Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,18
BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60 (https://dejure.org/1965,18)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1965 - 1 BvR 606/60 (https://dejure.org/1965,18)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1965 - 1 BvR 606/60 (https://dejure.org/1965,18)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,18) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Kirchenlohnsteuer II

  • openjur.de

    Kirchenlohnsteuer II

  • opinioiuris.de

    Kirchenlohnsteuer II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Halbteilungsgrundsatzes bei glaubensverschiedenen Ehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 268
  • NJW 1966, 101
  • MDR 1966, 210
  • DVBl 1966, 221
  • DÖV 1966, 62
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
    Bezüglich der Substanz der Vermögensmassen sind die Eheleute so zu behandeln, wie wenn sie unverheiratet wären (vgl. BVerfGE 13, 290 [308]; 15, 328 [332]; 16, 203 [209]).

    Zwar kann die Tätigkeit der Frau auch nach außen steuerlich relevant werden, z.B., wenn sie in einem echten Arbeitsverhältnis zu ihrem Ehemann steht oder wenn zwischen beiden Ehegatten beim gemeinsamen Betrieb eines Geschäfts eine sog. Innengesellschaft anzunehmen ist (vgl. BVerfGE 13, 290; 16, 241 [243]).

    Da aber im heutigen staatlichen Einkommensteuerrecht das Steuerverhältnis ein individuelles ist und die Ehe über die Unterhaltsgemeinschaft hinaus keine enge Wirtschaftsgemeinschaft begründet (vgl. BVerfGE 13, 290 [308]), entspricht der sog. Halbteilungsgrundsatz weder dem heutigen Einkommensteuerrecht noch dem modernen Familiengüterrecht.

  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
    e) Die Berufung darauf, daß der Halbteilungsgrundsatz herkömmlicher Bestandteil des deutschen Kirchensteuerrechtes sei, kann gegenüber den Vorschriften des Grundgesetzes keine ausschlaggebende Bedeutung haben (vgl. BVerfGE 15, 337 [345]; Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1965 -- 1 BvR 413/60, 1 BvR 416/60 -- S. 23).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
    e) Die Berufung darauf, daß der Halbteilungsgrundsatz herkömmlicher Bestandteil des deutschen Kirchensteuerrechtes sei, kann gegenüber den Vorschriften des Grundgesetzes keine ausschlaggebende Bedeutung haben (vgl. BVerfGE 15, 337 [345]; Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1965 -- 1 BvR 413/60, 1 BvR 416/60 -- S. 23).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
    Insofern gebietet Art. 3 Abs. 2 GG, die Arbeit der Frau als Mutter, Hausfrau und Mithelfende mit ihrem tatsächlichen Wert als Unterhaltsleistung gerecht zu berücksichtigen (BVerfGE 17, 1 [13, 16, 36], 38 [49 f.]).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61

    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
    Bezüglich der Substanz der Vermögensmassen sind die Eheleute so zu behandeln, wie wenn sie unverheiratet wären (vgl. BVerfGE 13, 290 [308]; 15, 328 [332]; 16, 203 [209]).
  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 345/61

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
    Bezüglich der Substanz der Vermögensmassen sind die Eheleute so zu behandeln, wie wenn sie unverheiratet wären (vgl. BVerfGE 13, 290 [308]; 15, 328 [332]; 16, 203 [209]).
  • BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 319/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Behandlung von

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
    Zwar kann die Tätigkeit der Frau auch nach außen steuerlich relevant werden, z.B., wenn sie in einem echten Arbeitsverhältnis zu ihrem Ehemann steht oder wenn zwischen beiden Ehegatten beim gemeinsamen Betrieb eines Geschäfts eine sog. Innengesellschaft anzunehmen ist (vgl. BVerfGE 13, 290; 16, 241 [243]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
    Diese bildet aber eine ausreichende Rechtsgrundlage der Kirchensteuererhebung im Sinne des Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 6 WRV, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14. Dezember 1965 in Sachen 1 BvR 571/60 entschieden hat.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62

    Kirchenlohnsteuer I

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
    Dieses vom hamburgischen Staate der Evangelisch-lutherischen Kirche verliehene Hoheitsrecht besteht nach dem gleichzeitig verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 1 BvL 31/62 und 1 BvL 32/62 nur gegenüber ihren Angehörigen, bei glaubensverschiedenen Ehen also nur gegenüber den ihr angehörigen Ehegatten.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
    § 3 KiStO ist aber eine in sich einheitliche Vorschrift, deren verfassungsrechtliche Bedeutung nicht von ihren verschiedenen Auswirkungen im Einzelfall abhängig gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 6, 55 [84]).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Zwar hat der religiös-neutrale Staat grundsätzlich verfassungsrechtliche Begriffe nach neutralen, allgemeingültigen, nicht konfessionell oder weltanschaulich gebundenen Gesichtspunkten zu interpretieren (BVerfGE 10, 59 [84 f.]; 12, 45 [54]; 19, 1 [8]; 19, 226 [238 ff.]; 19, 268 [278 ff.]).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Der Senat hat, als er Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt hat, in Übereinstimmung mit dem Vortrag der Beschwerdeführer die allgemeine Bedeutung der Verfassungsbeschwerde mit Rücksicht darauf bejaht, daß diese grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen aufwirft und die erstrebte Entscheidung Klarheit über die Rechtslage nicht nur für eine Vielzahl gleichliegender Fälle (vgl. BVerfGE 19, 268 ; 84, 133 ), sondern auch für den gesamten Schulunterricht schaffen wird.
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Außerdem schafft die Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichliegender Fälle (vgl. BVerfGE 19, 268 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht