Rechtsprechung
| BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92 |
Volltextveröffentlichungen
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Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ulm, 05.03.1992 - 1 S 284/91
- BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1993, 383
Wird zitiert von ... (9)
- StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung …
Diese Garantie erstreckt sich sowohl auf den Tatsachenvortrag als auch auf die rechtlichen Argumente de er Prozessbeteiligten (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. nur BVerfG, NJW-RR 1993, 383).Vom Vorliegen derartiger Umstände, die den Schluss auf eine verfassungsrechtlich relevante Nichtberücksichtigung von Parteivortrag zulassen, ist auszugehen, wenn ein Fachgericht in seinen Entscheidungsgründe auf den wesentlichen Kern des tatsächlichen oder rechtlichen Vorbringens ein Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für die Entscheidung des Rechtsstreits von zentraler Bedeutung ist, es sei denn, das Vorbringen war nach dem Rechtsstandpunkt des Fachgerichts unerheblich oder der Tatsachenvortrag der Partei offensichtlich unsubstantiiert (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfG, WuM 1991, 146 f.; NJW-RR 1993, 383; WuM 1995, 140 f.; NJW 1998, 2583 f.).
Für den Sonderfall, dass der Rechtsstandpunkt des Fachgerichts, auf Grund dessen das Vorbringen einer Partei unerheblich ist, vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und der eindeutige Wortlaut oder die höchst richterliche Auslegung einer Norm gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellt oder ihm zugrunde liegt, verletzt das Gericht das Gehörsrecht, wenn es sich in den Entscheidungsgründen überhaupt nicht mit der so aufgeworfenen Rechtsfrage auseinandersetzt (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 383; NJW 1995, 2911).
- StGH Hessen, 18.04.2012 - P.St. 2336
Art 3 Verf He, § 28 Abs 6 StGHG, § 28 Abs 1 StGHG, § 45 Abs 1 StGHG, § 44 Abs 1 …
1999, 3410 [3413 f.]; Urteil vom 15.01.2003 - P.St. 1648 -, LVerfGE 14, 280 [286]; zu Art. 103 Abs. 1 GG ebenso BVerfGE 86, 133 [146]; 94, 166 [220 f.]; BVerfGK, Beschluss vom 25.06.1992 - 1 BvR 600/92 -, NJW-RR 1993, 383; Beschluss vom 26.11.2008 - 1 BvR 670/08 -, NJW 2009, 1584 [1584 f.]; Beschluss vom 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07 -, NJW 2009, 1585 [1587]; Detterbeck, AöR 136 (2011), 222 [239] -.- Vgl. zu Art. 103 Abs. 1 BVerfGE 47, 182 [189]; BVerfGK, Beschluss vom 25.06.1992 - 1 BvR 600/92 -, NJW-RR 1993, 383; Beschluss vom 07.12.2006 - 2 BvR 722/06 -, BVerfGK 10, 41 [46]; Beschluss vom 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08 -, juris -.
- BGH, 07.07.2005 - X ZR 15/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Aus dem Schweigen des Gerichts über bestimmte Punkte des Klägervortrags darf in der Regel nicht geschlossen werden, daß das Gericht diese Punkte außer acht gelassen hat (BVerfG NJW-RR 1993, 383).
- BGH, 21.09.2006 - IX ZR 187/05
Voraussetzungen des Vorteilsausgleichs
Soweit sich die Beklagte in der Berufung zur fehlenden Kausalität des geltend gemachten Schadens in dem durch das Teilurteil entschiedenen Bereich geäußert hat, lag darin nicht der Kern ihres Vorbringens, auf den das Berufungsgericht in seiner Entscheidung jedenfalls hätte eingehen müssen (BVerfG, NJW-RR 1993, 383). - StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
Erfolglose Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots, der Garantie …
Für den Fall, dass der Rechtsstandpunkt des Fachgerichts, auf Grund dessen das Vorbringen einer Partei unerheblich ist, vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und der eindeutige Wortlaut oder die höchstrichterliche Auslegung einer Norm gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellt oder ihm zu Grunde liegt, verletzt das Gericht das Gehörsrecht, wenn es sich in den Entscheidungsgründen nicht mit der so aufgeworfenen Rechtsfrage auseinandersetzt (vgl. StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.0.; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. NJW-RR 1993, S. 383;… NJW-RR 1995, S. 1033). - OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 24 W 97/06
Verfahrensrecht - Beschluss über Sachverständigenablehnung anfechtbar?
b) Der angefochtene Beschluss kann entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht im Wege der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten außerordentlichen Beschwerde aus dem Gesichtspunkt greifbarer Gesetzwidrigkeit wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtbeachtung des Verfristungseinwands, vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.06.1992, Az. 1 BvR 600/92, NJW-RR 1993, 383; BGH MDR 2006, 230; NJW 2005, 1950, 1951;… Zöller/Gummer, aaO, vor § 567 Rn. 6) einer sachlichen Prüfung unterzogen werden. - OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des verletzten Beifahrers wegen …
Das in Art. 103 GG festgeschriebene Gebot des rechtlichen Gehörs gebietet dem Gericht unter anderem, den Sachvortrag der Parteien in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, soweit er erheblich ist (BVerfG NJW 1994, 2683; BVerfG NJW 1980, 2698; BVerfG NJW-RR 1993, 383). - OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12
Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG
Denn das Gericht muss nicht nur das tatsächliche, sondern auch das rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung berücksichtigen, soweit es erheblich ist (BVerfG NJW 1980, 2698; NJW-RR 1993, 383;… Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl. 2012, vor § 128 Rn. 6b). - OLG Stuttgart, 14.04.2011 - 12 U 177/10
Ablehnungsgesuch gegen Richter wegen Befangenheit
Vielmehr kann sich die Begründung auf die für den Entscheidungsausgang wesentlichen Aspekte beschränken (BVerfG NJW-RR 1993, 383).
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