.2000 - L 10 AL 1487/97

    Konkursausfallgeld - Klagebefugnis der betroffenen Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 60/02
    b) das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. Dezember 2000 - L 10 AL 1487/97 -,.
  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 19/01 R

    Unzulässigkeit der Berufung - Zulassung der Berufung außerhalb des

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Berufung - vorsorgliche

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Die gegen die Entscheidung vom 8. November 2001 vom Kläger erhobene Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 4. April 2002, 1 BvR 60/02).

    Auf die im Beschluss des BVerfG vom 4. April 2002, 1 BvR 60/02, erörterte Frage, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde nach Ablauf der Jahresfrist des § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG überhaupt noch eingelegt werden kann, kommt es deshalb nicht mehr an (vgl dazu Keller in Meyer-Ladewig, aaO, § 66 RdNr 13b).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R

    Klagebefugnis eines Arbeitnehmers für eine Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die gegen die Entscheidung vom 8. November 2001 vom Kläger erhobene Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung an(Beschluss vom 4. April 2002, 1 BvR 60/02).

    Auf die im Beschluss des BVerfG vom 4. April 2002, 1 BvR 60/02, erörterte Frage, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde nach Ablauf der Jahresfrist des § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG überhaupt noch eingelegt werden kann, kommt es deshalb nicht mehr an (vgl dazu Keller in Meyer-Ladewig, a.a.O., § 66 RdNr. 13b).

  • LSG Hessen, 28.01.2004 - L 6 AL 992/02

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Arbeitnehmer -Inhaberschaft des

    Die Verfassungsbeschwerde des Klägers wurde durch Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. April 2002 (1 BvR 60/02) nicht zur Entscheidung angenommen.
  • LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 55/09

    Elterngeld - Elterngeldberechnung - Einkommensermittlung - Bestimmung des

    Denn die Belehrung, wonach ein Rechtsmittel im Sinne dieser Vorschrift nicht gegeben ist, ist bereits dann erfolgt, wenn die Belehrung anstelle des statthaften Rechtsmittels fälschlich ein anderes bezeichnet, z.B. anstelle einer Nichtzulassungsbeschwerde die Berufung als zulässiger Rechtsbehelf genannt wird (BVerfG v. 04.04.2002, 1 BvR 60/02; BSG v. 14.12.2006, B 4 R 19/06 R; Meyer-Ladewig, SGG-Komm., zu § 66 Rdnr.13b und zu § 144 Rdnr. 45a).
  • LSG Sachsen, 13.02.2018 - L 3 AL 94/17
    Es kann auch dahinstehen, welche Folgen es für die Rechtsmittelfrist hat, wenn, wie vorliegend, das Sozialgericht fälschlich nicht hinsichtlich des statthaften Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern des unstatthaften der Berufung belehrt hatte (vgl. hierzu auch die Nachweise in BVerfG, Beschluss 4. April 2002 - 1 BvR 60/02 - juris Rdnr. 11).
  • LSG Sachsen, 26.06.2017 - L 3 AL 86/16

    Arbeitsförderungsrecht; Folgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung;

    Welche Folgen dies für die Rechtsmittelfrist hat, ist streitig (vgl. hierzu auch die Nachweise in BVerfG, Beschluss 4. April 2002 - 1 BvR 60/02 - juris Rdnr. 11).
  • LSG Sachsen, 02.08.2017 - 3 AL 86/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beruhen der Fristversäumung auf Fehlern

    Welche Folgen dies für die Rechtsmittelfrist hat, ist streitig (vgl. hierzu auch die Nachweise in BVerfG, Beschluss 4. April 2002 - 1 BvR 60/02 - Rdnr. 11).
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