Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 04.04.2002

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   BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02   

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BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02 (https://dejure.org/2002,823)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.2002 - 1 BvR 605/02 (https://dejure.org/2002,823)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - 1 BvR 605/02 (https://dejure.org/2002,823)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Eingriffe in das Elternrecht aus GG Art 6 Abs 2 S 1 iVm Abs 3 und an das diesen Eingriffen zugrunde liegende gerichtliche Verfahren - familiengerichtliche Maßnahmen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung nur unter Beachtung des ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

  • IWW (Kurzinformation)

    Elterliche Sorge - Gerichtliche Verletzung des Elternrechts

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1021
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Insbesondere zur Problematik der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffe in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG (vgl. insbesondere BVerfGE 24, 119 ; 31, 194 ; 60, 79 und 79, 51 ) und an das diesen Eingriffen zu Grunde liegende gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen.

    Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 79, 51 ).

    Bei dieser Sachlage können auch einzelne Auslegungsfehler wegen der Intensität des Grundrechtseingriffs, der neben den Eltern zugleich auch die Kinder betrifft, in diesem Zusammenhang nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Insbesondere zur Problematik der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffe in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG (vgl. insbesondere BVerfGE 24, 119 ; 31, 194 ; 60, 79 und 79, 51 ) und an das diesen Eingriffen zu Grunde liegende gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen.

    Diese verfassungsrechtliche Dimension von Art. 6 Abs. 2 und 3 GG beeinflusst auch das Prozessrecht und seine Handhabung im Sorgerechtsverfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Auch hat es schon entschieden, dass das Gebot effektiven Grundrechtsschutzes nicht nur die Gestaltung des Verfahrensrechts im Allgemeinen beeinflusst (vgl. BVerfGE a.a.O.), sondern darüber hinaus auch besondere verfassungsrechtliche Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren stellt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ).

    Soweit der Erlass einer Eilentscheidung erforderlich ist, müssen daher jedenfalls die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Auch hat es schon entschieden, dass das Gebot effektiven Grundrechtsschutzes nicht nur die Gestaltung des Verfahrensrechts im Allgemeinen beeinflusst (vgl. BVerfGE a.a.O.), sondern darüber hinaus auch besondere verfassungsrechtliche Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren stellt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ).

    Soweit der Erlass einer Eilentscheidung erforderlich ist, müssen daher jedenfalls die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ).

  • OLG Hamm, 01.03.2002 - 13 WF 83/02
    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. März 2002 - 13 WF 83/02 -,.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. März 2002 - 13 WF 83/02 - und der Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 17. Dezember 2001 - 44 F 2278/01 SH - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Insbesondere zur Problematik der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffe in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG (vgl. insbesondere BVerfGE 24, 119 ; 31, 194 ; 60, 79 und 79, 51 ) und an das diesen Eingriffen zu Grunde liegende gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen.

    Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 79, 51 ).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Insbesondere zur Problematik der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffe in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG (vgl. insbesondere BVerfGE 24, 119 ; 31, 194 ; 60, 79 und 79, 51 ) und an das diesen Eingriffen zu Grunde liegende gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 55, 171 ) hat das Bundesverfassungsgericht bereits Stellung genommen.

    Darüber hinaus regelt und begrenzt Art. 6 Abs. 3 GG einen bestimmten, auf Grund des staatlichen Wächteramts in Betracht kommenden Eingriff in das Elternrecht: eine Trennung des Kindes von seinen erziehungsberechtigten Eltern ist gegen deren Willen nur auf Grund eines Gesetzes und nur dann möglich, wenn diese versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 24, 119 ).

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Sie können Tatsachen schaffen, die - insbesondere auf Grund der Dauer des Hauptsacheverfahrens - später nicht oder nur schwer rückgängig zu machen sind (vgl. BVerfG, FamRZ 1994, 223 ; NJW 2001, S. 961 f.).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, damit nicht die Gefahr einer Entwertung materieller Grundrechtspositionen entsteht (vgl. BVerfGE 63, 131 ).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
    Auszug aus BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02
    Sie kommt nur in Betracht, wenn sie sachdienlich ist (vgl. BVerfGE 68, 360 ).
  • BVerfG, 29.11.1993 - 1 BvR 1045/93

    Effektiver Grundrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren auch für vorläufige

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der

    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, weshalb insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen (BVerfG FamRZ 2009, 399, 400; FamRZ 2002, 1021, 1023).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, weshalb insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen (BVerfG FamRZ 2009, 399, 400; FamRZ 2002, 1021, 1023).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11

    Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde;

    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen, weshalb insbesondere die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen (BVerfG FamRZ 2009, 399, 400; FamRZ 2002, 1021, 1023).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04

    Ruhen der elterlichen Sorge bei Abwesenheit eines Elternteils

    In solchen Fällen ruht die elterliche Sorge nicht, sondern es ist zu prüfen, ob die Ausübung der elterlichen Sorge durch den Vater dem Kindeswohl widerspricht, was aus Sicht des verfassungsrechtlich gebotenen staatlichen Wächteramts ein staatliches Eingreifen begründen könnte (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 1021, 1023).
  • OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14

    Zwölf-Stämme-Verfahren: Beschwerden der Eltern zurückgewiesen

    Eine Trennung des Kindes von den Eltern ist danach nur zulässig, wenn nur durch sie einer bestehenden Gefährdung des Kindes begegnet werden kann und mildere Eingriffe das Kind nicht hinreichend schützen würden (BVerfG FamRZ 2002, 1021; Staudinger-Coester, 2009, § 1666a Rz. 9 mN).
  • OLG Schleswig, 14.04.2014 - 10 UF 19/14

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer vorläufigen Anordnung betreffend das

    Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in ihr Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG, Beschluss vom 24.3.2014 - Az. 1 BvR 160/14 -, juris; BVerfG FamRZ 2002, 1021).
  • OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 9 WF 90/07

    Anforderungen an Maßnahme der Sorgerechtsentziehung und Anordnung der

    Auch - und gerade - in Eilverfahren ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Gebot des mildesten Eingriffs zu beachten (BVerfG, FamRZ 2002, 1021, 1023; ferner: Gießler, vorläufiger Rechtsschutz in Ehe-, Familien- und Kindschaftssachen, 2. Aufl., Rz. 110, 998 m.w.N.).

    Bei der Neubefassung wird das Familiengericht zu beachten haben, dass Eingriffe in das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 GG geschützte Elternrecht in Ausübung des staatlichen Wächteramtes (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) verfassungsrechtlich nur dann gerechtfertigt sind, wenn das Wohl des Kindes durch die Sorgerechtsausübung der Kindesmutter tatsächlich gefährdet wird, und eine Trennung des Jungen von seiner erziehungsberechtigten Mutter gegen deren Willen nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. hierzu: BVerfG, FamRZ 2002, 1021, 1022 f, m.w.N.).

    Soweit der Erlass seiner Entscheidung erforderlich ist, müssen daher jedenfalls die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (BVerfG, FamRZ 2002, 1021, 1023).

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 9/16

    Elterliche Sorge; Kindeswohl; Begründungsanforderungen

    Die allein schlagwortartige Bezugnahme auf zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (vom 21. Juni 2002 - 1 BvR 605/02 - und vom 5. April 2005 - 1 BvR 1664/04 -, beide in juris) genügt dafür nicht, zumal die genannten Beschlüsse gänzlich anders gelagerte Fallkonstellationen betrafen.
  • OLG Jena, 31.05.2010 - 1 UF 70/10

    Einstweilige Anordnung in Sorgerechtsverfahren: Aufklärungs- und

    Es reicht demnach aus, wenn bezüglich der Voraussetzungen einer Übertragung von Teilen des Sorgerechts nach § 1671 BGB nach Ausschöpfung der im Verfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten (BVerfG, FamRZ 2002, 1021) die Vor- und Nachteile einer vorläufigen Regelung für die Eltern sowie die Kinder abgewogen und nach dem Ergebnis der Interessenabwägung entschieden wird.

    Wegen dieser Gefahr müssen die zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten möglichst ausgeschöpft werden (BVerfG; FamRZ 2002, 1021).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2017 - 6 WF 6/17

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Aufgrund dessen müssen die Gerichte ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (BVerfG FamRZ 2009, 399; 2002, 1021; BGH FamRZ 2010, 720).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege

  • OLG Schleswig, 30.07.2013 - 11 U 100/10

    Amtspflichtverletzung des Jugendamtes durch Bekanntgabe des Aufenbthaltsorts

  • OLG Karlsruhe, 25.02.2006 - 16 UF 160/05

    Elterliche Sorge: Entziehung des Personensorgerechts bei Kindesmisshandlung

  • OLG Köln, 05.09.2002 - 4 UF 110/02

    Beibehaltung der gemeinsamen Sorge

  • OLG Hamm, 05.11.2004 - 11 UF 53/04

    Trennung der Kinder von der elterlichen Familie wegen Gefährdung des Kindeswohls?

  • OLG Hamm, 30.08.2005 - 1 UF 181/04

    Abwägung zwischen Erziehung des Kindes durch leibliche Eltern und Abwehr von

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2005 - 9 UF 106/04

    Umgangsrecht des geschiedenen Elternteils mit dem minderjährigen Kind:

  • OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt

  • OLG Jena, 15.12.2008 - 1 WF 433/08

    Sorgerechtsverfahren, Aussetzung, sexueller Missbrauch

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2006 - 16 UF 135/06

    Verfahrensfehler des Familiengerichts in einer Umgangsrechtssache:

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2008 - 9 UF 32/08

    Zur Ermittlung der gebotenen Erkenntnisse im Amtsermittlungsverfahren im

  • OLG München, 26.03.2009 - 4 UF 161/08
  • OLG Saarbrücken, 17.09.2003 - 9 UF 91/03

    Umgangsrechtsregelung: Einschränkung des Umgangskontakts durch Verbot von

  • OLG Brandenburg, 23.09.2021 - 13 UF 111/21

    Beschwerde gegen die Entziehung von Sorgerechtsteilen Erwiesene Gefährdung des

  • OLG Hamm, 11.06.2012 - 8 UF 270/10

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Gewalt gegenüber Kindern

  • OLG Saarbrücken, 12.01.2005 - 9 UF 124/04

    Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

  • OLG Hamm, 10.09.2003 - 8 UF 32/03

    Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs des elterlichen Erziehungsrechts

  • KG, 18.06.2010 - 19 UF 22/10

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug im Eilverfahren bei Problemen mit der

  • OLG Saarbrücken, 23.03.2005 - 9 UF 128/03

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für Eingriffe in das Recht der Personensorge

  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 WF 185/10
  • KG, 12.01.2004 - 16 UF 222/03

    Übertragung der elterlichen Sorge für ein Kind auf einen Elternteil; Einräumung

  • VG Düsseldorf, 21.01.2003 - 19 L 3805/02

    Anspruch auf Reduzierung von Wochenstunden der Erziehungshilfe; Eignung und

  • OLG Bremen, 29.02.2016 - 5 UF 5/16
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 605/02 (1)   

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https://dejure.org/2002,3483
BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 605/02 (1) (https://dejure.org/2002,3483)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2002 - 1 BvR 605/02 (1) (https://dejure.org/2002,3483)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2002 - 1 BvR 605/02 (1) (https://dejure.org/2002,3483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine einstweilige Anordnung der Rückführung von Kindern in den Haushalt der Eltern nach einstweiligem Entzug des Sorgerechts bei zu erwartendem baldigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts - Einstweiliger Rechtschutz - Sorgerechtsentziehung - Kind - Jugendamt

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen des vorläufigen Entzugs des Sorgerechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 947
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 01.03.2002 - 13 WF 83/02
    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 605/02
    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. März 2002 - 13 WF 83/02 -,.
  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 605/02
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 9, 120 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 605/02
    Sie werden auch darüber befinden, ob von Verfassungs wegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 Abs. 2.Ziff. 2 EGG erforderlich ist (vgl. BVerfGE 99, 145 ), und die Kinder - soweit dies im Hinblick auf deren Alter geboten ist - anhören (vgl. nur BVerfGE 55, 171 ).
  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 605/02
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Fachgerichte das Hauptsacheverfahren unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung des Zeitfaktors mit der gebotenen Sensibilität für die Problematik der Verfahrensdauer behandeln (vgl. nur BVerfG NJW 2001, S. 961 f.).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 605/02
    Sie werden auch darüber befinden, ob von Verfassungs wegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers gemäß § 50 Abs. 2.Ziff. 2 EGG erforderlich ist (vgl. BVerfGE 99, 145 ), und die Kinder - soweit dies im Hinblick auf deren Alter geboten ist - anhören (vgl. nur BVerfGE 55, 171 ).
  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 605/02
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.11.1993 - 1 BvR 1045/93

    Effektiver Grundrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren auch für vorläufige

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 605/02
    Insbesondere bestehen Zweifel, ob die Fachgerichte den Anspruch der Beschwerdeführer auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und das Elternrecht der Beschwerdeführerin zu 1 - beziehungsweise des Beschwerdeführers zu 2 hinsichtlich der vier jüngsten Kinder - aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt haben (vgl. hierzu auch BVerfG, FamRZ 1994, S. 223 ff.).
  • BVerfG, 21.01.1959 - 1 BvR 800/58

    Nichtannahme begründeter Verfassungsbeschwerde mangels schweren unabwendbaren

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 605/02
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 9, 120 ; stRspr).
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