Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93, 1 BvR 1228/95, 1 BvR 616/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,313
BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93, 1 BvR 1228/95, 1 BvR 616/95 (https://dejure.org/1996,313)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1996 - 1 BvR 748/93, 1 BvR 1228/95, 1 BvR 616/95 (https://dejure.org/1996,313)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 1 BvR 748/93, 1 BvR 1228/95, 1 BvR 616/95 (https://dejure.org/1996,313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    DSF

  • openjur.de

    DSF

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend Rechtsstreitigkeiten um die Zulassung des Deutschen Sportfernsehens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gegen die durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof in letzter Instanz angeordnete sofortige Vollziehbarkeit der Sendegenehmigung für das Deutsche Sportfernsehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Sendegenehmigung für das Deutsche Sportfernsehen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Medienkonzentration

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 163
  • NJW 1997, 1147
  • NVwZ 1997, 573 (Ls.)
  • ZUM 1997, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Bayern, 07.04.1993 - 45-VI-93

    (VerfGH München: vorläufige Aussetzung der aufschiebenden Wirkung des

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 7. April 1993 - Vf. 45-VI-93 und Vf. 47-VI-93 -.

    die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 10. Februar 1995 - Vf. 45-VI-93 und Vf. 47-VI-93 -.

    Die Folgenabwägung ergebe ein überwiegendes Interesse der BLM an der Außervollzugsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. im einzelnen BayVerfGH, ZUM 1993, S. 304).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat an der Bedeutung der Meinungsvielfalt im Rundfunk für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung und damit sowohl für die Entfaltung der Persönlichkeit als auch für die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung keinen Zweifel gelassen (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).

    Dabei ist auch auf die Notwendigkeit einer präventiven Konzentrationskontrolle hingewiesen worden, weil eine nachträgliche Korrektur von Fehlentwicklungen gerade gegenüber konzentrierter Meinungsmacht in ihren Erfolgsaussichten stark gemindert wäre (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat an der Bedeutung der Meinungsvielfalt im Rundfunk für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung und damit sowohl für die Entfaltung der Persönlichkeit als auch für die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung keinen Zweifel gelassen (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).

    Dabei ist auch auf die Notwendigkeit einer präventiven Konzentrationskontrolle hingewiesen worden, weil eine nachträgliche Korrektur von Fehlentwicklungen gerade gegenüber konzentrierter Meinungsmacht in ihren Erfolgsaussichten stark gemindert wäre (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ).

  • VerfGH Bayern, 04.05.1995 - 48-VI-95
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Mai 1995 - Vf. 48-VI-95 -.

    Die daher nötige Folgenabwägung führe wiederum zu dem Ergebnis, daß die Vorteile einer einstweiligen Anordnung schwerer wögen als ihre Nachteile (vgl. im einzelnen BayVerfGH, ZUM 1995, S. 426).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, die eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen versprechen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; stRspr).
  • VGH Bayern, 19.04.1995 - 25 CS 95.850
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Es habe seine geschäftlichen Beziehungen und sonstigen zulassungsrelevanten Verhältnisse nicht offengelegt und sei selbst jetzt nicht dazu bereit (vgl. im einzelnen BayVGH, ZUM 1995, S. 423).
  • VGH Bayern, 24.03.1993 - 25 CS 93.483
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Ein Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts fehle, weil sein Vollzug nur unter Verstoß gegen die Rechtsordnung möglich wäre und offen zutage liege, daß er im Hauptsacheverfahren keinen Bestand haben werde (vgl. im einzelnen BayVGH, ZUM 1993, S. 296).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Ein Verweis auf diese Rechtsschutzmöglichkeit ist der Beschwerdeführerin auch zumutbar (vgl. BVerfGE 79, 275 ).
  • VGH Bayern, 19.06.1995 - 25 B 94.03762
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren hat die Anfechtungsklage der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der BLM bisher in zwei Instanzen Erfolg gehabt (vgl. VG München, Urteil vom 30. Mai 1994 - M 3 K 93.198 - BayVGH, ZUM 1996, S. 326).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat an der Bedeutung der Meinungsvielfalt im Rundfunk für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung und damit sowohl für die Entfaltung der Persönlichkeit als auch für die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung keinen Zweifel gelassen (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93

    Zulassung des "Deutschen Sport Fernsehens" für einen Satellitenkanal

  • VerfGH Bayern, 10.02.1995 - 45-VI-93
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Dieses Leistungsangebot wird durch die Entwicklung der Kommunikationstechnologie und insbesondere die Informationsverbreitung über das Internet weiterhin nicht infrage gestellt (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht bedarf es daher nicht nur wirksamer Vorkehrungen gegen eine Konzentration auf Veranstalterebene (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ), sondern auch ausreichender Maßnahmen gegen Informationsmonopole.

    Dazu gehört insbesondere die Verhütung vorherrschender Meinungsmacht (vgl. BVerfGE 95, 163 ; stRspr).

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Der Prozess horizontaler und vertikaler Verflechtung auf den Medienmärkten schreitet voran (vgl. schon BVerfGE 95, 163 ; siehe ferner Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich , Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle, 2007, S. 121-366; ALM Jahrbuch 2006, S. 197 ff.).

    Auch wegen der mit der Konzentration im Rundfunk verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 85, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ) und hinzugefügt, dass einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht